Schlagwortarchiv für: Radverkehr

Rednerin: Anja Feichtinger, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
liebe Gäste,

Anja Feichtinger

die uns von der Verwaltung vorgelegte Informationsvorlage zum HauptnetzRad der Stadt Leipzig ist Grundlage für die Weiterentwicklung des Radverkehrs in Leipzig. Sie dient dazu, Investitionsmittel zu konzentrieren, Fördermittel zu akquirieren und legt Mindeststandards für die zukünftige Gestaltung fest.

Bereits im Jahr 2012 wurde im Radverkehrsentwicklungsplan (RVEP) beschlossen, dass Hauptradrouten für den Alltagsverkehr als durchgängige lückenlose Radverbindungen mittelfristig umgesetzt werden sollen.

Ich darf kurz aus dem BP B8 zitieren: „Erste Priorität bei der Umsetzung der Radverkehrswegweisung haben die Strecken des SachsenNetz Rad und der Verbindungsfunktionsstufe II… Zweite Priorität haben die auf das Stadtzentrum zulaufenden übrigen Radialen und der Ring um die Innenstadt. Dritte Priorität haben die übrigen Strecken des Wegweisungsnetzes.“

In der Anlage 2 wurde ein Hauptnetz für den Alltagsradverkehr und Radtourismus ausgewiesen. Dieses Hauptnetz Rad sollte mit dem Ziel, dass Hauptradnetz zu verdichten, überarbeitet werden.

Jahrelang warteten wir gespannt, wie diese Überarbeitung konkret aussehen soll. Der Radverkehrsbeauftragte wechselte, die Thematik Hauptnetz Rad blieb.

Die Kollegen der Grünen versuchten Druck über einen HH-Antrag zu machen. Wir fragten stetig nach.

Nun endlich im März dieses Jahres sollte das Papier zum Hauptnetz Rad im Gremium „Runder Tisch Radverkehr“ vorgestellt und diskutiert werden. Drei Tage vorher mussten alle Veranstaltungen im Rathaus wegen Corona abgesagt werden. Wir fragten nach ein paar Wochen wieder nach und Ende April wurde die Informationsvorlage zum Hauptnetz Rad im Alriss frei geschalten.

Ehrlich gesagt, wir sind enttäuscht, dass uns die Verwaltung nach jahrelangem Warten keine Beschlussvorlage vorlegt und die (öffentliche) Diskussion nunmehr im Zuge der Fortschreibung zum Radverkehrsentwicklungsplans in ca. zwei Jahren führen möchte. Die Grundlage für die Weiterentwicklung des Radverkehrs ist am Ende nur ein Schubladenprodukt.

Weil uns das zu wenig ist, haben wir gemeinsam mit den Kollegen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke einen Änderungsantrag erarbeitet, der den bereits eingereichten Änderungsantrag neu fasst. Diese Neufassung beschreibt wichtige Maßnahmen, die aus unserer Sicht in der Vorlage fehlen und Vorschläge, die im Zuge der Fortschreibung des RVEP geprüft und mit geeigneten Lösungsvorschlägen untersetzt werden sollen.

Radfahren erfreut sich nicht erst durch die Corona-Krise zunehmender Beliebtheit. Für viele Menschen ist es in der Stadt inzwischen das Hauptverkehrsmittel. Diesen positiven Trend müssen wir aufgreifen und die Streckenführungen, die Grundlage für die Weiterentwicklung des Radverkehrs in Leipzig sind, so ausgestalten, dass diese sinnvoll mit dem SachsenNetzRad und mit den Gegebenheiten vor Ort verknüpft sind. Auch darüber, wie Fahrradwege in der Stadt oder im Grünen ausgestaltet werden sollen und dass diese verträglich in die Umweltstandards passen, müssen aus unserer Sicht in diesem Plan betrachtet werden.

Mit unseren Änderungsvorschlägen möchten wir dazu beitragen, dass die Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer erhöht wird und dass der Radverkehr fließen kann.

Eine Fortschreibung bzw. Aktualisierung des HauptnetzRad sehen wir im zweijährigen Rhythmus unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Dazu kann der „Runde Tisch Radverkehr“ genutzt werden. Haushaltsmittel, die für die abzuleitenden Maßnahmen erforderlich sind, müssen aus unserer Sicht wechselseitig im Mittelfristprogramm und im jeweiligen Haushalt festgeschrieben werden.

Wir möchten den Radverkehrsbeauftragten ausdrücklich ermuntern nach Überarbeitung des HauptnetzRad bis zum 4. Quartal 2020 und Vorlage im zuständigen Fachausschuss, die Planungen zur Fortschreibung des RVEP voranzutreiben, damit eine baldige Diskussion dazu mit den Interessenverbänden, den politischen Gremien und der Öffentlichkeit möglich wird. Ich bitte um Ihre Unterstützung und um Zustimmung zur Neufassung des Änderungsantrags.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

in meinem Abijahr, 1998, bin ich selber beinahe auf dem Weg zur Schule in einen schweren Unfall durch einen abbiegenden Lkw geraten. Der Fahrer hatte mich ganz sicher übersehen. Ich hatte Glück, ich konnte mich rechtzeitig von meinem Fahrrad entfernen, mein Fahrrad war Schrott, aber das Wichtigste: ich blieb gesund.

Dieses Glück haben viele nicht. Etwa 30-40 Radfahrerinnen und Radfahrer jedes Jahr haben dieses Glück nicht und werden durch rechtsabbiegende Lkw in Deutschland getötet. Verkehrsforscher gehen davon aus, dass etwa 50 Prozent dieser Unfälle, also auch die Hälfte derer die zu teilweise schweren Verletzungen führen, durch Abbiegeassistenten verhindert werden könnten.

Wir begrüßen daher, dass die Stadtverwaltung, die Eigenbetriebe und auch die kommunalen Unternehmen voranschreiten und, anders als im Bund vorgesehen, nicht bis 2024 warten und jeder neue Lkw ab 3,5 Tonnen beim Kauf mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sein muss. Dass auch die Nachrüstung ausdrücklich im Verwaltungsstandpunkt berücksichtigt ist, begrüßen wir und sind gespannt auf den entsprechenden Umsetzungsbericht zum vierten Quartal 2020.

Wien wird auch hier im Rat oft als gutes Beispiel benannt, sei es bei der Verkehrspolitik bzgl. ÖPNV oder beim Thema Wohnen. Auch beim Abbiegeassistenten ist Wien Vorreiter, dort steht das Fahren von LkW ohne entsprechende Assistenzsysteme ab 1.1.2021 unter Strafe. Fahrverbote für LkW ohne Assistenten können wir als Kommune nicht flächendeckend nicht verhängen. Diese Kompetenz haben wir leider nicht, wie die Diskussion um einen Antrag der Linken im letzten Jahr gezeigt hat. Es bleibt zu hoffen, dass, anders als bisher vorgesehen, nicht nur Neuzulassungen und Neufahrzeuge in den Blick genommen werden, sondern auch Nachrüstungen und das hoffentlich nicht erst bis 2024, sondern früher, ich hoffen das Bundesverkehrsministerium wird hier noch einmal aktiv.

1. Welche Untersuchungen wurden gemacht, um Nutzungskonflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern im benannten Bereich möglichst zu verhindern?

Darauf bezogene verkehrstechnische Untersuchungen wurden bisher nicht durchgeführt. Derzeit wird der Radverkehr über eine temporäre Markierung ab Arno-Nitzsche-Straße auf die Fahrbahn geführt. Ob dies als dauerhafte Lösung nach Abschluss der Bauarbeiten in der Bornaischen Straße geeignet ist, wurde noch nicht abschließend entschieden.

2. Zu welchen Ergebnissen kamen die Untersuchungen und weshalb wird der Radverkehr nun Jahre später temporär auf der rechten stadteinwärtigen Fahrspur eingeordnet, obwohl seit Langem bekannt ist, dass der Bereich durch den neuen Verbrauchermarkt und den regen Besucherverkehr dort sehr eng und unübersichtlich ist?

Der Radweg vor dem Einkaufsmarkt wurde bereits vor geraumer Zeit als benutzungspflichtig entschildert, so dass seitdem der Radverkehr auch die Fahrbahn nutzen kann. Trotzdem nutzten bisher weiterhin sehr viele Radfahrende den nun sonstigen Radweg. Um diesen auf Grud des bestehenden Abstandsgebotes der Covid-19-Pandenie nicht länger durch Radfahrende zu belegen und dem Fußverkehr vor dem Einkaufsmarkt mehr Platz zu geben, wird der Radverkehr nun über eine temporäre Markierung ab Arno-Nitzsche-Straße auf die Fahrbahn geführt und auf ehemaligen Radweg wurde eine Sperrbaake instaliert. Gleichzeitig wurde die rechte Fahrspur der südlichen Knotenpunktzufahrt zur Arno-Nitzsche-Straße zu einer Rechtsabbiegspur ummarkiert, damit die Radfahrenden sicher über den Knotenpunkt in den Fahrstreifen einfahren können.

3. Durch eine längere Baumaßnahme in der Bornaischen Straße, die vermutlich Auslöser für die aktuell veränderte Verkehrsführung war,  wird es im benannten Bereich der Karl-Liebknecht-Straße zu einem geringeren Verkehrsaufkommen kommen. Diese Situation ließe sich für eine dauerhafte Neuorganisation des Radverkehrs im Bereich nutzen und hätte den Vorteil, dass sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmer bereits an eine neue Situation gewöhnen könnten. Plant die Stadtverwaltung die Umsetzung auch dieses Teilbeschlusses aus dem Jahr 2012 und wird sie dafür das sich bietende Zeitfenster nutzen?

Die Baumaßnahme in der Bornaischen Straße mit dem damit einhergehenden verringerten Kfz-Aufkommen aus Richtung Süden hat tatsächlich die derzeit angeordnete temporäre Markierung der Radfurt ermöglicht. Zur Schließung der weiterhin bestehenden Netzlücke im HauptnetzRad entlang der Karl-Liebknecht-Straße sind jedoch noch weitere Planungsschritte notwendig, die auf den gesamten Knotenpunkt Karl-Liebknecht-Straße/Arno-Nitzsche-Straße ausgreifen. Der Grund sind mögliche Rückstauerscheinungen des Kfz-Verkehrs, von denen auch der Straßenbahnverkehr auf der Bornaischen Straße betroffen wäre, so dass die Planung auch das Connewitzer Kreuz miteinbeziehen muss. Als nächster Schritt wird daher eine Leistungsfähigkeitsberechnung erfolgen, um die Länge des tatsächlich erforderlichen Stauraumes zu bestimmen. Hierfür ist auch eine aktualisierte Knotenpunktzählung notwendig. Diese Verkehrszählung kann wiederum erst nach Abschluss der Baumaßnahmen in der Bornaischen Straße stattfinden um eine realistische Verkehrsbelegung zu ermitteln.   Für die ab Arno-Nitzsche Straße die Fahrbahn der Karl-Liebknecht-Straße nutzenden Radfahrenden ergeben sich auf Grund der baulich gefassten zunehmenden Verengung der Fahrbahn ab der Scheffelstraße (von ca 4,45 m auf ca. 3,90 m) fortwährende Konflikte mit dem Kfz-Verkehr. Mit der Antwort zur Anfrage VI-EF-04392-VSP-01 wurde bereits eine bauliche Änderung der Radverkehrsführung in Aussicht gestellt. Als notwendige Maßnahme ist daher nun die Anlage eines Radfahrstreifens auf Fahrbahnniveau nördlich der Scheffelstraße vorgesehen. Hierfür muss der Bord an die Lage des Bestandsbords ab Höhe Hausnummer 151 angepasst und die Litfaßsäule versetzt werden. Dazu wird gegenwärtig im Verkehrs- und Tiefbauamt eine Vorplanung erstellt. Für die bauliche Umsetzung der Planung kann im Moment noch kein genauer Zeitpunkt genannt werden.   Auf Grund der komplexen Rahmenbedingungen, der sich als notwendig erweisenden verkehrstechnischen Untersuchungen und der zeitlichen Vorläufe für eine bauliche Anpassungsmaßnahme im nördlichen Abschnitt, kann das sich bietende Zeitfenster im Zuge der Baumaßnahmen in der Bornaischen Straße nicht zu einer Herstellung eines endgültigen Lückenschlusses auf dieser wichtigen innerstädtischen Radverbindung genutzt werden.   Durch die begonnenen Maßnahmen wird jedoch erkennbar an einer schrittweisen Lösung gearbeitet.

Anja Feichtinger

Rednerin: Anja Feichtinger, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

 

wir wollen die Stadt beauftragen, im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz durch Radverkehr“, das der Bund im Sommer 2019 aufgelegt hat, ein oder mehrere Modellprojekte zu erarbeiten und damit für die Förderperiode 2020 entsprechende Mittel aus dem Programm zu beantragen.

Wir sehen dadurch die Chance, neue Maßnahmen, gern auch in den eingemeindeten Ortsteilen auf den Weg zu bringen, denn dort ist die Radverkehrsinfrastruktur geringer ausgeprägt als im innerstädtischen Bereich.

Der Stadtrat hat sich 2018 für das Nachhaltigkeitsszenario bei der künftigen Organisation des urbanen Verkehrs entschieden. Neben den ÖPNV spielen dort auch der Rad- und der Fußverkehr eine wichtige Rolle. Vor diesem Hintergrund halten wir es für richtig, verschiedene Förderprogramme zu nutzen, um – in diesem Fall beim Radverkehr – die Infrastruktur entsprechend auszubauen.

Ich bitte Sie unserem Antrag zuzustimmen. In unserer Neufassung haben wir zudem versucht, den Änderungsvorschlag der CDU, in dem zurecht auf die eingemeindeten Ortschaften hingewiesen wird, aufzunehmen.

Im Zuge der 2012 erfolgten Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 307 „Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz“ hatte die SPD-Fraktion seinerzeit einen Ergänzungsantrag im Verfahren, der von der Verwaltung übernommen wurde und damit gemeinsam mit dem B-Plan beschlossen worden ist. Mit dem Ergänzungsantrag wurde die Verwaltung beauftragt, parallel zum B-Planverfahren auch einen Vorschlag zu erarbeiten, wie der Radverkehr auf der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Arno-Nitzsche- und Scheffelstraße anders geführt werden kann, um nach dem Bau des neuen Verbrauchermarktes mit weiteren Ladengeschäften verstärkte Nutzungskonflikte vermeiden zu können. Wie zu erwarten war, sorgte der neue Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz für mehr Passanten in benannten Bereich, ohne, dass der Radverkehr, wie im übernommenen Ergänzungsantrag gefordert, auf der Karl-Liebknecht-Straße entlanggeführt wird. Aktuell wurde eine entsprechende Radverkehrsführung zumindest temporär abmarkiert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Untersuchungen wurden gemacht, um Nutzungskonflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern im benannten Bereich möglichst zu verhindern?
  2. Zu welchen Ergebnissen kamen die Untersuchungen und weshalb wird der Radverkehr nun Jahre später temporär auf der rechten stadteinwärtigen Fahrspur eingeordnet, obwohl seit Langem bekannt ist, dass der Bereich durch den neuen Verbrauchermarkt und den regen Besucherverkehr dort sehr eng und unübersichtlich ist?
  3. Durch eine längere Baumaßnahme in der Bornaischen Straße, die vermutlich Auslöser für die aktuell veränderte Verkehrsführung war, wird es im benannten Bereich der Karl-Liebknecht-Straße zu einem geringeren Verkehrsaufkommen kommen. Diese Situation ließe sich für eine dauerhafte Neuorganisation des Radverkehrs im Bereich nutzen und hätte den Vorteil, dass sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmer bereits an eine neue Situation gewöhnen könnten. Plant die Stadtverwaltung die Umsetzung auch dieses Teilbeschlusses aus dem Jahr 2012 und wird sie dafür das sich bietende Zeitfenster nutzen?

Im Zuge der 2012 erfolgten Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 307 „Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz“ hatte die SPD-Fraktion seinerzeit einen Ergänzungsantrag im Verfahren, der von der Verwaltung übernommen wurde und damit gemeinsam mit dem B-Plan beschlossen worden ist. Mit dem Ergänzungsantrag wurde die Verwaltung beauftragt, parallel zum B-Planverfahren auch einen Vorschlag zu erarbeiten, wie der Radverkehr auf der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Arno-Nitzsche- und Scheffelstraße anders geführt werden kann, um nach dem Bau des neuen Verbrauchermarktes mit weiteren Ladengeschäften verstärkte Nutzungskonflikte vermeiden zu können. Wie zu erwarten war, sorgte der neue Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz für mehr Passanten in benannten Bereich, ohne, dass der Radverkehr, wie im übernommenen Ergänzungsantrag gefordert, auf der Karl-Liebknecht-Straße entlanggeführt wird. Aktuell wurde eine entsprechende Radverkehrsführung zumindest temporär abmarkiert.   Vor diesem Hintergrund fragen wir: 

1. Welche Untersuchungen wurden gemacht, um Nutzungskonflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern im benannten Bereich möglichst zu verhindern?

2. Zu welchen Ergebnissen kamen die Untersuchungen und weshalb wird der Radverkehr nun Jahre später temporär auf der rechten stadteinwärtigen Fahrspur eingeordnet, obwohl seit Langem bekannt ist, dass der Bereich durch den neuen Verbrauchermarkt und den regen Besucherverkehr dort sehr eng und unübersichtlich ist?

3. Durch eine längere Baumaßnahme in der Bornaischen Straße, die vermutlich Auslöser für die aktuell veränderte Verkehrsführung war,  wird es im benannten Bereich der Karl-Liebknecht-Straße zu einem geringeren Verkehrsaufkommen kommen. Diese Situation ließe sich für eine dauerhafte Neuorganisation des Radverkehrs im Bereich nutzen und hätte den Vorteil, dass sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmer bereits an eine neue Situation gewöhnen könnten. Plant die Stadtverwaltung die Umsetzung auch dieses Teilbeschlusses aus dem Jahr 2012 und wird sie dafür das sich bietende Zeitfenster nutzen?

Redner: Christian Schulze, Stadtrat

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

Liebe Gäste,

 

die Radachse aus dem Leipziger Altwesten in die Leipziger Innenstadt wird gefühlt in den letzten Jahren genauso stark mit Radfahrern genutzt, wie zum Beispiel die KarLi in den Leipziger Süden. Immer mehr radfahraffine Menschen ziehen in den Leipziger Westen und nutzen das Fahrrad für ihre Mobilitätsbedürfnisse. Genaue Zahlen erhoffen wir uns von der Radzählstelle.

Leider gab es auch im vergangenen Jahr schwere Unfälle mit Radfahrenden insbesondere in der inneren Jahnallee, aber auch am Cottaweg/Kleinmessegelände. Sicherheit im Radverkehr hat die höchste Priorität. Jeder Verkehrstote bzw. jeder Verletzte ist einer zu viel. Für Engstellen, gefährliche Kreuzungen und konfliktträchtige Straßen gilt es daher, neue Lösungen zu finden, die die Sicherheit für Radfahrende deutlich erhöhen. Durch einen sicheren und leistungsfähigen Radschnellweg von Lindenau bis zum Hauptbahnhof kann unserer Meinung nach die Situation insbesondere in der inneren Jahnallee bzw. im Bereich der Zeppelinbrücke und am Kleinmesseplatz entschärft werden.

Wir möchten uns für die Hinweise und Konkretisierungen im Änderungsantrag des Stadtbezirksbeirates Altwest bedanken, die wir gern übernehmen. Da wir unseren Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes zur Abstimmung stellen möchten, haben wir eine Neufassung des Antrages ins Verfahren gegeben, die zum einen den VSP und zum anderen den ÄA des SBBr beinhaltet.

Wir bitten um Ihre Zustimmung.