Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit einem Leipziger Bildungsträger und ggf. einer Forschungseinrichtung, ein Pilotprojekt zur tätigkeitsbegleitenden Ausbildung von Tagespflegepersonen zur staatlich anerkannten Erzieher/in zu initiieren und mit dem Land abzustimmen. Der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule ist bis zum Ende des ersten Quartals 2015 über den aktuellen Stand zu informieren. Mit Beginn des Ausbildungsjahres 2015/16 soll die tätigkeitsbegleitende Ausbildung erstmalig angeboten werden.

Begründung:

Aktuell gibt es kein Ausbildungsangebot, welches Vollzeit berufstätigen Tagespflegepersonen ermöglicht eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieher/in zu machen. Eine Abfrage unter den in der Tagespflege beschäftigten Personen hat jedoch ergeben, dass unter den Tagespflegepersonen ein hohes Interesse an einer tätigkeitsbegleitenden Ausbildung besteht. Von den 103 Personen, die an der Abfrage teilgenommen haben, zeigten über 87 Prozent der Tagespflegepersonen Interesse an einer tätigkeitsbegleitenden Ausbildung. Mehr als 83 Prozent haben angegeben Interesse an einer tätigkeitsbegleitenden Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieher/in zu haben. Der zunehmende Fachkräftemangel kann durch die Weiterbildung von Tagespflegepersonen teilweise begegnet werden. Hinzu kommt, dass diese Personen durch Ihre Tätigkeit Berufserfahrung und ein hohes Interesse an der Arbeit mit Kindern mitbringen und damit einer aktuellen Initiative der Bundesregierung zur Fachkräftegewinnung entsprechen, in welcher es heißt Personen aus berufsfeldaffinen Berufen für die Tätigkeit als Erzieher/in zu gewinnen. Dieses Potential sollte besser genutzt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister prüft unter Einbindung der Eigentümer, der potenziellen Erwerber und der gegenwärtigen Nutzer die Handlungsoption für den weiteren Erhalt der Nachbarschaftsgärten.
Dem Stadtrat wird bis zum 31.12.2014 ein Prüfergebnis vorgelegt.

Begründung:

Seit 2004 wird eine Brachfläche zwischen Siemeringstraße und Josephstraße  als Gemeinschaftsgarten genutzt. Fünf EigentümerInnen – die Stadt Leipzig, eine Investmentgesellschaft und Privatpersonen – stellten die Flächen zur Verfügung. Aktuell stehen die Gärten vor dem Aus. Die Investmentgesellschaft, Eigentümerin des größten Teils der Fläche (rund 80 %), will ihr Grundstück verkaufen, um dort Einfamilienhäuser zu errichten. Die NutzerInnen, die sich im Nachbarschaftsgärten e. V. organisiert haben, wollen bleiben und den geschaffenen Freiraum für soziales und ökologisches Engagement erhalten. Damit könnte eine erfolgreiche Zwischennutzung verstetigt werden.

 

Hier befinden sich die Nachbarschaftsgärten:

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Beschlussvorschlag:

1. Das Gesamtkonzept der Stadt Leipzig zur Integration von Migrantinnen und Migranten wird umgesetzt.
2. Die darin beschlossenen Sprach- und Kulturmittlerdienste „Sprint“ werden bis zum Jahresende 2014 bedarfsgerecht ausfinanziert.
3. Der Finanzierungsstopp vom Mai 2014 wird aufgehoben.
4. Für den ambulanten Bereich der medizinischen Versorgung werden Verhandlungen mit den Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung zur Finanzierungsbeteiligung aufgenommen.
5. Für 2015 wird der Haushaltsansatz entsprechend der Bedarfe in 2014 geplant. Es wird zudem geprüft, ob statt einem beim Referat für Integration angesiedelten Gesamttopf einzelne Ämterbudgets für die Inanspruchnahme von Sprach- und KulturmittlerInnendiensten praktikabler sind.

Begründung:
Am 12.12. 2012 beschloss die Ratsversammlung das Gesamtkonzept zur Integration. Darin werden die Sprach- und Kulturmittlerdienste „Sprint“ als wesentliche Integrationsmaßnahme mit dem Beschlusspunkt 3 herausgehoben. Im Arbeitsprogramm 2020 erklärt der Oberbürgermeister, dass er die Weiterentwicklung der Willkommenskultur forciere und die Aufnahme von Flüchtlingen humaner und teilhabeorientierter gestalten wolle. Dazu ist als erstes die Barriere „Sprache“ zu mindern – dieses wird durch die Sprint-Dienste abgesichert.
Nach einer Anlaufphase ist das Projekt „Sprint – Vermittlungsservice für Sprach- und Kulturmittlung“ inzwischen in der gesamten Verwaltung implementiert – die Nutzung insbesondere bei Arztbesuchen, bei Behördengängen, im Zusammenhang mit erzieherischen Hilfen hilfreich.
Auf Grund der gestiegenen Nachfrage, aber insbesondere auch auf Grund der gestiegenen Zahl von neu ankommenden Migrantinnen und Migranten ist der Bedarf an Sprach- und Kulturmittlerdiensten enorm angewachsen. Das Budget des Jahres 2014 ist bereits bis Mai 2014 gebunden. Trotz des großen Erfolges des Dienstes wird durch den verordneten Finanzierungsstopp das Angebot unterbrochen. Für 2015 sind die Mittel bereits fortgeschrieben und eine Erhöhung angemeldet, die den Bedarf unter Zugrundelegung der Werte von 2014 jedoch nicht abdecken wird.
Mit der Unterbrechung des Dienstes wird ein unerlässliches Angebot gefährdet, neue Migrantinnen und Migranten werden sich in der Stadt im Umgang mit Behörden und Ärzten deutlich schwieriger verständigen können. Die Sprach- und Kulturmittler, die für die Tätigkeit ausgebildet wurden, werden sich voraussichtlich anderweitig orientieren und es wird riskiert, dass diese erfahrenen Kräfte 2015 nicht mehr zu Verfügung stehen.
Alles in allem wird ein erfolgreiches Integrationsangebot verunmöglicht.
Dieses Vorgehen entspricht nicht dem Beschluss des Stadtrates, der mit dem Integrationskonzept nur wenige Maßnahmen tatsächlich festgelegt hat. Der Abbruch widerspricht dem erklärten Willen der Stadt.
Im Bewusstsein der finanziell schwierigen Rahmenbedingungen der Stadt wird vorgeschlagen, die Kostenbeteiligung zu verbreitern und neben der Universität Leipzig für die stationäre medizinische Versorgung auch die Krankenkassen oder die kassenärztliche Vereinigung für die ambulante medizinische Versorgung in Kooperation zu binden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, bei den einzelnen Ämtern, insbesondere bei Sozialamt und Amt für Jugend, Familie und Bildung eigene Haushaltsstellen für die Beauftragung des Dienstes zu bilden.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, sich für eine ausreichende Zahl von Fahrradstellplätzen (100-150 Bügel) im Bereich des Kleinmessegeländes einzusetzen.

Begründung:

Am Hauptzugang Jahnallee zum Kleinmessegelände sind derzeit keine Stellplätze für Fahrräder vorhanden. Die Besitzer sind daher gezwungen, die Räder „wild“ an Bäume, Straßenschilder, Zäune oder andere Befestigungsmöglichkeiten anzuketten oder frei abzustellen. Die Räder behindern dabei zahlreiche Fußgänger beim Ab- bzw. Zugang zum Kleinmessegelände.

Mit der Umsetzung würde ein weiterer Beitrag zur Steigerung des attraktiven und umweltfreundlichen Beförderungsmittels Fahrrad in Leipzig geleistet.

Änderungsvorschlag:

Der Beschlusspunkt 1b wird wie folgt geändert: 6,5% ersetzen durch 5%

Begründung:

In den Modernisierungsfonds befinden sich ca. 2000 WE in guter bis sehr guter Lage, saniert, unter Verwaltung der LWB und fast voll vermietet. Weiterhin wird mit diesem Wohnungsbestand in zentrumsnaher Lage Wohnraum zu vertretbaren Preisen vorgehalten.
Daher ist es sowohl im Interesse der LWB wie auch im Gesellschafterinteresse, dass diese Wohnungen dauerhaft im Kernbestand der LWB verbleiben sollen.

Weiterhin fließen den Anteilseignern prospektgemäß Ausschüttungen in Höhe von 5% zu. Daher ist es auch aus wirtschaftlicher Sicht für die LWB sinnvoll, hier eine offensivere Ankaufsstrategie zu fahren, zumal mit einer Erhöhung der Beteiligung auch der unternehmerische Einfluss in den Fonds steigt. Dies wird im Jahr 2025 von Bedeutung sein, wenn die Höhe der Mietgarantie neu verhandelt wird.

Mit der Erfordernis einer Mindestrendite von 6,5% wird sich aber die von der LWB und der Gesellschafterin Stadt Leipzig gewollte offensivere Ankaufstrategie nicht umsetzten lassen. Auch ist diese Renditehöhe nicht mehr zeitgemäß. Mit der Absenkung der erforderlichen Mindestrendite für den Erwerb der Fondsanteile auf 5% erhält die LWB mehr Spielraum, die beschlossene Ankaufstrategie auch umzusetzen.

Beschlussvorschlag:

Die Kindertagesstätte des Klinikums „St. Georg“ erhält ab 01.01.2015 eine Defizitfinanzierung des laufenden Betriebs von der Stadt Leipzig, wie andere Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, die in der Bedarfsplanung Kindertagesstätten sind.

Begründung:

Die Kita St. Georg wurde im Jahr 2008 in die Trägerschaft des Klinikums St. Georg gGmbH übernommen.

In der Einrichtung werden 40 Krippenkinder (im Alter von 1-3 Jahren) und 60 Kindergartenkinder (3 Jahre bis Schuleintrittsalter) betreut.
Mit dieser Einrichtung bietet das Klinikum St. Georg gGmbH den Beschäftigten der St. Georg Unternehmensgruppe die Möglichkeit, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Denn gerade die besondere demografische Struktur (ein Frauenanteil von ca. 75 Prozent) und die im Krankenhaus überwiegende Arbeitsform des Schichtdienstes erfordern familienfreundliche Maßnahmen wie eine Kindertagesstätte.

Um gleiche Bedingungen zu haben, sollten alle Kindertageseinrichtungen, welche in der Bedarfsplanung Kindertagesstätten sind, eine Defizitfinanzierung des laufenden Betriebs von der Stadt für Kindertagesstätten erhalten und die Kita des St. Georgs soll am Kivan teilnehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Radweg vor dem Hauptbahnhof ist in Höhe der Bahnhofsausgänge West- und Osthalle Richtung Innenstadt durch eine farbige Markierung mit Radfahrpiktogrammen zeitnah in 2014 besser kenntlich zu machen.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Verkehrsbereich vor dem Hauptbahnhof bis Ende 2015 so zu ordnen, dass ein konfliktfreies Queren der einzelnen Verkehrsarten gewährleistet wird.

Begründung:

Der vor dem Hauptbahnhof entlang geführte Radweg ist nicht gut sichtbar vom Fußweg abgegrenzt. Dadurch wird dieser Radweg von den Menschen, die aus dem Hauptbahnhof kommen und den Willy-Brandt-Platz überqueren wollen, häufig übersehen. Infolge dessen entsteht sowohl für die Radfahrer als auch für die Fußgänger, besonders im Bereich der Fußgängerampeln, eine Gefahrenlage.

 

Hier finden Sie den Ursprungsantrag aus dem Jahr 2012.