Klimaschutz und Klimawandelanpassung in der Bauleitplanung verankern
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Beschlusspunkt ergänzt:
Die Erstellung quartiersbezogener Klimawandelanpassungskonzepte beinhaltet auch die Betrachtung wassersensibler Aspekte im Vorhabengebiet. Die Niederschlagsbewirtschaftung und damit verbundene Festsetzungen sollen sich am Ziel der Abbildung des natürlicherweise vorhandenen Gebietswasserhaushaltes und dessen Hauptkomponenten Verdunstung, Versickerung und Abfluss orientieren. Dazu können auch Regenwassernutzungen beispielsweise für die Bewässerung von Pflanzen zählen, die über die Verdunstung der Vegetation dann auch dem Gebietswasserhaushalt zugutekommen. Das Verhältnis der drei Hauptkomponenten zueinander orientiert sich an der natürlicherweise vorhandenen Verteilung und den heutigen örtlichen Gegebenheiten. Dem Ziel der stadtklimatischen Anpassung dient dabei ein möglichst hoher Verdunstungsanteil. Im Rahmen der Konzepte soll auch die Möglichkeit der Einleitung in ein Oberflächengewässer (§55 Abs. 2 WHG), Grünanlagen oder Parks geprüft werden.
Bauleitplanungen, die älter als 5 Jahre, jedoch noch nicht vollständig umgesetzt und bebaut sind, werden vor weiterer Bebauung auf die Angemessenheit der wasserwirtschaftlichen Inhalte und Festsetzungen nach aktuellem Wissensstand und unter Berücksichtigung klimatischer Veränderungen überprüft und Anpassungsbedarfe ermittelt. Hierfür sind Experten für Wasserwirtschaft und Umweltschutz zur Unterstützung heranzuziehen.
Begründung
Erfolgt mündlich.