Kontrollmöglichkeiten für mittelbare Beteiligungen
Anfrage an den Oberbürgermeister Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, durch die Sächsische Gemeindeordnung (§ 96 Abs. 2) sind besondere Kontrollmöglichkeiten für unmittelbare Beteiligungen einer Gemeinde vorgesehen. Diese Vorschrift wurde in der Zwischenzeit in den Satzungen der unmittelbaren Beteiligungen der Stadt Leipzig…



















