Beschlussvorschlag

Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, im Bereich der geplanten Gewässerverbindung zwischen Cospudener See und Zwenkauer See bis zu ihrer Umsetzung eine direkte und barrierefreie Wegeverbindung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende zu realisieren. (Übernahme VSP)
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie vorrangig Mittel der LMBV und des Freistaates für eine Realisierung genutzt werden können. (Neuer Punkt v. SPD-Fraktion)
  3. Hierzu legt der Oberbürgermeister bis Ende 2024 das Ergebnis seiner Bemühungen und einen daraus ggf. resultierenden Umsetzungsvorschlag vor. Zielstellung für eine bauliche Umsetzung soll spätestens 2025/26 sein. (Übernahme NF Antrag Grüne letzter Satz mit Streichung „spätestens“)

Begründung

Der Änderungsantrag übernimmt in BP 1 den VSP, ergänzt diesen mit einem Prüfauftrag hinsichtlich der Finanzierung in BP 2 und macht einen Vorschlag zur Zeitschiene Umsetzung in BP 3, der sich an der Neufassung des Antrages der Grünen orientiert.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um den folgenden 2. Beschlusspunkt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bevor ein Verkauf im Höchstgebotsverfahren angestrebt wird, Optionen für einen Grundstückstausch vorranging im Norden Leipzigs, bestenfalls in Mockau, zu prüfen, um dadurch bessere Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur zu schaffen.

Begründung:

Mockau ist im Integrierten Stadtentwicklungskonzept als Schwerpunktgebiet definiert, weil dort hohe sozioökonomische Handlungsbedarfe bestehen. Eine Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur im Viertel ist vor diesem Hintergrund eine wichtige Maßnahme, um den sozialen Zusammenhalt dort zu verbessern. Das Gebäude in der Bochumer Straße 26 ist aufgrund seiner Lage für solche Zwecke nicht gut geeignet. Statt es an den Höchstbietenden zu verkaufen, fordern wir die Stadtverwaltung auf, diese Liegenschaft im Zuge einen Grundstückstausches zu veräußern. Das bietet folgende Möglichkeiten: 

  1. Hält die Kommune ihr Immobilienportfolio damit weitgehend stabil und behält damit Ressourcen in der Hand, die sonst schlicht an private Dritte wegfallen würden.
  2. Die Stadt kann daraus einen strategischen Nutzen ziehen, weil sich durch einen Grundstückstausch die Möglichkeit bieten kann, die Entwicklung der sozialen Infrastruktur an einem anderen, möglichst besser erreichbaren und zentraleren Ort voranzubringen. Vorrangig soll dies im Norden der Stadt und bestenfalls in Mockau selbst passieren.

Eine Veräußerung im Höchstgebotsverfahren darf nur die ultima ratio sein.

Link zur Vorlage.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

Beschlusspunkt 2 der Vorlage wird wie folgt geändert (fett gedruckt):

  1. Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) stellt für die Erweiterung einen Grundstock von 30 malermäßig instandgesetzten und bezugsfertigen Wohnungen im 1. Halbjahr 2025 in Tranchen von monatlich fünf Wohnungen beginnend ab Januar 2025 und weitere Wohnungen entsprechend des Bedarfes der Teilnehmer/-innen zu KdU-angemessen Preisen bereit.
    Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, mit den Wohnungsgenossenschaften in unserer Stadt, der Vereinigung der Haus- und Wohnungseigentümer Haus & Grund sowie weiteren Wohnungsmarktakteuren Gespräche zur verbindlichen Wohnungsakquise aufzunehmen. Ziel ist es mit diesen Wohnungsanbieter/-innen ab 2026 die jährliche Kapazität um weitere 15 Wohnungen zu erweitern. Bei erfolgreicher Wohnungsakquise werden unterjährig zusätzliche Mittel für die soziale Betreuung ab 2026 bereitgestellt.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Link zur Vorlage.

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsstandpunkt wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Gelände der ehemaligen Gasanstalt „Ost“ in Sellerhausen ein Entwicklungskonzept zum Kreativquartier unter Berücksichtigung von Szenarien für die zukünftige Unterbringung der Abteilung Stadtbeleuchtung des Verkehrs- und Tiefbauamtes vorzulegen.
  2. Die Ergebnisse der Szenarien-Untersuchung werden dem Stadtrat bis Ende Q4/2024 vorgelegt.
  3. Sofern sich aus den Szenarien eine alternative Unterbringung für die Stadtbeleuchtung ergibt, wird die Entwicklung eines KreativQuartiers mit den Nutzungsschwerpunkten Gewerbe, Kultur, Arbeit, Wohnen und Soziales unter Betrachtung des Stadtraums geprüft.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Link zum Antrag.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt gefasst:

  1. Das Stadtplatzprogramm wird beschlossen. Im Punkt 2.2 wird das Ziel „Multifunktionalität“ ergänzt. 
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.8.2024
    1. einen Maßnahmenplan für die Umsetzung von Garten- und Dorfplätzen vorzulegen, mit dem mindestens zwei Garten- oder Dorfplätze im Jahr über das gesamte Stadtgebiet mit Maßnahmen aufgewertet werden können. Dazu berät die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Ortschaftsratsvorsitzenden, welche Dorfplätze als Maßnahmenbündel im Sinne des Stadtplatzprogramms für den Haushalt 2025/2026 berücksichtigt werden.
    2. ein Umsetzungskonzept einschließlich Kriterien für eine kurzfristige Gestaltung für Kurzfristumbau/-gestaltung und Pop-up-Plätze (geringer Planungs- und Umsetzungsaufwand und Umsetzung innerhalb eines Jahres) vorzulegen. Zu berücksichtigen sind Stadtplätze, die nicht als Komplett- oder Teilumbaumaßnahme vorgesehen sind sowie bereits aufgeführte Dorf- und Gartenplätze.
    3. eine Liste vorzulegen, welche Plätze aufgrund des baulichen Zustandes „Schädigungen“ und des hohen Entwicklungspotentiales (z.B. Plagwitzer Rathausplatz, Floßplatz und Platz an der Arthur-Hoffmann-Straße) als Maßnahmenbündel mit Planungsbeginn spätestens im 1. Quartal 2025 eingeordnet und anschließend in die Umsetzung im Haushalt 2027/2028 eingeordnet werden. 
    4. eine Zeitschiene für die einzelnen Maßnahmen vorzulegen, aus der ersichtlich wird, wann die Stadtteilplätze umgebaut werden sollen und welche Plätze mit dem Haushalt 2025/2026 realisiert werden. Wenn Maßnahmen mit einer hohen Priorisierung nicht umgesetzt werden können, sollen andere Maßnahmen (entsprechend der Bepunktung) vorgezogen werden.
    5. Leitlinien für eine klimaangepasste Realisierung von Stadtplätzen als Grundlage für alle weitere Beteiligungs-, Planungs- und Umsetzungsschritte vorzulegen. Im Zuge der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sollen die Beschlusslagen der Stadt – insbesondere zu den Themen Biodiversität, Artenvielfalt und Wasserkonzeption – hinreichend beachtet werden.
  3. Das Stadtplatzkonzept wird im Jahr 2026 evaluiert und fortgeschrieben. Hierbei sollen die Begegnungs-, Fest- Markt-, Versammlungs- und Aufenthaltsplätze für alle Generationen, aber auch für temporäre Veranstaltungen, einbezogen werden. Insbesondere die Ortschaften sowie Stadtteile, die mit Platzangeboten unterversorgt sind, sollen hierbei Beachtung finden. Die Fortschreibung ist dem Stadtrat bis zum 30.08.2026 vorzulegen. In dieser sind die Plätze zu definieren, welche mit dem Haushalt 2027/2028 realisiert werden.
  4. Die Stadt prüft bei der Gestaltung der Plätze die Inanspruchnahme von EU-, Bundes- und Landesförderprogrammen sowie Ausgleichszahlungen in Sanierungsgebieten.  
  5. Die Federführung für die weitere Bearbeitung und Umsetzung soll beim Stadtplanungsamt liegen. Die einzelnen Maßnahmen (sowohl Kurzfrist-, Komplett- als auch Teilumbau) werden im FA Stadtentwicklung und Bau sowie in den jeweils zuständigen Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten vorgestellt und erörtert.

Begründung:

Der Änderungsantrag führt die Änderungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke und SPD zusammen.

Link zur Vorlage.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

1. In das Programm werden weitere Umsetzungskategorien aufgenommen:

– Kurzfristumbau/-gestaltung (Umsetzung innerhalb eines Jahres)

– Pop-up-Plätze (Umsetzung innerhalb eines Jahres).

Die Stadtverwaltung untersetzt diese Umsetzungskategorien mit Kriterien für eine kurzfristige Gestaltung innerhalb eines Jahres und ordnet die bereits aufgeführten Dorf- und Gartenplätze entsprechend zu.

Darüber hinaus wird die Priorisierung in der Umsetzung dahingehend geändert, dass mindestens zwei Garten- oder Dorfplätze im Jahr über das gesamte Stadtgebiet mit Maßnahmen aufgewertet werden.

Die Ergebnisse sind im FA Stadtentwicklung und Bau sowie Umwelt/Ordnung/Klima bis zum 30.06.2024 vorzulegen.

2. Die Verwaltung erstellt eine Zeitschiene für die einzelnen Maßnahmen, damit ersichtlich wird, wann die Stadtteilplätze umgebaut werden sollen. Wenn Maßnahmen mit einer hohen Priorisierung nicht umgesetzt werden können, sollen andere Maßnahmen (entsprechend der Bepunktung) vorgezogen werden.

Die einzelnen Maßnahmen (sowohl Kurzfrist-, Komplett- als auch Teilumbau) werden im FA S+B, sowie in den jeweils zuständigen Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten vorgestellt und erörtert.

Begründung:

Die Vorlage eines Stadtplatzprogrammes begrüßt die SPD-Fraktion sehr. Die Priorisierung der Plätze nach Komplett- und Teilumbaumaßnahmen ist nachvollziehbar, lässt aber gerade die Garten- und Dorfplätze – die oft nicht im Innenstadtbereich liegen – in der Gestaltung außen vor. Oftmals sind hier mit kleinen Maßnahmen ohne Ausschreibung und komplexer Vorplanung Aufwertungen möglich.

Die Neuaufnahme von Pop-up-Plätzen in die Umsetzung versetzt die Stadt Leipzig in die Lage, kurzfristig in Quartieren neue Formen der Straßenraumgestaltung durch Aufbringen von Farbe und Möblierungen auszuprobieren, Flächen an den Klimawandel anzupassen und somit schnell nutzbar zu machen.

Beschlussvorschlag:

Änderung und Ergänzung des Beschlusspunktes 2 (fett gedruckt):

Jeder Stadtbezirk, für den die Stadtbezirksverfassung gemäß § 29 Abs. 1 der Hauptsatzung eingeführt ist, erhält ein pauschales Budget pro Haushaltsjahr in Höhe von 55.000 Euro. Mit Beschluss jedes Doppelhauhalts wird über eine mögliche Inflationsanpassung entschieden.

Begründung:

Durch eine allmähliche Inflation würden die Möglichkeiten der SBBe stetig kleiner werden. Deshalb soll bewusst im Rahmen der Abwägung innerhalb des zur Verfügung stehenden Stadthaushalts über Anpassungen entschieden werden. Für den Doppelhaushalt 2025/26 schlägt die SPD-Fraktion eine Erhöhung auf 55.000 Euro je SBB vor, um die letzte Teuerungswelle auszugleichen.

Link zur Vorlage