Antrag „Einbindung des Leipziger Stadtrates zu Entscheidungen zu Flächen auf der Gemarkung Leipzig im Rahmen der B-Planungen des Gebietes im Zweckverband Neue Harth“
Neufassung des Antrags „Erwerb von Flächen am Nordufer des Zwenkauer Sees“ vom 9.2.2023
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, vor Beschlussfassung des Bebauungsplans „Neue Harth-Süd“ den B-Plan den Gremien des Stadtrates, insbesondere den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau, Sport sowie Umwelt/Klima/Ordnung, zur Anhörung und Diskussion zur Kenntnis zu geben.
Der Bebauungsplan wird in den Fachausschüssen ausführlich vorgestellt und diskutiert, mit dem Ziel, die Stadträte zu informieren, mitzunehmen, um im Idealfall mit einer einvernehmlichen Lösung für Verwaltung und Rat in die Debatte im ZV Neue Harth zu gehen.
Folgende Punkte sind dabei darzustellen:
– Waldmehrung, Bäume, Klimaschutz,
– Anbindung Medien und Verkehr,
– Einbindung in das Konzept Radtourismus in Sachsen,
– Geplante Vorhaben vs. wechselnder Gewässerhöhe für Hochwasserschutz,
– Freihalten der Uferbereiche und Zugänglichkeit eines kompletten Rundweges,
– verkehrsarme Erschließung,
– ökologische Entsorgung,
– Vorteile für Leipzig und Möglichkeiten für Grünausgleiche
Begründung:
Die Planungen zur Entwicklung des Nordufers des Zwenkauer See laufen mitunter den im Rahmen der Ausrufung des Klimanotstand formulierten Ziele der Stadt Leipzig. Statt ein Waldmehrung, die auf dem Areal auf Leipziger Flur möglich wäre, sollen Einrichtungen der touristischen Infrastruktur entstehen, die dem Ziel einer naturnahen, behutsamen Nutzung des Geländes für Sport und Naherholung widersprechen. Da die Flächen nicht der Stadt Leipzig gehören und Eigentümerin eine Veräußerung an die Stadt Leipzig vorsieht, soll zumindest versucht werden, den Einfluss der Stadt Leipzig im ZV „Neue Harth“ zu nutzen, um eine behutsamere Entwicklung zu ermöglichen.