Beschlussvorschlag:

Der Schulhof der 8. Schule in der Wincklerstraße 3/5 wird nach dem Schulunterricht und am Wochenende für die Bevölkerung geöffnet. Die Stadtverwaltung organisiert die Öffnung und Schließung des Schulhofes.

Sachverhalt:

Durch den Bau einer Kita in der Eigenheimstraße verlieren die Kinder und Jugendliche des Gebietes eine bis jetzt genutzte Freizeitfläche. Durch die Öffnung des Schulhofes der 8. Schule kann der Nutzungsdruck auf Freiflächen in diesem Gebiet verringert werden. Auch im zur Beratung vorliegenden Stadtentwicklungskonzept 2030 (INSEK) befürwortet die multifunktionale Nutzung von Flächen.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im weiteren B-Plan-Verfahren zu prüfen, inwieweit eine straßenbegleitende Bebauung im Geltungsbereich des B-Plans festgeschrieben werden kann.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im weiteren B-Plan-Verfahren zu prüfen, wie die Anzahl der ebenerdigen Pkw-Parkplätze auf ein Minimum begrenzt werden können. Dabei soll auch geprüft werden, ob Parkplätze flächensparend ober- oder unterirdisch am Gebäude des Bau- und Gartenfachmarktes angeordnet werden können.

 

Begründung:

Zu 1. Zwischen Zwickauer Straße und Eisenbahnüberführung ist die Richard-Lehmann-Straße beidseitig von einer straßenbegleitenden wahrnehmbaren mehrgeschossigen Bebauung geprägt. Diese sollte zur städtebaulich-räumlichen Ordnung der Bebauungsplan aufnehmen und mit Ausweisung einer entsprechenden bebaubaren Fläche fortführen.

Zu 2. Nach der Ansiedlung von Porta und Fahrrad Stadler mit umfangreichen Pkw-Stellplatzflächen sollen mit der geplanten Ansiedlung eines Bau- und Gartenfachmarktes auf dem Areal der Alten Messe weitere Flächen für ebenerdige Pkw-Parkplätze auf ein Minimum begrenzt werden.

Beschlussvorlagen: 572/14, 1652, 587/14

Neue Beschlusspunkte 5 und 6

5.
Die Stadtverwaltung prüft zusammen mit den GRASSI Museum für Angewandte Kunst, dem stadtgeschichtlichen Museum und dem Museum der bildenden Künste die Einführung eines „Zahle so viel du willst-Tages“ (pay what you wish day) und legt dem Stadtrat hierzu eine Empfehlung bis zum IV. Quartal 2016 vor.

6.
In den städtischen Leipziger Museen wird eine Besucherforschung durchgeführt. Hierbei soll erfragt werden, wie sich das Publikum zusammensetzt, was es vorfindet, versteht und was es erwartet. Die Besucherforschung kann in Kooperation mit Hochschulen oder Forschungsinstituten durchgeführt werden und ist dem Stadtrat bis zum III. Quartal 2016 vorzulegen.

Begründung:
„Zahle so viel du willst“ – „Pay as you wish“ – ist ein interessantes Konzept, Bürgerinnen und Bürgern einen sehr kostengünstigen Besuch von kulturellen Einrichtungen zu ermöglichen, gleichzeitig aber auch an den Wert von Kultur zu erinnern. Die mögliche Ausgestaltung des „Zahle so viel du willst-Tags“ sollen die städtischen Museen zusammen mit der Stadtverwaltung dem Stadtrat darstellen. Hierbei soll auch auf die Häufigkeit des „Zahle so viel du willst-Tages“ – wöchentlich oder monatlich -, das Ersetzen des monatlich kostenfreien Mittwochs durch den „Zahle so viel du willst-Tages“ und die Möglichkeit der erworbenen Spenden/Einnahmen am „Zahle so viel du willst-Tages“ für Erwerbungen oder Veranstaltungen der Museen zu nutzen, eingehen.
Die Leipziger städtischen Museen arbeiten gut. Die Besucherforschung soll dabei helfen Veränderungen der Struktur des Museumspublikums und Wirkungsanalysen bestimmter, auch didaktischer und medialer, Angebote zu erhalten. Hierzu können Trendanalysen von Museumsbesuchen, Besucherbefragungen, Erhebungen zur Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Forschungen zu museumspädagogischen Angeboten und zur Nutzung neuer Medien im Museum zählen. Hierbei sollte auch ein besonderer Fokus der Untersuchung auf der kulturelle Bildung und der Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und Schulen gelegt werden. Auch die Attraktivität von Tages- und Jahreskarten für alle Leipziger städtischen Museen soll hierbei erfragt werden.

Aktualisierung 17.3.2017

Besucherbefragung 2016 ist erschienen und unter http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/buergerbeteiligung-und-einflussnahme/buergerumfrage/?eID=dam_frontend_push&docID=66457 einsehbar.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Endfassung des STEP Zentren die Gestaltung und die städtebauliche Einfügung – auch vor dem Hintergrund eines angemessenen Maßes der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl) – bei neuen Einzelvorhaben zu berücksichtigen.

Begründung:

Die Diskussionen in der Vergangenheit um die städtebauliche Einfügung von Supermärkten, wie u.a. der Ersatzneubau des REWE in der Riebeckstraße haben gezeigt, dass künftig Aussagen zur besseren Einfügung in Bezug auf die Geschossflächenzahl, die Grundflächenzahl und die Baukultur erwartet werden, um damit eine höhere Akzeptanz der Vorhaben zu implizieren.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Projektes Lebendige Luppe zu prüfen:

1. Wie durch eine angepasste Steuerung des Gewässerknotens die Wasserzufuhr für die Lebendige Luppe entsprechend dem natürlichen
Wasserdargebot realisiert werden kann.

2. Welche Auswirkungen die derzeitige und angepasste Steuerung des Gewässerknotens sowie Maßnahmen und Konzepte im Stadtgebiet auf den
Wasserhaushalt der Nordwestaue haben. Dabei sind für die Aue positive Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, insbesondere bei Maßnahmen zur
Siedlungsentwässerung, des Hochwasserschutzes sowie bei anstehenden Brückenbauvorhaben.

Die Prüfergebnisse sind dem Stadtrat bis Ende April 2017 vorzulegen.

Begründung:

Die Revitalisierung der Leipziger Nordwestaue ist ein prioritäres Schwerpunktprojekt von nationalem Rang. Das Projekt Lebendige Luppe, in
Zusammenarbeit der Städte Leipzig und Schkeuditz und wesentlich gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz, ist dabei ein erster
wichtiger Baustein. Das Projekt Lebendige Luppe als Mosaikstein entfaltet eine nachhaltige Wirkung jedoch nur, wenn zugleich die
Randbedingungen für eine dauerhafte Verbesserung des Wasserhaushalts geklärt und mit notwendigen Folgemaßnahmen untersetzt sind.

Dieser strategische Planungsansatz sichert nicht nur die Wirksamkeit des Projektes Lebendige Luppe, sondern hält zugleich die notwendigen
Optionen für eine umfassendere Auenvision als lebendige und erlebbare Aue bei gleichzeitigem Hochwasserschutz offen, hin zu einer weitgehend
intakten Flussauenlandschaft als integraler Bestandteil einer attraktiven, wachsenden Großstadt wie Leipzig.

Der Beschlusspunkt 2 wird wie folgt ergänzt:

Die Stadtverwaltung schafft die notwendigen Voraussetzungen zumindest für eine Zwischennutzung der ehemaligen Feuerwache Ost durch die IG Ostwache.

Vorbehaltlich einer Klärung mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung soll eine langfristige Lösung für das Objekt im Sinne des Konzeptes der IG geschaffen werden.

 

Begründung:

Eine Zwischennutzung verhindert zum einen wahrscheinliche Vandalismusschäden am Objekt und damit verbundene  Folgekosten.

Zum anderen hat die IG Ostwache als finanziell eigenständige Genossenschaft ein unterstützenswertes Konzept für ein soziokulturelles „Nachbarschaftszentrum“ erarbeitet, welches Arbeiten, Kultur und nachbarschaftlichen Austausch miteinander verbindet.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie der Schwimmhallenneubau in einem mehrgeschossigen Mehrzweckbau realisiert werden kann.

Außerdem wird der Oberbürgermeister beauftragt, zu prüfen, in welchem Umfang Zuschauerplätze in den Schwimmhallenneubau integriert werden kann.

Die Prüfergebnisse sollen den zuständigen Gremien und Ausschüssen bis Ende II. Quartal 2017 vorgelegt werden.

Beschlusspunkt 2 wird wie folgt (fett und kursiv gedruckt) ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle planerischen und rechtlichen Voraussetzungen für einen Stadtteilpark im Bereich Schulze-Delitzsch-Straße zu schaffen und die notwendigen Mittel im Doppel-Haushalt 2019/20 zu berücksichtigen.

Begründung:

Angesichts einer optimalen Ausnutzung der immer knapper werdenden freien Flächen in Leipzig ist ein mehrgeschossiger Bau mit einer multifunktionalen Nutzung wünschenswert. Dabei ist beispielsweise eine Kombination aus Schwimmhalle mit einem Einkaufsmarkt, gastronomischer Nutzung oder einem Spielplatz denkbar.

Insbesondere bei Schulwettkämpfen wollen zunehmend Eltern, Großeltern und Bekannte ihre Schützlinge vor Ort unterstützen. Dazu soll beim jetzt anstehenden Schwimmhallenneubau eine kleine Zuschauertribüne integriert werden. Keine der derzeit von der Sportbäder Leipzig GmbH betriebenen Schwimmhallen besitzt solche Zuschauerplätze.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Entwicklung einer öffentlichen Parkanlage an der Schulze-Delitzsch-Straße begrüßen wir. Die dafür notwendigen Mittel für Personal, Planung und Realisierung müssen in der städtischen Finanzplanung Berücksichtigung finden.