Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum 4. Quartal 2019 eine Maßnahmenliste zur Entschärfung der größten Unfallschwerpunkte, die im Verkehrsunfallbericht erfasst sind, vorzulegen. Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau ist regelmäßig über die Abarbeitung zu informieren.

 

Begründung:

 

In den vergangenen Tagen fanden gleich drei schwere Unfälle im Bereich Jahnallee/Cottaweg/Kleinmessegelände statt mit einer Toten und einer Schwerverletzten. Die schwächeren Verkehrsteilnehmer, also Fußgänger und Radfahrer, müssen hier offensichtlich deutlich besser geschützt werden. Die Polizei hat die Jahnallee am Cottaweg als Unfallhäufungsstelle deklariert.

Weitere Unfallschwerpunkte in Leipzig sind z.B. die Kreuzungen Marschner-/Käthe-Kollwitz-Straße und Bernhard-Göring-/Richard-Lehmann-Straße.

Um die Arbeit der Verkehrsunfallkommission weiter zu stärken, wurden zusätzliche Mittel in den Doppelhaushalt 2019/20 eingestellt. Diese können sowohl für bauliche Maßnahmen, Verkehrsschilder, Markierungen etc. verwendet werden, je nachdem, wie die Verkehrssicherheit am Unfallschwerpunkt am besten entschärft werden kann.

Die SPD-Fraktion hatte für die HH-Jahre 2019 und 2020 jeweils 500.000 Euro zusätzlich für die Entschärfung von Unfallschwerpunkten beantragt. Der Stadtrat hatte letztendlich für die Erhöhung der Verkehrssicherheit, zusätzliche Querungshilfen, Tempo 30 vor Schulen, Kitas und Horten für das HH-Jahr 2019 150.000 Euro und für das HH-Jahr 2020 345.000 Euro zusätzlich in den Haushalt eingestellt.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.12.2019 ein Konzept vorzulegen, welches das Ziel verfolgt, im Rahmen der Umsetzung des im Herbst 2018 beschlossenen Nachhaltigkeitsszenarios auch die Einführung eines 365-Euro-Tickets zu realisieren. Dies soll für verschiedene Zeitpunkte bewertet werden: 1.1.2021, 1.1.2024 und 1.1.2027. Darüber hinaus sollen Erfahrungen aus anderen deutschen Städten in diese Betrachtung einfließen, die aktuell mit Fahrpreissenkungen arbeiten. Bei der Prüfung und Erstellung des Konzepts sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

a) Verbindung zum Nachhaltigkeitsszenario. Es soll dargelegt werden, ob die Ziele des Nachhaltigkeitsszenarios wirklich allein durch eine Erweiterung des ÖPNV-Angebots erreicht werden können oder ob zur Zielerreichung nachfrageseitige Maßnahmen durch günstigere Tickets erforderlich sind. Dies soll insbesondere auch vor dem Hintergrund der geänderten Bevölkerungsprognosen betrachtet werden.

b) Induzierte Nachfrage. Es soll abgeschätzt werden, wie viele Kundinnen und Kunden der Leipziger ÖPNV durch ein 365-Euro-Ticket gewinnen kann. Bei der zu Grunde gelegten Preiselastizität soll besonders das insgesamt niedrige Einkommensniveau in Leipzig berücksichtigt werden.

c) Nötige Angebotserweiterungen. Basierend auf der induzierten Nachfrage sollen Vorschläge für die Angebotserweiterung entwickelt werden. Dabei soll ausdrücklich geprüft werden, ob mit Einführung des 365 € Tickets weitere Angebotserweiterungen, über die im Nachhaltigkeitsszenario bereits geplanten hinaus, erforderlich sind. Falls weitere Angebotserweiterungen nötig sind, soll untersucht werden, ob diese bereits vor 2024 mit einer Busnetzreform erreicht werden können, weil diese vor allem Verbindungen im Außenbereich und Radialverbindungen stärken würde.

d) Finanzielle Auswirkungen. Es soll kalkuliert werden, welche finanziellen Auswirkungen ein 365-Euro-Ticket hat. Dabei sollen die unmittelbaren Kosten und die Kosten der Kapazitätserweiterung berücksichtigt und jeweils dargestellt werden.

Abschließend legt der Oberbürgermeister ebenfalls bis 31.12.2019 ein Finanzierungskonzept über das Nachhaltigkeitsszenario für den Zeitraum 2021 bis 2030 vor, sowohl für die Stadt als auch für die LVV Gruppe. Dabei sind für die einzelnen Haushaltsjahre bzw. Wirtschaftsjahre die benötigten finanziellen Mittel in einen laufenden Zuschuss (Ausgleichsbedarf ÖPNV) und in einen Investitionszuschuss (Zusätzlicher Investitionsbedarf) aufzuschlüsseln.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem MDV die Einführung eines 365-Euro-Tickets für Leipzig zu sondieren und Gespräche mit Land und Bund über Fördermöglichkeiten zu führen.

 

Begründung

Der Stadtrat hat im Herbst 2018 das Nachhaltigkeitsszenario als Grundlage der Restrukturierung des urbanen Verkehrs beschlossen. Die Umsetzung ist eine große Herausforderung, denn vor allem die Ziele für den Ausbau und die attraktivere Gestaltung des ÖPNV sind sehr ambitioniert. Es geht darum, das Nachhaltigkeitsszenario energisch umzusetzen und dazu dient auch die Idee eines 365-Euro-Jahrestickets sowie der o.g. Antrag.

Zu a.: Das Nachhaltigkeitsszenario sieht eine Steigerung der Fahrgastzahlen auf 220 Millionen vor, was etwa einer Zunahme um 38 Prozent im Vergleich zu heute entspricht. Gleichzeitig wird aktuell von einem geringeren Bevölkerungswachstum ausgegangen (Zunahme um ca. 10%), sodass der Anstieg der Fahrgastzahlen nicht allein durch das Anwachsen der Stadtbevölkerung erreicht werden wird. Wir gehen davon aus, dass allein eine Verbesserung des ÖPNV-Angebots aufgrund des in der Stadt nach wie vor recht geringen Einkommens nicht zielführend sein kann. Vielmehr müssen Impulse gesetzt werden, um die Nachfrage nach dem ÖPNV zu erhöhen. Es soll allen gleichermaßen möglich sein, Busse und Bahnen zu nutzen.

Zu b: Die aktuellen Fahrpreise in Leipzig und das hier verfügbare Einkommen stehen in einem deutlichen Kontrast zu einander. Aus unserer Sicht ist es nicht zielführend gesamtdeutsche Durchschnittswerte beim Einkommen in die Untersuchung nach möglichen Kundenpotenzialen für den Leipziger ÖPNV einfließen zu lassen.

Zu c: Basierend auf den Ergebnissen der Untersuchung zur induzierten Nachfrage soll geklärt werden, ob und welche zusätzlichen Investitionen in Angebotserweiterungen erforderlich sind. Dabei soll berücksichtigt werden, dass das Nachhaltigkeitsszenario schon umfangreiche Investitionen in den Ausbau des ÖPNV vorsieht, mit denen eine Fahrgastzahl von 220 Millionen Kunden erreicht werden soll. Weitere sinnvolle Angebotserweiterungen sollen im Rahmen einer Busnetzreform geprüft werden. Der Vorteil einer Ergänzung des Busnetzes liegt vor allem darin, dass dafür geringere Investitionen notwendig sind und sich dies schneller umsetzen ließe. Sie kann vor allem da ansetzen, wo das aktuelle Angebot nicht ausreichend ist, so beispielsweise in den Außenbereichen der Stadt und auf den Radialen. Maßgabe hierfür ist, dass jeder Bus mindestens zwei Umstiegshaltestellen auf einem neuen Busring anfahren soll (siehe als ersten Vorschlag Grafik), um so unkomplizierte Übergänge zu S-Bahn oder Straßenbahn zu ermöglichen. Zudem soll die Einführung reiner Radial-Busse als Expressbusse geprüft werden, die nur markierte Umstiegspunkte miteinander verbinden. Im Außenbereich der Stadt ist ein Takt von 20 Minuten anzustreben.

Zu d: Bei der Abschätzung der finanziellen Auswirkungen soll berücksichtigt werden, dass ein 365-Euro-Ticket dem heutigen Abo light entspricht. Das Abo light müsste, um das Ziel eines 365-Euro-Tickt mit den definierten Leistungsspektrum zu erhalten, um 281,80 € günstiger werden. Andere Abos sollen erhalten bleiben und ebenfalls günstiger werden, aber keinesfalls über diesen Betrag hinaus. Die Kalkulation soll zwei Zwischenergebnisse beinhalten:

    • Die unmittelbaren Kosten des Tickets. Bei den unmittelbaren Kosten sind zunächst Mindereinnahmen aus den bestehenden Abos zu berücksichtigen, Mindereinnahmen aus Tarifwechslerinnen und -wechslern (Personen, die heute andere Ticketangebote nutzen, für die sich der Wechsel des Tarifs mit einem 365-Euro-Ticket aber lohnt). Dem soll gegenüber gestellt werden, welche zusätzlichen Einnahmen durch Umsteigerinnen und Umsteiger zu erwarten sind, die den ÖPNV bisher kaum oder nicht nutzen.
    • Die geschätzten Kosten für Kapazitätserweiterungen. Dies bezieht sich zunächst auf das bestehende Netz, insbesondere durch die Anschaffung oder den Einsatz größerer Fahrzeuge. Zudem sind möglichen Netzerweiterungen, etwa durch eine Busnetzreform oder neue Straßenbahnstrecken, in den Blick zu nehmen. Es ist darzustellen, von welchen Fördermöglichkeiten die Stadt Leipzig heute schon Kenntnis hat, sie sind den Berechnungen zu Grunde zu legen.

Der Oberbürgermeister soll ein Finanzierungskonzept sowohl für die Stadt als auch die LVV für den Zeitraum 2021 bis 2030 vorlegen. Dabei sind für die einzelnen Haushaltsjahre bzw. Wirtschaftsjahre die benötigten finanziellen Mittel in einen laufenden Zuschuss (Ausgleichsbedarf ÖPNV) und in einen Investitionszuschuss (Zusätzlicher Investitionsbedarf) aufzuschlüsseln.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Flurstück 267 in der Gemarkung Connewitz (Wolfgang-Heinze-Straße) von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gemäß der „Richtlinie der BImA zur verbilligten Abgabe von Grundstücken“ (VerbR 2018) für die Stadt Leipzig, bzw. die LWB als Erstzugriffsberechtigte zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus zu erwerben.
  2. Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, zu prüfen, welche Grundstücke in Leipzig ebenfalls dem Bund gehören, von diesem nicht weiter benötigt werden und sich für Vorhaben der Stadt Leipzig eigenen, um daraufhin mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über deren Erwerb zu verhandeln.

 

Begründung:

Das benannte Grundstück befindet sich in Connewitz und gehört der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Durch das Wachstum der letzten Jahre hat sich der Wohnungsmarkt in Leipzig drastisch geändert. Wohnraum wird knapp und die Mieten steigen. Damit verbunden steigen auch die Preise für Grund und Boden. Zwar kann die Stadt Vorkaufsrechte auch bei privaten Anbietern nutzen, muss jedoch hier zum Höchstangebot kaufen. Anders verhält es sich bei Grundstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Auf diese Grundstücke hat die Stadt Leipzig ein Erstzugriffsrecht/Direktkaufrecht ohne Bieterverfahren (Siehe Antwort zur Anfrage NR. VI-F-06570-AW-01), zudem würde maximal der Verkehrswert als Kaufpreis anfallen. Das Grundstück ist von Größe und Lage für Wohnungsbau sowie soziale Infrastruktur, wie bpsw. eine Kindertagesstätte, geeignet.

Die Stadt könnte das Grundstück mit dem Ziel der Errichtung sozialen Wohnraums und gegebenenfalls auch von sozialer Infrastruktur erwerben. Damit ließe sich der Kaufpreis nach „Richtlinie des Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR 2018)“ noch einmal weit unter den Verkehrswert senken. Die Preisminderung beträgt laut Richtlinie 25.000 Euro Abschlag je Wohneinheit im sozialen Wohnungsbau.

Connewitz gehört zu den Stadtteilen in denen Bauland nicht nur rar ist, sondern auch die Mieten in den letzten Jahren über den städtischen Durchschnitt gestiegen sind. Um die soziale Durchmischung auch von Stadtteilen sicherzustellen, wäre der Standort für unbefristeten sozialen Wohnungsbau geeignet und könnte einen Beitrag leisten, sozialen Wohnraum in Connewitz zu schaffen. Zudem ist der Standort auf Grund seiner Nähe zum Herderpark geeignet, um im Erdgeschoss eines der Gebäude eine Kindertagesstätte zu integrieren.

Die Stadt Leipzig hat den Auftrag Flächenreserven zu schaffen, um Wohnungsbau, die Errichtung von sozialer und Bildungsinfrastruktur sowie Gewerbeansiedlungen ermöglichen zu können. Eine enge Abstimmung mit der BImA wäre hierbei eine gute Möglichkeit, abzuklären, ob sich weitere für die Stadt Leipzig nützliche Grundstücke im Besitz des Bundes befinden, die dort auch zur Veräußerung vorgesehen sind, um so eine gezieltere strategische Liegenschaftspolitik betreiben zu können.

Beschlussvorschlag:

Der Masterplan wird im Kapitel 3.3.3. wie folgt geändert:

„… An der Ostseite des Quartiers gibt es eine durchgehende Radwegeverbindung (Rad-Gehweg) entlang der Bahngleise. Dabei wird prioritär die Variante mit einem baulich getrennten Radweg vom Vorhabenträger erarbeitet und mit dem VTA abgestimmt. Entlang der Bahntrasse wird der Gohliser Radweg realisiert und eine leistungsfähige Radverbindung in Richtung Hauptbahnhof und Stadtmitte geschaffen….“

 

Begründung:

Ein durchgehender Radweg vom Zentrum über Gohlis nach Norden / Nordwesten ist schon lange in vielen Planungsvarianten vorgesehen.

Ein nicht im Mischverkehr oder gemeinsam mit dem Fußverkehr verlaufender Radweg wäre die beste Lösung für alle Beteiligten, da man sich so am wenigsten gegenseitig behindert.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 2. Quartals 2020 gemeinsam mit dem City Leipzig Marketing e.V. und dem Amt für Wirtschaftsförderung sowie geeigneten Partnern ein Konzept zu erarbeiten, wie in der Leipziger Innenstadt und an den Magistralen die Einzelhandelsvielfalt durch kleine Läden erhöht werden kann, damit Monotonie und Leerstand vermieden werden kann.

Ziel ist, eine Vision oder Neuausrichtung für die Innenstadt und die Magistralen zu entwickeln, die mehr Mut zur Kleinteiligkeit im Bestand in den neu zu planenden Teilen und auch beim Sprung über den Ring beweist.

Es geht vor allem darum, dass bestehende Geschäfte sowie neue und innovative Läden und Geschäftsideen beraten und unterstützt werden sollen, wie bspw. Pop-up-Stores, Läden mit Waren aus Manufakturen oder Handwerkerläden, kleine Produktionsstätten mit Verkauf, nachrangig auch Showräume oder Filialen von interessanten Onlineshops.

Das Konzept soll auch beinhalten, wie man mit guten Geschäftsideen oder durch das Zusammenlegen von Geschäften mit ähnlicher Zielgruppe, wie bspw. Handwerkerpassagen oder Manufaktur-Straßen, Besucherströme leiten kann, um damit auch kleine Innenstadtstraßen und Passagen interessanter für Geschäfte zu machen.

Eine Art „Spin Lab“ für die beste Einzelhandelsidee, gern aus ganz Deutschland, wäre ein wichtiger erster Schritt auf diesem Weg.

Das Dezernat Wirtschaft stellt gemeinsam mit den Partnern aus dem Magistralenmanagement deren Bemühungen zu dem Thema im FA Wirtschaft/Arbeit und Digitales und den entsprechenden SBBR, um dort Bedarfe zu erfragen, vor.

Begründung:

Durch die Schließung der Karstadt-Filiale wurde ein Loch in die Einzelhandelsstruktur der Leipziger Innenstadt gerissen, die möglichst so geschlossen werden sollte, dass die Innenstadt nicht der Beliebigkeit und Eintönigkeit preisgegeben wird.

Durch die Mietpreisentwicklung der letzten Jahre ist es für mittelständische Einzelhändler schwieriger geworden, in der Innenstadt Fuß zu fassen. Wenn neue Geschäfte eröffnet werden, sind es oft Filialen größerer Handelsketten, wodurch nicht nur die Innenstadt nach und nach ihren Charakter einbüßt sondern auch die Angebotsbreite im Einzelhandel zurückgeht. Wir sehen den Bedarf, hier mit entsprechenden Konzepten zu reagieren, um mehr Vielfalt und wieder eine größere Angebotsbreite in der Innenstadt zu ermöglichen.

In Deutschland gibt es viele Produkte aus handwerklicher Herstellung, die viel zu selten in Innenstädten erworben werden können. Der Kauf in Ladengeschäften hat noch einmal eine andere Dimension als der Erwerb in Internet, denn die Produkte können angefasst und ausprobiert werden, der Einkauf bekommt dadurch auch eine emotionale Komponente. Wir wollen, dass auch Möglichkeiten geschaffen werden, wo sich künftige Gewerbetreibende ausprobieren können. Gemeinsam mit den Vermietern und dem City Leipzig Marketing e.V. sollen Möglichkeiten für Manufakturpassagen, die Belebung der Handwerkerpassage, die Schaffung von Pop-up-Stores oder das Probieren von Geschäftsideen erarbeitet werden.

Als eine Art Vorbild dafür kann der Weihnachtsmarkt dienen, wo natürlich Glühwein und Fressbuden am meisten profitieren und die höchsten Standgebühren zahlen, wo es aber auch einen Mindestbestand an Kunstgewerbe und Verkaufsständen geben muss, die geringere Standmieten zahlen müssen, durch die der Weihnachtsmarkt an Attraktivität gewinnt.

In diesem Zusammenhang sehen wir auch Potenziale an den Magistralen, die im Hinblick auf einen vielfältigen Einzelhandel noch Nachholbedarf haben, obwohl es dort durchaus die räumlichen Möglichkeiten gebe, auch einmal alternative Konzepte auszuprobieren. Dieser Aspekt soll in der Konzeption deshalb auch Berücksichtigung finden.

Die Stadt München hat dieses Thema beispielsweise bereits in ihrer Innenstadtkonzeption aufgegriffen, weil auch dort das Problem erkannt worden ist, dass die Attraktivität der Innenstadt leidet, wenn die Angebotsvielfalt im Einzelhandel auch durch einen steigenden Filialisierungsgrad  abnimmt.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen, um die Sicherung und Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen im Rahmen einer integrierten Stadtentwicklung zu schaffen und voranzutreiben. Dabei soll zunächst beispielhaft die Musikclubszene behandelt werden und darauf aufbauend auch die weiteren Cluster der Kultur- und Kreativwirtschaft.

  1. In Zusammenarbeit mit der IHK und der IG Livekommbinat Leipzig (Interessengemeinschaft Leipziger Live-Musik-Spielstätten) erfolgt eine Erfassung der derzeit genutzten Standorte und die Entwicklungsperspektiven der Clubszene (Clubkataster).
  2. Es sind Handlungsempfehlungen und Instrumente gemeinsam mit der IHK, der IG Livekommbinat Leipzig und der LTM  zu entwickeln und darzustellen, wie die Bedarfe der Kultur- und Kreativwirtschaft im Rahmen einer integrierten Stadtentwicklung in städtebaulichen Planungen unter folgenden Maßgaben und Zielsetzungen berücksichtigt werden können

    a. Sicherung von kreativen Räumen der Musik- und Clubkultur in urbanen Quartieren, sowie Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und Instrumenten bei Nutzungskonflikten im Bestand, z.B. Einbeziehung in ein Quartiersmanagement.

    b. Entwicklung und Etablierung von kreativen Räumen, insbesondere der Musik- und Clubkultur, bei der städtebaulichen Planung neuer Stadtquartiere sowie Sicherung von bereits vorhandenen Musikclubs bzw. anderweitigen Kreativnutzungen.

    c. Identifizierung potenzieller „Eroberungs- und Erprobungsräume“ für kreative Szenen in altindustriellen und in Umwandlung befindlichen Stadtlagen.

    d.  Auswertung der Erfahrungen und der Handlungspraxis andere Großstädte, wie z.B. Hamburg, Berlin und Köln, zu Fragen des Lärmschutzes (Lärmschutzbord, Lärmschutzfonds) sowie Kulturraumschutzmaßnahmen (Freiraumkataster).

    e. Mobilisierung von Knowhow und Verstetigung des Austauschs mit der Kreativszene durch Aufbau eines Netzwerks, z.B. in Form eines Beirats.

    f. Analyse und Darstellung von Förderprogrammen des Freistaates Sachsen, des Bundes und der EU zur Unterstützung dieser Zielsetzungen

  3. Für die Umsetzung dieses Antrags soll auch externe fachliche Beratung genutzt werden. Hierfür sind entsprechende Mittel einzustellen.

 

Begründung:

Leipzig hat eine lebendige Kreativ- und Kulturszene. Aber Leipzig wächst und damit nimmt auch der Nutzungsdruck auf die nur begrenzt verfügbaren Flächen vor allem in urban geprägten Lagen mit Entwicklungspotenzial zu.

Kreativen Szenen droht schleichende Verdrängung. Dies wird aktuell am Beispiel der Musikclubszene deutlich, betrifft aber auch die übrigen Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Leipzig übt eine große Anziehungskraft auf Kulturschaffende und Kreative aus. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist längst ein relevanter Wirtschaftsfaktor für Leipzig, dessen Bedeutung zunimmt. Das gilt auch für die Musikszene.

Aufgabe einer integrierten Stadtentwicklung ist es kreative Räume, z.B. für die Musik- und Clubkultur, nicht nur zu sichern sondern neue Entfaltungsmöglichkeiten zu schaffen.
Die Untersuchungs- und Handlungsempfehlungen dienen den städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und den in Arbeit befindlichen Stadtentwicklungskonzepten.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kommunale Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung per Gesellschafteranweisung zu beauftragen, nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nach Lage, Größe und Bebaubarkeit für neue Schulen und Kindertagesstätten sowie Wohnungsbau oder Gewerbeansiedlungen geeignet sind, der Stadt Leipzig oder auch anderen kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig zum Verkehrswert zum Kauf anzubieten. Sollten die Kommune oder andere kommunale Gesellschaften kein Interesse an einem solchen Grundstück haben, verbleibt es vorerst im Portfolio des Ursprungsunternehmens.

Begründung:

Die kommunalen Beteiligungsunternehmen verfügen auf dem Leipziger Stadtgebiet über zahlreiche Grundstücke in unterschiedlichen Stadtbezirken und Ortsteilen. Bereits im Jahr 2013 hatte die SPD-Fraktion über ihren  Antrag  A 434/13 „Grundstücksverkäufe transparenter gestalten“ eine engere und vor allem frühzeitige Abstimmung zwischen Stadt und kommunalen Unternehmen gefordert, um eine Veräußerung von stadtstrategischen Grundstücken an Dritte zu verhindern. Als Erweiterung dieser Forderung ist dieser Antrag zu verstehen, indem sämtliche nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nach Lage, Größe und Bebaubarkeit grundsätzlich für die Erweiterung der Sozial- und Bildungsinfrastruktur bzw. den Bau von Wohnungen oder hochwertige Gewerbeansiedlungen geeignet sind, der Stadt Leipzig bzw. kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig angeboten zum Verkehrswert angeboten werden.

Die Stadt Leipzig erhält so die Möglichkeit, den Aufbau einer Flächenreserve zu beschleunigen, und kommunale Unternehmen werden dadurch auf Veräußerungsabsichten anderen kommunaler Unternehmen aufmerksam und könne so eigene Flächenbedarfe unkompliziert decken.

Da in den vergangenen Jahren die Gelder für den strategischen Grunderwerb mitunter nicht ausgeschöpft worden sind, soll die Stadt diese Mittel auch hierbei einsetzen.