Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag

Der OBM wird beauftragt, gegenüber LVB und MDV darauf hinzuwirken, dass für einen Testzeitraum von einem Jahr in den Schwachverkehrszeiten gemäß Nahverkehrsplan (NVP) (zweite Fortschreibung – VI-DS-08001) von Montag bis Sonnabend in den Zeiträumen von 19.30 bis 06.00 Uhr und am Sonntag ganztägig eine kostenfreie Fahrradmitnahme in den Straßenbahnen und Bussen in der Tarifzone 110 ermöglicht wird. 

Rechtzeitig nach Ablauf des Testzeitraums wird dem FA Stadtentwicklung und Bau/dem Stadtrat eine schriftliche Auswertung vorgelegt und ein Vorschlag unterbreitet, ob das Modellprojekt dauerhaft durch LVB und MDV übernommen werden kann.

Begründung

Die Neufassung des Antrages übernimmt den Verwaltungsstandpunkt mit der Ergänzung bzgl. einer schriftlichen Auswertung nach Ablauf des Testzeitraums.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke

Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Standort Johannes-R.-Becher-Straße 22 unter Beibehaltung der Angebote des Leipziger Tanztheater e.V. und „suedpol – Mobile Jugendarbeit“ des Jugendhaus Leipzig e.V. als perspektivischen zweiten Standort des gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums Dölitz-Lößnig-Dösen-Marienbrunn zu sichern.
  2. Dazu werden in einem ersten Schritt umgehend die notwendigen baulichen Schwachstellen behoben, um einen weiteren Verfall der Bausubstanz zu verhindern.
  3. Die Verwaltung wird sich im Jahr 2022 mit der IG Lößnig und dem neuen Träger des gemeinwesenorientierten Zentrums (DRK Kreisverband Leipzig) dazu verständigen, welche künftige Trägerschaft (gleicher Träger wie Moritzhof oder Trägerkooperation) sowohl zielgruppenspezifische als auch gemeinwesenorientierte Arbeit leisten kann. Hierbei werden die gewonnenen Erkenntnisse des Betriebs des neuen Zentrums im Moritzhof in die konzeptionelle Weiterentwicklung einbezogen.
  4. Für die Sanierung und perspektivische Erweiterung des Objektes wird im Jahr 2022 eine Vorplanung und konkrete Kostenermittlung für eine umfassende Sanierung des Gebäudes vorgenommen.
  5. Auf Grundlage dieser Vorplanung werden im Doppelhaushalt 2023/24 entsprechende Planungsmittel zur Verfügung gestellt und eine Sanierung im Jahr 2025 umsetzen zu können.

Begründung

Der Jugendhilfeausschuss hat entschieden, das geplante gemeinwesenorientierte Stadtteilzentrum Dölitz-Lößnig-Dösen-Marienbrunn (DöLöDö) im Einkaufszentrum Moritzhof in die Trägerschaft des DRK, Kreisverband Leipzig zu geben. Hier sollen entsprechend des im Mai 2020 vom Stadtrat beschlossenen Konzeptes (Nr. VI-DS-05781-NF-01) Angebote der Familienbildung, der Senior*innenarbeit, Schuldner*innen- und Sozialberatung, Schwangerschaftsberatung, Migrationsberatung sowie vielfältige Kultur- und Nachbarschaftsangebote einen Platz finden.

Von der IG Lößnig, die die im Stadtteil aktiven Akteur*innen bündelt, wurde der Standort Johannes-R.-Becher-Straße 22 mehrfach als Wunschort für das gemeinwesenorientierte Stadtteilzentrum ins Gespräch gebracht.

Dieser Ort wird seit Langem durch das Leipziger Tanztheater genutzt. Dessen Aktivitäten umfassen tänzerische Früherziehung, zeitgenössischen Tanz für Kinder, Senior*innentanz und eine Kooperation mit dem Werner-Vogel-Schulzentrum. Weiterhin sind die Säle eine Produktionsstätte für Tanz verschiedener Ensembles.

Seit Oktober 2020 nutzt das Streetworkangebot des Jugendhaus e. V. laut Beschluss des Stadtrates die Räume in der Johannes-R.-Becher-Straße.

Im April 2021 wendete sich die IG Lößnig mit einem Brief an Stadträt*innen und Verwaltung. Darin heißt es: „Ein alleiniges Ansiedeln eines Stadtteilzentrums am Mietobjekt Moritzhof wird unsererseits als sehr ungeeignet eingeschätzt, da eine Raumnutzung im Moritz-Hof durch Jugendliche und Jugendgruppen großes Konfliktpotential birgt. Die Errichtung eines Kontaktladens im Objekt Moritzhof ist für die Mobile Jugendarbeit nicht geeignet (Niedrigschwelligkeit, Eingang über und Nähe zum Moritzhof).“

Die Antragsteller*innen schließen sich dieser Position an und schlagen vor, mit dem Objekt Johannes-R.-Becher-Straße 22 einen zweiten Standort für das gemeinwesenorientierte Stadtteilzentrum zu etablieren. Kurzfristig ist dazu die Behebung der gröbsten baulichen Mängel notwendig, um den weiteren Verfall des Gebäudes durch den Eintritt von Wasser zu stoppen. Dies sollte mit überschaubarem Mittelaufwand und ohne weitere Planungsleistung umsetzbar sein und aus den verfügbaren Instandhaltungsmitteln des Liegenschaftsamtes finanzierbar sein. Mittelfristig braucht es eine Sanierung des Objektes, zudem kann eine Erweiterung geprüft werden. Dazu braucht es zunächst eine Vorplanung und Kostenschätzung, um die konkrete Planungsleistung in 2023 in die Wege zu leiten. Diese ist wie die anschließenden Sanierungskosten im Doppelhaushalt 2023/24 einzuplanen.

Parallel dazu wird das neue Gemeinwesenzentrum im Moritzhof seinen Betrieb aufnehmen. Die Praxis wird zeigen, wie die unterschiedlichen Zielgruppen die neuen Räumlichkeiten annehmen und miteinander in Austausch treten werden. Aus diesen Erkenntnissen heraus sollte dann in Kooperation mit der IG Lößnig und den anderen vor Ort tätigen Trägern, insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit, die konzeptionelle Nutzung der Johannes-R.-Becher-Straße ebenso wie die Frage der künftigen Trägerstruktur diskutiert werden. Ein trägerübergreifendes Kooperationsmodell der erfahrenen und vor Ort engagierten Träger wäre hier im Sinne des Gemeinwesens und der vielfältigen Zielgruppen wünschenswert.

Eine Vermischung der Diskussion um das gemeinwesenorientierte Zentrum mit dem Offenen Freizeittreff Paradise der Kindervereinigung Leipzig lehnen die Antragsteller*innen explizit ab. Dieser Schwerpunktraum weist vielfältige Bedarfe auf, denen es künftig mit unterschiedlichen, vor allem aber auch umfangreicheren Angeboten zu begegnen gilt. Hier wäre im Hinblick auf die nächste Kinder- und Jugendförderung 2023/24 und vollkommen unabhängig von der Entwicklung des gemeinwesenorientierten Zentrums im Moritzhof ein personeller Aufwuchs des Trägers des OFT Paradise notwendig und wünschenswert, um die Potenziale des genutzten Objektes mit seinen zahlreichen Räumlichkeiten effektiver und für mehr interessierte Besuchergruppen und Angebote parallel nutzen zu können.

Gemeinsamer Antrag mit der Leipziger CDU-Fraktion

Beschlussvorschlag:

  1. Der OBM möge in Verhandlungen mit der Stadt Markkleeberg treten mit dem Ziel, dass sich beide Städte gemeinsam mit einem nachhaltigen Konzept um die Ausrichtung einer Landesgartenschau auf dem agra-Ausstellungsgelände und dem agra-Park bewerben.
  2. Der OBM setzt sich bei Bund und Land dafür ein, dass Planungen und Baumaßnahmen zur Sanierung und Tieferlegung der maroden Brücke B2/B95 beschleunigt werden.

Begründung:

Agra-Park samt Bebauung zeugen von der einst reichhaltigen Kultur des Leipziger Südraumes, von der vieles im Braunkohlentagebau untergegangen ist. Ein bereits erarbeitetes Konzept der Stadt Markkleeberg belegt die Machbarkeit einer überregionalen Schau, lediglich die den Park (noch) durchschneidende Streckenführung der Bundesstraße B2/B95 stellt sich als Hindernis für die Vergabe einer Gartenschau dar. Mit der durch Freistaat Sachsen und Bund im September 2021 getroffenen Vereinbarung wird nunmehr die Tieferlegung – und nicht nur ein Ersatzbau der Brücke – gesichert. Damit würde der Weg frei für eine erneute Bewerbung, in die das agra-Gelände einbezogen werden muss. Dies kommt der Stadt Leipzig insofern entgegen, dass dort ohnehin zahlreiche Instandsetzungen notwendig sind, die vor dem Hintergrund einer Bewerbung konzeptkonform gestaltet werden können.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig richtet Auslagerungsobjekte für Schulen ein.

a. Dafür prüft die Stadt, welche Objekte oder Grundstücke für temporäre Auslagerungen geeignet sind. 

b. Ebenso soll geprüft werden, ob Objekte oder Grundstücke für diese Zwecke angemietet oder gekauft werden können. 

  1. Bestandsschulen können nur dann umfänglich saniert werden, wenn ein Auslagerungsobjekt für die Schule zur Verfügung steht. (Baumaßnahmen mit erheblichen Lärm- und Staubbelastungen, Baumaßnahmen länger als zwei Schuljahre, Baumaßnahmen mit erheblichen Einschränkungen des Schulbetriebs)
  1. Die Stadt hält mobile Raumsysteme vor, um einen zügigen Umzug (innerhalb von zwei Wochen) in das Ausweichquartier gewährleisten zu können. Dazu werden auch die derzeit vorhandenen mobilen Raumsysteme auf einen aktuellen Stand gebracht.
  1. Die Prüfergebnisse werden dem Fachausschuss Jugend, Schule, Demokratie bis zum Ende des 1. Quartals 2022 präsentiert.

Begründung:

Viele Bestandsschulen in Leipzig müssen noch umfänglich saniert werden. Solche Bauvorhaben erstrecken sich oft über mehrere Schuljahre. Dabei wird der reguläre Schulbetrieb erheblich beeinträchtigt. Dies stört nicht nur die notwendige Lernatmosphäre, sondern letztendlich auch die zügige Umsetzung der Baumaßnahme. 

Diesen Umstand können und wollen wir im Sinne der Schüler*innen, Lehrkräfte und der weiteren Beschäftigten nicht hinnehmen. Unser Ansinnen ist es, im Falle von umfangreichen Bau- und Sanierungsmaßnahmen den Schulbetrieb generell in ein Ersatzquartier auszulagern. 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in Leipzig, analog zum Beispiel aus Wien, die Möglichkeit besteht, begrünte Bauzäune bei Großbaustellen einzusetzen.
Die SPD-Fraktion schlägt vor, bei Baustellen mit einer Mindestlaufzeit von 18 Monaten mit begrünten Bauzäunen einen aktiven Teil zur Aufwertung des Stadtbildes, der Luftqualität, der Lebensqualität und des Umweltschutzes beizutragen.

Begründung:

Die Stadt Wien hat im vergangenen September eine vertikale, temporäre, 50 m² große und mit 750 kg Moos bedeckte Wand entlang ihrer Baustelle an der U-Bahn-Station Pilgramgasse aufgestellt. Die sogenannte Greener Linien-Wand gilt als neuer Blickfang bei der Pilgramgasse und wertet die Örtlichkeit während der Bebauung immens auf. 

Aus mehreren Gründen ergibt eine Begrünung von Baustellenzäunen bei langfristigen Bauprojekten Sinn:

  • es wirkt kühlend auf die Örtlichkeit vor Ort
  • es wertet das Stadtbild für den Zeitraum der Bebauung auf
  • es reduziert die Co2 Konzentration
  • es senkt die Lärmbelastung
  • es senkt die Feinstaubbelastung 
  • es ist ein touristischer Blickfang

Als Beispiele für künftige Großprojekte in Leipzig kann hier die Bebauung des Wilhelm-Leuschner-Platzes, des Quartiers am Bayerischen Bahnhof und des ehem. Eutritzscher Freiladebahnhofs genannt werden.

https://www.wienerlinien.at/web/wiener-linien/wiener-linien-pr%C3%A4sentieren-ersten-begr%C3%BCnten-bauzaun

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Standort Johannes-R.-Becher-Straße 22 als zweiten Standort des gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums Dölitz-Lößnig-Dösen-Marienbrunn zu sichern.

Der Standort findet unter Beibehaltung der Angebote des Leipziger Tanztheater e.V. und „suedpol – Mobile Jugendarbeit“ des Jugendhaus Leipzig e.V. Eingang in das Konzept des Stadtteilzentrums. Die IG Lößnig wird in allen konzeptionellen und umsetzungsbezogenen Fragen beteiligt.

Für die Sanierung und perspektivische Erweiterung des Objektes werden im Jahr 2022 Planungsmittel zur Verfügung gestellt und die notwendigen Mittel zur Sanierung im Doppelhaushalt 2023/24 eingeplant.

Begründung

Die Verwaltung beabsichtigt, das gemeinwesenorientierte Stadtteilzentrum Dölitz-Lössnig-Dösen-Marienbrunn (DöLöDö) im Einkaufszentrum Moritzhof anzusiedeln. Hier sollen entsprechend des im Mai 2020 vom Stadtrat beschlossenen Konzeptes (Nr. VI-DS-05781-NF-01) Angebote der Familienbildung, der Senior:innenarbeit, Schuldner:innen- und Sozialberatung, Schwangerschaftsberatung, Migrationsberatung sowie vielfältige Kultur- und Nachbarschaftsangebote einen Platz finden.

Von der IG Lößnig, die die im Stadtteil aktiven Akteur:innen bündelt, wurde der Standort Johannes-R.-Becher-Straße 22 mehrfach als Wunschort für das gemeinwesenorientierte Stadtteilzentrum ins Gespräch gebracht.

Dieser Ort wird seit Langem durch das Leipziger Tanztheater genutzt. Dessen Aktivitäten umfassen tänzerische Früherziehung, zeitgenössischen Tanz für Kinder, Senior:innentanz und eine Kooperation mit dem Werner-Vogel-Schulzentrum. Weiterhin sind die Säle eine Produktionsstätte für Tanz verschiedener Ensembles.

Seit Oktober 2020 nutzt das Streetworkangebot des Jugendhaus e. V. laut Beschluss des Stadtrates die Räume in der Johannes-R.-Becher-Straße.

Im April 2021 wendete sich die IG Lößnig mit einem Brief an Stadträt:innen und Verwaltung. Darin heißt es: „Ein alleiniges Ansiedeln eines Stadtteilzentrums am Mietobjekt Moritzhof wird unsererseits als sehr ungeeignet eingeschätzt, da eine Raumnutzung im Moritz-Hof durch Jugendliche und Jugendgruppen großes Konfliktpotential birgt. Die Errichtung eines Kontaktladens im Objekt Moritzhof ist für die Mobile Jugendarbeit nicht geeignet (Niedrigschwelligkeit, Eingang über und Nähe zum Moritzhof).“

Die Antragsteller:innen schließen sich dieser Position an und schlagen vor, mit dem Objekt Johannes-R.-Becher-Straße 22 einen zweiten Standort für das gemeinwesenorientierte Stadtteilzentrum zu etablieren. Mittelfristig wird dafür eine Sanierung des Objektes erforderlich sein, zudem kann eine Erweiterung geprüft werden. Dies ist finanziell abzusichern. Mit dem Doppelhaushalt 2017/ 18 wurden bereits Planungsmittel für das Stadtteilzentrum beschlossen (Haushaltsbeschluss A 0100/17/18).

Beschlussempfehlung:

Die Änderungen zum Ursprungsantrag sind fett gedruckt.

1.       Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Stadtwerken Leipzig und deren

Tochterunternehmen, der Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE), ab 2022 eine

jährliche Zielvereinbarung abzuschließen, die regelt, in welchem Umfang neue Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen installiert werden. Anschließend ist eine Fortführung unter Beachtung der aktuellen Rahmenbedingungen zu prüfen. Zielgröße für die ersten Jahre sollte hierbei sein, dass Anlagen im Umfang von 1 – 1,5 MW peak (entspricht bis zu 25 Photovoltaikanlagen á 60 Kilowatt) pro Jahr neu errichtet werden. Darüber hinaus soll Stadtverwaltung Leipzig das Gesamtpotential für den Ausbau von Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften ausweisen und daraus abgeleitet mit der LKE einen Ausbaupfad für Photovoltaik auf den kommunalen Liegenschaften mit konkreten zeitlichen Angaben für die einzelnen Jahre bis 2030 erarbeiten.

2.       Sollte die Zielmarke nicht erreicht werden können, werden der Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung, der Verwaltungsausschuss über die Gründe und Handlungsoptionen informiert sowie im Rahmen des Forums Nachhaltiges Leipzig dazu berichtet. Darüber hinaus wird jährlich im Rahmen des Energieberichts über den Fortschritt sowie etwaige Rückstände beim Ausbaupfad informiert.

Begründung:

Der Ausbau erneuerbarer Energien leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und damit zum Klimaschutz. Bundesweit nehmen insbesondere Stadtwerke sehr oft hierbei eine Vorreiterrolle ein. Mit Blick auf unsere Stadt ist ein weiterer Ausbau der Solarenergieerzeugung ein Tätigkeitsfeld mit viel Potenzial für die dezentrale Versorgung mit sauberem Strom.

Die Stadt, ihre Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen verfügen über zahlreiche Gebäude, auf denen Photovoltaikanlagen sinnvoll und gewinnbringend betrieben werden können. Um diese Gebäude für die Stromerzeugung nutzen zu können, sind zusätzliche Anstrengungen notwendig. Die Stadt soll deshalb mit den Stadtwerken und der Stadtwerke-Tochter LKE eine Zielvereinbarung darüber treffen, in welchem Umfang neue Solaranlagen errichtet werden sollen. Bereits im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wurden hierfür zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, die auch dafür genutzt werden sollen.