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Die Zukunft der Villa Davignon ist ungewiss, daher fordert die SPD-Fraktion die LWB und das Sozialamt auf, gemeinsam an einem ‚Haus der Inklusion‘ zu arbeiten. Stadträtin Pia Heine erklärt, warum:

„Eine so zentrumsnahe, gut angebundene und barrierearm ausgebaute Villa gibt es in Leipzig kein zweites Mal. Das sollten wir als einen zentralen Ort für Verbände und Vereine im Bereich der Inklusion nutzen. Die Synergieeffekte durch engeren Austausch und Vernetzung wären ein Gewinn, genauso wie eine dauerhafte, gemeinwohlorientierte Nutzung dieses historischen Gebäudes.“ so die SPD-Politikerin.

Hintergrund ist, dass der aktuelle Pächter der Villa Davignon in der Friedrich-Ebert-Straße 77 in Leipzig, der Stadtverband der Hörgeschädigten Leipzig e.V. (SVHGL), Insolvenz anmelden musste. Das Gebäude, welches der SVHGL als „Haus ohne Barrieren“ betreibt, würde bei einer Auflösung des Vereins zurück an den Eigentümer LWB fallen.

Pia Heine

„Ich bedaure die Insolvenz des SVHGL sehr. Umso wichtiger ist es, jetzt eine positive Zukunftsperspektive zu entwickeln, um dem Standort langfristig eine sinnstiftende Bedeutung zu geben. Natürlich würden wir es sehr begrüßen, wenn darüber hinaus auch der SVHGL langfristig erhalten bleiben kann.“ stellt Heine fest.

Abschließend erläutert die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion noch: „Wir bringen daher einen Antrag auf den Weg, der die LWB dazu auffordert, die Nutzung der Villa Davignon dauerhaft mit Trägern aus dem inklusiven Bereich in einem ‚Haus der Inklusion‘ sicherzustellen. Gleichzeitig soll das Sozialamt prüfen, welche Vereine dafür in Frage kommen und wie eine geeignete Träger- und Betreiberstruktur für so ein Haus gestaltet sein muss.“

In ihrer Rede zum Haushaltsantrag „ Beratung und Prävention stärken – wirksam gegen sexualisierte Gewalt vorgehen “ hält Stadträtin Pia Heine ein Plädoyer für bessere Schutzmaßnahmen trotz angespannter Haushaltslage.

Es ist kein leichtes Thema, dass Pia Heine in der Ratsversammlung am 12.03.2025 anschneidet: „Jede dritte Frau erlebt mindestens ein Mal in ihrem Leben physische oder sexualisierte Gewalt. Sexuelle Belästigung im Alltag, am Telefon und im digitalen Raum beispielsweise in Form obszöner Anspielungen oder Gesten, dem unerwünschten Zusenden von Bildern oder Videos mit pornografischem Inhalt, über Angrapschen bis hin zu Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch, dem Erzwingen sexueller Handlungen, Zwangspornografie – sexualisierte Gewalt hat viele Gesichter.“

Hintergrund des Antrags ist die rasant steigende Zahl der Straftaten im Bereich sexualisierte Gewalt in Leipzig bei vergleichsweise geringem Beratungs- und Schutzangebot. Dazu macht Pia Heine deutlich:

Pia Heine

„Für die Opfer sexualisierter Gewalt hat die Stadt Leipzig Stand Oktober 2024 nur drei Fachberaterinnen. In einer Stadt wie Leipzig wären eigentlich etwa 40 Mitarbeitende für die Beratung nötig. Eine reine Dynamisierung der bisherigen Förderung reicht also nicht aus, um den Bedarf auch nur annähernd zu decken. „

Aktuell beträgt die Wartezeit für Betroffene teils ca. 8-10 Wochen, schutzsuchende Personen müssen oftmals zunächst abgewiesen werden. „Um die Präventionsarbeit zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und die dafür nötige Opferberatung in Leipzig intensiver als bisher zu fördern, beantragen wir in einem gemeinsamen Haushaltsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke für das Haushaltsjahr 2025 zusätzlich 100.000 EUR und für das Jahr 2026 zusätzlich 200.000 EUR.“ macht Stadträtin Heine abschließend ihren Standpunkt klar. Am Ende hat der Stadtrat mit deutlicher Mehrheit (43/12/14) diesem Antrag zugestimmt.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Erziehungs- und Familienberatungsstellen sind inzwischen ein fester und wichtiger Bestandteil der Leipziger Familien unterstützenden Infrastruktur. Deren Bedarf wird auch in der gestiegenen Inanspruchnahme deutlich. Seit 2007 ist die Inanspruchnahme der Erziehungsberatung von 119,4 Fällen pro Mitarbeiter – in Vollzeit – auf 150,4 gestiegen, was einen Anstieg von 26 Prozent entspricht. Die Beratungshilfen sind damit zwischen 2007 und 2011 von 3.314 auf 5.158 gestiegen. Steigerungen gab es vor allem im Bereich „Beratung in Fragen der Partnerschaft“ und „Trennung und/oder Scheidung“ und wurde häufig durch Familiengerichte angeordnet bzw. empfohlen. Die Anordnung weitreichender kostenloser Fachberatung durch Gerichte gibt sich aus dem neuem Bundeskinderschutzgesetz.
Darüber hinaus hat sich die Arbeit stärker ausdifferenziert: die Arbeit mit Multiproblemfamilien nimmt zu, Angebote für Familien mit Migrationshintergrund mussten ausgebaut werden, die Arbeit mit Familien in Trennungs- und Scheidungssituationen steigt stark an und die Beratung zur Stärkung der Erziehungskompetenz bei Müttern und Vätern nimmt zu. Zwar wurden richtige und wichtige Maßnahmen im neuen Kinderschutzgesetz verankert, jedoch wurde auch hier wieder ein Gesetz verabschiedet, was die Kommunen zum Handeln und zur Umsetzung beauftragt, nicht jedoch die Finanzierung klärt. Die Kommunen müssen daher wieder einmal zu 100 Prozent die Kosten eines Gesetzes tragen, ohne dass sie dadurch eine Kompensation von Bund oder Land erhalten.

Der steigende Bedarf und die Ausdifferenzierung in der Familienberatung haben dazu geführt, dass alle Familienberatungsstellen ausgelastet sind. Das wiederum führt dazu, dass die präventive Arbeit der Beratungsstellen reduziert werden muss. Um diese Entwicklung rückgängig zu machen, sollte ursprünglich pro Familienberatungsstelle eine zusätzliche halbe Stelle geschaffen werden. Die Stellenanpassungen wurden aufgrund der Haushaltssituation nicht zur Umsetzung vorgeschlagen. Vor diesem Hintergrund ist auch der Antrag des Jugendhilfeausschusses verständlich, dessen Grundintension wir teilen. Wir halten jedoch auch noch eine Ausdifferenzierung des Beratungsangebots für notwendig, wie die Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage von mir ergeben hat.
Inzwischen gibt es zahlreiche Maßnahmen durch die spezielle Angebote für Familien und Jugendliche mit Migrationshintergrund geschaffen werden. Dennoch sehen wir weiteren Qualifizierungsbedarf bzw. den Bedarf für ein entsprechendes Beratungsangebot für binationale Familien, deren Problemlagen und damit deren Beratungsbedarf sich von anderen Familien unterscheiden kann. Im Zuge einer Stellenanpassung muss daher auch geprüft werden, ob gegebenenfalls zusätzliches Beratungsangebot geschaffen werden muss bzw. bestehende Familienberatungsstellen weiterqualifiziert werden.