Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bedarfe an Offenen Freizeittreffs im Leipziger Stadtgebiet sowie die bestehenden und künftig notwendigen Räumlichkeiten zu erheben und bis Ende des 3. Quartals 2020 ein Konzept vorzulegen, wie die Struktur der offenen Freizeittreffs an die Erfordernisse angepasst werden soll.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, notwendige finanzielle Mittel für den kommenden Doppelhaushalt einzuplanen.

Sachverhalt:

Leipzig ist eine wachsende Stadt, die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in Leipzig leben, ist in den vergangenen Jahren ebenfalls gestiegen. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, zu untersuchen, ob die bestehende Struktur an offenen Freizeitreffs weiterhin den tatsächlichen Bedarf an Jugendeinrichtungen deckt. Derzeit sind mehrere Anträge im Ratsverfahren, die auf einen jeweiligen Ortsteil bezogen, zusätzliche Kapazitäten für offene Freizeittreffs fordern. Es scheint also aus dieser Perspektive ein Bedarf vorhanden zu sein. Aus unserer Sicht ist es jedoch zielführender, die gesamte Struktur an offenen Freizeittreff zu evaluieren und entsprechend der Bedarfe zu reagieren.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister prüft die Einführung eines Systems, über das Parkgebühren auf städtisch bewirtschafteten Parkflächen bargeldlos an Parkscheinautomaten über den NFC-Chip von Kredit- und EC-Karten oder anderen mobilen Endgeräten bzw. online bezahlt werden können. Hierfür ist eine Kooperation mit der L-Gruppe anzustreben.  
  2. Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber der L-Gruppe dafür ein, dass auch in den Bussen und Bahnen Fahrscheine bargeldlos erworben werden können.

Sachverhalt:

Das Bezahlen von Parktickets mittels Mobiltelefon oder anderen mobilen Endgeräten ist in Leipzig bereits bei einigen privaten Parkplatzanbietern möglich. Dresden und Magdeburg haben ergänzend zu den bestehenden Parkautomaten entsprechende Bezahlmodelle für städtisch bewirtschaftete Parkflächen eingeführt. In Magdeburg beispielsweise wird das Bezahlen von Parkgebühren über SMS abgewickelt, in Dresden ist eine Registrierung erforderlich, um online ein Parkticket zu lösen. Da das bargeldlose Zahlen seit Jahren Realität ist und sich diese Praxis auch immer weiter auf Kleinbeträge ausgeweitet hat, sollte auch die Stadt Leipzig entsprechende Möglichkeiten schaffen. Dies soll als Ergänzung des bestehenden Bezahlsystems erfolgen und kann via NFC und/oder online abgewickelt werden. Abgesehen davon, dass dies ein Beitrag zur Ressourcenschonung ist, weil die Zahl der ausgedruckten Papierparkscheine abnehmen würde, ist es eine durchaus bequeme Variante Parkgebühren zu zahlen, weil nicht immer ausreichend Kleingeld zur Hand ist. Wie bereits in unserem ursprünglichen Antrag VI-A-05922 „Quartiersparken und Parkraumbewirtschaftung in Vierteln mit hohem Parkdruck“, der am 23.1.2019 im Sinne des Verwaltungsstandpunktes beschlossen wurde, vorgeschlagen, sind wir der Auffassung, dass die L-Gruppe bei der Parkraumbewirtschaftung einbezogen werden sollte, um über die Parkgebühren gleichzeitig einen Beitrag für den Ausbau des ÖPNV generieren zu können.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwiefern in allen städtischen Einrichtungen und bei den Sportbädern Leipzig Ermäßigungen auch für Freiwilligendienstleistende (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr und Freiwilligen Politisches Jahr usw.) gewährt bzw. veraltete Regelungen angepasst werden können. Über das Prüfergebnis und die daraus resultierenden Anpassungen bei den Eintrittspreisen der Einrichtungen wird der Stadtrat bis Ende des 2. Quartals 2020 informiert.

Sachverhalt:

Freiwilligendienstleistende übernehmen eine wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft und erhalten dafür nur eine geringe Aufwandsentschädigung. Anders als Schülern und Studenten, wird ihnen häufig bei kommunalen Einrichtung keine Ermäßigungen bei Eintritten oder Ähnlichem gewährt. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, zu prüfen, wie sich die Lage bei Einrichtungen der Stadt und bei den Sportbädern darstellt und wie auch für Freiwilligendienstleistende dort Ermäßigungen angeboten werden können. In Leipzig bieten von den städtischen Kultureinrichtungen beispielsweise die Oper und das Schauspiel entsprechende Ermäßigungen an. Beim Grassi-Museum zum Beispiel wird bei den Ermäßigungsberechtigten noch auf Wehr- und Zivildienstleistende abgestellt, was auch in den Formulierungen an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden sollte. Auch in anderen Städten erhalten Freiwilligendienstleistende häufig, wie auch Schüler und Studenten, ermäßigten Eintritt bei Kultureinrichtungen.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des Antrags VII-A-00432 wird wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 4. Quartal 2020 ein Konzept für einen autofreien Tag in Leipzig ab dem Jahr 2021 im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche vorzulegen.

 

Begründung:

Zur Idee eines autofreien Tages gibt es unterschiedliche Interessenlagen, die nach Möglichkeit in dem zu erarbeitenden Konzept berücksichtigt werden sollen. Im Rahmen der Konzepterstellung soll sich daher über die Zielstellungen eines autofreien Tages verständigt werden.

Folgende Punkte sollen dabei u.a. diskutiert werden:

  1. Stresstest für ÖPNV – maximales Angebot auf allen Linien, ggf. kostenlose Nutzung des ÖPNV in der MDV-Tarifzone 110 Leipzig
  2. Autofreier Sonntag vs. Autofreier Werktag, bevorzugt Samstag
  3. Sperrung der gesamten Innenstadt, ggf. inklusive des inneren Innenstadtrings, für den motorisierten Verkehr

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, verschiedene Varianten für die Radverbindung Alt-West/Lindenau – Innenstadt zu prüfen.

Dabei ist zu beachten, dass die Vorplanung 2020 verbindlich abgeschlossen ist.

Des Weiteren sollen die Umsetzung der baulichen und verkehrs-organisatorischen Maßnahmen für das Jahr 2021 sichergestellt werden.

Eine Radzählstelle in der Jahnallee soll eingerichtet werden.

Die Prüfergebnisse sollen spätestens im 3. Quartal 2020 vorgestellt werden.

 

Begründung:

Die SPD-Fraktion übernimmt den VSP inkl. den ÄA des SBBr Altwest.

Sicherheit im Radverkehr ist das oberste Ziel. Jede und jeder Verkehrstote oder Verletzte/r ist einer zu viel. Für Engstellen, gefährliche Kreuzungen und konfliktträchtige Straßen gilt es, neue Lösungen zu finden, die die Sicherheit für Radfahrende deutlich erhöhen. Durch einen sicheren und leistungsfähigen Radschnellweg von Lindenau bis zum Hauptbahnhof kann die Situation insbesondere in der inneren Jahnallee entschärft werden.

An die Machbarkeitsstudien des Freistaates für Radschnellwege soll bei der Prüfung angeknüpft und durch die Stadt unterstützt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in öffentlichen städtischen Verwaltungsgebäuden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Öffentlichkeit Trinkwasserspender zu errichten. Hierzu wird dem Stadtrat bis zum Ende des IV. Quartals 2020 ein Umsetzungs- und Zeitplan vorgelegt.

Begründung:

Öffentliche kostenlose Trinkbrunnen sind in Ländern wie den USA oder Italien schon lange üblich. Dort sind sie sehr häufig auch in öffentlichen Gebäuden zu finden. Wenn wir über Gesundheitsschutz und Klimaanpassungsstrategien reden – zuletzt im Zusammenhang mit der Ausrufung des Klimanotstands geschehen – wären frei zugängliche Trinkbrunnen in öffentlichen Gebäuden eine konkrete Maßnahme, um Menschen, insbesondere an heißen Tagen, den Zugang zu Trinkwasser unkompliziert zu ermöglichen. Auch das Europaparlament hat im Beschluss „Neue Regeln für besseres Trinkwasser und zur Verringerung von Plastikmüll“ u.a. die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, den Zugang zu Wasser in Städten und öffentlichen Einrichtungen durch frei zugängliche Trinkbrunnen zu verbessern.

Neufassung vom 16. Januar 2020

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung basiert auf dem Beschlussvorschlag des Verwaltungsstandpunkts mit einer Ergänzung (fett gedruckt).

Der Oberbürgermeister prüft, in welchen öffentlichen städtischen Verwaltungsgebäuden die Errichtung von Trinkwasserbrunnen für Besucher und Mitarbeiter sinnvoll und möglich ist. Hierzu ist bis zum Ende des IV. Quartals 2020 ein Kosten- und Zeitplan für eine Umsetzung zu erstellen.

Begründung:

Öffentliche kostenlose Trinkbrunnen sind in Ländern wie den USA oder Italien schon lange üblich. Dort sind sie sehr häufig auch in öffentlichen Gebäuden zu finden. Wenn wir über Gesundheitsschutz und Klimaanpassungsstrategien reden – zuletzt im Zusammenhang mit der Ausrufung des Klimanotstands geschehen – wären frei zugängliche Trinkbrunnen in öffentlichen Gebäuden eine konkrete Maßnahme, um Menschen, insbesondere an heißen Tagen, den Zugang zu Trinkwasser unkompliziert zu ermöglichen.
Auch das Europaparlament hat im Beschluss „Neue Regeln für besseres Trinkwasser und zur Verringerung von Plastikmüll“ u.a. die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, den Zugang zu Wasser in Städten und öffentlichen Einrichtungen durch frei zugängliche Trinkbrunnen zu verbessern.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Oberbürgermeister wird beauftragt:   Im Rahmen der Ermöglichung von Gemeinschaftsschulen im Freistaat Sachsen[1] soll auf Grundlage der vorhandenen sowie der in Planung befindlichen Schulgebäude die Eignung dieser Standorte hinsichtlich der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen geprüft werden. Dies umfasst die Größe und Gebäudestruktur der Standorte. Die Prüfung soll in Abstimmung mit dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) erfolgen, um so die möglichen Standorte für künftige Gemeinschaftsschulen zu ermitteln und rechtzeitige Eingriffe in die Planung der Schulgebäude zu ermöglichen (Bitte je nach Standort tabellarisch die Größe und Gebäudestruktur aufschlüsseln.).  
  2. Im Zuge der gemeinsamen Prüfung mit dem LaSuB soll ferner an den Standorten der vorhandenen sowie in Planung befindlichen Schulgebäuden die Ermöglichung von Oberschulen Plus (Kombination von Grundschule und Oberschule) geprüft werden. Auch hier soll die Prüfung die Größe und Gebäudestruktur umfassen (Bitte je nach Standort tabellarisch die Größe und Gebäudestruktur aufschlüsseln.).
     
  3. Im Zuge der gemeinsamen Prüfung mit dem LaSuB soll ferner geprüft werden, ob an der Nachbarschaftsschule Leipzig (NASCH) die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe ermöglicht werden kann. Die Prüfung soll die baulichen Kapazitäten sowie weitere notwendige Bedarfe berücksichtigen.  

Sachverhalt:

Im Zuge der Ermöglichung der Einfügung von Gemeinschaftsschulen[1], sowie der Bedarfsdeckung an Schulgebäuden in der wachsenden Stadt Leipzig ist es notwendig die vorhandenen Strukturen und die in Planung befindlichen Schulgebäude zu kennen. Nur so lassen sich positive Synergieeffekte aus diesen Gegebenheiten nutzen. Ferner müssen bereits vorhandene Schulen hinsichtlich einer möglichen Erweiterung geprüft werden.   Gemeinschaftsschulen leisten darüber hinaus eine wichtige integrative Arbeit für Leipzigs Kinder, damit diese sich bestmöglich ihren Fähigkeiten nach entfalten können, bedarf es nicht nur einer attraktiven und modernen Lernumgebung mit entsprechender Infrastruktur sondern auch die Ermöglichung der Fortführung von Klassenverbänden am Schulstandort in der gewohnten Umgebung über die 4. Klassenstufe hinaus.

[1] Koalitionsvertrag der Landesregierung „Gemeinsam für Sachsen“, S. 9