Anfrage “Umwandlung von Wohnungen in Gebieten einer sozialen Erhaltungssatzung”
In Leipzig sind die zahlreichen Ferienwohnungen, die aus der Umwandlung von Wohnungen
entstanden sind, mitverantwortlich dafür, dass bezahlbarer Wohnraum bzw. Wohnraum an
sich knapp geworden ist.
Die Nutzungsänderungen baulicher Anlagen – zum Beispiel Umnutzung „klassischer“
Wohnungen zu Ferienwohnungen – müssen in Gebieten mit einer sozialen Erhaltungssatzung
bei der Stadt Leipzig beantragt und genehmigt werden.
Wir fragen an:
- Wie viele Umnutzungen von Wohnungen wurden bei der Stadt Leipzig seit
Einführung der sozialen Erhaltungssatzungen im Jahr 2020 beantragt? (Bitte
aufschlüsseln nach Gebiet und Jahr) - Wie viele Umnutzungen wurden durch die Stadt genehmigt? (Bitte aufschlüsseln
nach Gebiet und Jahr) - Welche Art der Umnutzung (Ferienwohnung, Büro, etc.) wurden dabei beantragt
bzw. genehmigt? - Wie hoch schätzt die Stadt Leipzig die Dunkelziffer von nicht beantragten und
genehmigten Umnutzungen? - Wie geht die Stadt Leipzig in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung gegen illegale
Zweckentfremdung vor? - Wie viele Fälle wurden dabei verfolgt?