Beschlussvorschlag:

Unter LT 1 wird folgende Maßnahme ergänzt:
Ausbau und Verknüpfung von Rad- und Fußwanderwegen entlang an allen Fließgewässern und allen Seen, unter Berücksichtigung der Richtlinien für Integrierte Netzgestaltung.
Die Maßnahmen sind entsprechend zu ergänzen.

Unter LT 7 wird folgende Maßnahme ergänzt:
Untersuchung des Bauwerkszustandes des bestehenden Abschnittes des Saale-Elster-Kanals zur avisierten wassertouristischen Nutzung und als Hochwasserschutzbauwerk.

Maßnahmen 15.6.10
Schaffung wasserbezogener Infrastruktur:
Cospudener See:
Hinreichende Abtrennung des Badebereiches zu den Schifffahrtswegen durch entsprechende Schifffahrtszeichen.
Begründung:
Erfolgt mündlich

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Der Beschlusstext wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

Beschlusspunkt 2 wird wie folgt ersetzt:

In Bezug auf den Abschluss der Verwahrkonten und Einzelfallakten berichtet der Oberbürgermeister
im Rechnungsprüfungsausschuss halbjährlich, erstmalig am 30.06.2016, über den Fortgang bei der
Aufarbeitung der Altakten. Gegenüber der Ratsversammlung erfolgt der Bericht jährlich, erstmalig
am 31.12.2016.
3. In Bezug auf die laufende Verwaltung der gesetzlichen Vertretung wird der
Rechnungsprüfungsausschuss bei Veräußerungsvorgängen mit einem Wert von über 100 TEUR
(Verkehrswert) des jeweiligen Grundstücks (ggf. zzgl. Gebäude) halbjährlich, erstmalig zum
30.06.2016, informiert.
4. Alle bisherigen Festlegungen aus den Ratsbeschlüssen RBV-1219/12 und RBV-00130/14 zur
Information des Stadtrates durch die Verwaltung werden durch die vorstehenden Reglungen ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsvorschlag zur Petition wird konkretisiert durch einen Passus, der, basierend auf
einem Bundesratsbeschluss von 2011, angibt, dass städtische Flàchen nicht mehr für Zirkusbetriebe
zur Verfügung gestellt werden, die nicht-menschliche Primaten, Elefanten, Großbären, Nashörner,
Flußpferde und Giraffen mitführen.

  1. Der Masterplan Naturkundemuseum Leipzig 2012 (ANLAGE 2), der Standortvergleich (ANLAGE 3), die Studie zum Kostenrahmen der Standorte Bowlingtreff und Lortzingstraße 3 (ANLAGE 4) und die Standortprüfung Halle 7 Baumwollspinnerei (ANLAGE 5) werden zur Kenntnis genommen. Die grundsätzlichen Aussagen des Masterplans zu den Aufgaben, Zielen und Potentialen des Naturkundemuseums Leipzig sind Grundlage für die Neuausrichtung.

  2. Als Standort für das Naturkundemuseum Leipzig werden mit Ziel der Eröffnung des Museums im Jahr 2020 Flächen in der Halle 7 auf dem Gelände der Baumwollspinnerei entwickelt.

  3. Unter Federführung der neuen Leitung des Naturkundemuseums Leipzig wird dem Stadtrat bis zum I. Quartal 2017 die Museumskonzeption für den Standort Halle 7 Baumwollspinnerei vorgelegt.

  4. Im Jahr 2017 wird der Planungsbeschluss zur Umsetzung der Museumskonzeption vorgelegt. Über die Bereitstellung der im Ergebnis der Vorplanung ermittelten Kosten wird im Rahmen der Haushaltsplanung entschieden. Die Mittel werden dann entsprechend durch das Fachamt angemeldet, ebenso die Mittel der Bewirtschaftung. Zur Verbesserung der personellen und sächlichen Ausstattung erfolgt eine schrittweise Erhöhung der Personalstellen des Naturkundemuseums auf mindestens 12,75 VzÄ und einer ebenfalls schrittweisen Erhöhung des Gesamtetats auf mindestens 1.400.000 Euro jährlich bis zum Jahr 2019. Die Einordnung der Maßnahme Erhöhung des Gesamtetats erfolgt mit der Haushaltsplanung in den Folgejahren und wird erst mit deren Beschlussfassung wirksam.

  5. Bei Bestätigung der Halle 7 Baumwollspinnerei als Standort für das Naturkundemuseum Leipzig wird die Liegenschaft Lortzingstraße 3 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt zur Veräußerung ausgeschrieben. Der Verkaufserlös fließt in den Gesamthaushalt ein und dient der Deckung der Ausgaben für den neuen Standort.

6. Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis zum I. Quartal 2017 dar, wie der Standort Halle 7 besser an das ÖPNV-Netz angeschlossen wird. Dabei ist insbesondere eine veränderte Linienführung der Buslinie 60 direkt zur Halle 7 und eine weitere südliche Wegeverbindung zum S-Bahnhof Plagwitz mit Zugang zur S-Bahn und zur Straßenbahn zu untersuchen.

Begründung:
Das Naturkundemuseum hat am Standort Lortzingstraße im Vergleich zu den anderen städtischen Museen wenig Beschäftigte und einen bescheidenen Etat. Nach den jetzigen Zeitplan wird das Personal des Naturkundemuseums ab 2017 parallel zur Betreibung des Naturkundemuseums auch an der inhaltlichen Gestaltung des neuen Naturkundemuseums in der Halle 7 auf dem Spinnereigelände mit einbezogen werden. Daher ist eine schrittweise Erhöhung auf die im Masterplan genannten 12,75 VzÄ bis 2019 gegeben. Diesen Personalschlüssel braucht das Museum und einen größeren Gesamtetat braucht das Naturkundemuseum auch nach der Eröffnung um das neue Haus optimal betreiben zu können. Hierbei ist auch auf einen höheren Öffentlichkeitsetat zu achten.
Der geplante Standort für das neue Naturkundemuseum, das LOFFT e.V. und das LTT e.V. ist durch die S-Bahn, die Straßenbahn und den Bus im weiteren Umfeld gut zu erreichen. Der fehlende direkte Zugang zum ÖPNV soll insbesondere durch eine veränderte Busverbindung und durch eine zusätzliche Wegeverbindung im Süden des Bahnhofes Plagwitz mit verbessertem Zugang zur S-Bahn und Straßenbahn (Linie 14) geprüft werden.

Beschlussvorschlag

  1. Vor dem Hintergrund des aktuellen Beschlusses zum wohnungspolitischen Konzept sind die Eigentümerziele der LWB neu zu bewerten und fortzuschreiben. Eine entsprechende Beschlussfassung ist der Ratsversammlung bis zum 30.06.2016 vorzulegen. Darauf aufbauend, ist die strategische Unternehmensplanung 2022 durch die LWB zu überarbeiten und anzupassen.
  2. Der OBM wird beauftragt, ggfls. unter Beauftragung der BBVL, zu prüfen, ob und wie Wohnimmobilien der Stadt und anderer kommunaler Unternehmen, an die LWB übertragen werden können. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind ebenfalls bis zum 30.06.2016 vorzulegen.

Begründung:

Der Leipziger Wohnungsmarkt gerät aufgrund des nachhaltigen und dynamischen Bevölkerungswachstums zunehmend unter Druck. Die Neuerrichtung von Wohnungen hält mit der Bevölkerungsentwicklung nicht Schritt, mit der Folge eines zügigen Abschmelzens der Leerstandsreserve in der Stadt. Im Ergebnis des beschlossenen wohnungspolitischen Konzeptes kommt der LWB eine marktstabilisierende Rolle zu. Um dieser gerecht zu werden, ist ein moderates Wachstum durch Wohnungsneubau und Zukauf von Wohnungen unerlässlich. Der Stadtrat selbst kann aber nur über eine Aktualisierung der Eigentümerziele Einfluss auf die strategische Unternehmensplanung der LWB nehmen. Eine direkte Beauftragung der Geschäftsführung ist nicht möglich. Da die letzte grundsätzliche Aktualisierung der Eigentümerziele im Jahr 2011 erfolgte, ist eine Fortschreibung sinnvoll und geboten.
Eine Übertragung von Wohnungen, die bisher im Besitz der Stadt Leipzig und anderer kommunaler Unternehmungen sind, kann zu weiteren Effizienzsteigerungen hinsichtlich der Verwaltung dieser Objekte führen und die LWB weiter wirtschaftlich stabilisieren. Die Prüfung wurde bereits mit Beschluss des Antrages vom 26.06.2015 der Fraktion Bündnis 90/Grüne „Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik…“ beauftragt, in dem der Antrag der SPD Fraktion vom 07.10.2013 zur Übertragung städtisch verwalteter Wohnimmobilien bei der LWB mit aufgenommen wurde. Ein Ergebnis der Prüfung durch das Dezernat 7 liegt noch nicht vor. Eine durch den OBM veranlasste direkte Prüfung durch die BBVL erscheint sinnvoll, um somit ein unter Abwägung gesamtstädtischer Interessen erarbeitetes Prüfungsergebnis vorzulegen.

Änderungsantrag zur Vorlage von SPD-Fraktion und Bündnis90/die Grünen

Beschlussvorschlag:

Für Maßnahmen im Bereich Integration von Flüchtlingen werden beginnend zum 01.01.2016 und befristet bis 31.12.2018 jährlich zusätzlich 250.000 € in den städtischen Haushalt eingestellt. Hierdurch sollen hauptamtliche Strukturen der Zivilgesellschaft gefördert werden, die die gesellschaftliche Teilhabe und die Integration von Flüchtlingen verbessern und ein Ankommen in der Stadtgesellschaft fördern.

Sachverhalt:

Die Flüchtlingsbewegung seit 2009 und ganz besonders seit diesem Sommer, bringt nicht nur die Leipziger Stadtverwaltung, sondern auch die in diesen Bereichen täigen Akteure der Zivilgesellschaft inzwischen an ihr Limit bei der Koordinierung der Aufgaben im Bereich Unterstützungsangebote. Die erfreulicherweise hohe Zahl ehrenamtlich Hilfe gebender Menschen schafft hier wichtige Unterstützung. Um Ehrenamt gut zu organisieren braucht es aber auch eine hauptamtliche Struktur.

Aus diesem Grund müssen auch die Mittel für Integrationsangebote für Flüchtlinge erhöht werden. Die aufgestockten Mittel sollen für Sprach- und Kulturmittlung, Suche nach Wohnraum, Nachbarschaftsangebote, Bildungsangebote und die dazu nötige Kinderbetreuung eingesetzt werden. Die Vereine und Initiativen in den genannten Aufgabenschwerpunkten benötigen Personal im Hauptamt, was aus den Förderbudgets der Fachämter nach den Haushaltsbeschlüssen 2015 und 2016 nicht abgedeckt werden kann. Somit müssen zusätzliche Mittel für Stellen der Zivilgesellschaft nachträglich berücksichtigt werden, mit gesonderter Antragsfrist und mit einem zusätzlichen Förderverfahren. Wie es geübte Praxis ist, ist der Fachausschuss JSGS bei der Entscheidung über die Fördermittel einzubeziehen.

Die zusätzlichen hauptamtlichen Stellen in der Zivilgesellschaft sind nötig, um das hohe Gut der ehrenamtlichen Hilfe für Flüchtlinge und für ihre Integration zu erhalten und zugleich zu würdigen.