Rede zum Antrag „Neuregelung für Mieterstrom“ in der Ratsversammlung vom 19.01.2022

Rednerin: Anja Feichtinger, Stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion

Anja Feichtinger

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

die Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sind ein wichtiger Bestandteil in der Energiewende. Die Wohnungsbestände können dazu genutzt werden, um den Anteil der erneuerbaren Energie auszubauen und gleichzeitig die Mieter*Innen mit Öko-Strom (sog. Mieterstrom) zu versorgen.

Als Mieterstrom wird laut Gesetz Strom bezeichnet, der in Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter*Innen) in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Wohngebäude geliefert wird.

Die bisherigen Regelungen sehen vor, dass der auf der Wohnanlage produzierte Solarstrom in der Wohnanlage oder im Quartier als Mieterstrom verwendet werden darf. Dies ist jedoch nur eine „halbe Quartierslösung“, da der Produktionsort des PV-Mieterstroms weiterhin das Wohnhaus sein muss. Dieses Hemmnis ist unverändert aus dem EEG 2017 (Erneuerbare Energiegesetz) übernommen worden. Ein echter Quartiersansatz wäre es gewesen, nicht nur den zulässigen Verbrauchsradius auf das Quartier zu erweitern, sondern auch z.B. das Dach des Parkhauses im selben Quartier als Standort einer PV-Mieterstromanlage zuzulassen. Auch die fehlende Definition des Quartierbegriffs lässt Auseinandersetzungen mit Netzbetreibern über den Umfang und die Größe des Quartiers befürchten. Regelungen dazu, dass in den Beständen eines Wohnungsunternehmens produzierter Strom auf Bestände im Stadtgebiet ausgedehnt werden kann, fehlen ganz.

Um den Anreiz für die Wohnungsunternehmen zu geben, beim Umbau der Wohnungsbestände in den Quartieren noch stärker auf erneuerbare Energiequellen zu setzen, müssen die Regelungen des EEG und EnWG geändert werden.

Welche Regelungen zu ändern sind, dazu hat sich die LWB und L-Gruppe exemplarisch in den Stellungnahmen zum Verwaltungsstandpunkt geäußert. Diese können für eine Gesetzesänderungsinitiative über den Deutschen Städtetag von der Stadt Leipzig verwendet werden. Konkret sind das:
• barrierefreie Mieterstromlieferung auch über das Netz des Allgemeinen Versorgers und Befreiung von Netznutzungsentgelten
• gesetzliche Erleichterungen für ein Lieferkettenmodell unter Einbindung der kommunalen Energieversorger und
• Dass gesetzliche Erleichterungen für die messtechnischen Voraussetzungen geschaffen werden.

Wir freuen uns über den zustimmenden Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag „Neuregelungen für Mieterstrom“.

Ich bin guter Hoffnung, dass der Deutsche Städtetag beim neuen Energie- und Wirtschaftsminister offene Türen einrennen wird und bitte deshalb um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag in Form des Verwaltungsstandpunktes.

Vielen Dank!