Tag 18. Januar 2018

Vorgaben zu den baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig, Teil B-D: Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien

Beschlussvorschlag: Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen für eine zügige Fortschreibung und Aktualisierung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie den „Raumempfehlungen für Schulen“ des Freistaates Sachsen nach den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen, dem sächsischen Schulgesetz und Verwaltungsvorschriften ein. Folgende Ausstattungsmerkmale…