Beschlussvorschlag:

  1. In die weitere Planung des Bildungs- und Bürgerzentrums werden die Bildungseinrichtungen (insbesondere Schulen und Kindergärten) aus Grünau beteiligt, um die Weiterführung der Bildungsarbeit der Bibliothek, auch mit den dann räumlich weiter entfernten Einrichtungen, abzusichern.
  2. Zeitgleich mit der Erarbeitung und Vorlage eines Planungsbeschlusses nach Beschlusspunkt 2 legt der Oberbürgermeister einen Vorschlag zur Nachnutzung der frei werdenden bisherigen Bibliotheksgebäude vor. Strategische Nutzungen im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Grünau 2030, insbesondere für öffentliche soziale, kulturelle, Bildungs-, Freizeit-, Gesundheits-, Stadtentwicklungs- oder Beschäftigungsförderzwecke,  sind hierbei zu bevorzugen.

Sachverhalt:

Im Rahmen der Diskussion zur Vorlage mit den Stadtteilakteuren und den Bürgern vor Ort sind insbesondere die Unsicherheiten um die Weiternutzung der Bibliotheksgebäude und die Sorge um die Fortführung der bisherigen Bildungsarbeit der Zweigstellen im Grünauer WK 7 und WK 8 mit den dort vorhandenen Bildungseinrichtungen angesprochen worden.

Beschlussvorschlag 3 nimmt die nachvollziehbaren Argumente und Befürchtungen des Eltern-Netzwerks Grünau auf, um die bisher gute Zusammenarbeit von Bibliothekszweigstellen und Bildungseinrichtungen in den Grünauer WKs 7 und 8 abzusichern.

Beschlussvorschlag 4 soll die Bemühungen um eine gute Stadtteilentwicklung in Grünau unterstützen. Dazu zeigt auch die parallele Vorlage des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Grünau 2030 entsprechende Handlungsfelder auf. Die beiden kommunalen Gebäude stehen in Teilen Grünaus, die bereits mit einem Rückbau öffentlicher Infrastruktur kämpfen (z.B. Einkürzung von Straßenbahnlinien oder Schließung von Sparkassenfilialen) oder deren Nahversorgungszentren um Attraktivität ringen (wie das Jupiterzentrum). So könnte z.B. auch geprüft werden, ob das soziokulturelle Zentrum KOMM-Haus eine gute Perspektive am bisherigen Standort der Bibliothek im Grünauer WK 8 hätte. Dort wäre entsprechend mehr Platz für Angebote und es könnte eine eigene städtische Immobilie genutzt werden, statt eine Fremdanmietung von Räumen.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des Ursprungsantrags wird wie folgt ersetzt:

Die Stadtverwaltung überprüft bis zum 1. November 2018 das bestehende Hilfesystem für wohnungslose Menschen. In diesem Zusammenhang soll neben der Notwendigkeit eines Kälte-Busses u.a. auch geprüft werden, ob die Notwendigkeit besteht, mehr Personal für die Straßensozialarbeit und zur Absicherung von Arbeitszeiten in der Nacht sowie Wärmestuben einzurichten. Mit dem Prüfergebnis legt die Stadtverwaltung einen ggf. notwendigen Umsetzungsvorschlag vor.

 

Begründung:

Leipzig wächst seit Jahren, neben vielen positiven Aspekten, die damit verbunden sind, werden aber auch verschiedene Herausforderungen größer, auf die die Stadt reagieren muss. Eine dieser Herausforderungen ist die steigende Zahl obdachloser Menschen in unserer Stadt. Wir halten es im Gesamtkontext für nicht ausreichend, leidglich einen Kältebus als Ergänzung des bestehenden Hilfesystems einzuführen, sondern sehen hier eine sinnvolle Kombination von verschiedenen Ansätzen als zielführend an, die durch die Stadtverwaltung geprüft werden sollen.

Wir halten es für sinnvoll, dass die Stadtverwaltung Sinn und Notwendigkeit eines Kältebusses zunächst prüft, bevor sie ihn einführt. Bereits im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag wird die Frage aufgeworfen, ob eine Grundversorgung von obdachlosen Menschen mit heißen Getränken, Nahrungsmitteln oder Kleidung am Ort, wo sie sich aufhalten, eher zu einer Stabilisierung am gegenwärtigen Aufenthaltsort beiträgt als zu einer verstärkten Nutzung der städtischen Hilfesysteme führen würde.
Darüber hinaus halten wir es unter anderem für zielführend, wenn sich die Stadtverwaltung intensiv mit der Frage auseinander setzt, ob der ein Personalaufwuchs in der Straßensozialarbeit ein möglicher Weg sein kann, um auch in den Nachstunden die Aufenthaltsorte von obdachlosen Menschen aufzusuchen und sie auf die bestehenden Hilfen hinzuweisen und sie zu deren Nutzung zu animieren. Bislang findet die Straßensozialarbeit vorrangig tagsüber statt. Darüber hinaus halten wir es auch vor dem Hintergrund einer zu diesem Thema im Dezember aufgekommenen Diskussion  für sinnvoll, dass die Stadtverwaltung auch die Einrichtung von Wärmestuben prüft, um so ein sehr niedrigschwelliges Angebot zu schaffen, dass das  gesamte Hilfesystem ergänzt. Uns geht es darum, dass ein ganzes Bündel an möglichen Maßnahmen geprüft und wenn notwendig auch umgesetzt werden soll, um obdachlosen Menschen vor allem in den Wintermonaten besser helfen zu können.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen für eine zügige Fortschreibung und Aktualisierung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie den „Raumempfehlungen für Schulen“ des Freistaates Sachsen nach den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen, dem sächsischen Schulgesetz und Verwaltungsvorschriften ein.

Folgende Ausstattungsmerkmale werden besonders berücksichtigt:

  • Räume für Inklusion  (Gruppenräume)
  • die Aufnahme und damit Fördermöglichkeit von Räumen für Schulsozialarbeiter beziehungsweise zusätzliches pädagogisches Personal
  • Fachunterrichtsräume für Kunst und Musik an Grundschulen
  • Richtlinien für digitale Medien
  • Gleichbehandlung von Oberschulen und Gymnasien bei der Förderfähigkeit der Größe von Speiseräumen und Schulbibliotheken
  1. Die Stadt Leipzig führt an jedem Schulneubau beziehungsweise an jeder vollsanierten Schule eine Evaluation des Schulbaus durch. Schulleitung, Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter werden in die Befragung einbezogen.

Sachverhalt:
Mit der vorliegenden Vorlage Musterraumprogramm Schulen sollen der Stadt Leipzig als Instrument zur Qualitäts- und Kostensicherung bei Eigenbau/Sanierung und Anmietung von Schulgebäuden dienen. Der Freistaat Sachsen empfiehlt für den Schulbau die Anwendung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie die „Raumprogrammempfehlung für Schulen“. Diese Empfehlungen wurden im Jahr 1993 letztmalig aktualisiert. Mittlerweile sind diese zwar formal außer Kraft getreten, werden aber von der Sächsischen Aufbaubank, welche die Fördermittelanträge bearbeitet und genehmigt, weiter angewendet.  Aus unserer Sicht müsste der Freistaat Sachsen diese Empfehlungen dringend aktualisieren um auf Themen wie Inklusion und Ganztagsschule eingehen zu können. Die nun vorliegende Vorlage ist aus unserer Sicht, aus dem oben genannten Grund, nicht so innovativ und zukunftsorientiert wie es aus unserer Sicht nötig und wünschenswert wäre.

Weiterhin fordern wir eine Evaluation von allen Neubauten beziehungsweise sanierten Schulbauten. Hier sollen vor allem die Nutzer der Gebäude über ihre Erfahrungen im neuen Schulbau befragt werden um für eventuelle „Kinderkrankheiten“ Lösungen zu finden und um für zukünftige Schulbauten zu lernen.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen für eine zügige Fortschreibung und Aktualisierung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie den „Raumempfehlungen für Schulen“ des Freistaates Sachsen nach den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen, dem sächsischen Schulgesetz und Verwaltungsvorschriften ein.

Folgende Ausstattungsmerkmale werden besonders berücksichtigt:

  • Räume für Inklusion  (Gruppenräume)
  • die Aufnahme und damit Fördermöglichkeit von Räumen für Schulsozialarbeiter beziehungsweise zusätzliches pädagogisches Personal
  • Fachunterrichtsräume für Kunst und Musik an Grundschulen
  • Richtlinien für digitale Medien
  • Gleichbehandlung von Oberschulen und Gymnasien bei der Förderfähigkeit der Größe von Speiseräumen und Schulbibliotheken
  1. Die Stadt Leipzig führt an jedem Schulneubau beziehungsweise an jeder vollsanierten Schule eine Evaluation des Schulbaus durch. Schulleitung, Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter werden in die Befragung einbezogen.

Sachverhalt:
Mit der vorliegenden Vorlage Musterraumprogramm Schulen sollen der Stadt Leipzig als Instrument zur Qualitäts- und Kostensicherung bei Eigenbau/Sanierung und Anmietung von Schulgebäuden dienen. Der Freistaat Sachsen empfiehlt für den Schulbau die Anwendung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie die „Raumprogrammempfehlung für Schulen“. Diese Empfehlungen wurden im Jahr 1993 letztmalig aktualisiert. Mittlerweile sind diese zwar formal außer Kraft getreten, werden aber von der Sächsischen Aufbaubank, welche die Fördermittelanträge bearbeitet und genehmigt, weiter angewendet.  Aus unserer Sicht müsste der Freistaat Sachsen diese Empfehlungen dringend aktualisieren um auf Themen wie Inklusion und Ganztagsschule eingehen zu können. Die nun vorliegende Vorlage ist aus unserer Sicht, aus dem oben genannten Grund, nicht so innovativ und zukunftsorientiert wie es aus unserer Sicht nötig und wünschenswert wäre.

Weiterhin fordern wir eine Evaluation von allen Neubauten beziehungsweise sanierten Schulbauten. Hier sollen vor allem die Nutzer der Gebäude über ihre Erfahrungen im neuen Schulbau befragt werden um für eventuelle „Kinderkrankheiten“ Lösungen zu finden und um für zukünftige Schulbauten zu lernen.

Beschlussvorschlag:

Das Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit wird im Punkt 2.1 Sozialindikative und ressourcenorientierte Steuerung – Unterpunkt Gymnasien wie folgt geändert:

Die Steuerungsindikatoren für das Gymnasium umfassen:

Zg Größe der Schule
Zwdh Anteil an Klassenwiederholungen
Zi Anteil der Integrationsschüler/-innen
Zmh Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund
Zwechs         . Anteil der Schüler/-innen, die auf die Oberschule wechseln
ZSGB Anteil der unter 15-jährigen mit Leistungsbezug SGB-II

 

Die Wichtung der Steuerungsindikatoren  (ZSSA) berät die Stadt Leipzig gemeinsam mit der SBAL und stellt diese den entsprechenden Ausschüssen vor.

Die Liste in Anlage 3- Ergebnis Verteilschlüssel Gymnasien wird nach Festlegung der überarbeiteten Steuerindikatoren überarbeitet.

Sachverhalt:
Die auf Seite 9 vorgelegten Indikatoren für die Ermittlung des Bedarfes an Schulsozialarbeit für Gymnasien sind nicht aussagekräftig. An dieser Schulart ist besonderes Augenmerk auf die Wechselquoten an Oberschulen, aber auch auf Klassenwiederholungen zu legen.

Sicherlich ist der Anteil der Schüler/-innen mit Integrationsbedarf, mit Migrationshintergrund und mit Bezug von SGB II nicht so hoch wie an Oberschulen, dennoch müssen diese Punkte bei der Ermittlung des Bedarfes in angemessener Weise berücksichtigt werden, da es an den einzelnen Gymnasien deutliche Unterschiede gibt.

Ergänzungsvorschlag:

  1. Zusätzlich sollen in Zukunft die Gebühren der Musikschule automatisch einer zweijährigen Dynamisierung in Höhe des sächsischen Verbraucherpreisindexes unterliegen. Die aktualisierte Kursgebührenliste wird dem Stadtrat jeweils ein Quartal vorher zur Kenntnis gegeben.
  2. Die Musikschule verweist auf allen ihren Verträgen und anderen Schriftstücken auf die Möglichkeit der Mitgliedschaft im Freundeskreis der Musikschule und dem Förderverein des Jugendsinfonieorchesters.
Sachverhalt:

Die Kosten der Musikschule „Johann-Sebastian-Bach“ verändern sich jährlich. Dies liegt vor allem an Tarifanpassungen und Veränderungen der Nebenkosten. Um große Schritte bei der Gebührenerhebung künftig zu vermeiden, schlagen wir eine automatische Dynamisierung der Gebühren aller zwei Jahre vor. So besteht mehr Planungssicherheit.

Der Freundeskreis der Musikschule und der Förderverein des Jugendsinfonieorchesters unterstützen die Musikschüler und Musikschülerinnen sowohl finanziell als auch materiell. Damit werden unter anderem Probelager, Konzertreihen und Fahrten zu Orchesterwettbewerben unterstützt. Dies ist eine sehr wichtige Unterstützung für die jungen Musiker. Um auf die Möglichkeit der Mitgliedschaft im Förderverein und Freundeskreis verstärkt aufmerksam zu machen, halten wir es für sinnvoll, diese in allen Verträgen und anderen Schriftstücken der Musikschule anzugeben.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Das Mittelfristige Straßen- und Brückenbauprogramm wird durch eine priorisierte Maßnahmeliste für Straßeninstandsetzung und Deckensanierung ergänzt, welche dem Stadtrat mit der Einbringung des Haushaltes übergeben wird (beginnend mit dem Doppelhaushalt für 2019/2020).

Sachverhalt:
Da der Verwaltungsstandpunkt grundsätzlich die Intention des Originalantrages anerkennt, dennoch Ablehnung empfiehlt, soll mit diesem Änderungsantrag dem berechtigten Wunsch der Ratsversammlung nach einer Maßnahmenübersicht im Bereich Straßeninstandsetzung und Deckensanierung entsprochen werden, gleichwohl die Argumentation, dass ein langfristiges Programm sachlich nicht zielführend ist und auch die Fördermittelsituation nicht hinreichend berücksichtigen kann, aufgreifen.

Die Erstellung einer Maßnahmenliste für Straßeninstandsetzung und Deckensanierung mit Prioritätseinschätzungen durch die Stadtverwaltung parallel mit dem Haushalt könnte unserer Auffassung nach ein geeigneter Kompromiss sein, um den berechtigten Auskunftsinteresse gegenüber dem Stadtrat nachzukommen.