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Umgang mit gebietsfremden und invasiven Arten (Neobiota) – Neufassung

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Strategie- und Maßnahmenplan zu entwickeln, wie mit Neobiota (Neozoen, Neophyten und Neomyzeten), also Tier-, Pflanzen- oder Pilzarten, die sich aufgrund menschlicher Einflussnahme in Gebieten etabliert haben, in denen sie vorher nicht heimisch waren, auf dem Gebiet der Stadt Leipzig umgegangen werden soll. Dies soll vor allem für Tier- und Pflanzenarten geschehen, die nach 1492 hierher kamen, wobei die sich ändernden klimatischen Verhältnisse besonders berücksichtigt werden sollten.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die dazu nötige Zusammenarbeit mit beiden anliegenden Landkreisen zu suchen und gemeinsame Strategien zu entwickeln.
     
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass die Staatsregierung den sächsischen Kommunen bei der Umsetzung der bereits 2015 von der EU beschlossenen und in den Jahren 2017, 2019, 2022 und 2024 erweiterten Liste der invasiven Arten und der daraus resultierenden Durchführungsverordnungen mit Personal und Ressourcen unterstützt um eine flächige Umsetzung zu ermöglichen.
     
  4. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis Ende 2024 einen Maßnahmenplan vor, der sich an dem Deutschen Bundesamt für Naturschutz und dem Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten orientiert. Darin sollen folgende Themen enthalten sein:
    1. Vorsorge, Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsarbeit und Prävention,
    2. Monitoring, Früherkennung sowie Sofortmaßnahmen bei angezeigten oder selbst entdeckten Problemen,
    3. Akzeptanz, Kontrolle aber auch Informationen zu Beseitigung und Bekämpfung,
    4. Ermittlung des Aufwandes und der daraus resultierenden Bedarfe, beispielsweise an Biotoppflegern, Umwelt-, Wasserwirtschafts- oder Gärtnerpersonal im Verhältnis zu den vorhandenen Möglichkeiten der Fachgebiete und Bauhöfe.

Begründung:

Zur Genese dieser Neufassung ist zu sagen, dass die Stadt in ihrem Verwaltungsstandpunkt von Mitte 2022 darauf verwiesen hat, dass der Freistaat seine Hausaufgaben bei diesem Thema noch nicht umfänglich gemacht habe und die Stadt dem deshalb nicht vorgreifen wolle. Der Freistaat hat das Landeskonzept  im November 2021 beschlossen und inzwischen veröffentlicht. Nun ist es an der Stadt Leipzig und der Region, einen eigenen Umsetzungsplan zu entwickeln. Das ist Gegenstand des Antrags.

Einige invasive Arten, die hier ohne natürliche Feinde aufwachsen, gefährden unsere natürliche Vielfalt bei Pflanzen und Tieren. Rund 10-20 Prozent der invasiven Arten stellen eine tatsächliche Gefährdung für die heimische Flora und Fauna dar. Der Klimawandel könnte hierbei ohnehin schon problematische Prozesse beschleunigen und verstärken.

Aktuell scheint es bei der Stadt keine Richtlinien zu geben, wie mit diesem Thema umgegangen werden soll. Seit Anfang der 2000er-Jahre wurden auf europäischer und Bundesebene zahlreiche Verordnungen verabschiedet, die sich mit der Problematik befassen. Die Stadtverwaltung muss klären, wie hier vor Ort diese Verordnungen umgesetzt werden können. 

Folgende Beispiele (nicht abschließend, denn die Liste der EU umfasst deutlich mehr Neobiota) zeigen den mitunter negativen Einfluss von Neobionten auf die heimische Flora und Fauna:

  •         Riesenbärenklau oder Beifussblättrige Ambrosie: Beide Pflanzen können heftige allergische Reaktionen bei Menschen und Tieren auslösen. Hier muss entschieden werden, ob und wo solche Pflanzen wachsen dürfen bzw. wann sie zu beseitigen sind und was für Mittel oder Maßnahmen eingesetzt werden.
  •         Japanischen Knöterich: Durch ihre schnelle Ausbreitung stellt diese Pflanze eine Gefahr für heimische Gewächse dar und deshalb muss beispielsweise auch hier geklärt werden, wie damit umgegangen werden soll. Vor allem bei der Beseitigung übersehene oder beim Abtransport gar breit gestreute Pflanzenteile kann eine massive Ausbreitung befördert werden. In Uferbereichen, wo der Japanische Knöterich optimale Bedingungen findet, ist er dann unter anderem ausschlaggebend für die Vertreibung von Bruttieren, besonders von im Schilf brütenden Vögeln. Deshalb müssen beispielsweise Bauhöfe oder die Stadtreinigung Handreichungen bekommen, wie mit diesen Pflanzen umgegangen werden soll.
  •         Gemeiner Sonnenbarsch: In sehr vielen privaten Teichen oder Schwimmteichen ist der Gemeine Sonnenbarsch zu finden und wurde bewusst eingesetzt. In natürlichen Gewässern ist er praktisch ohne Fressfeinde, sodass er sich ungehindert vermehren kann und heimische Arten verdrängt. Hier ist zu klären, wie verhindert werden kann, dass der Gemeine Sonnenbarsch in öffentlichen Gewässer ausgesetzt wird.
  •         Waschbär: Die Population der Waschbären wächst immer stärker an, deshalb fallen ihm immer mehr brütende Vögel und andere Tiere zum Opfer. In den Gebieten der Aue die wir vernässen und wo flache Gewässer entstehen fressen Waschbären alle Amphibien die sie bekommen und stören so das Ökosystem und befeuern die Ausbreitung und Vermehrung von Stechinsekten. Eine AG Waschbär macht sich seit Jahren auf diese Folgen zu untersuchen und einzudämmen.

Potenzielle Fragen wären hier zum Beispiel auch, welche Insekten eine potenzielle Gefahr durch eine Vernässung des Auenwaldes im Zusammenspiel mit der Klimaerwärmung darstellen.

Quellen:    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R1143&from=EN