Schlagwortarchiv für: SPD-Fraktion

Ingrid GlöcknerZur aktuellen Voruntersuchung des Ökolöwe-Umweltbund Leipzig e.V. für eine Integration eines zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in den Leipziger Hauptbahnhof erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Leipziger Stadtrat, Ingrid Glöckner:

„Eine Bündelung der Verkehrsteilnehmer am oder wie vom Ökolöwen vorgeschlagen im Hauptbahnhof ist sinnvoll. Die Stadtverwaltung soll daher den Ansatz, einen Busbahnhof auf der Westseite des Hauptbahnhofs anzulegen, weiter verfolgen. Der Vorschlag von Bürgermeisterin Dubrau, die Fernbusse auf die Neue Messe zu verlegen, ist sehr weltfremd und geht an den Bedürfnissen der Leipziger und ihrer Gäste vorbei. Wenn wir den Transport mit Bus und Bahn stärken wollen, müssen attraktive Angebote her.“

Glöckner weiter: „Die Verwaltung lässt sich meines Erachtens zu viel Zeit, brauchbare Vorschläge vorzulegen. Bereits seit längerem ist dieses Thema im Fachausschuss bekannt und diskutiert worden. Spätestens mit dem Grundstücksverkauf auf der Ostseite des Hauptbahnhofes wurde das Problem akut. Da der Mietvertrag meines Wissens auch befristet ist, frage ich: Was hat die Verwaltung für Vorschläge?“

„Der Vorschlag, den Busbahnhof in den Bahnhof zu integrieren, ist sehr verlockend, aber kurzfristig sicher schwer umzusetzen, da die Deutsche Bahn ein schwieriger Partner ist. Die Verwaltung ist nun aufgefordert, die Pläne des Ökolöwen zeitnah zu prüfen und dem Stadtrat ein Ergebnis vorzulegen“, fordert Glöckner abschließend.

Axel DyckZur heutigen Wiedereröffnung des Bürgeramtes in der Connewitzer Wiedebach-Passage erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende und örtliche Stadtrat, Axel Dyck:

„Ich begrüße die Wiedereröffnung des Bürgeramtes nach einer längeren vandalismusbedingten Schließzeit ausdrücklich. Für die Bürgerinnen und Bürger im Leipziger Süden gibt es nun wieder eine wohnortnahe Anlaufstelle der Stadt in zentraler Lage des Stadtbezirks. Dass gleichzeitig ab sofort ein Polizeiposten in der Wiedebach-Passage untergebracht ist, stärkt zum einen das Sicherheitsgefühl der Bürger im näheren Umfeld zum Connewitzer Kreuz und hilft hoffentlich, dass künftig Vandalismus-Angriffe mit kleinem und hohem Schadenspotential nicht nur auf das Objekt Wiedebach-Passage, sondern auch darüber hinaus auf öffentliche und private Gebäude und Einrichtungen verhindert werden können. Polizei und Stadtverwaltung haben richtig entschieden.“

Ute Köhler-SiegelZum heutigen LVZ-Artikel „Toiletten an der 100. Grundschule – CDU spricht von „Schande“ erklärt die schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ute Köhler-Siegel:

„Die angesprochenen Zustände an der  100. Grundschule in Grünau sind wahrhaftig schlimm und bedürfen dringender Maßnahmen. Man darf aber nicht vergessen, dass es an vielen Schulgebäuden der Stadt teilweise untragbare bauliche Mängel gibt. Toiletten, Speiseräume im Keller, undichte und dann zugeschraubte Fenster – die Liste lässt sich fortsetzen.“

Köhler-Siegel weiter: „Herr Nowak sollte sich aber nicht nur über die Zustände an einem Schulgebäude der Stadt beschweren, sondern mal mit seiner Landesregierung besprechen, wie der Freistaat den Kommunen in den nächsten Jahren mit Förderprogrammen bei der Abstellung solcher „Zustände“ unter die Arme greifen kann. Als potentieller Landtagsabgeordneter für Leipzig kann er sich dann auch noch darum kümmern, dass die Fördermittel gerecht verteilt werden, denn bisher wurden vor allem Dresden und der Vogtlandkeis überdimensional bedacht.“

Leipzig hat im Bereich Schule zwei grundlegende Probleme zu lösen:

  • zum einen die Kapazitätserweiterungen, um der steigenden Anzahl an Kindern gerecht zu werden und
  • die Bestandsgebäude vor dem weiteren Verfall zu bewahren.

Beide Aufgaben kann die Stadt Leipzig nicht allein bewältigen.

„Ich werde also genau beobachten, ob Herr Nowak auch handeln kann“, sagt Köhler-Siegel abschließend.

Claus MüllerArtikel von Claus Müller für Amtsblatt vom 01.02.2014

Der von der Stadtverwaltung vorgelegte Entwurf zum Entwicklungskonzept Clara-Zetkin-Park und Johannapark ist nach Ansicht der SPD-Fraktion eine gute Grundlage für den anstehenden Beteiligungsprozess mit interessierten Bürgern, Anwohnern, Betreibern, Pächtern, Polizei, Stadtreinigung und weiteren Interessenvertretern.
Es ist sehr erfreulich, dass der Johanna- und der Clara-Zetkin-Park von vielen Bürgern so gut und rege angenommen werden. Damit spiegelt sich auch ein gutes Stück der viel beschworenen Leipziger Lebensqualität wider.

Aus Sicht der SPD-Fraktion sollen insbesondere folgende Punkte geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden:
Zusätzliche Sitzgelegenheiten und Abfallbehälter; Sanierung des Spielplatzes im Johanna-Park, sowie Verlegung und Aufwertung des jetzigen Spielplatzes Max-Reger-Allee; Neuerrichtung einer öffentlichen Toilette an zentraler Stelle; Zusätzliche Fahrradabstellanlagen im Bereich Musikpavillon, Glashaus, Parkbühne, Pferderennbahn und AOK-Vereinssportanlage. Zulassungen für mobile Gewerbetreibende, insbesondere im Bereich Sachsenbrücke, sollen verlängert werden. Um den steigenden Nutzungsdruck gerecht zu werden, ist ein funktionierendes Pflegekonzept und Pflegemanagement zu erarbeiten.

Tino BuckschSPD-Stadtrat Tino Bucksch aus dem Wahlkreis Südost unterstützt das Ergebnis der gestrigen Bürgerveranstaltung zur künftigen Verkehrsanbindung des Park-Krankenhauses und der Herz-Klinik.
„Zunächst möchte ich die Verfahrensweise mit Bürgerforum, Bürgerwerkstätten und Bürgerinformationsveranstaltung als beispielhaft hervorheben“, sagt Tino Bucksch.

Bucksch weiter: „Dass dem Stadtrat zwei Trassenfreihaltungen – Variante A2 aus dem Norden und Variante B4 aus dem Süden – für eine mögliche Straßenbahnanbindung vorgeschlagen werden sollen, ist das logische Ergebnis des intensiven Beteiligungsprozesses. Es geht also zunächst um die Freihaltung von Vorbehaltsflächen. Welche Linie tatsächlich einmal umgesetzt
wird, ist entsprechend dem Bedarf noch offen. Als dringende kurzfristige Maßnahme ist eine deutlich verbesserte Busanbindung umzusetzen. Die konkrete Linienführung und die Taktfrequenz sollen schnellstmöglich in der Arbeitsgruppe Bus abschließend diskutiert werden.
Weitere geplante Maßnahmen der Klinik, wie Einführung einer Parkraumbewirtschaftung, Angebot eines Jobtickets und zusätzliche Fahrradabstellplätze sind gut und entsprechen dem Masterplan, den der Stadtrat 2012 beschlossen hat. Die Klinik kommt somit ihrer Verantwortung als Investor nach, diese Maßnahmen zeitnah umzusetzen.“

„Positiv ist die Entscheidung der Klinik, keine zusätzliche Straße zu benötigen und daher keinen neuen Verkehr über den Norden aus und in Richtung Stötteritz zu verursachen. Insgesamt geht es darum, den Kfz-Verkehr zu minimieren und die Verkehrswege und Verkehrsarten zu optimieren“, betont Bucksch abschließend.

Redner: Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, sehr geehrte Gäste!

Der Stadtrat soll heute über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Privatisierungsbremse“ entscheiden. Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung darf der Stadtrat hierbei nicht nach politischer Opportunität befinden. Es geht einzig und allein darum, ob das Anliegen des Bürgerbegehrens auch nach persönlicher Wertung jedes einzelnen Ratsmitgliedes rechtskonform ist oder nicht. Ein Ermessen haben wir nicht.

Aber allein hier liegt ja schon die Krux. Wenn nämlich von den Initiatoren des Begehrens uns gegenüber mehr oder weniger deutlich gefordert wird, die Rechtsnormen der Gemeindeordnung auch einer politischen Willensbildung zu unterlegen.
Das politische Anliegen des Bürgerbegehrens, welches in den Mittelpunkt den Erhalt, die Sicherung und Mehrung des kommunalen Vermögens stellt, wird von der SPD-Fraktion vorbehaltlos unterstützt.

Ärgerlich und unehrlich ist, dass mit dem Begehren aber der Eindruck erweckt wird oder vielleicht auch erweckt werden soll, dass der Rat fortwährend an dieser Stelle seiner Gesamtverantwortung für die Stadt nicht nachkommt.
Oder, wie soll man die Spreizung des Antrages über Grundstücke, Kulturgüter bis hin zu den Wirtschaftsbetrieben sonst verstehen?
Dem ist nicht so und das wissen auch alle hier im Stadtrat.
Ich erinnere gerade in diesem Zusammenhang an einen Beschluss des Rates aus dem Dezember, der auf der Initiative meiner Fraktion beruht, wonach das Vermögen an Grund und Boden auch unterhalb der Schwelle, über die die Ratsversammlung zu entscheiden hat, dauerhaft zu sichern ist.
Und wenn konsequent zu Ende gedacht wird, müssten dann nicht ebenso Vermögenszukäufe, den geforderten Restriktionen unterworfen werden?
Und auch der zum 1. Januar in Kraft getretene und leider in der Öffentlichkeit kaum diskutierte Beschäftigungssicherungstarifvertrag in der LVV belegt exemplarisch, dass die Sicherung des kommunalen Vermögens höchste Priorität bei den Verantwortungsträgern dieser Stadt besitzt.

Spätestens ab 2016 wird sich die Vermögenslage unserer Stadt mit dem konsolidierten Gesamtabschluss der Stadt und ihrer Unternehmen inklusive Verkäufe und Zukäufe ohne Schwellenwerte transparent für jeden Interessierten zeigen.

Nochmals – die SPD-Fraktion steht für eine dauerhafte Sicherung und Mehrung des Gesamtvermögens unserer Stadt. Ich betone nochmals „Gesamtvermögen“ unserer Stadt in ihrem komplexen Beziehungsgeflecht.

Wenn jemand also fragt, brauchen wir das Bürgerbegehren aus politischen Erwägungen heraus, dann sage ich deutlich – NEIN und zwar auch, weil politische Verantwortung aus meiner Sicht in einer repräsentativ aufgestellten Gemeinordnung nicht teilbar ist.

Aber das ist, wie eingangs gesagt nur der eine Teil der Diskussion. Gefragt wird eigentlich ausschließlich nach der Zulässigkeit des Begehrens.
Die SPD-Fraktion urteilt hierbei auf der Grundlage einer eigenständigen rechtlichen Bewertung unabhängig von denen der Stadtverwaltung, des Innenministeriums oder dem des Netznotars der Piraten.

Unsere Einschätzung macht sich an mehren Punkten, die ich hier nur verkürzt und unvollständig darstellen kann, fest.

1. Wird durch das Bürgerbegehren ein Vorratsbeschluss dahingehend angestrebt, Vorgaben für künftige, in ihrer Wirkung heute aber nicht überschaubare Angelegenheiten zu treffen.
Vorratsbeschlüsse sind als Gegenstand eines Bürgerbegehrens nicht zulässig.

2. Verstößt das Anliegen des Bürgerbegehrens gegen die in §24 SGO definierte Regel, dass Bürgerentscheide nicht zu Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung stattzufinden haben. Durch das beabsichtige Festlegen einer 2/3-Mehrheit für Verkaufsentscheidungen greift das Bürgerbegehren aber in die innere Organisation ein, denn damit wird indirekt auf die Hauptsatzung der Stadt abgehoben.

Die ersten beiden Punkte mögen eventuell noch Interpretationsspielraum bieten. Der dritte Punkt aber nicht.
3. Die im Bürgerbegehren vorgeschlagene 2/3-Öffnungsklausel ist der entscheidende Punkt, der dieses Bürgerbegehren unzulässig macht. In der SGO wird in Paragraph 39 festgelegt, dass Beschlüsse des Rates mit Mehrheit getroffen werden. Um Diskussionen zu vermeiden, welche Mehrheit gemeint sein könnte, ist dort nachzulesen, dass ein Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt ist. Damit wird klar, es geht um die einfache Mehrheit. Auch wenn das von den Initiatoren vorgelegte Rechtsgutachten diese Frage spitzfindig zu umschiffen versucht, indem argumentiert wird, dass, wenn die Forderung eines Verbots von Veräußerungen rechtlich statthaft wäre, die Festlegung eines höheren Quorums für Veräußerungen erst recht möglich sein müsse.
Hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens im Stadtrat trifft die Gemeindeordnung hiermit eine abschließende Regelung, die auch nicht die kommunale Selbstverwaltung tangiert, da diese nur im Rahmen der Gesetze besteht.

Die SPD-Fraktion wird aus ihrer rechtlichen Sacheinschätzung der Ratsvorlage zustimmen.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste!

Leipzig entwickelt sich rasant. Der Wohnungsleerstand sinkt, Brachflächen verschwinden und neue Wohnquartiere entstehen darauf. Bei dieser Entwicklung kann es auch zu Konkurrenzsituationen kommen, wenn z.B. auf den Brachflächen oder an deren Rändern bereits Nutzer vorhanden sind.

Nutzer wie die Distillery, für deren Entwicklung die quasi innerstädtische Randlage zu Wohngebieten ein Vorteil war. Gleichzeitig hat die Distillery mit dazu beigetragen, dass der Leipziger Süden sowie Leipzig insgesamt wieder so attraktiv für junge Leute ist und in der nationalen und internationalen Presse als die Stadt der „Kreativen“ gefeiert wird.

Natürlich freuen wir uns, dass Leipzig attraktiv ist und wächst, sowohl bezüglich der Bevölkerung als auch bezüglich der Wirtschaftskraft. Diese positive Entwicklung darf jedoch nicht dazu führen, dass Räume für zum Beispiel Clubkultur verloren gehen.

In Hamburg zeichnet sich eine solche Entwicklung, wie die Zeit in einem Artikel vom 14.1.2014 darstellt. Darin heißt es: „Jetzt (…) gehen coole Bands ‚(…) nach Leipzig oder Berlin, weil es hier keine neuen Räume für Klubs mit experimentellerem Ansatz gibt“.

Mit dem heute auf der Tagesordnung stehenden Antrag wollen wir dazu beitragen, dass wir nicht die selben Fehler begehen, wie in Hamburg. Wir wollen, dass bestehende Einrichtungen, in dem konkreten Fall die Distillery, bei der Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete eingebunden und berücksichtigt werden. Gerade bei großen Gebieten wie dem zwischen Bayerischen Bahnhof und MDR sollte dies kein Problem sein.

So könnte bei der Umfeldbebauung für die Distillery darauf geachtet werden, dass keine Konflikte insbesondere durch Lärmbelastung entstehen. Angrenzend an die Distillery könnte der ohnehin notwendige Schulneubau oder der Bau einer Kindertagesstätte realisiert werden. Dadurch gäbe es auch keinerlei Probleme mit nächtlicher Ruhestörung. Auch eine gegebenenfalls notwendige Nahversorgungseinrichtung würde zu keiner Nutzungskonkurrenz führen. Wohnungsbau im direkten Umfeld der Distillery würde fast zwangsläufig zu Lärmbeschwerden führen.

Wir wollen die Entwicklung am Bayerischen Bahnhof nicht behindern, wir wollen jedoch, dass bestehende Nutzer nicht verdrängt werden bzw. gemeinsam mit ihnen Lösungen gesucht werden. Wir werden uns daher auch nicht dagegen stellen, wenn eine Lösung gefunden wird, die sich nicht am aktuellen Standort befindet. Hierzu müssen jedoch tragfähige Vorschläge auf den Tisch. Der Verwaltungsstandpunkt ist uns dahingehend zu unkreativ, da er lediglich eine Verschiebung des Problems vorsieht bzw. ein Enddatum für die Distillery festlegt.

Wir erwarten von der Stadtverwaltung, vom neuen Eigentümer und selbstverständlich auch vom Betreiber der Distillery, dass man gemeinsam nach einer Lösung sucht, bei der das Gelände zwischen Bayerischen Bahnhof und MDR zügig entwickelt werden kann und die Distillery am Standort oder im Umfeld erhalten bleibt. Sicher müssen hierzu alle ein stückweit aufeinander zugehen und vor allem intensiv miteinander kommunizieren.

Leipzig ist so attraktiv weil wir Gewandhaus, Oper, musikalische Komödie, Freie Szene, vielfältige Kneipenszene und eine ausgeprägte Clubkultur haben. Das soll so bleiben.
Als neue Hauptstadt der „Kreativen“ sollte eine kreative Lösung zur Sicherung der Distillery und  damit eines Teils unserer kulturellen Vielfalt kein Problem sein.