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Gemeinsamer Änderungsantrag mit der Fraktion Bündnis90/Grüne und Die Linke zur Beschlussvorlage „Umsetzungsvorschlag zum Antrag ‚Neue Kraft für eine starke Leipziger Wirtschaft – Nachhaltigkeit als Wirtschaftstreiber'“

Wärmepumpe

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende 4. Quartal 2025 ein Konzept für die Gründung einer Kommunalen Energieagentur vorzulegen, in dem dargelegt wird, wie der größtmögliche Beitrag zur kommunalen Energie- und Wärmewende erreicht werden kann. Die Anschub-Finanzierung dieser Agentur soll aus Mitteln der Vorlage VII-DS-10611-NF-01 erfolgen. Die Maßnahme soll in Projekt 1 – „Kommunaler Beteiligungsfonds Mittelstand“ eingeordnet werden oder – ersatzweise – als eigenes Projekt etabliert werden. In letzterem Fall sind die dafür benötigten Mittel aus Projekt 1 entsprechend umzuleiten.

Begründung:

Zur Unterstützung der Energiewende und dabei insbesondere der Wärmewende haben in den letzten Jahren viele Kommunen und Landkreise (Freiburg, Bonn, Elsberg-München, Regensburg, Karlsruhe, Konstanz, Böblingen, Heidenheim, usw.) eigene kommunale Energieagenturen gegründet. Obwohl die Stadt Leipzig bereits im Energie- und Klimaschutzprogramm 2014-2020 die Gründung einer solchen avisiert hat, ist bis heute wenig passiert. Durch die Bereitstellung einer Anschubfinanzierung soll nun ein erster Schritt unternommen werden, um eine kommunale Energieagentur Leipzig zu initiieren. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Neben Beratungs- und Weiterbildungsdienstleistungen kann eine kommunale Energieagentur die Bürgerinnen und Bürger bei der Entwicklung von Quartierslösungen oder dem Umstieg auf dezentrale Alternativen, die von den Stadtwerken nicht wirtschaftlich dargestellt werden können, unterstützen.
  • Durch viele kleine und mittelgroße Aufträge aus der Bürgerschaft in diesem Sektor kann die lokale Wirtschaft zusätzlich von der Wärmewende profitieren.
  • Die Kommune kann öffentliche Aufträge, wie Beratungs- und Planungsdienstleistungen oder Konzeptentwicklungen, ohne öffentliche Ausschreibung an eine eigene kommunale Energieagentur vergeben.
  • Energieagenturen können Fördermittel akquirieren und sich damit ganz oder zum Teil selbsttragen.