Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie im Friedenspark und anderen Leipziger Parkanlagen eine Beleuchtung, temporäre Beleuchtung bzw. (temporäre) Leuchtmarkierung der Hauptwege verwirklicht werden kann.

Der Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig ist entsprechend anzupassen.

Begründung:

Neben dem Friedenspark gibt es in Leipzig noch weitere Parkanlagen, zum Beispiel im Rosental, in denen eine Beleuchtung das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung erhöhen und das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen stärken kann. Laut den aktuellen kommunalen Bürgerumfragen ist das Thema Sicherheit eines der wichtigsten Themen.

Die Aspekte Lichtverschmutzung und Schutz von Lebensräumen für Tiere sollen dabei selbstverständlich berücksichtigt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Änderungsantrag ÄA 15 wird wie folgt ersetzt:

Bei der Umsetzung des Programms zur Aufwertung von Bushaltestellen geht es vor allem um die Herstellung der Barrierefreiheit und um die Ausstattung mit Fahrgastunterständen. Nach Möglichkeit werden beide Maßnahmen kombiniert. Für die Herstellung der Barrierefreiheit nach Maßgabe der in Kapitel 5.11 festgelegten Mindeststandards wurde unter Berücksichtigung der o. g. Kriterien eine Prioritätenliste aufgestellt, die mit dem Ziel eines Umbaus von 30 Richtungshaltestellen im Jahr 2020 umgesetzt werden soll. Die Vorplanungen werden 2020 verstärkt, um für die Folgejahre einen Vorlauf zu haben. Ziel soll es ab 2021 sein, 40 Haltestellen pro Jahr umzubauen. Der Oberbürgermeister nimmt mit dem ZVNL Verhandlungen auf, mit dem Ziel, den Umbau von jährlich 40 Haltestellen finanziell mit Fördermitteln zu untersetzen. Über das Ergebnis wird der Stadtrat bis Juni 2020 informiert.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die mit Beschlussvorlage Nr. VI-DS-08001 vorgelegte Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig mit den nachfolgenden Ausführungen zu ergänzen bzw. zu ändern:

2. S-Bahn-Takt

Für die Relation Grünau, Schkeuditz und Engelsdorf wird sich die Stadt Leipzig beim ZVNL für eine kurz- bis mittelfristige Realisierung eines 15-Minuten-Taktes einsetzen.

3. Überprüfung der Leistungserbringung
Änderungen auf S.51, Kap. 5.2.4
Die mit Verkehrsleistung betrauten Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, dem Aufgabenträger die Einhaltung der Mindeststandards nachzuweisen, soweit diese in ihrem Verantwortungsbereich liegen, bei Abweichungen Vorschläge zur zeitnahen und nachhaltigen Einhaltung der Standards zu unterbreiten und auf Anforderung im Einzelfall zu begründen, warum eine Abweichung vom Mindeststandart notwendig und zweckmäßig ist.

5. Grünolino
Änderung auf Seite 52:
Als erste diesbezügliche Linie wird für den Grünolino in Grünau der Verkehr mit zwei Fahrzeugen als Mindeststandard von …
Begründung:
Das Nutzungsverhalten sowie die Vielzahl an Stellungnahmen zeigen den Bedarf der Quartiersbuslinie auf. Zwei Fahrzeuge ermöglichen einen gegensätzlichen Umlauf oder zumindest einen halbstündlichen Takt als Mindeststandard.

6. Prüfung von Schnellbuslinien
Der Untersuchungsauftrag U4, der auf eine eine Überprüfung des Gesamtnetzes Bus abzielt, wird ergänzt, um die Untersuchung von Schnellbuslinien.

10.Regelung zum Tarifvertrag der LVB aufnehmen
Die aktuelle Beschlusslage zum neuen Tarifvertrag der LVB soll in die Fortschreibung des Nahverkehrsplans aufgenommen werden.
Begründung:
Ab Oktober 2022 werden alle Beschäftigten der LVB und ihrer Tochterunternehmen einheitlich nach dem Flächentarifvertrag TV N Sachsen bezahlt. Damit wird die ungleiche Bezahlung zwischen alteingesessenem Fahrpersonal und neuen Fahrern beendet.
Obwohl auf die Verkehrsbetriebe deutlich höhere Personalaufwendungen zukommen, wird letztendlich auch das städtische Unternehmen profitieren. Die LVB hatten im zurückliegenden Jahr massive Probleme, ausreichend Fahrpersonal zu finden. Das führte zu Fahrplanausfällen und weniger Fahrgästen. Mit fairen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen wird es zukünftig hoffentlich einfacher werden, ausreichend gut qualifiziertes Personal zu finden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Personalschlüssel von maximal 1:45 sowohl für Amts- als auch Vereinsvormundschaften einzuführen. Nach einem Jahr soll diese Änderung evaluiert und in dem Zusammenhang geprüft werden, ob eine weitere Absenkung der Fallzahlen pro Bearbeiter notwendig ist.

Begründung:

Eine Absenkung er Fallzahlen ist sinnvoll, allerdings ist eine Absenkung um 20 Prozent, wie in der Neufassung vorgeschlagen, sehr erheblich. Eine Absenkung um 10 Prozent und eine anschließende Evaluation dieser Maßnahme, wobei in dem Zusammenhang geprüft werden soll, ob eine weitere Verringerung der Fallzahlen notwendig wäre, erscheint zielführender.

Beschlussvorschlag:

Es werden folgende Beschlusspunkte ergänzt:

2. Der Oberbürgermeister veranlasst, dass durch die Abteilung Stadtforsten des Amtes für Stadtgrün und Gewässer das Totholz- und Biotopbaumkonzept sowie die Starkbaumkartierung im Jahr 2020 so aufzuarbeiten sind, dass diese Teil des nächsten Forstwirtschaftsplans werden.

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass ab dem Doppelhaushalt 2021/22 die ökologische Forstbegleitung dauerhaft mit einer Gutachterstelle abgesichert wird.

4. Dem Forstwirtschaftsplan 2019 wird die Maßnahmeliste zur Herstellung der Schutzgebietsverträglichkeit angefügt, die bereits 2018 in Zusammenarbeit zwischen derAbteilung Stadtforsten und dem Umweltverband „Ökolöwe“ erarbeitet worden ist.

5. Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass durch das Dezernat Umwelt,Ordnung und Sport künftig eine vorausschauenden Öffentlichkeitsarbeit bzgl. der Thematik des Waldumbaus durchgeführt wird.

Sachverhalt:

Zu BP 2: Die grundlegenden Daten zum Totholz- und Biotopbaumkonzept sowie zur Starkbaumkartierung liegen der Abteilung Stadtforsten vor. Es erscheint sinnvoll, diese Themen auch in künftigen Forstwirtschaftsplänen aufzugreifen.
Zu BP 3: Eine gutachterliche, ökologische Forstbegleitung ist aktuell nur für ein halbes Jahr gesichert, es ist allerdings sinnvoll dies langfristig abzusichern, weshalb die notwendigen Personalmittel ab dem Doppelhaushalt 2021/22 bereitgestellt werden sollen.
Zu BP 4: Um den Forstwirtschaftsplan zu vervollständigen soll auch die 2018 erarbeitete Maßnahmeliste zur Herstellung der Schutzgebietsverträglichkeit ergänzt werden.
Zu BP 5: Die Situation, die in den vergangenen Wochen zu erleben war, dass die Stadträte und auch die Verwaltung hunderte E-Mails bekommen haben, die inhaltlich oft auch falsch waren, ist ein Auffluss dessen, dass eine vorausschauende Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Auwald nicht gemacht wurde. Die Verwaltung ist deshalb dazu angehalten, hier den Kommunikationsmechanismus zu überdenken.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird durch nachfolgende Punkte ergänzt:

3. Eine Evaluation des Verfahrens und des Kriteriensets wird dem Stadtrat inklusive ggf. notwendiger Lösungsvorschläge frühzeitig bzw. bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2020 vorgelegt.

4. Im Zuge der Evaluation wird der Oberbürgermeister damit beauftragt, sich beim Freistaat Sachsen für eine Absenkung des Erbbauzinses auf 2,1 % des Bodenwertes p. a. einzusetzen.

5. Außerdem soll im Rahmen der Evaluation die Konzeptvergabe, in der die Anhandgabe zum Zuge kommt, geprüft und umgesetzt werden.

Begründung:

Zu BP 3: Das aktuelle Konzeptvergabeverfahren sowie das Kriterienset sollen nach einem Jahr evaluiert werden, um nach ersten Erfahrungen mit den Verfahren möglicherweise nachsteuern zu können.

Zu BP 4: Der Oberbürgermeister soll sich gegenüber dem Freistaat dafür einsetzen, dass eine Absenkung des Erbbauzinses auf 2,1 Prozent des Bodenwerts möglich wird, um so die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zusätzlich zu befördern.

Zu BP 5: Da gemeinschaftliche Wohngruppen Zeit brauchen, um die Finanzierung, Planung und Mitgliederstruktur abschließend vorzuhalten, kann in einer Konzeptvergabe beispielsweise nur das Konzept abgefragt werden, in dem die Nutzungen und erste Ideen zur Gestaltung skizziert werden. Erfolgt der Zuschlag an eine Bietergemeinschaft, erhält diese per Anhandgabe einen zeitlich befristeten Rahmen – in der Regel ein Jahr -, um die Themen Finanzierung, Planung und Mitgliederstruktur abschließend zu bearbeiten und der Kommune darzulegen. Meistens gewähren die Kommunen die Anhandgabe kostenlos, mittlerweile gibt es aber auch Regelungen, dass ein bestimmter Prozentsatz des Kaufpreises bzw. der Pacht zu zahlen ist, der bzw. die dann im Falle des Grundstückserwerbs auf den Kaufpreis angerechnet wird.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen mit dem Vorhabenträger abgestimmten Rahmenterminplan mit Terminen bis zum Bauende des Gesamtprojektes dem Stadtrat zusammen mit dem Ergebnis zu VI-DS-06768-NF-01, Beschlusspunkte 5 und 6 vorzulegen. Bei Nichteinhaltung wesentlicher Meilensteine der Terminschiene sollen Vertragsstrafen vorgesehen werden. Der Städtebauliche Vertrag vom 26.4.2017 ist entsprechend fortzuschreiben und zusammen mit den Ergebnissen zu VI-DS-06768-NF-01 zu beschließen.
  2. Im fortgeschriebenen Städtebaulichen Vertrag soll für den Fall eines Wiederverkaufs des Gesamtgrundstückes bzw. von Teilgrundstücken eine Teilkündigungs- bzw. Gesamtkündigungsrechtsklausel für die Stadt Leipzig verankert werden.
  3. Die Bürgerbeteiligung soll weiterhin als ein wesentlicher Baustein bei der Entwicklung des Areals Freiladebahnhof Eutritzsch in hoher Qualität fortgeführt werden.