Beschlussvorschlag:

Auf Seite 8 der Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig – Teil F: Sporthallen – wird wie folgt ergänzt:

Bei Flachdächern wird eine mehrlagige bituminöse Abdichtung einer einlagigen Kunststoffabdichtung vorgezogen, aber an mindestens drei Objekten wird eine Abdichtung mit Folie umgesetzt und getestet.

Begründung:

Der ökologische Fußabdruck von Folie – die etwas dicker ist – und einer doppelten Bitumenbahn ist etwa gleich schlecht.

Allerdings ist Folie etwas leichter, was bei schwieriger Statik helfen könnte. Folie hält nach Aussagen mehrere Fachbetriebe deutlich länger – bis zu 50 Jahre – und Folie bietet einen deutlich besseren Schutz vor Durchwurzelung. Außerdem bietet gerade Folie einen besseren UV-Schutz – spielt in Zeiten des Klimawandels eine wichtige Rolle – und ist gerade bei stehendem Wasser auf Flachdächern dem Bitumen überlegen. Dadurch, dass gute Gründachfolie ähnlich wie Teichfolie heute schon in Breiten über 15 Meter vorliegt, sind die Nähte nicht mehr so viel und aufwendig wie früher. Warum sollen wir einer neuen und langlebigeren Technologie keine Chance geben, nur weil wir an alten Verfahren festhalten und denken diese wären besser beherrschbar. Eine gut verklebte Dachfolie ist in den Augen mehrerer Fachbetriebe einer bituminösen Abdichtung klar vorzuziehen. Natürlich muss beim Verarbeiten auf sauberes Verkleben der Folie geachtet werden. Aktuell sind Folienabdichtungen bis zu 500 qm ohne Naht möglich.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Linken und Grünen.

Beschlussvorschlag:

Ergänzung Beschlusspunkt 2 neu:

Zusätzlich wird 1,0 VzÄ für den Zusammen e.V. für das Projekt „Kontaktstelle Wohnen“ mit den Schwerpunkten „Matching von Wohnungen, Wohnungsakquise und Wohnberatung” Geflüchteter mit dem Fokus auf ukrainische Geflüchtete gefördert. Das Projekt „Kontaktstelle Wohnen“ wird zudem aufgefordert zusätzlich zu den bisher erhobenen Daten auch zu ermitteln, ob die Vermittlung aus einer Gemeinschaftsunterkunft erfolgt.

Beschlusspunkt 2 der Ursprungsvorlage wird zu Beschlusspunkt 3.

Begründung:

Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine haben sich mehr als 10.000 Ukrainer*innen in Leipzig angemeldet. Die Situation ist weiterhin dynamisch und ein Ende der kämpferischen Auseinandersetzungen nicht in Sicht. Stattdessen steigt auch die Anzahl an Geflüchteten aus anderen Ländern. Das Leipziger Wohnkonzept für Geflüchtete sieht vor, dass Asylbewerber*innen und Geduldete so schnell wie möglich in eine eigene Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft ziehen können.


Im Frühjahr 2022 kam es zwischen der Kontaktstelle Wohnen und dem Sozialamt Leipzig zu einer Kooperation mit dem Ziel, vorhandene überwiegend private Wohnungsangebote an Ukrainer*innen zu vermitteln. Bis Ende September konnten so 125 Mietverträge für knapp 300 Ukrainer*innen durch die Kontaktstelle Wohnen erzielt werden. [Quelle: Erhebung wöchentlicher Zahlen, Zusammen e. V.] Zwar ist die Bereitschaft, privaten Wohnraum für geflüchtete Menschen bereitzustellen rückläufig, die Mammutaufgabe Ukrainer*innen in langfristige, dezentrale Wohnverhältnisse zu überführen, bleibt aber bestehen. Um diese zu bewältigen braucht es eine regelmäßige flächendeckende Wohnungsakquise im gesamten Leipziger Stadtraum ggf. in den angrenzenden Landkreisen, eine Koordination und Ausgestaltung von weiteren Matchingprozessen (private Vermieter*innen bieten Wohnungen an) und eine Nachbetreuung bereits vermittelter Wohnungen, um möglichen Konflikten zwischen Vermieter*innen, Klient*innen und Behörden (JC) vorzubeugen und somit einen Verlust des Mietverhältnisses zu verhindern. Gerade, weil weniger Wohnungen direkt an das Sozialamt oder die Kontaktstelle Wohnen gemeldet werden, wird die Suche nach geeignetem Wohnraum mehr Zeit in Anspruch nehmen und nur mit zusätzlichem Personal zu bewerkstelligen sein, welches Vermieter*innen und Hausverwaltungen davon überzeugt, an Geflüchtete zu vermieten, sowie Besichtigungstermine begleitet und Anträge auf Kostenübernahme bei den zuständigen Ämtern stellt.

Die entsprechende Vorlage finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

Folgende neue Beschlusspunkte werden ergänzt:

4. Der Oberbürgermeister legt ein aktuelles Wertgutachten vor, das den Regelungen im Grundstücksverkehrsausschuss entspricht und stellt ausführlich dar, warum eine Erbpacht, welche die mittlerweile gängige Methode bei der Übertragung städtischen Grund und Bodens ist, hier nicht in Betracht kommt und stellt die sachlichen Gründe ausführlich dar.

5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Stadt Schkeuditz zu vereinbaren, dass eine Weiterveräußerung des Flurstücks 168/1 der Gemarkung Dölzig oder von Teilen des Flurstücks an einen privaten Investor, nur mit Genehmigung der Stadt Leipzig erfolgen darf und die Stadt Leipzig zudem 40 % des Verkaufserlös abzüglich des in dieser Vorlage vereinbarten Kaufpreises erhält.

6. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat sowie dem Grundstücksverkehrsausschuss dar, ob und wie eine Prüfung erfolgt ist, welche Eigeninteressen der Stadt Leipzig bestehen könnten, auf diesem Areal, das neben der Ortslage Dölzig in einem Mischgebiet direkt am Elster-Saale-Kanal liegt, zumindest partiell und ggf. gemeinsam mit der Stadt Schkeuditz touristische bzw. wassertouristische Nutzungsoptionen zu entwickeln, die vor allem nach einem Kanaldurchstich am Lindenauer Hafen erhöhte Relevanz bekommen würde. Ferner soll dargelegt werden, ob andere Interessenausgleiche bzw. Tauschinteressen mit der Stadt Schkeuditz möglich und sinnvoll wären, um bei anderen Entwicklungsfragen einen gemeinsamen Nenner zu finden.

7. Der Oberbürgermeister stellt im GVA dar, wie die Prüfung dieser Fläche für einen möglichen Naturausgleich für Ansiedlungen im Norden und Westen der Stadt ausgefallen ist, wo massiv Ausgleichsmaßnahmen herzustellen sind und was gerade mit dem Ausbau, der Erweiterung sowie dem dauerhaften Erhalt des “Restwaldes in waldarmen Regionen ” möglicherweise gut gelingen könnte.

Begründung:

Grundsätzlich regelt ein Stadtratsbeschluss, dass die Stadt Leipzig keine kommunalen Grundstücke mehr verkaufen bzw. lediglich im Tausch mit anderen für die Stadt strategisch sinnvollen und gleichwertigen Grundstücken agieren darf. Vor diesem Hintergrund dürfte ein Verkauf an die Stadt Schkeuditz nicht vorgenommen werden. Da es sich allerdings hierbei um eine kommunale Gebietskörperschaft handelt, die das Gelände gemeinsam mit ihrem kommunalen Wohnungsbauunternehmen unter anderem für Wohnzwecke entwickeln möchte, kann ein Verkauf infrage kommen, wenn weitgehend abgesichert werden kann, dass eine Weiterveräußerung an private Investoren an hohe Hürden geknüpft ist, die daraus bestehen, dass ein Weiterveräußerung des Areals oder von Teilen davon nur mit Genehmigung und Gewinnbeteiligung der Stadt erfolgen darf.

Wichtig ist, zu klären, ob aktuelle oder künftige Nutzungsmöglichkeiten in den betreffenden Ämtern der Stadt intensiv geprüft worden sind. Gerade die Lage des Grundstücks bietet, wie die in der Vorlage umrissenen Planungen der Stadt Schkeuditz bezeugen, Möglichkeiten für eine wassertouristische Nutzung. In Anbetracht der geplanten und realisierten Entwicklungen im Leipziger Gewässersystem würden sich dadurch Synergien ergeben, die intensiv abgewogen werden sollten. Auch die Frage, in welchem Umfang dieses Areal für den Naturausgleich infrage kommen und welchen Nutzen dies für die Stadt Leipzig haben könnte, sollten intensiv abgewogen und erklärt werden.

Die betreffende Vorlage finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. die Kleinstförderungsgrenze auf 1000 Euro anzuheben und nach spätestens 5 Jahren zu evaluieren, wobei bei der Beantragung der Kleinstförderung auf eine ausreichende Kurzbeschreibung zur zweckgemäßen Verwendung der Mittel in der Ortschaft besonderer Wert gelegt und diese dem Antrag schriftlich beigefügt werden müssen.
     
  2. bei Vereinen, die mit einer Veranstaltungsversicherung mehrere Projekte im Jahr in der Ortslage durchführen, ein Verfahren zu etablieren, das die Aufteilung der Jahressumme auf die Anzahl der Projekte ermöglicht.
     
  3. für die Verwaltung eine Frist von 20 Werktagen festzulegen, innerhalb derer zu Anträgen des Ortschaftsrates eine Verwaltungsmeinung vorliegen soll, um zu ermöglichen, dass der Ortschaftsrat in der Folgesitzung notwendige Materialien vorliegen hat und das Thema weiter bearbeiten kann.
     
  4. eine rechtssichere Regelung zu schaffen, die Antragsteller unter näher zu definierenden Voraussetzungen davon entbindet, ab einer bestimmten Wertgrenze (ab 2.500 Euro bei Lieferungen und Leistungen, ab 3.000 Euro bei Bauleistungen oder ab 5.000 Euro bei freiberuflichen Leistungen) zwingend drei Angebote für Dienstleistungen einholen zu müssen, sofern die Marktlage dies nicht hergibt.

Begründung:

Zu 1: In den Ortschaften sind viele kleine Vereine tätig, die üblicherweise nicht von solchen Zuschüssen profitieren. Wir möchten den Zugang besonders für die kleinen Vereine so einfach wie möglich gestalten und mindestens 50 Prozent der Anträge in einem ganz einfachen Verfahren behandeln.

Zu 2: Wir halten es für zeitgemäß und einen sparsamen Umgang mit Mitteln, wenn Vereine, die eine Jahresveranstaltungsversicherung haben, weil sie mehrere Veranstaltungen in der Ortschaft durchführen, die Kosten dafür, auf die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen aufgeteilt, bei der Fördermittelabrechnung veranschlagen können. Hintergrund ist, dass Jahresverträge günstiger sind, als für einzelne Veranstaltungen abgeschlossene Versicherungen, die wiederum über Fördermittel abgerechnet werden können.

Zu 3: Innerhalb des Bürgerhaushaltes wurde für Anträge aus dem Stadtbezirksbudget eine Bearbeitungsfrist von 20 Werktagen beschlossen. Die gleiche Frist sollte für die Verwaltung auch gelten, wenn es um Stellungnahmen zu internen und investiven Anträgen aus Brauchtumsmitteln in den Ortschaften geht. Damit soll unter anderem auch verhindert werden, dass Haushaltsausgabereste in den Ortschaften entstehen, weil Verwaltungsstandpunkte mitunter eine sehr lange Bearbeitungsfrist haben.

Zu 4: Nicht immer ist es möglich, für Dienstleistungen, die Mittel über aus dem Ortschaftsbudget finanziert werden sollen, auch die entsprechend geforderte Anzahl an bestätigten Angeboten einzuholen, weil die Marktlage dies nicht hergibt. Für solche Fälle soll eine rechtssichere Regelung geschaffen werden, Antragssteller von dieser Pflicht zu entbinden. Beispiel: Im Raum Leipzig gibt es nur drei Anbieter, bei denen Festzelte gemietet werden können. Diese drei Unternehmen sind in der Festsaison stark ausgelastet und reagieren deshalb auch nicht auf alle eingehenden Anfragen, sodass es mitunter problematisch werden kann, überhaupt drei Angebote zu erhalten. 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die temporäre Öffnung des Pilotprojektes bis Ende der 2. Bauphase (voraussichtlich Juli 2023), also bis zur Errichtung der Feuerbachschleife und bis zur Möglichkeit der allseitigen Überquerung der Waldstraße.

Das Modellprojekt wird anschließend bis zum Ende der Laufzeit fortgesetzt und ggf. um den Zeitraum der Öffnung verlängert.

Begründung:

Die Schließung des Liviaplatzes für den Kfz-Verkehr erfolgt als Modellprojekt, um eine Umnutzung von öffentlichem Verkehrsraum zu testen und um die Aufenthaltsqualität im Bereich zu erhöhen. Durch die umfangreichen Baumaßnahmen auf der Waldstraße und Umleitungsverbindungen, die aufgrund von häufiger stattfindenden Veranstaltungen und Bundesligaspielen in der Arena sowie im Stadion und den dadurch entstehenden Verkehrssituationen ebenfalls nicht problemlos nutzbar sind, halten wir eine vorübergehende Öffnung des Liviaplatzes für den Autoverkehr für sinnvoll. Die Erreichbarkeit weiter Teile des Waldstraßenviertels wird damit gesichert. Das Modellprojekt, soll unserer Ansicht nach, um den Zeitraum der Öffnung des Platzes verlängert werden, um hier einen Ausgleich zu schaffen.

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen des Beschlusses zum STEP Wohnbauflächen (VII-DS-00871) und dem dazu gleichzeitig beschlossenen Änderungsantrag VII-DS-00871-ÄA03 wird die Verwaltung im Rahmen der zu erstellenden Ortsteilentwicklungskonzepte unter Einbeziehung der Stadtbezirks- und Ortschaftsräte neue Flächen für den Wohnungsbau ermitteln. Die im Antrag genannte Fläche soll dabei mit Priorität auf ihre Eignung hin untersucht werden.

Begründung:

ÄA beinhaltet VSP mit einer Ergänzung.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Fertigstellung der sanierten Dieskaustraße im Jahr 2026 eine attraktive alternative Radverkehrsführung von der Küchenholzallee über Brauereistraße – Buttergasse – Brückenstraße – Zur Alten Bäckerei zum Knoten Dieskaustraße/G.-Ellrodt-Straße zu realisieren. 

Um die Schulwegsicherheit für die Schülerinnen und Schüler der 56. Oberschule, die mit dem Rad zur Schule kommen, zu gewährleisten, soll von der Buttergasse oder der Brückenstraße eine Zugangsmöglichkeit zur Schule inkl. Abstellanlangen eingerichtet werden. 

Über die Planung und Umsetzung wird regelmäßig im FA Stadtentwicklung und Bau berichtet.

Begründung:

Die im Änderungsantrag benannte Radverkehrsführung ist im HauptNetzRad in den Kategorien IR III und IR IV ausgewiesen.

Mit einer zeitlich parallelen Realisierung zur Sanierung der Dieskaustraße wird für Radfahrende eine attraktive Radroute aus dem Leipziger Südwesten über den Volkspark Kleinzschocher Richtung Innenstadt geschaffen und gleichzeitig wird ein Lückenschluss im Radnetz Richtung Cospudener See und Leipziger Südraum geschlossen.

Wenn die Schulwegsicherheit für die Radfahrenden Schülerinnen und Schüler der 56. Oberschule über die Dieskaustraße nicht gewährleistet werden kann, ist eine alternative Variante inkl. sicherer Querung der Brückenstraße umzusetzten.