Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des ÄA-01 der CDU-Fraktion wird wie folgt ergänzt (fett gedruckt):

„Auch das Potenzial von 120 Betreuungsplätzen am Standort Newtonstraße/Wincklerstraße/Bornaische Straße/Leinestraße (Flurstücke 183/14, 183/s und 183/x) ist zwingend erforderlich.“

 

Begründung:

Die Stadt Leipzig muss weiterhin ihre Kita- und Schulkapazitäten erweitern. Bis 2030 müssen die Neubauten bzw. Erweiterungen 39 Grundschulen, 21 Oberschulen und 11 Gymnasien entsprechen. Außerdem müssen bis 2030 etwa 70 Kindertagesstätten gebaut werden.

Das Gesamtareal – Brachfläche an der Newtonstraße und Schulhof der bestehenden Schulen – ist ausreichend, um an dem Standort eine Erweiterung der Grundschul- und Oberschulkapazitäten inkl. zusätzlicher Betreuungsplätze für 0-6-Jährige zu realisieren. Die bestehende öffentliche Grünfläche an der Wincklerstraße sollte erhalten bleiben.

Denkbar wäre beispielweise, auf dem bisher ungenutzten bzw. brachliegenden  Grundstück an der Newtonstraße eine neue Oberschule zu errichten und für eine Erweiterung der bestehenden Grundschule teile des Schulhofes zu nutzen. In einem der beiden Neubauten könnte auch eine Kindertagesstätte realisiert werden.

Die Realisierung eines Bildungscampus‘ zielt darauf ab, bei der Errichtung von Bildungsinfrastruktur in Dölitz integriert zu denken, um möglichst wenig Fläche zu versiegeln und das Einziehen von öffentlichem Grün zu vermeiden.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stellungnahme der Stadt zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachsen 2017 dahingehend anzupassen, dass die vorhandenen Beschlusslagen der Ratsversammlung, insbesondere zur Abschaffung der kurzen Südabkurvung bei Ostwind-Wetterlage (RB-V- 282/10) und zur Verbesserung des aktiven Lärmschutzes am Flughafen Leipzig-Halle (RB-V- 650/11) sowie alle von der Stadt Leipzig in die Fluglärmkommission zu diesem Thema eingebrachten Anträge, darin explizit aufgegriffen werden

Begründung

Der Änderungsantrag bezieht sich auf die Beschlüsse des Rates RB-V- 282/10 und RB-V- 650/11 sowie die am 26.04.2017 erneut in der Fluglärmkommission eingebrachte Beschlusslage zu Lärmpausen und die gleichmäßige Nutzung der Landebahnen. Das soll vor allem mit Blick auf die vorgesehenen Siedlungsbeschränkungen im Nordwesten der Stadt geschehen, die der Weisheit letzter Schluss sein kann, solange es andere Möglichkeiten gibt, die Lärmbelastungen zu verringern.

Seit Jahren setzt sich die Stadt Leipzig basierend auf Beschlüssen des Stadtrates und seiner Gremien für eine gleichmäßige Nutzung der beiden Landesbahnen aus, um den Lärm, der nicht zu verhindern ist, wenigstens so zu verteilen, dass die Belastungen für viele Menschen erträglich bleiben. In der Stellungnahme der Stadt findet sich dazu kein Wort. Es wird vielmehr als völlig normal angesehen, dass der Planungsverband die heute tatsächliche Nutzung von 90 Prozent auf der südlichen und nur 10 Prozent auf der nördlichen Landebahn als Grundlage zur Berechnung der Siedlungsbeschränkung ansieht. Wir fordern, dass sich die Beschlusslage des Rates dazu in geeigneter Form in die Stellungnahme einfließt. Es soll nicht der Verdacht aufkommen, Leipzig würde sich nicht weiter für eine 50/50-Nutzung einsetzen.

Würde die Verwaltung die Beschlusslagen nicht anführen und damit dokumentieren, dass die Stadt weiterhin eine gleichmäßige Nutzung der Landesbahnen fordert, könnte man bei der Erstellung des nächsten Landesplanes auf die Idee kommen, die Südabkurvung wird entgegen dem Beschluss im Petitionsausschuss des Bundestages und entgegen dem Planfeststellungbeschluss wirklich geflogen. Gerade DHL reizt mit schwerem Fluggerät besonders die Nachtrandstunden aus und fliegt auch schon mal kurz nach 22 Uhr und kurz vor 6 Uhr mit Frachtfliegern über die Route und beeinträchtigt die Lebensqualität im Nordwesten. Überspitzt gesagt, bestünde dann die Sorge, komplette Teile von Lindenthal, Lützschena-Stahmeln bis hin zu Böhlitz-Ehrenberg würden im nächsten Plan für Westsachsen dann als Gebiete mit Siedlungsbeschränkung deklariert, weil der Flughafen mit DHL eine Route ausreizt, die es laut Planfeststellungsbeschluss in der Form nicht gibt und deren Abschaffung eigentlich Beschlusslage des Stadtrates ist.

Im Grunde muss konstatiert werden, dass die Lärmbelastung der Menschen im Nordwesten größer ist als angenommen. Da hilft allerdings keine Vergrößerung der  Siedlungsbeschränkung. Vielmehr müssen ehrliche Maßnahmen, den Lärm zu begrenzen und gleichmäßig zu verteilen, oder eben Lärmpausen eingeführt werden, solange man auf diese Lärmquelle nicht verzichten kann oder möchte.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt prüft die Möglichkeit der Weiterführung der Stellen in den Schulbibliotheken über arbeitsmarktpolitische Maßnahmenprogramme des Bundes und legt dem Stadtrat bis zum III. Quartal 2018 einen Vorschlag zur Weiterführung der Stellen vor.
  2. Die Stadt Leipzig setzt sich dafür ein, dass der „Freiwilligendienst aller Generationen“ in der Schulbibliothek  gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Berufseinstiegsberatern an den Schulen aktiv beworben wird. Dafür wird ab 2019 die Anzahl an Stellen für den Freiwilligendienst aller Generationen erhöht.
  3. Gelingt es nicht, die Stellen mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder anderen Projekten wie „Freiwilligendienst aller Generationen“ zu besetzen, unterstützt die Stadt Leipzig die Beschäftigung von Honorarkräften mit 50% Zuschuss zu den Mitteln, die die Schulen aufbringen.
  4. Zu den Beschlusspunkten 2 und 3 legt die Stadtverwaltung im Rahmen des Haushaltsplanes 2019/20 einen Finanzierungsvorschlag und eine Prioritätenliste zur Besetzung vor.

Sachverhalt:
Die Besetzung der Schulbibliotheken und Leseräume mit Beschäftigten in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ist eine sinnvolle Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Die Schaffung von Stellen für Mitarbeiter in Schulbibliotheken stellt nicht nur einen erheblichen finanziellen Aufwand für diese freiwillige Aufgabe dar, es müsste auch grundlegend über die Struktur der Schulbibliotheken im Kontext mit den Städtischen Bibliotheken nachgedacht werden. Zum einen muss dann die Zusammenführung im Dezernat Kultur erfolgen (Schulbibliotheken fallen bisher in den Verantwortungsbereich von Dezernat V), aber auch alternative Bibliotheksformen wie Onlinebibliotheken an weiterführenden Schulen müssen geprüft werden.

Im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde die Einführung des Regelinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ vereinbart. Über Lohnkostenzuschüsse sollen sozialversicherungspflichte Arbeitsverhältnisse für bis zu 150.000 Personen gefördert werden. Die Beschreibung dieses Instrumentes ähnelt stark dem Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt, welches noch bis Ende 2018 läuft und momentan in 42 Schulbibliotheken angewendet wird. Die genauen Programmdetails sollen bis zum Sommer 2018 vorliegen.

Freiwilligendienst aller Generationen

Derzeit werden 9 geförderte Stellen in Schulbibliotheken über die Stadt Leipzig kofinanziert. Die Einsatzstellenbeiträge betragen für:

–          40 Stunden/Monat =100€

–          60 Stunden/ Monat = 125€

–          80 Stunden/ Monat = 150€

Bei der Besetzung weiterer Stellen müsste die Stadt folgende Einsatzstellenbeiträge leisten:

–          40 Stunden/Monat  = 240€

–          60 Stunden/ Monat = 280€

–          80 Stunden/ Monat = 320€

Rechenbeispiel Honorarkraft im SGB-II-Bezug

Ein Mitarbeiter, der den Regelsatz des SGB-II bezieht, darf 100€/Monat abschlagsfrei dazuverdienen. Einige Schulen zahlen aus GTA- Mitteln (z.B. ehemaligen Mitarbeitern der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen) 100€/Monat Honorar für 10 Stunden/ Monat.

Die Spanne der Honorarsätze für offene Ganztagsangebote oder thematische Angebote beträgt 10€ bis 26,50€.

Beschlussvorschlag:

  1. In die weitere Planung des Bildungs- und Bürgerzentrums werden die Bildungseinrichtungen (insbesondere Schulen und Kindergärten) aus Grünau beteiligt, um die Weiterführung der Bildungsarbeit der Bibliothek, auch mit den dann räumlich weiter entfernten Einrichtungen, abzusichern.
  2. Zeitgleich mit der Erarbeitung und Vorlage eines Planungsbeschlusses nach Beschlusspunkt 2 legt der Oberbürgermeister einen Vorschlag zur Nachnutzung der frei werdenden bisherigen Bibliotheksgebäude vor. Strategische Nutzungen im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Grünau 2030, insbesondere für öffentliche soziale, kulturelle, Bildungs-, Freizeit-, Gesundheits-, Stadtentwicklungs- oder Beschäftigungsförderzwecke,  sind hierbei zu bevorzugen.

Sachverhalt:

Im Rahmen der Diskussion zur Vorlage mit den Stadtteilakteuren und den Bürgern vor Ort sind insbesondere die Unsicherheiten um die Weiternutzung der Bibliotheksgebäude und die Sorge um die Fortführung der bisherigen Bildungsarbeit der Zweigstellen im Grünauer WK 7 und WK 8 mit den dort vorhandenen Bildungseinrichtungen angesprochen worden.

Beschlussvorschlag 3 nimmt die nachvollziehbaren Argumente und Befürchtungen des Eltern-Netzwerks Grünau auf, um die bisher gute Zusammenarbeit von Bibliothekszweigstellen und Bildungseinrichtungen in den Grünauer WKs 7 und 8 abzusichern.

Beschlussvorschlag 4 soll die Bemühungen um eine gute Stadtteilentwicklung in Grünau unterstützen. Dazu zeigt auch die parallele Vorlage des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Grünau 2030 entsprechende Handlungsfelder auf. Die beiden kommunalen Gebäude stehen in Teilen Grünaus, die bereits mit einem Rückbau öffentlicher Infrastruktur kämpfen (z.B. Einkürzung von Straßenbahnlinien oder Schließung von Sparkassenfilialen) oder deren Nahversorgungszentren um Attraktivität ringen (wie das Jupiterzentrum). So könnte z.B. auch geprüft werden, ob das soziokulturelle Zentrum KOMM-Haus eine gute Perspektive am bisherigen Standort der Bibliothek im Grünauer WK 8 hätte. Dort wäre entsprechend mehr Platz für Angebote und es könnte eine eigene städtische Immobilie genutzt werden, statt eine Fremdanmietung von Räumen.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des Ursprungsantrags wird wie folgt ersetzt:

Die Stadtverwaltung überprüft bis zum 1. November 2018 das bestehende Hilfesystem für wohnungslose Menschen. In diesem Zusammenhang soll neben der Notwendigkeit eines Kälte-Busses u.a. auch geprüft werden, ob die Notwendigkeit besteht, mehr Personal für die Straßensozialarbeit und zur Absicherung von Arbeitszeiten in der Nacht sowie Wärmestuben einzurichten. Mit dem Prüfergebnis legt die Stadtverwaltung einen ggf. notwendigen Umsetzungsvorschlag vor.

 

Begründung:

Leipzig wächst seit Jahren, neben vielen positiven Aspekten, die damit verbunden sind, werden aber auch verschiedene Herausforderungen größer, auf die die Stadt reagieren muss. Eine dieser Herausforderungen ist die steigende Zahl obdachloser Menschen in unserer Stadt. Wir halten es im Gesamtkontext für nicht ausreichend, leidglich einen Kältebus als Ergänzung des bestehenden Hilfesystems einzuführen, sondern sehen hier eine sinnvolle Kombination von verschiedenen Ansätzen als zielführend an, die durch die Stadtverwaltung geprüft werden sollen.

Wir halten es für sinnvoll, dass die Stadtverwaltung Sinn und Notwendigkeit eines Kältebusses zunächst prüft, bevor sie ihn einführt. Bereits im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag wird die Frage aufgeworfen, ob eine Grundversorgung von obdachlosen Menschen mit heißen Getränken, Nahrungsmitteln oder Kleidung am Ort, wo sie sich aufhalten, eher zu einer Stabilisierung am gegenwärtigen Aufenthaltsort beiträgt als zu einer verstärkten Nutzung der städtischen Hilfesysteme führen würde.
Darüber hinaus halten wir es unter anderem für zielführend, wenn sich die Stadtverwaltung intensiv mit der Frage auseinander setzt, ob der ein Personalaufwuchs in der Straßensozialarbeit ein möglicher Weg sein kann, um auch in den Nachstunden die Aufenthaltsorte von obdachlosen Menschen aufzusuchen und sie auf die bestehenden Hilfen hinzuweisen und sie zu deren Nutzung zu animieren. Bislang findet die Straßensozialarbeit vorrangig tagsüber statt. Darüber hinaus halten wir es auch vor dem Hintergrund einer zu diesem Thema im Dezember aufgekommenen Diskussion  für sinnvoll, dass die Stadtverwaltung auch die Einrichtung von Wärmestuben prüft, um so ein sehr niedrigschwelliges Angebot zu schaffen, dass das  gesamte Hilfesystem ergänzt. Uns geht es darum, dass ein ganzes Bündel an möglichen Maßnahmen geprüft und wenn notwendig auch umgesetzt werden soll, um obdachlosen Menschen vor allem in den Wintermonaten besser helfen zu können.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen für eine zügige Fortschreibung und Aktualisierung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie den „Raumempfehlungen für Schulen“ des Freistaates Sachsen nach den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen, dem sächsischen Schulgesetz und Verwaltungsvorschriften ein.

Folgende Ausstattungsmerkmale werden besonders berücksichtigt:

  • Räume für Inklusion  (Gruppenräume)
  • die Aufnahme und damit Fördermöglichkeit von Räumen für Schulsozialarbeiter beziehungsweise zusätzliches pädagogisches Personal
  • Fachunterrichtsräume für Kunst und Musik an Grundschulen
  • Richtlinien für digitale Medien
  • Gleichbehandlung von Oberschulen und Gymnasien bei der Förderfähigkeit der Größe von Speiseräumen und Schulbibliotheken
  1. Die Stadt Leipzig führt an jedem Schulneubau beziehungsweise an jeder vollsanierten Schule eine Evaluation des Schulbaus durch. Schulleitung, Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter werden in die Befragung einbezogen.

Sachverhalt:
Mit der vorliegenden Vorlage Musterraumprogramm Schulen sollen der Stadt Leipzig als Instrument zur Qualitäts- und Kostensicherung bei Eigenbau/Sanierung und Anmietung von Schulgebäuden dienen. Der Freistaat Sachsen empfiehlt für den Schulbau die Anwendung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie die „Raumprogrammempfehlung für Schulen“. Diese Empfehlungen wurden im Jahr 1993 letztmalig aktualisiert. Mittlerweile sind diese zwar formal außer Kraft getreten, werden aber von der Sächsischen Aufbaubank, welche die Fördermittelanträge bearbeitet und genehmigt, weiter angewendet.  Aus unserer Sicht müsste der Freistaat Sachsen diese Empfehlungen dringend aktualisieren um auf Themen wie Inklusion und Ganztagsschule eingehen zu können. Die nun vorliegende Vorlage ist aus unserer Sicht, aus dem oben genannten Grund, nicht so innovativ und zukunftsorientiert wie es aus unserer Sicht nötig und wünschenswert wäre.

Weiterhin fordern wir eine Evaluation von allen Neubauten beziehungsweise sanierten Schulbauten. Hier sollen vor allem die Nutzer der Gebäude über ihre Erfahrungen im neuen Schulbau befragt werden um für eventuelle „Kinderkrankheiten“ Lösungen zu finden und um für zukünftige Schulbauten zu lernen.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen für eine zügige Fortschreibung und Aktualisierung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie den „Raumempfehlungen für Schulen“ des Freistaates Sachsen nach den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen, dem sächsischen Schulgesetz und Verwaltungsvorschriften ein.

Folgende Ausstattungsmerkmale werden besonders berücksichtigt:

  • Räume für Inklusion  (Gruppenräume)
  • die Aufnahme und damit Fördermöglichkeit von Räumen für Schulsozialarbeiter beziehungsweise zusätzliches pädagogisches Personal
  • Fachunterrichtsräume für Kunst und Musik an Grundschulen
  • Richtlinien für digitale Medien
  • Gleichbehandlung von Oberschulen und Gymnasien bei der Förderfähigkeit der Größe von Speiseräumen und Schulbibliotheken
  1. Die Stadt Leipzig führt an jedem Schulneubau beziehungsweise an jeder vollsanierten Schule eine Evaluation des Schulbaus durch. Schulleitung, Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter werden in die Befragung einbezogen.

Sachverhalt:
Mit der vorliegenden Vorlage Musterraumprogramm Schulen sollen der Stadt Leipzig als Instrument zur Qualitäts- und Kostensicherung bei Eigenbau/Sanierung und Anmietung von Schulgebäuden dienen. Der Freistaat Sachsen empfiehlt für den Schulbau die Anwendung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie die „Raumprogrammempfehlung für Schulen“. Diese Empfehlungen wurden im Jahr 1993 letztmalig aktualisiert. Mittlerweile sind diese zwar formal außer Kraft getreten, werden aber von der Sächsischen Aufbaubank, welche die Fördermittelanträge bearbeitet und genehmigt, weiter angewendet.  Aus unserer Sicht müsste der Freistaat Sachsen diese Empfehlungen dringend aktualisieren um auf Themen wie Inklusion und Ganztagsschule eingehen zu können. Die nun vorliegende Vorlage ist aus unserer Sicht, aus dem oben genannten Grund, nicht so innovativ und zukunftsorientiert wie es aus unserer Sicht nötig und wünschenswert wäre.

Weiterhin fordern wir eine Evaluation von allen Neubauten beziehungsweise sanierten Schulbauten. Hier sollen vor allem die Nutzer der Gebäude über ihre Erfahrungen im neuen Schulbau befragt werden um für eventuelle „Kinderkrankheiten“ Lösungen zu finden und um für zukünftige Schulbauten zu lernen.