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Prüfauftrag: Fahrdienste an Förderschulen

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

1. zu prüfen, dass alle Schülerinnen und Schüler an Förderschulen bei Bedarf auch während der Ferien den Fahrdienst an ihrer Förderschule nutzen können, um dort das Betreuungsangebot(BTA) besuchen zu können.

2. zu prüfen, dass die Fahrzeit für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen nicht länger als 30 Minuten pro Wegstrecke betragen sollte. Dabei soll geprüft werden, inwieweit weitere Mobilitätsanbieter wie z.B. Flexa oder örtliche Taxi-Unternehmen für einzelne Beförderungen mit eingebunden werden können.

Begründung:

Zu 1: Für viele Schüler und Schülerinnen an Förderschulen ist der Besuch des Betreuungsangebotes während der Ferien eine wichtige Konstante, um auch während der Ferien eine Tagesstruktur zu erleben, die sie in ihrer Entwicklung unterstützt. Davon betroffen sind fast 1.000 Schülerinnen und Schüler der Stadt Leipzig (vgl. Anfrage der SPD Fraktion VIII-F-00394-AW-01).

Pädagogisches Personal berichtet, dass Kinder mit erhöhtem Förderbedarf oft vergleichsweise lang brauchen, um sich wieder an eine geordnete Tagesstruktur zu gewöhnen, wenn sie die Schule und/oder das Betreuungsangebot über einen längeren Zeitraum nicht besucht haben. Deshalb sollte den Eltern grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, sich auch während der Ferien für das Betreuungsangebot für ihre Kinder entscheiden zu können, wenn sie auf den Fahrdienst für die Beförderung ihrer Kinder angewiesen sind.

Zu 2: Zum Wohle der Kinder muss die Fahrzeit pro Wegstrecke auf 30 Minuten begrenzt werden. Sowohl vor als auch nach dem Schul- oder BTA-Besuch ist eine Wegstrecke von mehr als 30 Minuten eine erhebliche Belastung für Kinder, die unter körperlichen, geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigungen leiden.