In Leipzig sind die zahlreichen Ferienwohnungen, die aus der Umwandlung von Wohnungen
entstanden sind, mitverantwortlich dafür, dass bezahlbarer Wohnraum bzw. Wohnraum an
sich knapp geworden ist.
Die Nutzungsänderungen baulicher Anlagen – zum Beispiel Umnutzung „klassischer“
Wohnungen zu Ferienwohnungen – müssen in Gebieten mit einer sozialen Erhaltungssatzung
bei der Stadt Leipzig beantragt und genehmigt werden.
Wir fragen an:
- Wie viele Umnutzungen von Wohnungen wurden bei der Stadt Leipzig seit
Einführung der sozialen Erhaltungssatzungen im Jahr 2020 beantragt? (Bitte
aufschlüsseln nach Gebiet und Jahr) - Wie viele Umnutzungen wurden durch die Stadt genehmigt? (Bitte aufschlüsseln
nach Gebiet und Jahr) - Welche Art der Umnutzung (Ferienwohnung, Büro, etc.) wurden dabei beantragt
bzw. genehmigt? - Wie hoch schätzt die Stadt Leipzig die Dunkelziffer von nicht beantragten und
genehmigten Umnutzungen? - Wie geht die Stadt Leipzig in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung gegen illegale
Zweckentfremdung vor? - Wie viele Fälle wurden dabei verfolgt?