Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

4. Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat bis zum I. Quartal 2018, spätestens jedoch mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes dar, wie der Standort Naturkundemuseum in der Halle 7/Baumwollspinnerei besser an das ÖPNV-Netz angeschlossen wird. Dabei ist insbesondere eine veränderte Linienführung der Buslinie 60 direkt zur Halle 7 und eine weitere südliche Wegeverbindung zum S-Bahnhof Plagwitz mit Zugang zur S-Bahn und zur Straßenbahn zu untersuchen.

 

Begründung:

Der geplante Standort für das neue Naturkundemuseum, das LOFFT e.V. und das LTT e.V. ist durch die S-Bahn, die Straßenbahn und den Bus im weiteren Umfeld gut zu erreichen. Der fehlende direkte Zugang zum ÖPNV soll insbesondere durch eine veränderte Busverbindung und durch eine zusätzliche Wegeverbindung im Süden des Bahnhofes Plagwitz mit verbessertem Zugang zur S-Bahn und Straßenbahn (Linie 14) geprüft werden.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Voraussetzung für die Umsetzung der Beschlusspunkte 1 und 2 ist, dass durch das Änderungsverfahren zum B-Plan keine Schadenersatzansprüche von derzeitigen und künftigen Nutzern der angrenzenden Gewerbegrundstücke an die Stadt Leipzig gestellt werden.

 

Begründung:

Mit der Ergänzung des Beschlussvorschlages soll ausgeschlossen werden, dass durch ein Änderungsverfahren zum B-Plan der Stadt Leipzig ein Schaden entsteht.

Dies könnte durch eine vertragliche Regelung mit den Nutzern ausgeschlossen werden.

Der Beschlusspunkt 3 wird wie folgt geändert:

Für die Maßnahmen B 3 „Kampagne und Bündnis für kostengünstiges Bauen“ wird der noch bestehende Sperrvermerk auf dem Innenauftrag 106452200001, Sachkonto 42711200 in Höhe von 30.000 € im Haushaltsjahr 2017 und 150.000 € im Haushaltsjahr 2018 aufgehoben.

Der Sperrvermerk für 2018 in Höhe von 150.000 € wird erst durch eine gesonderte Informationsvorlage an den Stadtrat, die ein konkretes Modellvorhaben beschreibt, terminiert und fördert, freigeben, andernfalls wird das Geld vollständig für den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen für Wohnungen für Berechtigte nach SGB II und SBG XII eingesetzt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Verein „Wohngemeinschaft Connewitz e.V.“ bei der Realisierung seines inklusiven Wohnprojekts in der Probstheidaer Straße 40a angemessen zu unterstützen. Dies soll auch vor dem Hintergrund der mit der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts beschlossenen Leitlinie 3 geschehen, worin Menschen mit Behinderungen besonders unterstützt werden sollen, in dem insbesondere auch Pilot- bzw. Modellprojekte von Behinderten-Wohngemeinschaften im Wohnungsbestand für mehr Integration vor allem junger geistig und körperlich behinderter Menschen gefördert werden sollen.

Sachverhalt:

Das ambulante Wohnen stellt eine wichtiger werdende Form des selbstbestimmten Wohnens für Menschen mit Behinderungen dar. Das vom „Wohngemeinschaft Connewitz e.V.“ initiierte Projekt ist ein entsprechendes Modellprojekt, das die Integration von geistig und körperlich behinderten Menschen fördern soll. Dadurch können wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, wie Aufbau und Umsetzung weiterer inklusiver Wohnprojekte in Leipzig stattfinden kann.

Um das Projekt auf sichere Füße zu stellen und ihm zum Erfolg zu verhelfen, soll die Stadtverwaltung mit der Erarbeitung von Förderszenarien beauftragt werden. Aktuell geht der Verein von einem Finanzbedarf von 180.000 Euro aus.

ÄA 1 – SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Ertüchtigung der Wegeverbindung vom Rennbahnsteg durch die Nonne bis zur Industriestraße als Zuwegung zum Clara-Zetkin-Park vorzunehmen.

Der Entwurf der Maßnahme wird im Ausschuss Umwelt und Ordnung vorgestellt und hiernach in  das Teilkonzept 1 Wege und Verkehr integriert.

Begründung:

Die o.g. Wegeverbindung ist eine wichtige Relation für den Fuß- und Radverkehr. Durch zum Teil massive Pfützenbildung durch Starkregenereignissen und Hochwasser (wie auch in der Küchenholzallee) ist die Nutzung eingeschränkt, zuweilen gar nicht möglich ohne negative Beeinflussung für den Auwald.

 

ÄA 2 – SR M. Weber

Beschlussvorschlag:

Durch eine entsprechende Angebotsplanung soll der Alltagsradverkehr durch Anreize vermehrt auf öffentlich gewidmete Straßen im Nahumfeld des Clara-Zetkin-Parks mit Ausnahme der Anton-Bruckner- und Max-Reger-Allee geführt werden.

Insbesondere wird der Oberbürgermeister beauftragt, bis Ende 2017 zu prüfen, inwieweit eine Vervollständigung der Radverkehrsanlagen in der Karl-Tauchnitz-Str. möglich sind. Das Prüfergebnis ist den Ausschüssen Umwelt/Ordnung und Stadtentwicklung/Bau vorzustellen und hiernach in das Teilkonzept 1 Wege und Verkehr zu integrieren.

Begründung:

Vor allem der südliche und nördliche Hauptweg durch den Johanna-Park wird intensiv durch den Radverkehr genutzt. Ein Verweilen an diesen Hauptwegen ist durch die hohe Verkehrsbelegung und durch eine massive Staubaufwirbelung kaum möglich. Durch eine geeignete Angebotsplanung sollen mehr Radfahrende des Alltagsradverkehrs animiert werden, Radverkehrsanlagen am Rande des Parks parallel zur Straße zu nutzen.

 

ÄA 3 – SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine bauliche Veränderung der Wegeverbindung vom M.-Luther-Ring zur F.-Ebert-Straße, verbunden mit einer Trennung des Rad- vom Fußverkehrs, zu prüfen. Damit einhergehend ist eine Veränderung der Radverkehrsführung am Beginn der Grünanlage am M.-Luther-Ring (aus Fahrtrichtung Lotterstraße).

Der Entwurf der Maßnahme wird im Ausschuss Umwelt und Ordnung vorgestellt und hiernach in  das Teilkonzept 1 Wege und Verkehr integriert.

Begründung:

Die Wegeverbindung Lotterstraße-Grünanlage parallel zur Rudolphstraße/Manetstraße-Johannapark ist eine sowohl vom Fuß- als auch vom Radverkehr stark frequentierte Achse. Häufig kommt es zu Konfliktsituationen zwischen Fußgängern und Radfahrenden, insbesondere am Beginn der Grünanlage, da hier der Radverkehr direkt auf den Fußweg geführt wird. Eine nachhaltige Trennung der Verkehre ist aus unserer Sicht dringend notwendig.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Hundesteuersatzung & die Polizeiverordnung so angepasst werden können, dass
a) die Hundesteuer gestaffelt wird, sodass Wach- und Schutzhunde auf (Privat-)Grundstücken den niedrigsten Satz zahlen und die Summen für Erst- und Zweithund entsprechend angehoben werden
b) eine Chippflicht für Hunde ab 01.01.2018 stadtweit gilt und die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet werden

Begründung:
Im Stadtgebiet Leipzig lebt eine nicht unerhebliche Anzahl von Hunden, die nur geschätzt werden kann, weil es nicht alle Hundehalter ihr Tier auch anmelden. Die Tiere sind gemäß
Hundesteuersatzung bis spätestens 12 Wochen nach Haltungsbeginn und Polizeiverordnung anzumelden und für sie ist Hundesteuer zu entrichten. Darüber hinaus bestehen weitere
Pflichten der Hundehalter in Bezug auf Leinenzwang, u.U. Maulkorbpflicht, Entsorgung des Kotes, etc.
Die Einhaltung dieser Regelungen durch HundehalterInnen findet allerdings nur sehr unterschiedlich statt. Dies zeigt sich auch in den gehäuften Beschwerden über unangeleinte
Hunde im öffentlichen Raum, die Kothaufen auf Grünflächen und Gehwegen und nicht verwendete Maulkörbe im ÖPNV.
Daher sollen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die eindeutige Identifizierbarkeit der Hunde mittels einer Chipflicht zu gewährleisten. Damit kann sichergestellt, dass der
illegale Handel mit Hundemarken sowie Ausreden unwirksam werden.
Um die Sicherheit in den Ortsteilen des Stadtgebietes zu erhöhen, soll geprüft werden, inwieweit die dort zur Sicherung des Grundstücks eingesetzten Hunde durch eine
Ermäßigung der Hundesteuer weiter bezahlbar bleiben.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, stadtbezirksbezogene Aspekte verstärkt in die Arbeit des Kommunalpräventiven Rates einzubinden. Möglich wäre dies durch eine zusätzliche Arbeitsgruppe des KPR, in der Stadtteilakteure ( Bürgervereine, großer Vermieter, Magistralen- oder Quartiersmanagements etc.) eingebunden werden und ggf. die Verantwortung übernehmen oder durch einen intensiveren Austausch des KPR mit Stadtbezirksakteuren auf Arbeitsebene.
  2. Die Stadtverwaltung unterbreitet bis Ende 2017 einen Vorschlag, wie die stadtbezirksbezogene Arbeit im KPR mit dem Ziel besser verankert werden kann, Themen und Aufgabenfelder, die in den Stadtbezirken vorrangig sind, stärker in den Fokus zu nehmen, sowie eine Abschätzung des langfristig dafür nötigen zusätzlichen Personal- und/oder Sachmittelbedarfs.

Begründung:

Wir haben in der Stadt Leipzig ein Problem mit zunehmender Kriminalität. Oftmals spielen dabei konkrete Räume und Strukturen vor Ort eine Rolle. Lokalen Akteuren im Stadtbezirk, wie großen Vermietern und Einkaufszentren mit eigenen Sicherheitskräften, mobilen Jugend- und Sozialarbeitern, Quartiers- und Magistralenmanagements, Bürgerpolizisten und Polizeirevierführer, Betreibern öffentlicher Einrichtungen, dem Stadtordnungsdienst usw. sind diese gut bekannt. Durch gemeinsames Agieren und abgestimmtes Handeln kann zeitnah auf aktuelle Herausforderungen und Kriminalitätsschwerpunkte reagiert werden.

So zeigen Beispiele aus dem Stadtbezirk West, wie durch entsprechende Aktivitäten mehrerer Akteure kriminellem Handeln von Kinder- und Jugendbanden an großen Einkaufszentren entgegengewirkt werden konnte. Das Gleiche gilt in ersten Ansätzen auch für den Bereich Stuttgarter Allee bezüglich Ordnungs- und Sicherheitsproblemen. Dennoch gibt es dort und im Stadtbezirk allgemein noch weitere problembehaftete Orte z.B. am Kulkwitzer See. Mehrere Grünauer Stadtteilakteure haben in ersten Gesprächen bereits Interesse an einer intensiveren Zusammenarbeit mit dem Kommunalpräventiven Rat gezeigt.