Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die historischen Orte an denen 1933 in Leipzig Bücherverbrennungen stattfanden (bspw. Volkshaus und Am Sportforum) im öffentlichen Raum sichtbar zu machen. Das Kulturamt erarbeitet in Kooperation mit dem stadtgeschichtlichen Museum einen Vorschlag. Sollte dies nicht auf öffentlichen Flächen oder an öffentlichen Gebäuden möglich sein, nimmt die Stadtverwaltung mit den Eigentümern der Gebäude Kontakt auf. Die Finanzierung der Gedenktafeln bzw. anderen Formen der Erinnerung soll mittels Spenden realisiert werden. Die Einweihung soll am 10. Mai 2023, dem zentralem Gedenktag in Deutschland, oder alternativ im Umfeld der Buchmesse 2023 stattfinden.

Sachverhalt:

Auch in der Buchstadt Leipzig wurden nach der Machtübertragung an die Nationalsozialisten im Jahr 1933 Bücher missliebiger Autoren verbrannt. Anders als bei der reichsweiten, von der Deutschen Studentenschaft und der Hitler-Jugend organisierten Verbrennungsaktion am 10. Mai 1933 wurde in Leipzig bereits einige Tage zuvor, nach der Stürmung des Volkshauses durch die SA am 2. Mai, Teile der dortigen Bibliothek auf dem Hof des Volkshauses verbrannt. Am 10. Mai 1933 wurden dann auf dem Messplatz (heute Am Sportforum) weitere Bücher, die unter anderem auch der Stadtbibliothek kamen, verbrannt. Ziel der Nationalsozialisten war es, Bücher von Autoren zu vernichten, die aufgrund ihrer politischer Gesinnung und/oder ihrer jüdischen Abstammung nicht ins Weltbild des NS-Regimes passten. Zu ihnen gehörten unter anderem Anna Seghers, Kurt Tucholsky, Heinrich Mann und Thomas Mann sowie Joachim Ringelnatz, Erich Maria Remarque und Ludwig Renn. Die Bücherverbrennungen bildeten den Auftakt zur Verfolgung Andersdenkender und Menschen, die aufgrund verschiedener willkürlicher Maßstäbe als minderwertig eingestuft wurden. Anlässlich des 90 Jahrestags der konzertierten Bücherverbrennungen sollen 2023 an den historischen Orten im Leipziger Stadtgebiet Gedenktafeln an die Bücherverbrennungen erinnern.


Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bedarfe an Offenen Freizeittreffs im Leipziger Stadtgebiet sowie die bestehenden und künftig notwendigen Räumlichkeiten zu erheben und bis Ende des 3. Quartals 2020 ein Konzept vorzulegen, wie die Struktur der offenen Freizeittreffs an die Erfordernisse angepasst werden soll.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, notwendige finanzielle Mittel für den kommenden Doppelhaushalt einzuplanen.

Sachverhalt:

Leipzig ist eine wachsende Stadt, die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in Leipzig leben, ist in den vergangenen Jahren ebenfalls gestiegen. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, zu untersuchen, ob die bestehende Struktur an offenen Freizeitreffs weiterhin den tatsächlichen Bedarf an Jugendeinrichtungen deckt. Derzeit sind mehrere Anträge im Ratsverfahren, die auf einen jeweiligen Ortsteil bezogen, zusätzliche Kapazitäten für offene Freizeittreffs fordern. Es scheint also aus dieser Perspektive ein Bedarf vorhanden zu sein. Aus unserer Sicht ist es jedoch zielführender, die gesamte Struktur an offenen Freizeittreff zu evaluieren und entsprechend der Bedarfe zu reagieren.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister prüft die Einführung eines Systems, über das Parkgebühren auf städtisch bewirtschafteten Parkflächen bargeldlos an Parkscheinautomaten über den NFC-Chip von Kredit- und EC-Karten oder anderen mobilen Endgeräten bzw. online bezahlt werden können. Hierfür ist eine Kooperation mit der L-Gruppe anzustreben.  
  2. Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber der L-Gruppe dafür ein, dass auch in den Bussen und Bahnen Fahrscheine bargeldlos erworben werden können.

Sachverhalt:

Das Bezahlen von Parktickets mittels Mobiltelefon oder anderen mobilen Endgeräten ist in Leipzig bereits bei einigen privaten Parkplatzanbietern möglich. Dresden und Magdeburg haben ergänzend zu den bestehenden Parkautomaten entsprechende Bezahlmodelle für städtisch bewirtschaftete Parkflächen eingeführt. In Magdeburg beispielsweise wird das Bezahlen von Parkgebühren über SMS abgewickelt, in Dresden ist eine Registrierung erforderlich, um online ein Parkticket zu lösen. Da das bargeldlose Zahlen seit Jahren Realität ist und sich diese Praxis auch immer weiter auf Kleinbeträge ausgeweitet hat, sollte auch die Stadt Leipzig entsprechende Möglichkeiten schaffen. Dies soll als Ergänzung des bestehenden Bezahlsystems erfolgen und kann via NFC und/oder online abgewickelt werden. Abgesehen davon, dass dies ein Beitrag zur Ressourcenschonung ist, weil die Zahl der ausgedruckten Papierparkscheine abnehmen würde, ist es eine durchaus bequeme Variante Parkgebühren zu zahlen, weil nicht immer ausreichend Kleingeld zur Hand ist. Wie bereits in unserem ursprünglichen Antrag VI-A-05922 „Quartiersparken und Parkraumbewirtschaftung in Vierteln mit hohem Parkdruck“, der am 23.1.2019 im Sinne des Verwaltungsstandpunktes beschlossen wurde, vorgeschlagen, sind wir der Auffassung, dass die L-Gruppe bei der Parkraumbewirtschaftung einbezogen werden sollte, um über die Parkgebühren gleichzeitig einen Beitrag für den Ausbau des ÖPNV generieren zu können.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwiefern in allen städtischen Einrichtungen und bei den Sportbädern Leipzig Ermäßigungen auch für Freiwilligendienstleistende (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr und Freiwilligen Politisches Jahr usw.) gewährt bzw. veraltete Regelungen angepasst werden können. Über das Prüfergebnis und die daraus resultierenden Anpassungen bei den Eintrittspreisen der Einrichtungen wird der Stadtrat bis Ende des 2. Quartals 2020 informiert.

Sachverhalt:

Freiwilligendienstleistende übernehmen eine wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft und erhalten dafür nur eine geringe Aufwandsentschädigung. Anders als Schülern und Studenten, wird ihnen häufig bei kommunalen Einrichtung keine Ermäßigungen bei Eintritten oder Ähnlichem gewährt. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, zu prüfen, wie sich die Lage bei Einrichtungen der Stadt und bei den Sportbädern darstellt und wie auch für Freiwilligendienstleistende dort Ermäßigungen angeboten werden können. In Leipzig bieten von den städtischen Kultureinrichtungen beispielsweise die Oper und das Schauspiel entsprechende Ermäßigungen an. Beim Grassi-Museum zum Beispiel wird bei den Ermäßigungsberechtigten noch auf Wehr- und Zivildienstleistende abgestellt, was auch in den Formulierungen an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden sollte. Auch in anderen Städten erhalten Freiwilligendienstleistende häufig, wie auch Schüler und Studenten, ermäßigten Eintritt bei Kultureinrichtungen.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des Antrags VII-A-00432 wird wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 4. Quartal 2020 ein Konzept für einen autofreien Tag in Leipzig ab dem Jahr 2021 im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche vorzulegen.

 

Begründung:

Zur Idee eines autofreien Tages gibt es unterschiedliche Interessenlagen, die nach Möglichkeit in dem zu erarbeitenden Konzept berücksichtigt werden sollen. Im Rahmen der Konzepterstellung soll sich daher über die Zielstellungen eines autofreien Tages verständigt werden.

Folgende Punkte sollen dabei u.a. diskutiert werden:

  1. Stresstest für ÖPNV – maximales Angebot auf allen Linien, ggf. kostenlose Nutzung des ÖPNV in der MDV-Tarifzone 110 Leipzig
  2. Autofreier Sonntag vs. Autofreier Werktag, bevorzugt Samstag
  3. Sperrung der gesamten Innenstadt, ggf. inklusive des inneren Innenstadtrings, für den motorisierten Verkehr

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, verschiedene Varianten für die Radverbindung Alt-West/Lindenau – Innenstadt zu prüfen.

Dabei ist zu beachten, dass die Vorplanung 2020 verbindlich abgeschlossen ist.

Des Weiteren sollen die Umsetzung der baulichen und verkehrs-organisatorischen Maßnahmen für das Jahr 2021 sichergestellt werden.

Eine Radzählstelle in der Jahnallee soll eingerichtet werden.

Die Prüfergebnisse sollen spätestens im 3. Quartal 2020 vorgestellt werden.

 

Begründung:

Die SPD-Fraktion übernimmt den VSP inkl. den ÄA des SBBr Altwest.

Sicherheit im Radverkehr ist das oberste Ziel. Jede und jeder Verkehrstote oder Verletzte/r ist einer zu viel. Für Engstellen, gefährliche Kreuzungen und konfliktträchtige Straßen gilt es, neue Lösungen zu finden, die die Sicherheit für Radfahrende deutlich erhöhen. Durch einen sicheren und leistungsfähigen Radschnellweg von Lindenau bis zum Hauptbahnhof kann die Situation insbesondere in der inneren Jahnallee entschärft werden.

An die Machbarkeitsstudien des Freistaates für Radschnellwege soll bei der Prüfung angeknüpft und durch die Stadt unterstützt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in öffentlichen städtischen Verwaltungsgebäuden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Öffentlichkeit Trinkwasserspender zu errichten. Hierzu wird dem Stadtrat bis zum Ende des IV. Quartals 2020 ein Umsetzungs- und Zeitplan vorgelegt.

Begründung:

Öffentliche kostenlose Trinkbrunnen sind in Ländern wie den USA oder Italien schon lange üblich. Dort sind sie sehr häufig auch in öffentlichen Gebäuden zu finden. Wenn wir über Gesundheitsschutz und Klimaanpassungsstrategien reden – zuletzt im Zusammenhang mit der Ausrufung des Klimanotstands geschehen – wären frei zugängliche Trinkbrunnen in öffentlichen Gebäuden eine konkrete Maßnahme, um Menschen, insbesondere an heißen Tagen, den Zugang zu Trinkwasser unkompliziert zu ermöglichen. Auch das Europaparlament hat im Beschluss „Neue Regeln für besseres Trinkwasser und zur Verringerung von Plastikmüll“ u.a. die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, den Zugang zu Wasser in Städten und öffentlichen Einrichtungen durch frei zugängliche Trinkbrunnen zu verbessern.

Neufassung vom 16. Januar 2020

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung basiert auf dem Beschlussvorschlag des Verwaltungsstandpunkts mit einer Ergänzung (fett gedruckt).

Der Oberbürgermeister prüft, in welchen öffentlichen städtischen Verwaltungsgebäuden die Errichtung von Trinkwasserbrunnen für Besucher und Mitarbeiter sinnvoll und möglich ist. Hierzu ist bis zum Ende des IV. Quartals 2020 ein Kosten- und Zeitplan für eine Umsetzung zu erstellen.

Begründung:

Öffentliche kostenlose Trinkbrunnen sind in Ländern wie den USA oder Italien schon lange üblich. Dort sind sie sehr häufig auch in öffentlichen Gebäuden zu finden. Wenn wir über Gesundheitsschutz und Klimaanpassungsstrategien reden – zuletzt im Zusammenhang mit der Ausrufung des Klimanotstands geschehen – wären frei zugängliche Trinkbrunnen in öffentlichen Gebäuden eine konkrete Maßnahme, um Menschen, insbesondere an heißen Tagen, den Zugang zu Trinkwasser unkompliziert zu ermöglichen.
Auch das Europaparlament hat im Beschluss „Neue Regeln für besseres Trinkwasser und zur Verringerung von Plastikmüll“ u.a. die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, den Zugang zu Wasser in Städten und öffentlichen Einrichtungen durch frei zugängliche Trinkbrunnen zu verbessern.