Die Leipziger SPD-Fraktion will sich für eine deutliche Steigerung der Investitionszuschüsse an die Verkehrsbetriebe durch Stadt und LVV GmbH für die Jahre 2019 und 2020 einsetzen.

„Die Wirtschaftsplanung der LVB GmbH sieht für die beiden Jahre ein Investitionsvolumen von fast 200 Millionen Euro vor. Unter anderen sollen nochmals 20 zusätzliche Straßenbahnfahrzeuge angeschafft werden. Mit Blick auf unsere wachsende Stadt sind diese Investitionen auch absolut notwendig, wenn unser ÖPNV mit dieser Entwicklung Schritt halten soll. Wir fordern daher eine Fortführung und Anhebung der Investitionszuschüsse auf mindestens 10 Millionen Euro jährlich, da die LVB dies nicht alleine stemmen können“, umreißt der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende und LVV-Aufsichtsrat Heiko Oßwald die Intention des Antrages.

Aktuell bekommen die LVB Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen von jährlich 5 Millionen Euro. Allerdings sind davon 3 Millionen Euro bis 2018 befristet und laufen aus. Die restlichen Investitionszuschüsse waren ebenfalls bis 2018 befristet, wurden aber aufgrund eines Antrages der SPD aus dem Jahr 2016 entfristet.

„Des Weiteren erwarten wir von der Veraltungsspitze einen Vorschlag, wie diese Mehrbedarfe fair zwischen der Stadt Leipzig und der Leipziger Stadtholding, die im Wesentlichen die Verkehrsleistungen in Leipzig finanziert, austariert werden. Zur Ehrlichkeit gehört aber dazu, dass ohne eine deutlich stärkere Förderung des ÖPNV durch Bund und Land unser Nahverkehr nicht so entwickelt werden kann, wie wir ihn aufgrund des Bevölkerungswachstums und der notwendigen Mobilitätsszenarien entwickeln müssten.“

Im Jahr 2009 hatte der Stadtrat ein Konzept beschlossen, die LVB mit dem öffentlichen Nahverkehr für 20 Jahre zu betrauen.  Mit einer pauschalen Anpassung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages würde man dieses fein austarierte Vertragswerk gefährden.

„Investitionszuschüsse sind momentan die einzige Möglichkeit, die Verkehrsbetriebe zu entlasten, ohne auf steuer, vergabe- und beihilferechtliche Probleme zu stoßen. Eine Erhöhung des Ausgleichsbeitrags beispielsweise, der mit 45 Millionen Euro im Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag festgeschrieben ist, lässt sich ohne eine explizite Veränderung der bestellten Leistungen nicht problemlos realisieren. Erst nach einer Entscheidung zu den Mobilitätsszenarien und einer damit verbundenen Fortschreibung des Nahverkehrsplanes kann aus unserer Sicht der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag angepasst werden“, so Oßwald weiter.

Ab dem Jahr 2019 ist der Leipziger Stadtkonzern wieder verpflichtet, ein Darlehen der Stadt Leipzig zu tilgen. Die auch vor dem Hintergrund des KWL-Prozesses vom Stadtrat beschlossene Aussetzung der Tilgung war bis zum Jahr 2018 befristet.

„Aus unserer Sicht sollte der Oberbürgermeister ernsthaft prüfen, ob aufgrund der  gegebenen Investitionsnotwendigkeiten auf eine Tilgung des Darlehens in den nächsten beiden Jahren verzichtet werden kann“, so Oßwald abschließend.