Schlagwortarchiv für: Immobilien

Heiko_Osswald2Seit Jahren mahnt die sozialdemokratische Fraktion einen nachhaltigeren Umgang mit Immobilien an, die sich im Eigentum der Stadt und der städtischen Unternehmen befinden.  Die Leipziger SPD-Fraktion begrüßt deshalb, dass es bei der Stadtverwaltung nun scheinbar ein Umdenken bei der Liegenschaftspolitik geben soll.

„Seit 2012 haben wir die Liegenschaftspolitik der Stadt verstärkt auf unserer Agenda“, erklärt Heiko Oßwald, LWB-Aufsichtsrat und Finanzpolitiker der Fraktion. „Vor allem der Verkauf von Immobilien zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung, waren uns in Anbetracht der Herausforderungen, vor denen die Stadt aufgrund ihres dynamischen Wachstums steht, ein Dorn im Auge. Schließlich hat die Stadt damit Chancen verspielt, notwendige Infrastrukturprojekte realisieren zu können.“

Christopher_Zenker2SPD-Sozialpolitiker Christopher Zenker ergänzt: „Insbesondere die soziale Infrastruktur bildet dabei einen Schwerpunkt, denn mit dem Wachstum der Stadt durch Zuzug und weiterhin steigende Geburtenzahlen erhöht sich schlicht und einfach der Bedarf an Kindertagesstätten und Schulen. Auch das Thema Flüchtlingsunterbringung stellt die Stadt vor große Herausforderungen. Schon 2012haben wir  einen Fachplan für soziale Infrastruktur, Flächenentwicklung und -vorhaltung gefordert,  damit die Stadt über ihre eigenen aber auch über die Grundstücke kommunaler Unternehmen endlich einen Überblick bekommt und weiß, was sie hat und wie sie es wofür nutzen kann. Wir hoffen, dass dieser Beschluss nun endlich umgesetzt wird.“

Ergänzt wurde der Antrag dann durch zwei Initiativen der Fraktion zum Haushalt 2013, die zum einen bilanziellen Ausgleich zwischen Verkauf und Zukauf von Flächen und zum anderen den strategischen Flächenerwerb für soziale Infrastruktur zum Ziel hatten.

„Die Übertragung von Wohnimmobilien an die LWB, die kommunalen Unternehmen wie der Saatzucht Plaußig gehören oder durch Eingemeindungen an das Liegenschaftsamt gefallen sind,  geht auf die Initiative der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2013 zurück. Es ist gut, dass die Verwaltung endlich – zwar mit knapp zweijähriger Verspätung – damit beginnen möchte, Wege zu suchen, wie diese Wohnimmobilien bei der LWB gebündelt werden können, um tatsächlich stadtweit kommunalen Wohnraum effizient verwalten und anbieten zu können“, so Oßwald abschließend.

Redner: Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Mit diesem, nunmehr seit einem Jahr im Verfahren befindlichen Antrag, will die SPD-Fraktion zum einen ihre grundsätzliche Kritik am bisher üblichen Verfahren, Grundstücksverkäufe als Mittel zur HH-Konsolidierung zu verwenden, zum Ausdruck bringen.
Ich möchte aber einen Schritt weiter gehen. Grund und Boden sind in meinem Verständnis neben den materiellen und immateriellen Werten unserer Kunst- und Kulturlandschaft, der einzige kommunale Vermögenswert, der nicht beliebig vermehrbar ist. Grund und Boden sind nun mal als Fläche eine konstante Größe.
Deshalb fordern wir, dass über mittel- und langfristige Perioden mindestens eine ausgeglichene Vermögensbilanz, wenn nicht gar ein Zuwachs, nachgewiesen werden muss – und zwar als Wert und als Fläche.

Uns ist klar, dass das nicht konkret für jedes Haushaltsjahr dargestellt werden kann. Es ist dabei eigentlich auch egal, ob wir uns über Zeiträume von 3, 5 oder wie in der Verwaltungsmeinung beschrieben, 10 Jahre verständigen. Der Wille und das Ziel müssen aber erkennbar sein. Hier gilt es auch Erfahrungen in der Bilanzierung und in der Darstellung zu sammeln. Die angestrebte jährliche Berichterstattung wird uns zeigen, ob das funktioniert und wir haben da allemal die Möglichkeit korrigierend einzugreifen.

Auf eine Wertediskussion muss ich allerdings heute verzichten.
Aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, eine grundsätzliche Kritik am Umgang mit öffentlichem Eigentum, speziell Bundes- und sicher auch Landeseigentum, welches sich in Sondervermögen befindet, äußern.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wenn große zusammenhängende Gebietsflächen an privat veräußert werden, auch weil den Kommunen die Finanzkraft oder Ideen fehlen und damit auch städtische Entwicklungspotentiale quasi privatisiert und zum Spekulationsobjekt werden. B-Pläne hin oder her.
Als Beispiel sei das Bundesvermögen der Bahn im Bereich des Bayerischen Bahnhofs genannt, den Verkauf an nur einen Erwerber kritisiere ich. Meine Logik geht eher dahin, dass solche Flächen grundsätzlich der betroffenen Gebietskörperschaft kostenfrei, zur Nutzung übergeben werden sollten.
Anrüchige Geschenke kann man ja allemal ausschlagen.
Ich weiß, das ist ein Thema, welches wir hier nicht zu verantworten haben. Aber nachdenken sollten wir darüber.
Und was sich gerade wenige Kilometer vor unserer Haustür mit dem beabsichtigten Verkauf des Goitzschesees abspielt, bestätigt meine kritische Haltung in diesen Dingen.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Auslöser des Antrags waren der Verkauf des Jahrtausendfeldes, das als Schulstandort vorgesehen ist, und der beabsichtige Verkauf eines Grundstücks in der Haydn-/Schwägrichenstraße, den wir durch einen Antrag in den letzten Haushaltsverhandlungen verhindern konnten, um dort eine Kindertagesstätte bauen zu können.

Diese Beispiele haben uns gezeigt, dass es notwendig ist, dass bei beabsichtigten Veräußerungen zusätzlichen Informationen zur besseren Beurteilung der Verkäufe vorliegen müssen. Dies betrifft die Verkäufe der Stadt Leipzig ebenso wie Verkäufe von städtischen Unternehmen.

Ziel des Antrages ist es, dass der interne Abstimmungsprozess zwischen den Dezernaten transparenter dargestellt wird. Hierzu müssen dem Grundstücksverkehrsausschuss bzw. dem Stadtrat bei einem beabsichtigten Verkauf auch die Informationen einer verwaltungsinternen Abwägung vorliegen. Ebenso sollte den Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen eine Stellungnahme der Stadtverwaltung vorliegen, wenn Grundstücke dieser Gesellschaften veräußert werden.

Anders als der Verwaltungsstandpunkt uns suggerieren will, wollen wir damit nicht in die Entscheidungshoheit der Unternehmen eingreifen und selbstverständlich ist der Aufsichtsrat in seiner Entscheidung frei, an wen und für welche Nutzung er ein im Besitz des Unternehmens befindliches Grundstück veräußert. Wir wollen jedoch, dass die notwendigen Informationen zu möglichen Konflikten im gesamtstädtischen Interesse vorliegen.

Letztendlich geht es uns darum, dass den entscheidenden Gremien, Informationen zu möglichen Konflikten in der Nutzung – beispielsweise zwischen sozialer Infrastruktur, Wohnungsbau, Gewerbe- oder Industrieansiedlungen – vorliegen, um auf dieser Grundlage eine gute Entscheidung treffen zu können.

In unserer Neufassung des Antrags haben wir uns am Verwaltungsstandpunkt orientiert. Der Verwaltungsstandpunkt ist aber nur auf einen Beschlusspunkt des Ursprungsantrags eingegangen. Auf die Information zum Abwägungsprozess innerhalb der Stadtverwaltung wurde nicht eingegangen. Auch hierzu erwarten wir im nächsten Jahr einen Vorschlag, daher die Neufassung des Antrags.