Änderungsantrag zum Antrag “Änderung des B-Planes 170”
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: Voraussetzung für die Umsetzung der Beschlusspunkte 1 und 2 ist, dass durch das Änderungsverfahren zum B-Plan keine Schadenersatzansprüche von derzeitigen und künftigen Nutzern der angrenzenden Gewerbegrundstücke an die Stadt Leipzig gestellt werden. Begründung:…



















