Rede zur Informationsvorlage „Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit (DS VI-DS-03629)“ in der Ratsversammlung am 1.2.2018
Rednerin: Ute Köhler-Siegel, stellv. Fraktionsvorsitzende
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,
auf der Grundlage der „Fachempfehlungen zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen“ legt nun die Stadtverwaltung das Steuerungskonzept für diesen Leistungsbereich vor.
Dieses wichtige Konzept liegt nur als Informationsvorlage vor, obwohl meine Fraktion ausdrücklich eine Beschlussvorlage eingefordert hat.
Nun liegen einige Änderungsanträge verschiedener Parteien mit sehr unterschiedlichen Prämissen zum Beschluss vor. Das zeigt, wie wichtig für die Vertreter der entsprechenden Ausschüsse dieses Konzept ist.
Dieses Konzept zeigt ein akzeptables Instrument, um Schulsozialarbeit zu koordinieren, bedarfsorientiert und effizient einzusetzen und zu evaluieren.
Eine jährliche bilaterale Zielvereinbarung zwischen der jeweiligen Schule und dem Träger der Schulsozialarbeit ist eine Grundlage der Zusammenarbeit, die Stadt steuert mit jährlichen, trägerspezifischen Zielvereinbarungen. Das wird durch die Schaffung von zwei Stellen im Amt für Jugend, Familie und Bildung unterstützt, die auf Antrag meiner Fraktion nun etabliert werden können.
Mit besonderer Aufmerksamkeit befasste sich meine Fraktion mit der sozialindikativen und ressourcenorientierten Steuerung. Es wurde eine Formel entwickelt, um den Bedarf einer Schule zu berechnen. Das klingt sehr merkwürdig, aber es ist sinnvoll, schulinterne Faktoren und schulexterne Rahmenbedingungen sachlich zu vergleichen und nicht nach gefühlten Bedarf der Lehrer und Eltern die Stellen zu besetzen. Solange nicht an allen Schulen Schulsozialarbeit etabliert werden kann, muss eine Auswahl getroffen werden.
Die Größe der Schule, Anteil an Klassenwiederholungen, Anteil an Schülern mit Migrationshintergrund und SGB-II Bezug sind einige Kriterien.
Die Stadt differenziert auch nach Schularten und betrachtet für Grundschulen noch die Übertrittquote ans Gymnasium und bei Oberschulen die Anzahl der Schulabbrecher.
Bei der Aufstellung der Formel für die Berechnung der Schulsozialarbeit an Gymnasien tut sich die Stadt sehr schwer. Einige unserer Vorschläge wurden bereits übernommen, aber der Größe Faktor mit 0,6 von 1 ist immer noch die Größe der Schule.
In unserem Änderungsantrag haben wir die zu betrachtenden Kriterien aufgeschrieben. Meine Fraktion ist der Meinung, dass es auch an Gymnasien Schüler mit Migrationshintergrund, SGB-II Bezug und Integrationskinder gibt. Wir sind auch der Meinung, dass auch Schüler dieser Fallgruppen nicht an allen Gymnasien der Stadt im gleichen Umfang vertreten sind. Deshalb halten wir unseren Antrag aufrecht und fordern die Einbeziehung dieser Indikatoren. Bei der Berechnung muss der Faktor der Schüler, die vom Gymnasium an die Oberschule wechseln, eine größere Rolle spielen.
Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Nun zu den Anträgen der anderen Fraktionen:
Die CDU fordert, dass das Entgegenwirken von Schulabstinenz in die Zieldefinition aufgenommen wird. Dem ÄA der CDU- Fraktion können wir zustimmen. Wir fanden den Schwerpunkt der Erlangung eines Schulabschlusses in den Zielen der Schulsozialarbeit wieder, aber bei der Definition wurde dieser Schwerpunkt nicht explizit aufgeführt.
Der Antrag der Linken beschäftigt sich mit der Bewertung der Zielerreichung. Die Stadt erwähnt explizit den Indikator III – Bildungsteilhabe und Bildungserfolg.
Das ist aber nicht der einzige Indikator, an dem der Erfolg von Schulsozialarbeit messbar ist, aber ein wichtiger. Das Erreichen von Schulabschlüssen ist eine wesentliche Grundlage für den Schritt in Berufsleben. Wir finden, dass dieser Abschnitt aus dem Gesamtzusammenhang gerissen wurde und würden in diesem Fall eher der Vorgelegten Fassung der Verwaltung folgen.
Die Grünen wollen in ihrem Antrag „nur“ etwas streichen, aber das hat entscheidende Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Leipzig. Im ersten Abschnitt sollen nun alle Grundschulen mit Schulsozialarbeitern ausgestattet werden, egal welche Dringlichkeit vorliegt.
Um das deutlich klar zu stellen: Auch das Ziel meiner Fraktion ist es, dass Schulsozialarbeiter an alle Schulen in allen Schularten gehören. Aber meiner Fraktion ist auch die Klärung der Finanzierung wichtig.
In der Stadt gibt es 66 Grundschulen, wenn die Stellen mit 0,8 VZÄ ausgestattet werden ergibt das einen Bedarf an ca. 53 Stellen, die auch finanziert werden müssen. Inhalt dieser Vorlage ist es, eine Rangfolge nach Indikatoren zu entwickeln, bis für alle Schulen eine Finanzierungsmöglichkeit gefunden wurde. Im Rahmen einer Info- Vorlage werden wir solch weitreichende Entscheidungen nicht treffen können.
Die zweite Streichung bei den Gymnasien können wir unterstützen, denn wenn eine Schule den Index-Wert von 2,0 überschreitet, ist dringender Handlungsbedarf zu erkennen.
Insgesamt zeigen die Anträge der Fraktionen deutlichen Gesprächs- und Beratungsbedarf. Diese Vorlage hätte eine Beschlussvorlage sein müssen.
Vielen Dank.