Schlagwortarchiv für: Soziale Infrastruktur

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir stimmen heute über einen zweiten Standort des gemeinwohlorientierten Bürgerzentrums Dölitz-Lößnig-Dösen ab. Warum? Im Mai 2020 wurde das Konzept für ein gemeinwohlorientiertes Bürgerzentrum für Dölitz, Lößig und Dösen beschlossen. Mittlerweile ist klar, dass das DRK die Trägerschaft hierfür übernehmen und Räumlichkeiten im Einkaufszentrum „Moritzhof“ beziehen wird. Vor allem sollen dort unter anderem Angebote der Familienbildung, der Seniorenarbeit sowie Beratungen zu sozialen Fragen, für Schuldner/-innen, Schwangere und Migrant/-innen unterbreitet werden. Unterdessen ist der Standort im Moritzhof aus unserer Sicht nicht geeignet, um niederschwellige Sozialarbeit für Jugendliche zu organisieren, weil dies zum einen Konfliktpotenzial bürgt und zum anderen aber auch bestimmte Jugendliche mit diesem Angebot nicht erreicht werden.

Wir haben deshalb die Forderungen der IG Lößnig, in der die Interessen verschiedener Stadtteilakteure gebündelt werden, nach einem weiteren Standort für das gemeinwohlorientierte Stadteilzentrum aufgegriffen, weil es uns wichtig ist, Angebote für ganz verschiedene Bevölkerungsgruppen und Jugendliche mit unterschiedlichen Problemlagen zu schaffen.

Wir halten den Standort in der Johannes-R.-Becher-Straße, der bereits seit Längerem vom Leipziger Tanztheater genutzt wird und wo es auch jetzt schon verschiedene, vor allem kulturelle Angebote gibt, für geeignet, niedrigschwellige Sozialarbeit für junge Menschen anzubieten. Damit bietet sich auch die Möglichkeit, die bereits gewonnen Erkenntnisse aus der Arbeit im Moritzhof zu nutzen, um das Bürgerzentrum konzeptionell weiterzuentwickeln.

Natürlich ist es notwendig, den baulichen Zustand des Objekts in der Johannes-R.-Becherstraße 22 unter die Lupe zu nehmen und notwendige Sanierungen und sinnvolle Erweiterungen am Objekt über eine Vorplanung zu erfassen, um dann im kommenden Doppelhaushalt die Planungen soweit voranzutreiben, dass die Sanierungsabreiten ab 2025 begonnen werden können. Da sich die Sanierungskosten laut Auskunft der Verwaltung im Bereich um 500.000 Euro bewegen, sind die Mittel, die dieses und nächstes Jahr für die Planungen benötigt werden, überschaubar.

Ganz unabhängig von der Nutzung muss früher oder später ohnehin in des Objekt investiert werden, damit die Instandhaltungskosten nicht irgendwann teurer sind als eine Sanierung.

Das INSEK stuft Lößnig aufgrund verschiedener sozioökonomischer Problemlagen als Aufmerksamkeitsgebiet ein, in dem kleinteilige präventive Maßnahmen in den Bereichen Bildung und Soziales als notwendig angesehen werden. Um die Vorschläge aus dem INSEK umsetzen zu können, ist ein zweiter Standort für das Bürgerzentrum ein aus unserer Sicht wichtiger Schritt. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zum gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und Linken.

Christopher_Zenker2Redner: Christopher Zenker, sozialpolitischer Sprecher

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste!

Grundsätzlich unterstützen wir das im Antrag der Linken im Beschlusspunkt 1 formulierte Anliegen, dass die Stadt Leipzig bzw. ihr Beteiligungsunternehmen deutlich mehr z.B. in Kindertagesstätten investieren. Zum Einen, weil dadurch hoffentlich auch mehr kommunale Kindertagesstätten entstehen, durch die die Kommune bessere Steuerungsmöglichkeiten gewinnt. Zum Anderen weil so Mietzahlungen und damit Rendite im Kreislauf der Stadt bzw. des Stadtkonzerns verbleibt.

Die Stadt Leipzig bzw. der Stadtkonzern verfügen jedoch nicht im gesamten Stadtgebiet über ausreichend geeignete Grundstücke. Darüber hinaus können Konflikte zwischen verschiedenen sozialen oder auch gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten entstehen. Um sicherzustellen, dass eine wohnortnahe Betreuung stattfinden kann, werden wir auch weiterhin auf private Bauherren angewiesen sein. Private Investoren wurden und werden gebraucht, vor allem in einer schnell wachsenden Stadt. Wenn in kurzer Zeit viele neue Kitas oder andere Gebäude für soziale Zwecke gebraucht werden, ist es sinnvoll, private Investoren ins Boot zu holen, um schnell die entsprechenden Kapazitäten bereitzustellen. Zur Ehrlichkeit gehört auch – vielleicht gerade deshalb, weil die dem Amt für Gebäudemanagement die notwendige Erfahrung im Bau von Kitas fehlt – dass die beiden zuletzt eröffneten kommunal gebauten Kitas knapp 1.000 Euro pro Platz teurer waren als im Durchschnitt die Kitas von kommunalen Unternehmen oder Dritten. Letztendlich ist auch hier der Einzelfall entscheidend und eine gesunde Mischung notwendig.

Wichtig ist, dass Schluss damit ist, dass auf geeigneten kommunalen Grundstücken die das Liegenschaftsamt noch nicht verkauft hat, bzw. Grundstücken kommunaler Unternehmen durch Private gebaut und an die Stadt zurückvermietet wird.

Der Antrag wäre sicher auch einfacher zu untersetzen, wenn wir nicht ein Liegenschaftsamt hätten, das Anfang der 2000er-Jahren stehen geblieben ist und weiter nach dem Grundsatz „Infrastruktur und Liegenschaftspolitik in einer schrumpfenden Stadt“ arbeitet. Strategische Liegenschaftspolitik für soziale Infrastruktur findet nach wie vor nicht statt. Das Liegenschaftsamt agiert noch immer vorrangig als Verkäufer und tritt kaum als Käufer auf, um geeignete Grundstücke zu kaufen bzw. auch zusammenzustückeln. So manche Entwicklung am Immobilienmarkt wurde verschlafen und Verhandlungen mit Verkäufern ziehen sich schon mal unendlich in die Länge.

Ich erneuere daher die Forderung der SPD, zu der auch ein Antrag im Verfahren ist, das Einnahmen aus Grundstücksverkäufen für Grundstückskäufe verwendet werden und, dass endlich eine wirklich strategische Liegenschaftspolitik stattfinden muss. Mit der Neufassung des Beschlusspunktes 1 hat die Linke das Thema auch aufgegriffen, in dem sie deutlich macht, dass für den Bau von Kindertagesstätten oder anderer sozialer Infrastruktur auch Grundstücke gekauft werden müssen.

Neben Grundstücken limitiert auch die Finanzkraft der Kommune Investitionen. Mehr Investitionen bedeuten entweder geringere Ausgaben bzw. Investitionen an anderen Stellen oder ein Neujustieren der Entschuldungskonzeption. Bei den kommunalen Unternehmen oder Eigenbetrieben müsste ggf. ebenso ein Umsteuern innerhalb der Wirtschaftspläne stattfinden.

Die Neufassung des Antrags der Linken greift unseren Änderungsantrag bzw. den Verwaltungsstandpunkt auf, wir ziehen daher unseren Antrag zurück, beantragen jedoch getrennte Abstimmung der Punkte.

Die in Beschlusspunkt 2 geforderte Überführung der Zuständigkeit für die Umsetzung des Investitionsprogramms in das Dezernat VI lehnen wir ab. Zum Einen sind sämtliche kommunalen Investitionen und die bauliche Unterhaltung im Bereich Kitas und Schulen bereits dem Amt für Gebäudemanagement im Dezernat VI zugeordnet. Zum Anderen sehen wir schon jetzt, dass das Amt für Gebäudemanagement  die ihm übertragenen Aufgaben kaum abarbeitet und viele Leistungen an private vergibt. Es besteht daher großer Anlass zur Sorge, dass die im Doppelhaushalt 2015/16 zur Verfügung gestellten Mittel zum Beispiel aufgrund fehlender Vorplanungen und fehlender Flexibilität nicht abgerufen werden. Wir sollten daher nicht die dort notwendigen Ressourcen durch zusätzliche Aufgaben abziehen, denn diese werden auch zur Planung und Umsetzung der zahlreichen Baumaßnahmen dringend benötigt.

Auch Punkt 3 lehnen wir ab, da aus unserer Sicht die im Jugendhilfeausschuss und im Fachausschuss Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales ausgereichten Materialen ausreichend sind und regelmäßige Informationen stattfinden. Zudem enthält aus unserer Sicht die Sammelvorlage Kitainvestitionen, die heute ebenso auf der Tagesordnung steht, alle notwenigen Informationen. Für die Zusammenstellung weiteren Materials würde wieder Personal gebunden werden, was in dieser Zeit andere Aufgaben erfüllen kann.

Anders als noch vor zwei oder drei Jahren sehen wir durchaus ein umsteuern innerhalb der Stadtverwaltung und bei den kommunalen Unternehmen, so sind 15-20 Kitas für die  nächsten Jahre in Planung. Mit dabei auch die LWB, die wir für ihre Zögerlichkeit in den letzten Jahren immer wieder kritisiert hatten. Von LWB sind in den nächsten Jahren sechs Kitas, teilweise kombiniert mit Wohnungsbau im Gespräch.

Die SPD-Fraktion wird dem Punkt 1 in der Neufassung zustimmen und die Punkte 2 und 3 ablehnen. Unseren Änderungsantrag ziehen wir zurück.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Auslöser des Antrags waren der Verkauf des Jahrtausendfeldes, das als Schulstandort vorgesehen ist, und der beabsichtige Verkauf eines Grundstücks in der Haydn-/Schwägrichenstraße, den wir durch einen Antrag in den letzten Haushaltsverhandlungen verhindern konnten, um dort eine Kindertagesstätte bauen zu können.

Diese Beispiele haben uns gezeigt, dass es notwendig ist, dass bei beabsichtigten Veräußerungen zusätzlichen Informationen zur besseren Beurteilung der Verkäufe vorliegen müssen. Dies betrifft die Verkäufe der Stadt Leipzig ebenso wie Verkäufe von städtischen Unternehmen.

Ziel des Antrages ist es, dass der interne Abstimmungsprozess zwischen den Dezernaten transparenter dargestellt wird. Hierzu müssen dem Grundstücksverkehrsausschuss bzw. dem Stadtrat bei einem beabsichtigten Verkauf auch die Informationen einer verwaltungsinternen Abwägung vorliegen. Ebenso sollte den Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen eine Stellungnahme der Stadtverwaltung vorliegen, wenn Grundstücke dieser Gesellschaften veräußert werden.

Anders als der Verwaltungsstandpunkt uns suggerieren will, wollen wir damit nicht in die Entscheidungshoheit der Unternehmen eingreifen und selbstverständlich ist der Aufsichtsrat in seiner Entscheidung frei, an wen und für welche Nutzung er ein im Besitz des Unternehmens befindliches Grundstück veräußert. Wir wollen jedoch, dass die notwendigen Informationen zu möglichen Konflikten im gesamtstädtischen Interesse vorliegen.

Letztendlich geht es uns darum, dass den entscheidenden Gremien, Informationen zu möglichen Konflikten in der Nutzung – beispielsweise zwischen sozialer Infrastruktur, Wohnungsbau, Gewerbe- oder Industrieansiedlungen – vorliegen, um auf dieser Grundlage eine gute Entscheidung treffen zu können.

In unserer Neufassung des Antrags haben wir uns am Verwaltungsstandpunkt orientiert. Der Verwaltungsstandpunkt ist aber nur auf einen Beschlusspunkt des Ursprungsantrags eingegangen. Auf die Information zum Abwägungsprozess innerhalb der Stadtverwaltung wurde nicht eingegangen. Auch hierzu erwarten wir im nächsten Jahr einen Vorschlag, daher die Neufassung des Antrags.

Christopher ZenkerZur Ratsversammlung am 21.11.2013 steht ein bereits im Mai 2013 eingereichter Antrag der SPD-Fraktion zur Beschlussfassung. Ziel ist es, Grundstücksverkäufe von Stadt oder städtischen Unternehmen transparenter zu gestalten.

Christopher Zenker: „Der Verkauf des Jahrtausendfeldes, das als Schulstandort vorgesehen ist, oder der beabsichtige Verkauf eines Grundstücks in der Haydn-/Schwägrichenstraße, der nur durch einen Antrag der SPD-Fraktion verhindert werden konnte, um dort eine Kindertagesstätte bauen zu können, haben die Notwendigkeit von zusätzlichen Informationen zur besseren Beurteilung von Grundstücksverkäufen gezeigt. Dies betrifft letztendlich die Verkäufe der Stadt Leipzig ebenso wie Verkäufe von städtischen Unternehmen.“

Das Ziel der SPD-Fraktion ist es, dass der interne Abstimmungsprozess zwischen den Dezernaten transparenter dargestellt wird , hierzu müssen dem Grundstücksverkehrsausschuss bzw. dem Stadtrat bei einem beabsichtigten Verkauf auch die Informationen einer verwaltungsinternen Abwägung vorliegen. Ebenso sollte den Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen eine Stellungnahme der Stadtverwaltung vorliegen, wenn Grundstücke dieser Unternehmen veräußert werden.

„Selbstverständlich ist ein Aufsichtsrat in seiner Entscheidung frei, an wen und für welche Nutzung er ein im Besitz des Unternehmens befindliches Grundstück veräußert. Aber auch eine solche Entscheidung kann den gesamtstädtischen Interessen entgegenstehen. Daher sollten dem entscheidenden Aufsichtsrat, wie auch dem Stadtrat, Informationen zu möglichen Konflikten in der Nutzung – beispielsweise zwischen sozialer Infrastruktur, Wohnungsbau, Gewerbe- oder Industrieansiedlungen – vorliegen, um auf dieser Grundlage eine gute Entscheidung treffen zu können“, so Zenker weiter.

Einen entsprechenden Vorschlag zur Umsetzung des Antrages erwartet die SPD-Fraktion im nächsten Jahr.

Heiko OßwaldArtikel von Heiko Oßwald für Amtsblatt vom 19.10.2013

Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Stadtrat einen Beschluss zum strategischen Grunderwerb von Flächen für die soziale Infrastruktur, also für Schulen oder Kitas, gefasst.
In der Vergangenheit wurden Grundstücksverkäufe oft als bequemes Mittel für die Sanierung des Leipziger Haushaltes genutzt. Gerade in der jüngsten Vergangenheit wurden dann schmerzliche Erfahrungen damit gemacht, dass dringend benötigte Flächen für Schulneubauten oder die Errichtung einer neuen Kita nicht mehr vorhanden waren. Daher ist es Ziel des Antrages, die Verwaltung und den Stadtrat dafür zu sensibilisieren, schon in der mittelfristigen Haushaltplanung Mittel für Flächenankäufe bereitzustellen, die dann für den Kapazitätsaufbau bei Schulen und Kitas benötigt werden.

Und diese Flächen werden benötigt. In den kommenden zehn Jahren sollen allein acht neue Grundschulen gebaut werden. Auf der anderen Seite haben wir eine rasante Investitionsdynamik in den zentrumsnahen Stadtteilen. Aber gerade dort wohnen viele junge Familien und dort werden die zusätzlichen Kapazitäten benötigt.
Die Stadt Leipzig wird nicht umhinkommen, rechtzeitig projektkonkret zu untersuchen, wo Grunderwerbe erforderlich sind und welche finanziellen Mittel zu welchem Zeitpunkt bereitgestellt werden müssen.