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Beschlussvorschlag

Prüfauftrag:

In der Stadt Leipzig gibt es bereits einige Beratungsangebote, die sich auch an Alleinerziehende richten.

Die Stadtverwaltung prüft bis Mitte 2025 die Weiterentwicklung eines der bestehenden Angebote bzw. die Neuschaffung eines Beratungsangebotes, das explizit für Alleinerziehende (Soloeltern/ Einelternfamilien) als Familienform spezifische Beratung anbietet, Unterstützungsangebote bündelt und entlastende Hilfestellungen leistet.

Bei der Prüfung sind die Träger der bestehenden Angebote mit einzubinden.

Begründung

Damit die Bedarfe an Beratungen und Angeboten von über 15.000 Alleinerziehenden in Leipzig besondere Beachtung finden und abgedeckt werden können, soll speziell ein Angebot für diese Familienform als Anlaufpunkt zur Verfügung stehen.

Den damit zu ändernden Antrag finden Sie hier.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Leipzig erstellt ein „Konzept zur Inklusiven Kindertagesbetreuung in Leipzig“. Daran werden Träger der Inklusionsarbeit beteiligt. Das Konzept wird dem Stadtrat zum Ende des 2. Quartals 2026 vorgelegt.
  2. Die Stadt Leipzig startet zu Beginn des Schuljahres 2025/26 ein Modellprojekt zur integrativen Betreuung von Kindern mit hohem heilpädagogischen Förderbedarf. Die Erkenntnisse des Modellprojektes sollen in die Erstellung des „Konzeptes zur Inklusiven Kindertagesbetreuung“ einfließen.
  3. Die Stadt Leipzig wird spätestens zum Ende des IV. Quartals 2024 ein Konzept für ein niedrigschwelliges Beratungsangebot vorlegen, um die Selbstbetreuungsquote insbesondere in den Sozialräumen mit hohen Armutsquoten und für Familien mit Einwanderungsgeschichte zu senken.
  4. Dem Stadtrat wird bis zum Jahresende eine Übersicht und Prognose über Kinderzahlen und Personalentwicklung in den Kindertagesstätten für die Kitajahre 2024/ 2025 und 2025/ 2026 vorgelegt.  Darin werden die Kosten der „demografischen Rendite“, also der Weiterbeschäftigung des Betreuungspersonals abzüglich Altersabgängen transparent dargestellt. Die Stadt Leipzig wird sich in den entsprechenden Gremiensitzungen (bspw. des Sächsischen Städte- und Gemeindetags) für eine zeitnahe Ausfinanzierung und Nutzung der demografischen Rendite und darüber hinaus für eine Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation einsetzen.
  5. Dem Stadtrat wird zum Jahresende 2024 eine Übersicht der derzeit als Kindertagesstätten genutzten Liegenschaften vorgelegt, die Informationen über die Perspektiven der Einrichtungen – Sanierung, Weiternutzung, Beendigung der Nutzung als Kita, jeweils mit Terminangaben – enthält. Die Stadt Leipzig stellt sicher, dass stets weitere Optionen, wie bspw. Kapazitätsreduzierungen oder auch eine Umnutzung von Räumlichkeiten, geprüft werden.

Begründung

Die Neufassung basiert auf der Zusammenführung der Anträge „Beratungsangebote zur Kinderbetreuung in Schwerpunkträumen“ (VII-A-09721) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und „Sinkende Kinderzahlen nutzen: Personal in den Kindertagesstätten entlasten, Betreuungsqualität verbessern, Inklusive Kindertagesbetreuung fortentwickeln“ (VII-A-09869) der Fraktionen Die Linke und SPD unter weitgehender Berücksichtigung der Alternativvorschläge der Verwaltung.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft bmH wird beauftragt sich in der Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat dafür einzusetzen und als Gesellschafterweisung durchzusetzen

1) Die seitens der LWB vorgelegte Kostenkalkulation für eine Sanierung der Wohngebäude Kochstraße 59-63 sowie August-Bebel-Straße 81-83 wird im Hinblick auf notwendige Sanierungsstandards und Investitionskosten mit dem Ziel einer niederschwelligen behutsamen, sozialen und klimagerechten Sanierung durch ein externes Gutachten geprüft. Auf dieser Grundlage sind unter Einbeziehung sachverständiger Vertreter:innen der LWB und der Initiative „Südvorstadt für alle“ alternative Berechnungen anzufertigen. Dieser Prozess, einschließlich der Beauftragung des Gutachtens, wird durch das Netzwerk Leipziger Freiheit gesteuert. Die größtmögliche Inanspruchnahme von Fördermitteln insbesondere des sozialen Wohnungsbaus ist zu berücksichtigen. Die Ergebnisse werden dem Aufsichtsrat und dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau sowie dem zeitweilig beratenden Ausschuss Wohnen bis zum 3. Quartal 2024 vorgelegt.

2) bis zum 3. Quartal 2024 einen Sanierungsrat einzusetzen, der die Planung und Umsetzung der Sanierung der o.g. Objekte begleitet. Der Sanierungsrat stellt eine begleitende Instanz dar, der die fachlichen Themen des Modells durch Sachverständige in den sozialen, klimagerechten und baufachlichen Belangen begleitet und Mieter:innen sowie zivilgesellschaftliche Akteure einbezieht.

Begründung

Die zwei zusätzlichen Kalkulationen der LWB stützen sich auf Maximalforderung, ein Aushandlungsprozess wäre sinnvoller.  Es fehlt an Transparenz bei Kalkulationen, sie sind im Detail nicht nachvollziehbar für Einwohner und angedachte Beteiligte. 

Das kooperative Verfahren ist seit dem gemeinsamen Workshop im Oktober 2022 nicht fortgeführt worden. Die vom Stadtrat im Oktober 2023 beschlossene Beteiligung von SBB Süd, Netzwerk Leipziger Freiheit, Wissenschaft am Prozess, wurde nicht realisiert.  Der politische Willensbildungsprozess dazu wurde nicht umgesetzt. Die Zusage des Oberbürgermeisters, auf eine Einwohneranfrage in der Ratsversammlung im Februar 2024, eine alternative Kalkulation offen mit den Fraktionen und der Initiative zu beraten, ist bislang nicht eingelöst worden.

Beschlussvorschlag

  1. Beginnend mit dem Doppelhaushalt 2025/26 strebt die Stadt Leipzig an, der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft pro Doppelhaushalt 40 Millionen Euro bzw. Grundstücke und liquide Mittel im gleichen Wertumfang für den Neubau bzw. den Ankauf von Wohnraum als Gesellschaftereinlage zur Verfügung zu stellen. Die finanziellen Mittel sollen zunächst für sechs Jahre, bis einschließlich 2030, fließen.
     
  2. Der Wohnungsbestand der LWB soll mit Hilfe der Gesellschaftereinlage bis einschließlich 2030 auf 40.000 Wohnungen anwachsen, damit die LWB ihren Marktanteil von ca. 10 Prozent halten kann.
     
  3. Im Zuge des Neubaus bzw. Ankaufs von neuen Wohnungen sollen mindestens 30 Prozent mietpreisgebunden im Bereich des sozialen Wohnungsbaus garantiert werden.

Begründung

Um das Ziel des Konzeptes von 40.000 Wohnungen erreichen zu können, muss die LWB bis 2030 ca. 1900 Wohneinheiten neu bauen oder ankaufen. Da die LWB dies allein finanziell nicht stemmen kann, sollen die Investitionen mit Hilfe der Gesellschaftereinlage unterstützt werden. Anders als bei anderen Varianten, wird das kommunale Eigentum mit diesem Vorschlag gestärkt. 
 

Dieser Schritt soll dazu beitragen, den dringenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Leipzig zu decken und die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Wir sind uns bewusst, dass die LWB bereits einen wichtigen Beitrag zur Wohnraumversorgung in Leipzig leistet. Dennoch sind die steigenden Mieten und die hohe Nachfrage nach Wohnungen eine Herausforderung, der Stadt und LWB gemeinsam begegnen müssen. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln oder Grundstücken für den Wohnungsbau kann der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum langfristig gesichert werden.

Dieser Änderungsantrag ist in einem gemeinsamen Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen aufgegangen.

Redner: Christian Schulze, Stadtrat

Christian Schulze

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

seit Jahren verhandelt die Stadt mit dem privaten Eigentümer des Jahrtausendfelds darüber, dort eine Schule zu errichten. Jahrelang geschah dies ohne Fortschritte, sodass die Stadt mittlerweile an der Gießerstraße eine Grundschule gebaut hat. Jetzt allerdings soll es schnell gehen, um dort eine große Privatschule mit 2000 Plätzen zu bauen. Zweifelsohne, es gibt den Bedarf an einer weiteren Schule, insbesondere an einem englischsprachigen und sicher auch, so wie es die Leipzig International School vorschlägt, an einem spanischsprachigen Profil. Gleichzeitig wiederum scheint die Stadtbau AG selbst nicht davon überzeugt zu sein, dass eine Schule dieser Größe gebraucht wird, schlägt das Unternehmen doch vor, ungenutzte Abschnitte vorübergehend für Büros zu nutzen. Mir scheint es so, dass damit über die Hintertür im Bereich Büroräume geschaffen werden.  Um zu verhindern, dass Raumkapazitäten „übrig“ bleiben, weil sie nicht für schulische Zwecke genutzt werden können, könnte die Schule einfach ein wenig kleiner ausfallen. Warum nicht dreizügig bauen? Das hätte sogar den Vorteil, dass mehr Platz für Grün auf dem Areal bliebe, denn aktuell scheint es so, dass die Kiss-an-go-Zone für Kinder, die häufig mit dem Auto zur Schule gebracht werden, größer ist als die vorgesehene Grünfläche. Zudem erzeugt diese Kiss-and-go-Zone noch mehr Autoverkehr vor der Schule und das in der Gießerstraße, die ohnehin schon gut genutzt wird. Ich prognostiziere, dass das zu noch mehr Konflikten führen wird.

Um es klar zu sagen, falls hier ein falscher Eindruck entstanden sein mag, wir sind nicht gegen eine Bebauung des Areals. Es sollte danach aber auch noch frei zugängliches Grün geben.
Warum haben wir gemeinsam mit den Linken diesen Antrag gestellt und warum jetzt schon? Ganz einfach: Wir sehen das Dialogverfahren als gescheitert an. Die Umweltverbände sind ausgestiegen oder haben gar nicht erst mitgemacht. Im Vergleich dazu läuft beim Plagwitzer Bürgerbahnhof ein vorbildliches Verfahren, das auf einen ehrlichen Austausch der Positionen zum Ziel hat und ein verträgliches Ergebnis ermöglicht. Hier allerdings scheint es eher eine Alibiveranstaltung zu sein.

Ein B-Plan verfahren kann das leisten, wozu das Dialogverfahren scheinbar nicht in der Lage ist. Es stellt eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicher. Das Dialogverfahren ist beendet, das letzte Treffen fand gestern statt. Die Bauherrin ist ausgelobt, eine Jury gebildet, aber die Auslobungsunterlagen zeigen, dass das Express-Dialogverfahren wenig bewirkt hat. Wie komme ich darauf? 1. Öffentliches Grün spielt kaum eine Rolle, 2. vier von fünf Architekturbüros haben deutlich gemacht, dass es sich für diese Fläche um eine ungewöhnlich große Baumasse handelt. Der dritte Punkt wäre die bereits angesprochene Verkehrsproblematik mit der Kiss-and-go-Zone.

Seit 2021 hat die Stadt durch Ratsbeschluss den Auftrag, ein B-Plan-Verfahren in Gang zu setzen. Der Beschluss wurde bislang ignoriert. Wir wollen hier jetzt nichts verzögern, sondern fordern einfach, dass ein drei Jahre alter Auftrag ausgeführt wird. Deshalb wollen wir diesen Auftrag noch einmal erneuern, in der Hoffnung, dass nun etwas geschieht. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag von den Linken und uns.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

die vom Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossene Mobilitätsstrategie 2030 verfolgt das Ziel, die Verkehre des Umweltverbundes – also ÖPNV, Rad- und Fußverkehr – zu stärken. In der Ratsversammlung hat die SPD-Fraktion Ende 2023 daher den Prozess zur Priorisierung und Umsetzung der Mobilitätsstrategie, die Anhebung des ÖPNV-Finanzierungsbeitrages und das Liniennetz der Zukunft als zentralen Baustein zur Umsetzung des Nahverkehrsplans unterstützt, damit der ÖPNV in Leipzig ausgebaut und weiter verbessert werden kann.

Die SPD war zuletzt Treiber eines bezahlbaren ÖPNV‘s und hat auf allen Ebenen dazu beigetragen, ÖPNV bezahlbarer zu machen. Dank 49-Euro-Deutschlandticket, Jobticket, Bildungsticket, 29 Euro-LeipzigPass-Sozialticket und Deutschland-Studierenden-Ticket nutzen viel mehr Menschen den Nahverkehr. Es ist daher von Bedeutung, nicht weiter Zeit zu verlieren beim Ausbau unseres Netzes in Leipzig. Die beschlossenen Maßnahmen im ÖPNV müssen jetzt fristgerecht umgesetzt werden.

Beim Fußverkehr war es unsere Fraktion, die einen Fußverkehrsbeauftragten und ein Fußwegekonzept im Stadtrat beantragt hat. Die Stelle gibt es seit 2018 und der Fußverkehrsentwicklungsplan (FVEP) befindet sich gerade in der Endfassung. Mit dem FVEP wird die Grundlage geschaffen, die Fußverkehrsförderung zielorientiert und effizient voranzutreiben. Dies ist auch dringend notwendig, denn die Bedarfe sind hoch.

Mit einer Stärkung des Umweltverbundes ist es möglich, die Straßen zu entlasten und somit denjenigen ein besseres Durchkommen zu ermöglich, die auf den Pkw angewiesen sind. Wir freuen uns, dass Leipzig beim Thema Zufriedenheit mit verschiedenen Fortbewegungsarten im Vergleich der 15 größten Städte in Deutschland aktuell auf Platz zwei liegt. Insgesamt sinkt die Zufriedenheit aber im Vergleich zum letzten Monitor des ADAC im Jahr 2017, was für uns Ansporn sein muss, besser zu werden.

Nun zur Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplans: Die Verkehrswende in Leipzig braucht einen starken Radverkehr. Schon heute verfügt die Stadt über eine vergleichsweise gute Radinfrastruktur. In 2020 hat die Stadt Leipzig mit dem “Hauptnetz Rad” das Grundgerüst für den zukünftigen Radverkehr in Leipzig gelegt. Die Aktionsprogramme Rad sind nach Anlaufschwierigkeiten inzwischen ein gutes Instrument, um spürbar an vielen Stellen die Bedingungen für Radfahrende zu verbessern. Hier muss die Verwaltung auch zukünftig nachlegen! Das zuständige Dezernat hat im Zuge der letzten beiden Haushaltsberatungen zahlreiche neue Stellen bekommen, auch durch entsprechende Haushaltsanträge der Fraktionen. Außerdem hatte unter anderem die SPD-Fraktion zusätzliche Mittel für den Radverkehr in ihren Änderungsanträgen zum Doppelhaushalt eingefordert. Wir gehen davon aus, dass weitere Fördermittel kommen werden, mit denen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssituation möglich sind. Die Stadtverwaltung muss endlich klotzen und nicht kleckern, dabei aber bitte immer auch die Bevölkerung mitnehmen.

Nun noch zu zwei Punkten aus dem gemeinsamen Änderungsantrag mit Linken und Grünen: Auch in den Ortsteilen am Stadtrand von Leipzig gibt es nach Rückmeldung aus mehreren Ortschaften einen Bedarf, Fahrräder auszuleihen. Insbesondere an den Endhaltestellen der LVB und an den Haltestellen der S-Bahn wäre ein Angebot für ein Fahrradverleihsystem wünschenswert. Die Stadtverwaltung soll daher die zuständigen Ausschüsse bis Mitte 2025 informieren, wie durch den Ausbau von Mobilitätsstationen, Mobilpunkte bzw. Mobilitätshubs ein Fahrradverleihsystem auf die gesamte Stadt ausgerollt werden kann, um Bikesharing insbesondere auch in den Stadtrandlagen attraktiv zu machen und insbesondere mit dem ÖPNV zu vernetzen. Dabei soll auch dargestellt werden, welche Maßnahmen notwendig sind, um auch E-Bikesharing in Leipzig zu ermöglichen und umzusetzen. Außerdem fordern wir, das sogenannte „Protected Bike Lanes“ aus der Erprobung geholt und grundsätzlich bei der Neuplanung von Radverkehrsanlagen in den Planungen auf Realisierbarkeit abgeprüft werden, allen voran auf Strecken mit Unfallhäufungen bzw. -schwerpunkten, sowie auf Abschnitten mit häufigen Fällen von verkehrswidrigen Verhalten, wie zugeparkten Radverkehrsanlagen. „Protected Bike Lanes“ sind nach Lesart in den Steckbriefen Maßnahme P3 und Maßnahme 2.4 als Pilotprojekte aufgeführt. Leipzig hat auf zwei Teilstrecken bereits erste Erfahrungen mit „Protected Bike Lanes“ gesammelt, diese und die Erfahrungen aus anderen Städten sind vor allem dort zu nutzen, wo Gefahrensituationen entstehen. Geschützte Radfahrstreifen trennen Radfahrende durch physische Barrieren vom Autoverkehr und sorgen damit für objektive und subjektive Sicherheit, zudem können sie beispielsweise das Zuparken von Radverkehrsanlagen verhindern. Sie sind eine schnelle und günstige Möglichkeit der Radverkehrsförderung. Die Verkehrsplanung ging lange vom Fahrrad als Fahrzeug aus, das auf die Fahrbahn gehört. Auch der ADFC z.B. setzte sich viele Jahre dafür ein, dass Radfahrende mehr Platz auf der Fahrbahn bekommen. Denn auf der Fahrbahn werden sie von Autofahrenden gesehen und galten dort deshalb als besonders sicher, auch weil separate Radwege – wenn es sie denn gibt – oft viel zu schmal und nur in schlechter Qualität vorhanden sind. Ausgeklammert wurde dabei aber, dass sich die meisten Menschen auf dem Rad, eingekesselt zwischen parkenden Autos auf der einen und dem fließenden Autoverkehr auf der anderen Seite, nicht wohl und sicher fühlen. Die Konsequenz: Entweder sie steigen erst gar nicht aufs Rad oder weichen auf den Bürgersteig aus. Vorbild für die Geschützten Radfahrstreifen sind die USA. Dort ist es in vielen Städten mit den sogenannten „Protected Bike Lanes“ gelungen, in relativ kurzer Zeit und mit begrenztem Aufwand nachweislich viele Menschen aus allen Alters- und Bevölkerungsschichten aufs Rad zu bringen. Mittlerweile gibt es Varianten der Geschützten Radfahrstreifen in vielen Städten weltweit.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Fall der Einführung einer Verpackungssteuer eine geeignete Unterstützung von Betrieben zur Anschaffung und/oder dem Betrieb von Mehrwegsystemen zu entwickeln. Hierzu wird zunächst in den zuständigen Fachausschüssen auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit einer solchen Steuer eine Abwägung zu den Vor- und Nachteilen bezüglich Erforderlichkeit, Eignung, Verhältnismäßigkeit vorgelegt und je nach Ausgang der Diskussion eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeitet.

Begründung

Die Formulierung des Verwaltungsstandpunktes kann – unter Voraussetzung der rechtlichen Zulässigkeit – als Vorentscheidung über die Einführung einer Verpackungssteuer missverstanden werden. Insofern stellt der Änderungsantrag klar, dass zunächst die Vor- und Nachteile zu betrachten sind.

Den Antrag, der über unseren Änderungsantrag qualifiziert werden sollte, finden Sie hier.