Anfrage „Bearbeitungsstand Schanigärten und Stellflächen für Nachbarschaften und Kultur“

Am 15.03.22, also vor einem Jahr und damit rechtzeitig vor der Frühlings- und Sommersaison 2022, hat der Leipziger Stadtrat beschlossen „Die saisonale Umwandlung vonStellplätzen zu Gunsten von Freisitzen grundsätzlich und an bis zu sieben Wochentagen für Gastronomie, Handel sowie für nachbarschaftliche und kulturelle Nutzungen ermöglichen.“, um Bürgerinnen und Bürgern öffentlichen Raum zurückzugeben und der durch Corona geplagten Kultur und Gastronomie Entwicklungen zu ermöglichen.
In wenigen Wochen beginnt die zweite Frühlings- und Sommersaison seit dem Stadtratsbeschluss.

Zwar hat die Stadtverwaltung im nicht-öffentlichen Fachausschuss zum Sachstand der Schanigärten grundsätzlich informiert, aber zum einen nicht umfassend und zum anderen haben auch interessierte Gastronomen, die nach Beschluss einen entsprechenden Antrag gestellt haben bzw. überlegen einen zu stellen und die interessierte Öffentlichkeit ein Recht auf Informationen.


Wir fragen daher an:

1. Was sind die Hinderungsgründe, warum der Beschluss bis heute nicht umgesetzt ist?
2. Wann plant das zuständige Dezernat VI die Umsetzung desüberfälligen Beschlusses?
3. Wird noch in der Freisitzsaison 2023 eine öffentliche Nutzung von Stellplätzen möglich sein und wenn ja, ab wann?

Antwort der Verwaltung:

Der Beschluss ist durch Änderung der Verwaltungspraxis bereits umgesetzt. Seit dem Ratsbeschluss im letzten Jahr können Sondernutzungserlaubnisse in Parklücken beantragt werden. Im Rahmen von Freisitz- und Schanigärtenanträgen werden durch das Ordnungsamt proaktiv die Möglichkeiten aufgezeigt, Freisitze vom Gehweg auf eventuell vorhandene und geeignete Parkbuchten oder geeignete Fahrbahnflächen zu legen. Eine Ablehnung erfolgt nur im Einzelfall, soweit Gründe der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs einer Erlaubnis entgegenstehen.

Unabhängig von der schon bestehenden Möglichkeit der Antragstellung wird der Begriff Schanigärten mit in die Sondernutzungssatzung aufgenommen, die im Entwurf vorliegt. Sogenannte Parklets werden als gebührenfreier Tatbestand aufgenommen. 

Der Leitfaden zur Gestaltung von Freisitzen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen befindet sich zudem in der Überarbeitung durch die Fachämter.

Zum Start der Freisitz-Saison wird es in geeigneter Weise Öffentlichkeitsarbeit zu den Möglichkeiten der Freisitzgestaltungen geben.