Beschlussvorschlag:

  1.     In der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten wird „5 Zuwendungsvoraussetzungen“ um folgenden Punkt ergänzt: „Der Empfänger muss Inhaber eines Leipzig-Pass sein“.
  2.     Nicht-abgerufene Haushaltsmittel werden für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Dachflächen und Dachflächen kommunaler Unternehmen, allen voran der Dachflächen der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft LWB, zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung soll den Stadtwerken Leipzig gemeinsam mit ihrem Tochterunternehmen Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH obliegen.
  3.     Sollten gesetzliche Grundlagen zukünftig 800-Watt-Anlagen zulassen, ist der OBM beauftragt und ermächtigt, diese zusätzlich in die Förderrichtlinie zu integrieren.
  4.     Der OBM wird beauftragt zu prüfen, ob die Ausreichung der Fördermittel im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie durch außerhalb der Stadtverwaltung organisierte Dritte rechtlich zulässig und umsetzbar ist. Bei positivem Ergebnis unterbreitet die Stadtverwaltung Vorschläge, welche Dritten beauftragt werden könnten. Im Falle, dass die Übertragung auf Dritte unzulässig ist oder gegen städtische Regelungen verstößt, wird der Oberbürgermeister beauftragt, den Stadtrat umfassend – auch für die Ausreichung weiterer sonstiger städtischer Förderungen – zum Sachverhalt zu berichten und hinsichtlich der Anpassung städtischer Regelungen, einen Vorschlag zur eventuellen Beschlussfassung zu unterbreiten.

Begründung:

Mit dem Antrag A0035 hat der Stadtrat eine „solidarische Solaroffensive für Leipzig“ beschlossen. Solidarisch bedeutet, dass „Die Fördermittel sollen vor allem Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung gestellt werden.“ so der Ratsbeschluss. Nicht abgerufene Mittel zur Förderung privaten PV-Anlagen sollten am Ende des Haushaltsjahres als zusätzliche Mittel in den Fördertopf für PV-Anlagen auf kommunalen Dachflächen und Dachflächen kommunaler Unternehmen übertragen werden.

Doch von der Kopplung der Förderung an eine finanzielle Bedürftigkeit ist in der Fachförderrichtlinie keine Rede mehr. Sie wurde aus Gründen der Bürokratie gestrichen.

Die antragstellenden Fraktionen wollen das ändern und die Solaroffensive wieder in eine solidarische Solaroffensive verwandeln.