Schlagwortarchiv für: Leipzig

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014 der Stadträte Heiko Bär und Dietmar Kern

Beschlussvorschlag:

Im Jugendhilfeetat ist die Fortführung des „Kinder- und Jugendtreffs Leipzig-Grünau“ (KiJu), welcher sich in freier Trägerschaft befindet, im bisherigen Umfang sicherzustellen.

Deckungsvorschlag:
Umverteilung aus dem Budget des Jugendklubs „Völkerfreundschaft“ in städtischer Trägerschaft, wobei der Jugendhilfeausschuss zeitnah über die daraus entstehenden Angebotsein-schränkungen zu informieren ist.

Begründung:


Der KiJu in Grünau ist eines der wichtigsten, erfolgreichsten und gefragtesten Angebote für Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Der durch das Verwaltungsgerichtsurteil verlangte „gezielte“ Einsatz der Mittel über die Versorgungsgebiete muss auch innerhalb dieser effizient und nach den in den Planungsräumen erkannten Prioritäten erfolgen. Nach einhelliger Meinung der einschlägigen Akteure in Grünau gehören die Arbeit und die Angebote des Kinder- und Jugendtreffs zu dieser Prioritätensetzung (der Vorbeugung und Bekämpfung emotionaler Verwahrlosung) hinzu. Aber auch das Angebot des offenen Treffs wird in großem Umfang angenommen. Zuletzt waren die Aktivitäten und Angebote des KiJu´s auch entscheidend zur Entschärfung der Problemlage am Allee-Zentrum. Aufgrund dieses gewichtigen Beitrags des KiJu´s zur sozialen Infrastruktur in Grünau sind die erforderlichen Mittel zur Weiterführung aus im Sinne der Kinder- und Jugendarbeit weniger effizienten und zielgerechten Angeboten im Planungsraum zu erschließen.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014 von Stadträtin Ingrid Glöckner

Beschlussvorschlag:
Für die Sanierung des Haus II (Nebengebäude) sind Planungsmittel in Höhe von 150.000 EUR in den Haushalt einzustellen.

Begründung:


Das Haus II (Plattenbau) ist in einem katastrophalen baulichen Zustand. Die Fenster sind nicht mehr funktionstüchtig und müssen erneuert werden. Die Außenfassade ist undicht und es gibt im Gebäude massive Wasserschäden. Mehrere Räume (z.B. Chemiekabinett) sind aufgrund des baulichen Zustandes nicht mehr nutzbar und stillgelegt worden.
Eine Sanierung des Gebäudes, Dach, Fassade, Fenster und Gebäudetrockenlegung
ist deshalb dringend erforderlich und auch aus energetischen Gründen wirtschaftlich.
Durch eine umfassende Planung können die Investitionskosten ermittelt werden und eine Einordnung der Sanierung in den Haushalt 2015 ermöglicht werden.

Änderungsvorschlag:

Der Stadtrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt den Oberbürgermeister,

a) dem Stadtrat die Ergebnisse der Prüfung bis zum 31.03.2014 zur Kenntnis zu geben;
b) dem Fachausschuss Umwelt/Ordnung die konkrete finanzielle Untersetzung der geplanten Maßnahmen für 2014 zur Kenntnis zu geben;
c) dafür zu sorgen, dass die konkrete finanzielle Untersetzung der Maßnahmen im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes zur Umsetzung des Lärmaktionsplanes mit erarbeitet und bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes zur Kenntnis gegeben wird.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um einen neuen Beschlusspunkt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende zweites Quartal 2014 ein Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig zu erstellen.
Dabei sind der gültige Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig und der Investitionsbedarf entsprechend der Planung der LVB besonders zu berücksichtigen.

Begründung:
Erfolgt mündlich

Änderungsvorschlag:

Die Erhöhung des Bürgschaftsentgeltes auf bis zu 2 % p.a. des valutierenden Kreditbetrages für alle bestehenden und zukünftig zu gewährenden Bürgschaften wird beschlossen.

Begründung:

Derzeit werden von der Stadt Leipzig für gewährte Bürgschaften Bürgschaftsentgelte zwischen 0,25 und 1 Prozent berechnet. Die bestehenden Bürgschaften besichern zu Beginn des Jahres 2014 Kredite der städtischen Unternehmen in Höhe von rund 316,69 Mio. Euro. Durch die gewährten Bürgschaften konnten die städtischen Unternehmen am Kapitalmarkt Kredite zu günstigeren Konditionen aufnehmen bzw. wurden durch diese überhaupt erst kreditwürdig. Üblicherweise werden Bürgschaftsentgelte zwischen 0,5 und 2 Prozent erhoben. Im Haushaltsplanentwurf ist eine Anhebung der Bürgschaftsentgelte auf 2,5 Prozent vorgesehen. Diese Anhebung wird aus folgenden Gesichtspunkten für problematisch gehalten:

1.  Die kommunalen Unternehmen sind gesellschaftsrechtlich Töchter der Stadt Leipzig.  Werden Bürgschaftsentgelte erhoben, die über dem üblichen Durchschnitt liegen, so liegt  darin eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vor, die steuerrechtlich zu verdeckten  Gewinnausschüttungen führen kann. Dieses Risiko sollte vermieden werden.

2. Bürgschaftsentgelte enthalten in der Regel einen Verwaltungskosten- und  Risikoprämienanteil. Sie werden also dafür entrichtet, um zum einen das Risiko  abzudecken, dass der Bürge vom Bürgschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird und  zum anderen, den Verwaltungsaufwand abzugelten, der durch regelmäßige Überprüfung  der Bonität und Auswertung der Unternehmensdaten entsteht. Sie sollten aber maximal  den Zinsvorteil abschöpfen, den das betreffende Unternehmen durch die gewährte  Bürgschaft erzielen kann. Beim momentanen niedrigen Zinsniveau sind die aktuellen  Bürgschaftsentgelte im vergleich zu den Vorjahren aber eher gesunken. Somit besteht die  Gefahr einer Fehlsteuerung der kommunalen Unternehmen. Führt die Erhöhung der  Bürgschaftsentgelte dazu, dass Bürgschaften abgelöst und statt dessen unbesicherte  Kredite am freien Kapitalmarkt zu höheren Zinsen  aufgenommen werden, weil dies dann  für die kommunalen Unternehmen wirtschaftlicher ist, so schadet dies letztendlich sowohl  der Stadt Leipzig als auch den Unternehmen.

3. Die LWB als Hauptbürgschaftsnehmer steht derzeit vor großen finanziellen  Herausforderungen. Sie ist zum einen angehalten, wieder mehr in die Instandhaltung und  Sanierung des Wohnungsbestandes zu investieren, um das Vermögen der Stadt Leipzig  zu erhalten. Zum anderen soll die LWB auch wieder neuen Wohnraum schaffen, um in  einem wachsenden Leipziger Immobilienmarkt den Marktanteil von 10% zu behaupten.  Beide Ziele sind mit dem Einsatz von hohen finanziellen Mitteln verbunden, die  mit einer  drastischen Erhöhung der Bürgschaftsentgelte gefährdet werden.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Sprecherin der SPD-Fraktion für den Bereich Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

vor einiger Zeit hielt ich schon einmal eine Rede zum Thema Lernmittel. Dabei ging es um die Mittel für das Jahr 2013. Seit diesem Jahr muss die Kommune die Mittel für Arbeitshefte und Kopien übernehmen. Die sinnvolle Verteilung auf die einzelnen Schularten ist Inhalt unseres Antrags.

Im Vorschlag der Verwaltung wurde zwar die Erhöhung der Pauschale für Grundschulen berücksichtigt, aber die Unterfinanzierung anderer Schularten blieb.

Lernmittel sind ein Teil des Schulbudgets. Schulen bekommen Geld für Reparaturen, Reinigungsmaterialien, zur Ausstattung von Zimmern, für Bibliotheken, Profilunterricht, Lehrmittel und besagte Lernmittel.

Lernmittel sind für die Anschaffung von Büchern, Arbeitsheften und Kopien vorgesehen. Die Schulen können aufgrund der Budgetierung selbst entscheiden, ob mehr Bücher oder Arbeitshefte angeschafft werden.

Die Mittel für die Bücher stellte die Stadt Leipzig bisher schon zur Verfügung. Das waren z. B.
• für Grundschulen 12,50 Euro
• für Oberschulen und Gymnasien 45,00 Euro
• für Berufsschulen 13,00 bis 17,00 Euro
Das war nicht üppig, an manchen Stellen sogar sehr wenig, wenn man bedenkt, dass die meisten Bücher mindestens 20 bis 25 Euro kosten.

Nun kommen die Kosten für Arbeitshefte und Kopien dazu.
Die Antragsteller haben an den entsprechenden Schularten sehr genau nachgefragt, wie hoch der Bedarf ist.

So fiel auf, dass z. B. Gymnasien für Bücher, Arbeitshefte und Kopien im nächsten Jahr 55,17 Euro pro Schüler erhalten sollen. 45 Euro bekamen diese bisher für Bücher, d. h. lediglich 10,17 Euro stellt die Verwaltung in dieser Schulart für Arbeitshefte und Kopien zur Verfügung. Das ist meilenweit entfernt von der Empfehlung des Städte- und Gemeindetages von 50 Euro pro Schüler. Wir Antragsteller fordern die von der Verwaltung selbst empfohlenen 30 Euro pro Schüler.

Auch bei den Berufsschulen und vor allem bei der Berufsförderschule fiel uns ein erhebliches Ungleichgewicht auf. In Berufsschulen werden weniger Arbeitshefte, dafür aber mehr Bücher benötigt. Es kann nicht sein, dass pro Berufsschüler nur aller paar Jahre ein neues Buch für ein Fach angeschafft werden kann. Für eine moderne Ausbildung braucht man eine vernünftige Ausstattung. Stellen Sie sich doch einmal ein Buch für das Fach Informatik vor, dass 10 Jahre alt ist.
Die Erhöhungen in den anderen Schularten sichern lediglich den Stand von 2013.

Die im Verwaltungsstandpunkt vorgeschlagene Änderung, die geplante Reduzierung des Schulbudgets zu Gunsten der Lernmittel aufzuheben kann nicht funktionieren, denn die bisher eingestellten Mittel waren schon äußerst knapp. Wenn Schulen dann genügend Bücher haben, aber kein Geld mehr für Leuchtmittel und WC-Papier, funktioniert Schule auch nicht mehr.

Sehr geehrte Stadträte, die zusätzlichen Mittel für diesen Bereich belasten den Haushalt der Stadt Leipzig. Trotzdem ist diese Investition besonders wichtig, denn dieses Geld kommt allen Schülern der Stadt Leipzig zu Gute, egal in welcher Schule diese lernen. Die Ausstattung mit Lernmitteln ist eine wichtige Grundlage für Bildung.

Vielen Dank!

Redner: Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Mit diesem, nunmehr seit einem Jahr im Verfahren befindlichen Antrag, will die SPD-Fraktion zum einen ihre grundsätzliche Kritik am bisher üblichen Verfahren, Grundstücksverkäufe als Mittel zur HH-Konsolidierung zu verwenden, zum Ausdruck bringen.
Ich möchte aber einen Schritt weiter gehen. Grund und Boden sind in meinem Verständnis neben den materiellen und immateriellen Werten unserer Kunst- und Kulturlandschaft, der einzige kommunale Vermögenswert, der nicht beliebig vermehrbar ist. Grund und Boden sind nun mal als Fläche eine konstante Größe.
Deshalb fordern wir, dass über mittel- und langfristige Perioden mindestens eine ausgeglichene Vermögensbilanz, wenn nicht gar ein Zuwachs, nachgewiesen werden muss – und zwar als Wert und als Fläche.

Uns ist klar, dass das nicht konkret für jedes Haushaltsjahr dargestellt werden kann. Es ist dabei eigentlich auch egal, ob wir uns über Zeiträume von 3, 5 oder wie in der Verwaltungsmeinung beschrieben, 10 Jahre verständigen. Der Wille und das Ziel müssen aber erkennbar sein. Hier gilt es auch Erfahrungen in der Bilanzierung und in der Darstellung zu sammeln. Die angestrebte jährliche Berichterstattung wird uns zeigen, ob das funktioniert und wir haben da allemal die Möglichkeit korrigierend einzugreifen.

Auf eine Wertediskussion muss ich allerdings heute verzichten.
Aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, eine grundsätzliche Kritik am Umgang mit öffentlichem Eigentum, speziell Bundes- und sicher auch Landeseigentum, welches sich in Sondervermögen befindet, äußern.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wenn große zusammenhängende Gebietsflächen an privat veräußert werden, auch weil den Kommunen die Finanzkraft oder Ideen fehlen und damit auch städtische Entwicklungspotentiale quasi privatisiert und zum Spekulationsobjekt werden. B-Pläne hin oder her.
Als Beispiel sei das Bundesvermögen der Bahn im Bereich des Bayerischen Bahnhofs genannt, den Verkauf an nur einen Erwerber kritisiere ich. Meine Logik geht eher dahin, dass solche Flächen grundsätzlich der betroffenen Gebietskörperschaft kostenfrei, zur Nutzung übergeben werden sollten.
Anrüchige Geschenke kann man ja allemal ausschlagen.
Ich weiß, das ist ein Thema, welches wir hier nicht zu verantworten haben. Aber nachdenken sollten wir darüber.
Und was sich gerade wenige Kilometer vor unserer Haustür mit dem beabsichtigten Verkauf des Goitzschesees abspielt, bestätigt meine kritische Haltung in diesen Dingen.