Durch die Neuregelung des Bund-Länder-Ausgleichs und die damit verbundene Lockerung des Kooperationsverbots hat der Bundestag den Weg dafür frei gemacht, dass der Bund künftig direkt Fördermittel für Schulhausbau und Schulsanierungen ausreichen kann. Von den insgesamt 3,5 Milliarden Euro, die der Bund für Schulen zur Verfügung stellt, entfallen 178 Millionen Euro auf den Freistaat Sachsen. Vor dem Hintergrund, dass auf Initiative der Fraktionen von CDU und SPD im aktuellen Leipziger Doppelhaushalt der Haushaltsansatz der Eigenmittel für Schulinvestitionen erhöht worden ist, fragen wird:

  1. Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf die Stadt Leipzig?
  1. Ist bereits bekannt wie hoch theoretisch der Anteil für die Stadt Leipzig ist?
  1. Können Kommunen  Fördermittelanträge direkt bei den entsprechenden Behörden des Bundes stellen oder sind auch hierbei Landesbehörden zwischengeschaltet?