Wohnheim für Auszubildende und Gewährleistungswohnungen in der Gerberstraße – Neufassung

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH zu verhandeln, in der Gerberstraße 14/16 30 Prozent der Wohnungen für die Unterbringung von Auszubildenden zu nutzen. Die Betreuung ist durch einen geeigneten Partner oder die LWB selbst sicherzustellen.
     
  2. Zudem werden weitere 20 Prozent der Wohnungen im Objekt Gerberstraße 14/16 dem Sozialamt, über die bisher auf der Basis von Kooperationsverträgen oder Stadtratsbeschlüssen hinaus zugesicherte Anzahl von Wohnungen, als Gewährleistungswohnungen zur Verfügung gestellt.
     
  3.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bedarf an Wohnheimplätzen für Auszubildende gegenüber der Staatsregierung des Freistaates Sachsen darzulegen, um eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus im Bund-Länder-Programm “Junges Wohnen” zu erreichen.
     
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber Bundesregierung und Staatsregierung sowie innerhalb des Deutschen Städtetages und Sächsischen Städte- und Gemeindetages dafür einzusetzen, dass das Bund-Länder-Programm “Junges Wohnen” fortgesetzt wird.

Begründung:

Die Neufassung ergänzt den Ursprungsantrag um die Beschlusspunkte 3 und 4 (u.a. Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“).

In Leipzig gibt es mehrere Wohnheime für Studierende, jedoch keine für Auszubildende.  Insbesondere Auszubildenden von außerhalb Leipzigs oder aus dem Ausland soll damit ein schnelles Ankommen ermöglicht werden. Auszubildende aus Drittstatten bekommen zum Beispiel ohne Wohnung kein Visum.

Zuletzt schickte der SEB deshalb einen Hilferuf an seine Mitarbeitenden bei der Suche nach zwei Wohnungen für zwei Auszubildende für die Pflege zu unterstützen. Auch andere Unternehmen, z.B. der Pflegebranche, werden vor ähnlichen Situationen stehen. Unternehmen in Leipzig sind zunehmend auf Fachkräfte aus dem In- und Ausland angewiesen. Eine Unterbringungsmöglichkeit, in der die Auszubildenden insbesondere für die ersten Monate einen Platz finden, um in Leipzig anzukommen und sich dann in Ruhe um eine eigene Wohnung zu suchen, ist daher dringend notwendig. Vergleichbar wie in Wohnheimen für Studierende wird mit den Nutzenden ein Mietvertrag geschlossen.

Die LWB Objekte in der Gerberstraße würden sich besonders für ein Wohnheim für auszubildende eignen, da es sich vorrangig um Mikroapartments mit etwa 30 bis 40 m² Wohnraum handelt. Insgesamt entstehen dort 274 Wohnungen.

Das Sozialamt benötigt regelmäßig Wohnungen für Menschen, die auf dem Wohnungsmarkt keine oder nur sehr schwer eigene Wohnungen finden. Diese Personen sind dadurch unter Umständen von Wohnungslosigkeit bedroht. Zuletzt ist der Bedarf an Gewährleistungswohnungen gestiegen bei gleichzeitigem Rückgang des vorhandenen Wohnraums.

Bund und Länder haben in der Zwischenzeit die “Verwaltungsvereinbarung  über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für  studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus  im Programmjahr 2023” (VV Junges Wohnen 2023) unterzeichnet. Damit stehen zusätzlich 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau für junge Menschen, insbesondere Studierende und Auszubildende, bereit. Nach derzeitiger Erkenntnis sollen diese Mittel in Sachsen prioritär für Studierendenwohnheime eingesetzt werden, da der Staatsregierung keine Bedarfe im Bereich des Azubi-Wohnens bekannt sind. Der Oberbürgermeister wird daher beauftragt, den bestehenden Bedarf an (betreuten) Wohnheimplätzen für Auszubildende gegenüber der Staatsregierung, insbesondere dem Staatsministerium für Regionalentwicklung, dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und dem Staatsministerium für Kultus, darzulegen und auf diesem Weg um Förderung des sozialen Wohnungsbaus mittels des Bund-Länder-Programms “Junges Wohnen” zu bitten.

Da das Bund-Länder-Programm “Junges Wohnen” zeitlich befristet ist, gilt es zudem, um Fortsetzung zu werben. Mit Blick auf die sächsischen Bedarfe sollte auch über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) in Kooperation mit dem Sächsischen Landkreistag ein Austausch und sachsenweite Bedarfsermittlung erfolgen.