Änderungsantrag zur Vorlage “Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen (Grundlagen, Ziele, Strategien)”
Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: 1. Der „Stadtteilentwicklungsplan Wohnbauflächen – Grundlage, Ziel, Strategien als städtebauliches Entwicklungskonzept für den Zeitraum bis 2030 im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB wird dem Stadtrat unter Berücksichtigung der in Pkt. 2 genannten Prüfpunkte bis zum Ende des 4. Quartals 2022 erneut zur Entscheidung vorgelegt. […]