Zweckentfremdungsverbot in Leipzig umsetzen

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgemeister legt dem Stadtrat bis zum Beginn des 3. Quartals 2024 eine Vorlage vor, die Auskunft darüber gibt, wie mögliche Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot kontrolliert und entsprechende Hinweise auf illegale Zweckentfremdungen erfasst werden sollen.
  2. Die Stadtverwaltung legt in dieser Vorlage dar, wie die Zusammenarbeit mit Finanzbehörden aufgebaut werden soll, um illegalen Zweckentfremdungen zu begegnen.
  3. Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt, die Einrichtung von 6 zusätzlichen VZÄ für die Kontrolle von Zweckentfremdungen im Leipziger Stadtgebiet und für die Umsetzung der Satzung zu gewährleisten. Die Ausschreibung der Stellen soll noch 2024 beginnen, sodass diese Mitarbeiter am 1.1.2025 ihre Arbeit aufnehmen können.

Begründung:

Ende Januar 2024 wurde im sächsischen Landtag ein Gesetz verabschiedet, dass es den Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ermöglicht, eigene Satzung für Zweckentfremdungsverbote zu erlassen.  Bereits 2020 hat die Stadtverwaltung, auf unsere Initiative hin, eine Datengrundlage erarbeitet, die ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum ermöglichen würde. Ziel war es dabei eigentlich, dass die Stadtverwaltung bereits einen Satzungsentwurf auf Basis der erhobenen Daten erarbeitet, um zügig handeln zu können, falls im Freistaat Sachsen eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Dieses Ziel wurde leider verfehlt. Im Juni dieses Jahres soll es nun endlich soweit sein, dass dem Stadtrat der Entwurf einer Zweckentfremdungsverbotssatzung vorliegt.

Ein Zweckentfremdungsverbot darf kein zahnloser Tiger sein, deshalb soll die Stadt in einer Vorlage darstellen, wie die Kontrolle von möglichen Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot gewährleistet sowie Hinweise auf illegale Zweckentfremdungen erfasst und verarbeitet werden. Um die Regelungen in der Satzung umsetzen zu können, sollen 6 VZÄ bereitgestellt werden. Die Stellenausschreibungen sollen bereits in diesem Jahr beginnen, sodass die Mitarbeiter am 1.1.2025 einsatzbereit sind. Es soll hierbei geprüft werden, woher diese Stellen kommen, ob sie aus dem Stellenpool genommen oder neu geschaffen werden müssen. Selbst eine Neuschaffung dieser Stellen sollte kostenneutral möglich sein, weil Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot mit Ordnungs- oder Bußgeldern geahndet werden müssten.

Jede Wohnung, die nicht lange Zeit leer steht oder nicht in eine Ferienwohnung umgewandelt werden kann, ist ein Gewinn für die Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt.