Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen für eine zügige Fortschreibung und Aktualisierung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie den „Raumempfehlungen für Schulen“ des Freistaates Sachsen nach den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen, dem sächsischen Schulgesetz und Verwaltungsvorschriften ein.

Folgende Ausstattungsmerkmale werden besonders berücksichtigt:

  • Räume für Inklusion  (Gruppenräume)
  • die Aufnahme und damit Fördermöglichkeit von Räumen für Schulsozialarbeiter beziehungsweise zusätzliches pädagogisches Personal
  • Fachunterrichtsräume für Kunst und Musik an Grundschulen
  • Richtlinien für digitale Medien
  • Gleichbehandlung von Oberschulen und Gymnasien bei der Förderfähigkeit der Größe von Speiseräumen und Schulbibliotheken
  1. Die Stadt Leipzig führt an jedem Schulneubau beziehungsweise an jeder vollsanierten Schule eine Evaluation des Schulbaus durch. Schulleitung, Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter werden in die Befragung einbezogen.

Sachverhalt:
Mit der vorliegenden Vorlage Musterraumprogramm Schulen sollen der Stadt Leipzig als Instrument zur Qualitäts- und Kostensicherung bei Eigenbau/Sanierung und Anmietung von Schulgebäuden dienen. Der Freistaat Sachsen empfiehlt für den Schulbau die Anwendung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie die „Raumprogrammempfehlung für Schulen“. Diese Empfehlungen wurden im Jahr 1993 letztmalig aktualisiert. Mittlerweile sind diese zwar formal außer Kraft getreten, werden aber von der Sächsischen Aufbaubank, welche die Fördermittelanträge bearbeitet und genehmigt, weiter angewendet.  Aus unserer Sicht müsste der Freistaat Sachsen diese Empfehlungen dringend aktualisieren um auf Themen wie Inklusion und Ganztagsschule eingehen zu können. Die nun vorliegende Vorlage ist aus unserer Sicht, aus dem oben genannten Grund, nicht so innovativ und zukunftsorientiert wie es aus unserer Sicht nötig und wünschenswert wäre.

Weiterhin fordern wir eine Evaluation von allen Neubauten beziehungsweise sanierten Schulbauten. Hier sollen vor allem die Nutzer der Gebäude über ihre Erfahrungen im neuen Schulbau befragt werden um für eventuelle „Kinderkrankheiten“ Lösungen zu finden und um für zukünftige Schulbauten zu lernen.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen für eine zügige Fortschreibung und Aktualisierung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie den „Raumempfehlungen für Schulen“ des Freistaates Sachsen nach den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen, dem sächsischen Schulgesetz und Verwaltungsvorschriften ein.

Folgende Ausstattungsmerkmale werden besonders berücksichtigt:

  • Räume für Inklusion  (Gruppenräume)
  • die Aufnahme und damit Fördermöglichkeit von Räumen für Schulsozialarbeiter beziehungsweise zusätzliches pädagogisches Personal
  • Fachunterrichtsräume für Kunst und Musik an Grundschulen
  • Richtlinien für digitale Medien
  • Gleichbehandlung von Oberschulen und Gymnasien bei der Förderfähigkeit der Größe von Speiseräumen und Schulbibliotheken
  1. Die Stadt Leipzig führt an jedem Schulneubau beziehungsweise an jeder vollsanierten Schule eine Evaluation des Schulbaus durch. Schulleitung, Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter werden in die Befragung einbezogen.

Sachverhalt:
Mit der vorliegenden Vorlage Musterraumprogramm Schulen sollen der Stadt Leipzig als Instrument zur Qualitäts- und Kostensicherung bei Eigenbau/Sanierung und Anmietung von Schulgebäuden dienen. Der Freistaat Sachsen empfiehlt für den Schulbau die Anwendung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie die „Raumprogrammempfehlung für Schulen“. Diese Empfehlungen wurden im Jahr 1993 letztmalig aktualisiert. Mittlerweile sind diese zwar formal außer Kraft getreten, werden aber von der Sächsischen Aufbaubank, welche die Fördermittelanträge bearbeitet und genehmigt, weiter angewendet.  Aus unserer Sicht müsste der Freistaat Sachsen diese Empfehlungen dringend aktualisieren um auf Themen wie Inklusion und Ganztagsschule eingehen zu können. Die nun vorliegende Vorlage ist aus unserer Sicht, aus dem oben genannten Grund, nicht so innovativ und zukunftsorientiert wie es aus unserer Sicht nötig und wünschenswert wäre.

Weiterhin fordern wir eine Evaluation von allen Neubauten beziehungsweise sanierten Schulbauten. Hier sollen vor allem die Nutzer der Gebäude über ihre Erfahrungen im neuen Schulbau befragt werden um für eventuelle „Kinderkrankheiten“ Lösungen zu finden und um für zukünftige Schulbauten zu lernen.

Beschlussvorschlag:

Das Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit wird im Punkt 2.1 Sozialindikative und ressourcenorientierte Steuerung – Unterpunkt Gymnasien wie folgt geändert:

Die Steuerungsindikatoren für das Gymnasium umfassen:

Zg Größe der Schule
Zwdh Anteil an Klassenwiederholungen
Zi Anteil der Integrationsschüler/-innen
Zmh Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund
Zwechs         . Anteil der Schüler/-innen, die auf die Oberschule wechseln
ZSGB Anteil der unter 15-jährigen mit Leistungsbezug SGB-II

 

Die Wichtung der Steuerungsindikatoren  (ZSSA) berät die Stadt Leipzig gemeinsam mit der SBAL und stellt diese den entsprechenden Ausschüssen vor.

Die Liste in Anlage 3- Ergebnis Verteilschlüssel Gymnasien wird nach Festlegung der überarbeiteten Steuerindikatoren überarbeitet.

Sachverhalt:
Die auf Seite 9 vorgelegten Indikatoren für die Ermittlung des Bedarfes an Schulsozialarbeit für Gymnasien sind nicht aussagekräftig. An dieser Schulart ist besonderes Augenmerk auf die Wechselquoten an Oberschulen, aber auch auf Klassenwiederholungen zu legen.

Sicherlich ist der Anteil der Schüler/-innen mit Integrationsbedarf, mit Migrationshintergrund und mit Bezug von SGB II nicht so hoch wie an Oberschulen, dennoch müssen diese Punkte bei der Ermittlung des Bedarfes in angemessener Weise berücksichtigt werden, da es an den einzelnen Gymnasien deutliche Unterschiede gibt.

Ergänzungsvorschlag:

  1. Zusätzlich sollen in Zukunft die Gebühren der Musikschule automatisch einer zweijährigen Dynamisierung in Höhe des sächsischen Verbraucherpreisindexes unterliegen. Die aktualisierte Kursgebührenliste wird dem Stadtrat jeweils ein Quartal vorher zur Kenntnis gegeben.
  2. Die Musikschule verweist auf allen ihren Verträgen und anderen Schriftstücken auf die Möglichkeit der Mitgliedschaft im Freundeskreis der Musikschule und dem Förderverein des Jugendsinfonieorchesters.
Sachverhalt:

Die Kosten der Musikschule „Johann-Sebastian-Bach“ verändern sich jährlich. Dies liegt vor allem an Tarifanpassungen und Veränderungen der Nebenkosten. Um große Schritte bei der Gebührenerhebung künftig zu vermeiden, schlagen wir eine automatische Dynamisierung der Gebühren aller zwei Jahre vor. So besteht mehr Planungssicherheit.

Der Freundeskreis der Musikschule und der Förderverein des Jugendsinfonieorchesters unterstützen die Musikschüler und Musikschülerinnen sowohl finanziell als auch materiell. Damit werden unter anderem Probelager, Konzertreihen und Fahrten zu Orchesterwettbewerben unterstützt. Dies ist eine sehr wichtige Unterstützung für die jungen Musiker. Um auf die Möglichkeit der Mitgliedschaft im Förderverein und Freundeskreis verstärkt aufmerksam zu machen, halten wir es für sinnvoll, diese in allen Verträgen und anderen Schriftstücken der Musikschule anzugeben.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Das Mittelfristige Straßen- und Brückenbauprogramm wird durch eine priorisierte Maßnahmeliste für Straßeninstandsetzung und Deckensanierung ergänzt, welche dem Stadtrat mit der Einbringung des Haushaltes übergeben wird (beginnend mit dem Doppelhaushalt für 2019/2020).

Sachverhalt:
Da der Verwaltungsstandpunkt grundsätzlich die Intention des Originalantrages anerkennt, dennoch Ablehnung empfiehlt, soll mit diesem Änderungsantrag dem berechtigten Wunsch der Ratsversammlung nach einer Maßnahmenübersicht im Bereich Straßeninstandsetzung und Deckensanierung entsprochen werden, gleichwohl die Argumentation, dass ein langfristiges Programm sachlich nicht zielführend ist und auch die Fördermittelsituation nicht hinreichend berücksichtigen kann, aufgreifen.

Die Erstellung einer Maßnahmenliste für Straßeninstandsetzung und Deckensanierung mit Prioritätseinschätzungen durch die Stadtverwaltung parallel mit dem Haushalt könnte unserer Auffassung nach ein geeigneter Kompromiss sein, um den berechtigten Auskunftsinteresse gegenüber dem Stadtrat nachzukommen.

Beschlussvorschlag:

Der Schulhof der 8. Schule in der Wincklerstraße 3/5 wird nach dem Schulunterricht und am Wochenende für die Bevölkerung geöffnet. Die Stadtverwaltung organisiert die Öffnung und Schließung des Schulhofes.

Sachverhalt:

Durch den Bau einer Kita in der Eigenheimstraße verlieren die Kinder und Jugendliche des Gebietes eine bis jetzt genutzte Freizeitfläche. Durch die Öffnung des Schulhofes der 8. Schule kann der Nutzungsdruck auf Freiflächen in diesem Gebiet verringert werden. Auch im zur Beratung vorliegenden Stadtentwicklungskonzept 2030 (INSEK) befürwortet die multifunktionale Nutzung von Flächen.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im weiteren B-Plan-Verfahren zu prüfen, inwieweit eine straßenbegleitende Bebauung im Geltungsbereich des B-Plans festgeschrieben werden kann.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im weiteren B-Plan-Verfahren zu prüfen, wie die Anzahl der ebenerdigen Pkw-Parkplätze auf ein Minimum begrenzt werden können. Dabei soll auch geprüft werden, ob Parkplätze flächensparend ober- oder unterirdisch am Gebäude des Bau- und Gartenfachmarktes angeordnet werden können.

 

Begründung:

Zu 1. Zwischen Zwickauer Straße und Eisenbahnüberführung ist die Richard-Lehmann-Straße beidseitig von einer straßenbegleitenden wahrnehmbaren mehrgeschossigen Bebauung geprägt. Diese sollte zur städtebaulich-räumlichen Ordnung der Bebauungsplan aufnehmen und mit Ausweisung einer entsprechenden bebaubaren Fläche fortführen.

Zu 2. Nach der Ansiedlung von Porta und Fahrrad Stadler mit umfangreichen Pkw-Stellplatzflächen sollen mit der geplanten Ansiedlung eines Bau- und Gartenfachmarktes auf dem Areal der Alten Messe weitere Flächen für ebenerdige Pkw-Parkplätze auf ein Minimum begrenzt werden.