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Zum Urteil des Londoner Court of Appeal im Berufungsverfahren, das die Schweizer Großbank UBS gegen die Kommunalen Wasserwerke Leipzig angestrengt hat, erklärt der LVV-Aufsichtsrat und stellvertretende SPD-Fraktionschef Heiko Oßwald:

„Mit großer Erleichterung habe ich das heutige Urteil des Londoner Court of Appeal zur Kenntnis genommen. Die UBS hat auch nach Ansicht des Berufungsgerichts keine Ansprüche gegen die KWL. Ich bin froh über diesen klaren Sieg, den die KWL auch in der zweiten Runde erringen konnte, denn mit diesem Urteil sind mögliche finanzielle Belastungen des kommunalen Haushalts endgültig vom Tisch. Besonders freut mich, dass sich jetzt die Leipziger Gruppe voll auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren kann, nämlich in einen noch attraktiveren ÖPNV und moderne Leitungs- und Wassernetzte zu investieren.  Ich danke allen Beteiligten auf Seiten der Leipziger Gruppe und der Stadt Leipzig für ihren Einsatz.“

Axel Dyck

Axel Dyck

SPD-Fraktionschef Axel Dyck zum Urteil des High Court of Justice in London im Gerichtsverfahren der Kommunalen Wasserwerke gegen die Schweizer Großbank UBS:

Ab heute beginnt für unsere Stadt eine neue Zeitrechnung, denn wir sind durch das Urteil des Gerichts in London von einer drückenden Last befreit worden. Ich bin deshalb sehr froh über diesen klare Sieg der KWL gegen die Großbank UBS sowie die Depfa und die Landesbank Baden-Württemberg. Für die Stadt Leipzig ist das ein wirklich sehr guter Tag, denn mit diesem Urteil sind mögliche finanzielle Belastungen des kommunalen Haushalts vom Tisch, die die Stadt über jedes bekannte Maß hinaus strapaziert und womöglich sogar überfordert hätten. Ich kann nur allen Beteiligten auf Seiten der Stadt und der KWL für Ihren Einsatz danken. Darüber hinaus bin ich fest davon überzeugt, dass ein solcher Erfolg nicht möglich gewesen wäre, wenn nicht alle politischen Entscheidungsträger unserer Stadt an einem Strang gezogen hätten.“

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig begrenzt ihre Bürgschaftsentgelte für ausgereichte städtische Bürgschaften auf maximal 2 Prozent.

Begründung:

Derzeit werden von der Stadt Leipzig für gewährte Bürgschaften Bürgschaftsentgelte zwischen 0,25 und 1 Prozent berechnet. Die bestehenden Bürgschaften besichern zu Beginn des Jahres 2014 Kredite der städtischen Unternehmen in Höhe von rund 316,69 Mio. Euro. Durch die gewährten Bürgschaften konnten die städtischen Unternehmen am Kapitalmarkt Kredite zu günstigeren Konditionen aufnehmen bzw. wurden durch diese überhaupt erst kreditwürdig. Üblicherweise werden Bürgschaftsentgelte zwischen 0,5 und 2 Prozent erhoben. Im Haushaltsplanentwurf ist eine Anhebung der Bürgschaftsentgelte auf 2,5 Prozent vorgesehen. Diese Anhebung wird aus folgenden Gesichtspunkten für problematisch gehalten:

1.  Die kommunalen Unternehmen sind gesellschaftsrechtlich Töchter der Stadt Leipzig.  Werden Bürgschaftsentgelte erhoben, die über dem üblichen Durchschnitt liegen, so liegt  darin eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vor, die steuerrechtlich zu verdeckten  Gewinnausschüttungen führen kann. Dieses Risiko sollte vermieden werden.

2. Bürgschaftsentgelte enthalten in der Regel einen Verwaltungskosten- und  Risikoprämienanteil. Sie werden also dafür entrichtet, um zum einen das Risiko  abzudecken, dass der Bürge vom Bürgschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird und  zum anderen, den Verwaltungsaufwand abzugelten, der durch regelmäßige Überprüfung  der Bonität und Auswertung der Unternehmensdaten entsteht. Sie sollten aber maximal  den Zinsvorteil abschöpfen, den das betreffende Unternehmen durch die gewährte  Bürgschaft erzielen kann. Beim momentanen niedrigen Zinsniveau sind die aktuellen  Bürgschaftsentgelte im vergleich zu den Vorjahren aber eher gesunken. Somit besteht die  Gefahr einer Fehlsteuerung der kommunalen Unternehmen. Führt die Erhöhung der  Bürgschaftsentgelte dazu, dass Bürgschaften abgelöst und statt dessen unbesicherte  Kredite am freien Kapitalmarkt zu höheren Zinsen  aufgenommen werden, weil dies dann  für die kommunalen Unternehmen wirtschaftlicher ist, so schadet dies letztendlich sowohl  der Stadt Leipzig als auch den Unternehmen.

3. Die LWB als Hauptbürgschaftsnehmer steht derzeit vor großen finanziellen  Herausforderungen. Sie ist zum einen angehalten, wieder mehr in die Instandhaltung und  Sanierung des Wohnungsbestandes zu investieren, um das Vermögen der Stadt Leipzig  zu erhalten. Zum anderen soll die LWB auch wieder neuen Wohnraum schaffen, um in  einem wachsenden Leipziger Immobilienmarkt den Marktanteil von 10% zu behaupten.  Beide Ziele sind mit dem Einsatz von hohen finanziellen Mitteln verbunden, die mit einer drastischen Erhöhung der Bürgschaftsentgelte gefährdet werden.

Axel DyckRedner: Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
sehr geehrte Gäste,

es ist nur augenscheinlich ein Zufall, dass der Beschluss zur „Sicherung der finanziellen Handlungs- und Investitionstätigkeit der KWL“ in Form der Bestätigung der Kapitalausstattungsvereinbarung durch uns Stadträte am 25. Februar 2010 just an dem Tag vollzogen wurde, an dem der Haushalt 2010 beschlossen wurde. Es war vor knapp zwei Jahren der Beginn eines Prozesses. Mit dem damals übrigens einstimmig gefassten Beschluss war ein mehr als deutliches „starkes“ Votum des Rates zu den kommunalen Unternehmen in der LVV verbunden. Und zwar in Wort und Tat. Das wird nur all zu oft vergessen.
Auch heute tagen wir zum gleichen Sachverhalt in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Haushalsbeschlussfassung 2012 in zwei Wochen – nunmehr am vorläufigen Ende dieses Weges. Dazwischen lag das Beihilfeverfahren in Brüssel. Mit positiven Ausgang für das Unternehmen LVV.

Warum bringe ich auch heute wieder beide Ebenen, den Haushalt der Stadt und die Finanzierungskraft der LVV in einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang? Weil beide, die Stadt und die LVV, nicht wie Mutter und Tochter sondern vielleicht wie siamesische Zwillinge, miteinander verwachsen sind. Nicht an den Gliedmaßen, sondern über Lebensstränge – Kupferkabel, Rohrsysteme und Straßenbahnschienen – aber eben auch über Finanzströme.

Und diesen Zusammenhang hat uns erneut die „oberste“ Hüterin aller Kommunalfinanzen – die Landesdirektion fein säuberlich in 13 Auflagen aufgeschrieben und das nicht zum ersten Mal.

Es ist müßig darüber zu sprechen, durch welche semantische Nuancen zum einen Interpretationsspielräume innerhalb des Genehmigungsbescheides eröffnet werden – das sollten wir heute tunlichst unterlassen um nicht vom rechten Weg abzukommen – oder, an welcher Stelle die richtigerweise hochgelobte kommunale Selbstverwaltung – allerdings hin und wieder verbunden mit einer gehörigen Portion Augenwischerei  – vermeintlich ausgehebelt wird.

Zur Erinnerung: Die kommunale Selbstverwaltung endet vor allem dann, wenn ein Kommissar oder ein Verweser eben durch diese Landesdirektion eingesetzt werden muss. Glücklicherweise wird dieser Tag für unsere Stadt aus meiner Sicht nicht kommen, weil ich überzeugt bin, dass es in diesem Rat einschließlich des Oberbürgermeisters immer eine große Mehrheit für die Bereitschaft zur Übernahme der uns auferlegten Verantwortung, jenseits parteipolitisch motivierter Zwänge geben wird.

Das ist nicht in allen deutschen Städten so, es gibt eine ganze Reihe Städte in Nordrheinwestfalen, die mit der Fremdbestimmung bereits konfrontiert sind. 138 Kommunen arbeiten dort mit einem Nothaushalt. Und einer ersten Kommune werden Kommunalkredite verweigert. Soweit darf es hier niemals kommen.

Und mit Bezug auf den Genehmigungsbescheid sage ich: Wir tun gut daran, zumindest das Wort „Vorsorge“ in unseren Wortschatz weiter vorn zu platzieren.

Interessant ist nochmals der Blick in den vom Rat am 25. Februar letzten Jahres einstimmig votierten Beschlusstext. Darin steht unter anderem neben den Ausführungen zu den Eigenbeiträgen, die LVV und KWL zum etwaigen Verlustausgleich selbst zu erbringen haben, folgendes: „… In diesem Zusammenhang sind insbesondere die bereits in der „Konzeption zur strategischen Neuausrichtung der LVV“ verankerten Maßnahmen stringent und zielorientiert weiter zu verfolgen.“
Das war der Blick in das Jahr 2008. Ich muss konstatieren, sehr weit sind wir mit dem vor fast zwei Jahren, damals wie gesagt einstimmig gefassten Beschluss noch nicht gekommen.

Letztendlich wird mit dem Genehmigungsbescheid nichts anderes beschrieben, als dass Bürgschaften etwas kosten. Für den Geber und für den Nehmer – auch in Familien. Und je Höher die Risikosummen theoretisch anwachsen können, je höher ist die zu zahlende Prämie. Das kann man bedauern, das kann man kritisieren – akzeptieren müssen wir es alle mal.

Den Gedanken, in einen Widerspruch zu gehen, lehne ich ab – weil wir uns selbst schwächen würden und die LVV zusätzlich in eine nicht kalkulierbare Finanzklemme bringen würden. Ich will nicht für ein schlechteres Rating der LVV verantwortlich sein.

Mir passt das alles ehrlich gesagt so richtig auch nicht. Aber wir sind mit unseren Bilanzen und da meine ich den Konzern Stadt, also nicht nur die LVV eben noch nicht dort, wo wir hinwollen und das seit nunmehr fast vier Jahren.

Den nächsten Aufschlag haben wir im Januar. Mal sehen, ob es in eine weitere Hängepartie geht oder ob wir ein Ass schlagen können?

Das Ärgerliche daran ist, wir nehmen heute indirekt, das heißt ohne Beschlussvorlage, den Genehmigungsbescheid quasi „zur Kenntnis“. Das hat das entsprechende Quorum zur Einberufung der heutigen Sitzung so gewollt. Das ist in Ordnung so. Das Thema ist damit dort, wo es hingehört, nämlich in der Ratsversammlung. Auch das ist gut so, vielleicht aber nicht von allen so gewollt. Gut deshalb, weil damit die Verantwortung aus der Ratsversammlung nicht an den Oberbürgermeister weg geschoben werden kann. Wir haben es an uns gezogen – mit allen Konsequenzen, auch über den heutigen Tag hinaus.

Ärgerlich bin ich aber nicht deshalb – sondern ich bin unzufrieden, weil ich heute noch nicht erkennen kann, was wir im Januar entscheiden sollen und entscheiden müssen.

Bis Mitte Januar ist verdammt wenig Zeit, das Fest der Freude und die Zeit zwischen den Jahren verlangsamen gemeinhin unser Denken und Handeln.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

legen Sie uns bitte schnellstens das Entscheidungspapier zu den Finanzbeziehungen zwischen Stadt und LVV vor, mit allen darin aufzuzeigenden Konsequenzen für die Stadt und für die LVV. Sie werden darin die aus der Verantwortungsebene, für die Sie stehen, Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender, resultierenden Konsequenzen formulieren – ja formulieren müssen.

Die politische Wertung und sorgsame Beschlussfassung liegen dann wieder im Rat. Ich für meine Person bin bereit auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen. Damit die Entscheidungen nicht irgendwann ein Dritter für uns trifft.