Schlagwortarchiv für: Finanzen

Heiko_Osswald2SPD Fraktionsvize Heiko Oßwald fordert eine Versachlichung der Debatte um die Einführung einer Bettensteuer oder einer Gästetaxe.

„Niemand will einfach nur Gäste abkassieren. Uns geht es vielmehr um eine faire Beteiligung aller an der Unterhaltung von Einrichtungen wie Oper, Gewandhaus oder Zoo. Diese Einrichtungen werden eben auch von vielen Touristen gern genutzt. Warum sollen dann die Leipziger Bürger alleine die finanziellen Lasten dafür tragen“, fragt Heiko Oßwald und begründet damit den Vorstoß seiner Fraktion, eine Gästetaxe in Leipzig einzuführen.

Nachdem im September der Sächsische Landtag das Sächsische Kommunalabgabengesetz geändert hat, kann eine Kommune neben der klassischen Bettensteuer nun auch eine Gästetaxe erheben.

„Die Bettensteuer, oder auch Beherbergungssteuer genannt, darf nur für private Übernachtungen erhoben werden. Die Beherbergungsbetriebe müssen in teils aufwendigen Verfahren bei ihren Gästen abfragen, ob diese aus privaten oder dienstlichen Gründen übernachten. Wir haben uns daher ganz bewusst für die Gästetaxe entschieden, da diese auf alle Übernachtungen erhoben werden darf und die Hotels oder Pensionen hier eben  kein umfangreiches Erhebungsverfahren durchführen müssen.“

Aufwendige Kontrollen der Kommune, wer dienstlich oder privat übernachtet entfallen somit und das Einnahmeaufkommen fällt dadurch auch höher aus. Allerdings dürfen die über eine Gästetaxe  eingenommenen Gelder nur zweckgebunden für touristischen Aufwand der Kommune verwendet werden. Darin eingeschlossen ist die Finanzierung einer sogenannten Gästecard, die Touristen einen ermäßigten  Eintritt beispielsweise bei kulturellen Einrichtungen oder die verbilligte Nutzung des ÖPNV ermöglichen würde.

„Durch die Zweckbindung der Gästetaxe für touristische Aufwendungen der Stadt erhöht sich aus unserer Sicht die Akzeptanz dieser Abgabe bei Gästen und touristischen Einrichtungen. Wenn sich die betroffenen Verbände wie Dehoga, IHK und LTM bei der Gestaltung einer ansprechenden Gästecard einbringen, könnte das sogar die Attraktivität Leipzigs für Übernachtungsgäste erhöhen. Eine Gästetaxe wäre eine echte Chance, die touristische Infrastruktur auszubauen und den Tourismus in Leipzig weiter zu fördern“, so Heiko Oßwald abschließend. +++

 

Hintergrund:

Nachdem mit Urteil des OVG Bautzen vom 6.10.2016 die Beherbergungssteuersatzung der Stadt Dresden weitestgehend für rechtmäßig erklärt wurde, fordert die Fraktion Die Linke im Stadtrat zu Leipzig die Einführung einer Beherbergungssteuer für touristische Übernachtungen nach Dresdner Vorbild.

In seiner Septembersitzung hat der Sächsische Landtag das Sächsische Kommunalabgabengesetz geändert. Künftig können alle Kommunen die eine touristische Infrastruktur unterhalten eine Gästetaxe (§ 34 SächsKAG) und eine Tourismusabgabe (§ 35 SächsKAG) erheben.

Während die Tourismusabgabe von Unternehmen erhoben wird, die vom Tourismus profitieren, werden die Gästetaxe und die Beherbergungssteuer vom Gast erhoben, der pro Übernachtung zahlt. Gästetaxe und Tourismusabgabe sind als kommunale Sonderabgaben nur zweckgebunden zur Deckung für Aufwendungen im Tourismusbereich zu verwenden, während die Beherbergungssteuer als kommunale Aufwandssteuer in den allgemeinen Haushalt fließt. Die Beherbergungssteuer darf nur für private Übernachtungen erhoben werden. Daher müssen die Beherbergungsbetriebe in teils aufwendigen Verfahren ihre Gäste abfragen, ob diese aus privaten oder dienstlichen Gründen übernachten. Die Gästetaxe darf auf alle Übernachtungen erhoben werden.

Bei Gästetaxe und Tourismusabgabe muss die Kommune aus Gründen der Transparenz eine Kalkulation erstellen, um nachzuweisen, in welcher Höhe ihr tatsächlich Aufwendungen für den Tourismus entstanden sind.

Änderungsvorschlag:

Die Erhöhung des Bürgschaftsentgeltes auf bis zu 2 % p.a. des valutierenden Kreditbetrages für alle bestehenden und zukünftig zu gewährenden Bürgschaften wird beschlossen.

Begründung:

Derzeit werden von der Stadt Leipzig für gewährte Bürgschaften Bürgschaftsentgelte zwischen 0,25 und 1 Prozent berechnet. Die bestehenden Bürgschaften besichern zu Beginn des Jahres 2014 Kredite der städtischen Unternehmen in Höhe von rund 316,69 Mio. Euro. Durch die gewährten Bürgschaften konnten die städtischen Unternehmen am Kapitalmarkt Kredite zu günstigeren Konditionen aufnehmen bzw. wurden durch diese überhaupt erst kreditwürdig. Üblicherweise werden Bürgschaftsentgelte zwischen 0,5 und 2 Prozent erhoben. Im Haushaltsplanentwurf ist eine Anhebung der Bürgschaftsentgelte auf 2,5 Prozent vorgesehen. Diese Anhebung wird aus folgenden Gesichtspunkten für problematisch gehalten:

1.  Die kommunalen Unternehmen sind gesellschaftsrechtlich Töchter der Stadt Leipzig.  Werden Bürgschaftsentgelte erhoben, die über dem üblichen Durchschnitt liegen, so liegt  darin eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vor, die steuerrechtlich zu verdeckten  Gewinnausschüttungen führen kann. Dieses Risiko sollte vermieden werden.

2. Bürgschaftsentgelte enthalten in der Regel einen Verwaltungskosten- und  Risikoprämienanteil. Sie werden also dafür entrichtet, um zum einen das Risiko  abzudecken, dass der Bürge vom Bürgschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird und  zum anderen, den Verwaltungsaufwand abzugelten, der durch regelmäßige Überprüfung  der Bonität und Auswertung der Unternehmensdaten entsteht. Sie sollten aber maximal  den Zinsvorteil abschöpfen, den das betreffende Unternehmen durch die gewährte  Bürgschaft erzielen kann. Beim momentanen niedrigen Zinsniveau sind die aktuellen  Bürgschaftsentgelte im vergleich zu den Vorjahren aber eher gesunken. Somit besteht die  Gefahr einer Fehlsteuerung der kommunalen Unternehmen. Führt die Erhöhung der  Bürgschaftsentgelte dazu, dass Bürgschaften abgelöst und statt dessen unbesicherte  Kredite am freien Kapitalmarkt zu höheren Zinsen  aufgenommen werden, weil dies dann  für die kommunalen Unternehmen wirtschaftlicher ist, so schadet dies letztendlich sowohl  der Stadt Leipzig als auch den Unternehmen.

3. Die LWB als Hauptbürgschaftsnehmer steht derzeit vor großen finanziellen  Herausforderungen. Sie ist zum einen angehalten, wieder mehr in die Instandhaltung und  Sanierung des Wohnungsbestandes zu investieren, um das Vermögen der Stadt Leipzig  zu erhalten. Zum anderen soll die LWB auch wieder neuen Wohnraum schaffen, um in  einem wachsenden Leipziger Immobilienmarkt den Marktanteil von 10% zu behaupten.  Beide Ziele sind mit dem Einsatz von hohen finanziellen Mitteln verbunden, die  mit einer  drastischen Erhöhung der Bürgschaftsentgelte gefährdet werden.

Christian SchulzeArtikel von Christian Schulze für Amtsblatt vom 16.11.2013

Wie in den letzten Jahren brachte der Kämmerer die Haushaltszahlen für das Folgejahr im Stadtrat ein. Allerdings war es der Verwaltung nicht gelungen, einen ausgeglichenen Haushalt für 2014 vorzulegen. Das Minus lag im September bei ca. 40 Millionen Euro. Wie gehen wir nun damit um?

Nach Lösungen mitsuchen ist die Devise. Da lassen wir weder den Kämmerer noch den Oberbürgermeister im Regen stehen. Das heißt, nicht nur Anträge stellen, die Mehrausgaben produzieren, sondern auch gucken, an welcher Stelle die Ausgaben noch gekürzt bzw. die Einnahmen noch gesteigert werden können. Darüber hinaus ist eine Prioritätensetzung wichtig. Insofern sind wir außerordentlich zufrieden damit, dass die geplanten Kürzungen in der Jugendhilfe von fast einer Million Euro vom Tisch sind. Die Finanzierung dieser Lücke kann u.a. durch unseren Antrag auf Senkung der Zinsausgaben um 5 Millionen Euro refinanziert werden. Da nicht nur in Europa, sondern weltweit die Zinsen „im Keller“ sind, konnte dieser Ansatz gesenkt werden.

Auf Antrag der SPD-Fraktion sollen zusätzliche Mittel in Höhe von 100.000 Euro für das Gebäudesicherungsprogramm und weitere 100.000 Euro für Radverkehrsanlagen eingestellt werden. Auch für Fußwege, Sportpachtanlagen und Schulen soll mehr Geld fließen.