Anfrage: Sachgrundlose Befristungen bei der Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen
Aktuell sind sachgrundlose Befristungen arbeitsrechtlich möglich, sie sollen aber entsprechend des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD künftig erschwert werden. Gerade im öffentlichen Dienst wird von sachgrundlosen Befristungen oft Gebrauch gemacht, indem Neueinstellungen zunächst nur eine 24-monatige Laufzeit haben. Dies betrifft oft den Bildungssektor, aber auch in der Verwaltung selbst spielen sachgrundlose Befristungen oft eine Rolle. Vor diesem Hintergrund fragen wir:
- Gehörte es in den vergangenen 10 Jahren zur Praxis der Stadtverwaltung, neue Mitarbeiter zunächst befristet einzustellen, auch ohne einen Sachgrund (Elternzeitvertretung etc.)?
- Wenn ja, wieviele Mitarbeiter hat das betroffen und wurden diese Verträge in der Regel dann in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt?
- Greift die Stadt Leipzig noch heute zum Mittel der sachgrundlosen Befristung bei Neueinstellungen zurück? Wenn ja, warum?
- Wie stellt sich der Sachverhalt bei Eigenbetrieben und kommunalen Beteiligungsunternehmen dar?