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Anpassung der Förderung von Balkon-Solaranlagen 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Balkonsolar-Förderung zum Jahreswechsel 2024/25 zu aktualisieren. 

Gefördert werden sollen künftig auch Balkonsolaranlagen, die das Geländer – komplett oder teilweise – als Solaranlage nutzen. Insbesondere die LWB und Wohnungsgenossenschaften sollen in die Förderung solcher Anlagen einbezogen werden.

Die Förderung soll bei Sanierung oder bei Neubau der Balkongeländer gewährt werden, unter der Maßgabe, dass alle Mieter des Hauses von dieser Anlage profitieren.

Begründung: 

Inzwischen haben namhafte Hersteller die Potentiale der kompletten Balkongeländer als Solarerzeuger erkannt und bieten dazu verschiedene Produkte an.

Statt doppelt Material zu verschwenden und optisch nicht optimale Lösungen zu erzielen, könnte man mit der Förderung einzelner Pilotprojekte – insbesondere bei der LWB oder den Genossenschaften – auf diese Möglichkeiten aufmerksam machen, die Nutzbarkeit an verschiedenen Fassaden erproben und die Mieter in den Genuss preiswerten Stromes kommen zu lassen.