Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung richtet einen Handwerker-Pool für kommunale Schulen und Kindertagesstätten bis August 2017 ein. Dabei ist zu prüfen, ob Reparaturleistungen in kommunalen Schulen und KiTas über Rahmenzeitverträge erfolgen können, eine Anpassung der Tätigkeitsbeschreibung von Hausmeistern an Schulen möglich ist oder eine Handwerkerabteilung Schulen in der Stadtverwaltung aufgebaut wird.

Sachverhalt:

In unseren Schulen und Kindergartenstätten fallen jedes Jahr viele kleine und größere Reparaturen an. Schulhausmeister dürfen diese in den allermeisten Fällen nicht beheben. Die Schulen und Kindertagesstätten müssen also extern nach Handwerkern suchen. Bis alles wieder repariert ist, kann einige Zeit vergehen. Dies verursacht mehr Kosten, da alle Leistungen einzeln eingekauft werden müssen und kann zu höheren Kosten führen, da die Schäden nicht zeitnah behoben werden.

Ein Handwerker-Pool kann hier Abhilfe schaffen. Möglich wäre es entweder einen stadtweiten Handwerker-Pool über Rahmenzeitverträge zu bilden oder die Stadt baut eine Schulhandwerkerabteilung in der Stadtverwaltung auf oder über eine Anpassung der Tätigkeitsbeschreibung von Schulhausmeistern. Ziel ist, dass sich die Schulen unbürokratisch Hilfe organisieren können und Schäden zeitnah behoben werden. Die aufgezeigten Möglichkeiten wären mindestens haushaltsneutral, da die Leistungen nicht mehr einzeln beauftragt werden müssen.

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei sämtlichen Bauleitplanungen mit geplanter Wohnbebauung zu prüfen, inwiefern und in welcher Größenordnung Festsetzungen nach § 9 Abs.1 Nr. 7 BauGB für angemessenen Wohnraum gemäß DS-0687/14 (Kosten der Unterkunft und Heizung: Methodenwechsel beim „Schlüssigen Konzept“ und Anpassung der Eckwerte der angemessenen Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII) anwendbar sind.

Das Prüfergebnis ist dem Stadtrat mindestens drei Monate vor der behördlichen Erklärung der Zulässigkeit des Vorhabens, spätestens jedoch mit dem zu beschließenden Satzungsbeschluss, schriftlich vorzulegen.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei sämtlichen Bauanträgen zu Wohnungsbauvorhaben nach §34 BauGB zum Geschosswohnungsbau bei Bauherren darauf hinzuwirken, das eine von drei geschaffenen Wohneinheiten im Sinne der Vorlage DS-0687/14 errichtet werden. Im jährlich
erscheinenden Monitoringbericht Wohnen ist darüber zu informieren, wie viel Wohneinheiten im Sinne des Beschlusses DS-0687/14 im Verhältnis zu allen genehmigt Wohneinheiten nach §34 BauGB genehmigt worden sind.

Begründung:

Der Quartalsbericht III/2016 zeigt auf, dass der marktaktive Leerstand in Leipzig Ende 2015 auf 3 Prozent abgeschmolzen ist. Bereits der Monitoringbericht 2013/2014 wies darauf hin, das „die Nachfrage nach Einraumwohnungen und Wohnungen mit mindestens vier Räumen größer ist als
das Wohnungsangebot“ (Berichtszeitrum 2012). Auf Grund der Einwohnerentwicklung Leipzigs im Verhältnis zur Neubautätigkeit ist davon auszugehen, dass sich die Lage bei diesen Wohnungsgrößen weiter dramatisch zugespitzt hat. Das führt u.a. dazu, dass Bezieher von Transferleistungen als Einpersonenhaushalte in zu große Wohnungen ziehen und die Mehrkosten in vielen Fällen selbst tragen müssen. Damit kann man zumindest in Teilbereichen eine Erfüllung von § 556d Abs. 2
Satz 2 BGB für Leipzig erkennen.

Der Bund stellt für die Jahre 2017 und 2018 dreimal mehr Mittel als zuvor – also jeweils 1,5 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau – zur Verfügung.
Der Landtag Sachsen hat im November 2016 wiederum die „Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum“ (RL gMW) beschlossen. Den Städten Leipzig und Dresden stehen mit Beschluss des sächsischen Doppelhaushaltes für 2017
und 2018 demnach jeweils jährlich 20 Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist ab sofort die Möglichkeit gegeben, in Bebauungsplänen Festsetzungen nach Baugesetzbuch §9 Abs.1 Nr. 7 zu treffen, wonach
Wohngebäude mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können. Aber auch §34 BauGB Vorhaben sollten von der sozialen Wohnraumförderung profitieren können.

Aus Sicht der SPD-Fraktion sollte sich eine Förderung nahezu an den Kriterien zu  Ausstattungsmerkmalen und Wohnungsgrößen nach DS-0687/14 respektive §22 SGB II orientieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass mittelfristig Transferleistungsempfänger und Haushalte mit geringem Einkommen von der RL gMW partizipieren können. Klar ist aber auch, das eine Förderung durch die RL gMW auf das Leipziger KdU-Niveau – anders als in Dresden – nicht realistisch ist. Diese Diskrepanz kann dieser Antrag nicht auflösen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister prüft bis zum Ende des 2. Quartals 2017 die Möglichkeiten einer zeitnahen Umsetzung von „offenen Bebauungsplänen“ und unterbreitet einen Verfahrensvorschlag. Das sind die Bebauungspläne, die als Satzung beschlossen wurden und in Kraft getreten sind, jedoch noch nicht oder in größeren Teilen noch nicht realisiert werden konnten. Die spezifischen Historien der B-Pläne sollen dabei berücksichtigt werden.
  2. Priorität bei der Prüfung haben die Bebauungspläne, bei denen zeitnah ein Grundstücksverlust der im Eigentum der Stadt Leipzig stehenden Flächen droht und die Bebauungspläne, die eine größere Anzahl an Bebauungsmöglichkeiten beinhalten.
  3. Die Stadt soll prüfen und einen Vorschlag unterbreiten, wie insbesondere Leipziger Familien mit mehreren Kindern neben der bestehenden städtischen Eigenheimrichtlinie beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden können.

Begründung:

In der Antwort der Verwaltung zur Anfrage Nr. VI-OB-03331 wird deutlich, dass derzeit acht Bebauungspläne mit bisher nicht realisierten Bebauungsmöglichkeiten im Stadtgebiet existieren.

Da die Nachfrage nach Wohneigentum, insbesondere bei Familien mit mehreren Kindern, in der stark wachsenden Stadt weiterhin zunimmt, sollen die derzeit noch nicht bebauten Flächen innerhalb der beschlossenen Bebauungspläne zügig für eine Bebauung vorbereitet werden.

Ziel soll es sein, vor dem Ausweisen von neuen Baugebieten zunächst die vom Stadtrat beschlossenen Bebauungsmöglichkeiten zu realisieren.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt für die Stadt Leipzig ein neues Fußverkehrskonzept zu erarbeiten und es dem Rat Ende des IV. Quartals 2017 vorzulegen.

Begründung:

Der Fußverkehr ist nachhaltig und ermöglicht den Menschen eine selbstständige Teilnahme an der Mobilität und am städtischen Leben. Er verbindet die Verkehrsmittel untereinander, insbesondere der öffentliche Verkehr ist auf gute Rahmenbedingungen für seine Passagiere angewiesen.

Folgende strategische Ziele sollen im Rahmen des Fußverkehrskonzeptes verfolgt werden:

  • Der Fußverkehr soll als wichtige Mobilitätsform im städtischen Gesamtverkehr gefördert werden.
  • Der Anteil des Fußverkehrs soll gemessen am städtischen Gesamtverkehr deutlich gesteigert werden.
  • Die Fußgängerverbindungen sind durchgehend, sicher und attraktiv zu gestalten.

Die  Erarbeitung  des  Fußverkehrskonzeptes  umfasst in Anlehnung  an die  Planungsprozesse  bei  anderen  Verkehrsarten (bspw. ÖPNV oder  Radverkehr) die  Festlegung  von  Grundsätzen,  Leitlinien  und  Qualitätsstandards, die die Grundlage für die Entwicklung eines attraktiven, sicheren und lückenlosen Netzes bilden. Hinzu kommt eine problemorientierte Bestandsanalyse sowie ein Maßnahmen- und Handlungskonzept, das von einer entsprechenden Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet werden muss. Das Ziel eines Fußverkehrskonzepts muss es sein, ein möglichst engmaschiges, sozial sicheres Wegenetz zu schaffen, das neben größtmöglicher Bewegungsfreiheit auch entsprechende Wahlmöglichkeiten und ein hohen Maß an Aufenthaltsqualität bietet.

Es gibt zahlreiche Argumente, den Fußverkehr in Städten zu fördern. Einer der wichtigsten Gründe ist hierbei sicher der Gesundheitsaspekt, denn  das Zufußgehen verbessert das Wohlbefinden, erhält die Gesundheit und sichert zudem Mobilität bis ins hohe Alter. Fußverkehr verursacht darüber hinaus keinen Lärm, keine Schadstoffe und verbraucht wenig Ressourcen. Attraktive Fußwege sind zudem eine Voraussetzung dafür, dass für kurze Strecken das Auto stehen gelassen und der ÖPNV besser angenommen wird. Fußgänger beleben den öffentlichen Raum, was die Attraktivität von Städten und auch deren soziale Sicherheit erhöht. Für Handel, Gastronomie und Tourismus bietet ein starker Fußverkehr zahlreiche Vorteile, weil dadurch größerer Anteil an Laufkundschaft generiert werden kann.

Gute Lebensbedingungen und attraktive öffentliche Räume machen eine Stadt interessant für ihre Bewohner, für Besucher und für Investoren. Aus unserer Sicht hat es für die Stadt Leipzig sowohl wirtschaftlich als auch im Bereich der Stadtentwicklung deutliche Vorteile, den Fußverkehr zu fördern und ein entsprechendes Fußverkehrskonzept zu erstellen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die verkehrliche Erschließung des geplanten Nahversorgers am Felsenkeller hinsichtlich einer gemeinsamen Ein- und Ausfahrt für Nahversorger und Stadtteilbibliothek von der Zschocherschen Straße zu prüfen und abzuändern mit dem Ziel, dass die geplante Ein- und Ausfahrt für alle Verkehrsteilnehmer ausschließlich in der Zschocherschen Straße auch nach Neubau der LVB-Haltestelle erfolgt.

Begründung:

Der geplante Nahversorger am Felsenkeller wurde in den zuständigen Gremien in den letzten Wochen intensiv diskutiert. Insbesondere die verkehrliche Erschließung erscheint uns noch nicht zufriedenstellend gelöst.

Wir möchten mit diesem Antrag eine Überprüfung anregen, ob mit einer gemeinsamen Ein- und Ausfahrt für Nahversorger und Stadtteilbibliothek und einer damit verbundenen Verschiebung des Einkaufsmarktes und der Stellplätze eine bessere verkehrliche Erschließung erreicht werden kann. Diese Lösung erscheint uns insbesondere für die Phase nach dem Neubau der LVB-Haltestelle in der Zschocherschen Straße akzeptabler, da hiermit eine zweite Ausfahrt in der Karl-Heine-Straße obsolet wäre und der behindertengerechte Ausbau der LVB-Haltestelle flexibler und günstiger erfolgen könnte.

Auch der Gemeinschaftsgarten Annalinde könnte über diese gemeinsame Ein- und Ausfahrt erreicht werden. Die motorisierten Benutzer der Stadtteilbibliothek wiederum könnten die Stellplätze mitnutzen.

Die Karl-Heine-Straße ist im Übrigen empfohlener Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Erich-Zeigner- und der Fanny-Hensel-Schule aus dem „Bildhauerviertel“.

Der Beschlussvorschlag wird im Punkt 2 wie folgt geändert:

Der Verkauf erfolgt zum Verkehrswert zweckgebunden ausschließlich zur Ansiedlung von wissenschaftlichen bzw. Forschungseinrichtungen. Das Leibnizinstitut für Länderkunde und weitere überregional bedeutende Forschungseinrichtungen werden in dem geplanten Gebäudekomplex untergebracht.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie der Schwimmhallenneubau in einem mehrgeschossigen Mehrzweckbau realisiert werden kann.

Außerdem wird der Oberbürgermeister beauftragt, zu prüfen, in welchem Umfang Zuschauerplätze in den Schwimmhallenneubau integriert werden kann.

Die Prüfergebnisse sollen den zuständigen Gremien und Ausschüssen bis Ende II. Quartal 2017 vorgelegt werden.

Beschlusspunkt 2 wird wie folgt (fett und kursiv gedruckt) ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle planerischen und rechtlichen Voraussetzungen für einen Stadtteilpark im Bereich Schulze-Delitzsch-Straße zu schaffen und die notwendigen Mittel im Doppel-Haushalt 2019/20 zu berücksichtigen.

Begründung:

Angesichts einer optimalen Ausnutzung der immer knapper werdenden freien Flächen in Leipzig ist ein mehrgeschossiger Bau mit einer multifunktionalen Nutzung wünschenswert. Dabei ist beispielsweise eine Kombination aus Schwimmhalle mit einem Einkaufsmarkt, gastronomischer Nutzung oder einem Spielplatz denkbar.

Insbesondere bei Schulwettkämpfen wollen zunehmend Eltern, Großeltern und Bekannte ihre Schützlinge vor Ort unterstützen. Dazu soll beim jetzt anstehenden Schwimmhallenneubau eine kleine Zuschauertribüne integriert werden. Keine der derzeit von der Sportbäder Leipzig GmbH betriebenen Schwimmhallen besitzt solche Zuschauerplätze.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Entwicklung einer öffentlichen Parkanlage an der Schulze-Delitzsch-Straße begrüßen wir. Die dafür notwendigen Mittel für Personal, Planung und Realisierung müssen in der städtischen Finanzplanung Berücksichtigung finden.