Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgemeister legt dem Stadtrat bis zum Beginn des 3. Quartals 2024 eine Vorlage vor, die Auskunft darüber gibt, wie mögliche Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot kontrolliert und entsprechende Hinweise auf illegale Zweckentfremdungen erfasst werden sollen.
  2. Die Stadtverwaltung legt in dieser Vorlage dar, wie die Zusammenarbeit mit Finanzbehörden aufgebaut werden soll, um illegalen Zweckentfremdungen zu begegnen.
  3. Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt, die Einrichtung von 6 zusätzlichen VZÄ für die Kontrolle von Zweckentfremdungen im Leipziger Stadtgebiet und für die Umsetzung der Satzung zu gewährleisten. Die Ausschreibung der Stellen soll noch 2024 beginnen, sodass diese Mitarbeiter am 1.1.2025 ihre Arbeit aufnehmen können.

Begründung:

Ende Januar 2024 wurde im sächsischen Landtag ein Gesetz verabschiedet, dass es den Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ermöglicht, eigene Satzung für Zweckentfremdungsverbote zu erlassen.  Bereits 2020 hat die Stadtverwaltung, auf unsere Initiative hin, eine Datengrundlage erarbeitet, die ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum ermöglichen würde. Ziel war es dabei eigentlich, dass die Stadtverwaltung bereits einen Satzungsentwurf auf Basis der erhobenen Daten erarbeitet, um zügig handeln zu können, falls im Freistaat Sachsen eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Dieses Ziel wurde leider verfehlt. Im Juni dieses Jahres soll es nun endlich soweit sein, dass dem Stadtrat der Entwurf einer Zweckentfremdungsverbotssatzung vorliegt.

Ein Zweckentfremdungsverbot darf kein zahnloser Tiger sein, deshalb soll die Stadt in einer Vorlage darstellen, wie die Kontrolle von möglichen Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot gewährleistet sowie Hinweise auf illegale Zweckentfremdungen erfasst und verarbeitet werden. Um die Regelungen in der Satzung umsetzen zu können, sollen 6 VZÄ bereitgestellt werden. Die Stellenausschreibungen sollen bereits in diesem Jahr beginnen, sodass die Mitarbeiter am 1.1.2025 einsatzbereit sind. Es soll hierbei geprüft werden, woher diese Stellen kommen, ob sie aus dem Stellenpool genommen oder neu geschaffen werden müssen. Selbst eine Neuschaffung dieser Stellen sollte kostenneutral möglich sein, weil Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot mit Ordnungs- oder Bußgeldern geahndet werden müssten.

Jede Wohnung, die nicht lange Zeit leer steht oder nicht in eine Ferienwohnung umgewandelt werden kann, ist ein Gewinn für die Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 3. Quartal 2024 zu prüfen, wie auf dem Wochenmarkt in der Innenstadt zunächst mindestens fünf Pop-Up-Marktstände für kleine regionale (Bio)-Landwirte zur Verfügung gestellt werden können.
  1. Sollte die Prüfung zeigen, dass das machbar ist, werden die kleinen, regionalen Agrarbetriebe über die Möglichkeit, diese Stände nutzen zu können, zeitnah informiert.
  1. Ferner sollen diese Pop-Up-Markt-Stände so gestaltet sein, dass deutlich wird, dass dort regionale Produkte angeboten werden.

Begründung:

Um den Direktverkauf von kleinen regionalen (Bio)-Landwirten in der Leipziger Innenstadt zu fördern, soll bis zum dritten Quartal 2024 geprüft werden, wie die Bereitstellung kommunaler Marktstände umgesetzt werden kann.

Um auch die kleinen, regionalen Agrarbetriebe für dieses Vorhaben zu begeistern, sollen sie unmittelbar nach einem positiven Prüfergebnis gezielt über diese Option informiert werden. Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Standplätze zur Verfügung stehen, könnte unter anderem das Los entscheiden. Ein regelmäßiger Wechsel der unterstützten (Bio)-Landwirte, beispielsweise jährlich oder in einem anderen festgelegten Turnus, bietet die Möglichkeit, verschiedene Konzepte zu präsentieren und Produkte aus nachhaltiger Landwirtschaft unkompliziert in der Stadt anzubieten. Gleichzeitig kann dies dazu beitragen, regionale Produzenten und Gastronomen aus der Innenstadt zusammenzubringen.

Die Marktstände sollen einheitlich gestaltet werden, um als ein herausragendes Projekt zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten hervorzustechen. Hierbei könnte beispielsweise der Slogan „VON uns aus HIER“ verwendet werden, der bereits im Landwirtschaftskonzept eingeführt wurde.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

  1. Die in Folge sinkender Kinderzahlen freiwerdenden Ressourcen sind für die Umsetzung eines Konzeptes der „Inklusiven Kindertagesbetreuung in Leipzig“ zur Verfügung zu stellen.
  2. Das Inklusionskonzept für Kindertagesstätten und Kindertagespflege der Stadt Leipzig ist bis zum Ende des 3. Quartals 2024 unter Einbeziehung der freien Träger und der Träger der Inklusionsarbeit zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen. Darüber hinaus werden Maßnahmen ergriffen, die dazu beitragen, dass Kinder mit erhöhtem Integrationsbedarf schneller eine Anerkennung als Integrationskinder bekommen. Die getroffenen Maßnahmen sind im Jugendhilfeausschuss und in den zuständigen Fachausschüssen vorzustellen.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Freistaat Sachsen in die Pflicht zu nehmen und Verhandlungen zur Beibehaltung des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung auf dem derzeitigen Niveau, unabhängig von den sinkenden Kinderzahlen, mit dem Ziel zu führen, den Personalschlüssel Sachsens zu verbessern, um eine bedarfsgerechte Bildung zu erreichen. Das Ergebnis der Verhandlung wird dem Stadtrat bis zum Ende des 1. Halbjahres 2024 vorgelegt. Gleichzeitig setzt sich der Oberbürgermeister gegenüber dem Freistaat für die Verankerung eines verpflichtenden Vorschuljahres ein.
  4. Die Stadt Leipzig entwickelt darüber hinaus mit den Trägern der Jugendhilfe, insbesondere mit den Betreibern von Kindertagesstätten, aber auch mit Trägern aus dem Bereich Migration und Integration, bis 3. Quartal 2024 ein Konzept zur Senkung der Selbstbetreuungsquote.
  5. Darüber stellt die Stadt Leipzig sicher, dass vor einer möglichen Schließung von Einrichtungen Kapazitätsreduzierungen Priorität gegeben werden. Dabei sind Alternativen zur Umnutzung von Räumen für die pädagogische Arbeit (bspw. Gruppenräume zu Funktionsräumen wie Sporträumen oder Werkstätten) ebenso zu prüfen wie, sofern sich einzelne Kindertagesstättenteile separat nutzen lassen, die Nutzung für Angebote im Quartier (bspw. für die Volkshochschule oder Elterncafés).

Begründung:

Wie der Kita-Bedarfsplanung 2024 zu entnehmen ist, sorgt ein Geburtenrückgang für eine Reduzierung der Anzahl zu betreuender Kinder in Leipziger Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Gleichzeitig hat sich die Stadt Leipzig zur Umsetzung einer integrierten Kinder- und Jugendhilfeplanung verpflichtet, der entsprechende Prozess wird in enger Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ämtern, dem Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen sowie den freien Trägern der Jugendhilfe aktiv vorangetrieben. Gleichzeitig setzt der in Sachsen definierte Personalschlüssel deutliche Grenzen, die Fachkraft-Kind-Relation gilt als eine der schlechtesten in der Bundesrepublik und stellt eine große Herausforderung für die Gestaltung einer inklusiven Kindertagesbetreuung dar. Mit der Bereitstellung der durch den Rückgang der Kinderzahlen freiwerdenden Ressourcen kann der Umsetzungsprozess für o. g. Konzept eine spürbare Unterstützung und Entlastung erfahren.

Auch die Sächsische Staatsregierung hat diese Möglichkeit erkannt, wie einer Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu entnehmen ist: „Wenn wir die Qualität der frühkindlichen Bildung weiter stärken wollen, sollten wir dennoch an dem Personaltableau in den Kindertageseinrichtungen festhalten, um den Rückgang der Kinderzahlen als demografische Rendite zu nutzen. Eine bessere kindbezogene Förderung wäre die Folge“, so Kultusminister Christian Piwarz (Quelle Pressemitteilung der Sächsischen Staatsregierung, 03.06.2023). Daher wird der Oberbürgermeister beauftragt, entsprechende Gespräche und Verhandlungen mit der Sächsischen Staatsregierung zur Aufrechterhaltung der bisherigen Landeszuwendung für die Kindertagesbetreuung zu führen.

Ein weiterer Schritt, der eine bessere kindbezogene Förderung ermöglichen und Startschwierigkeiten in der Grundschule verringern würde, wäre die Einführung eines verpflichtenden Vorschuljahres. Ein solches würde zu gleicheren Startchancen für die Schule führen, weil Sprachbarrieren abgebaut und die soziale Integration verbessert werden. Auch ganz allgemein können in einem verpflichtenden Vorschuljahr allen Kindern Grundfertigkeiten vermittelt werden, auf welche Grundschulen leichter aufbauen können. Konnten wir den Abbau der Selbstbetreuungsquote in der Vergangenheit nicht angehen, weil die Plätze gefehlt haben, so bietet sich jetzt diese Chance das nachzuholen, auch hier mit dem Ziel, die Startchancen vieler Kinder zu erhöhen und ggf. notwendige Fördermöglichkeiten frühzeitig zu nutzen.

In den letzten Jahren mussten viele Räume zur Erhöhung der Kapazitäten in Gruppenräume umgewandelt werden. Dies kann nun rückgängig gemacht werden, um die Räume wieder für anderweitige pädagogische Zwecke (Werkstätten, Sporträume etc.) zu nutzen. Auch die zeitweilige Einrichtung z. B. von Elterncafés bietet eine Möglichkeit zur Öffnung von Kitas. Teile von Kindertagesstätten, die nicht mehr für die Kinderbetreuung benötigt werden, können außerdem für andere soziale oder Bildungszwecke bereitgestellt werden, wie beispielsweise für die Volkshochschule.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie im Zuge der nächsten Überarbeitung der Abfallwirtschafts- u. Abfallwirtschaftsgebührensatzung beim Eigenbetrieb Stadtreinigung eine bürgerfreundliche Möglichkeit der Reinigung bzw. des Austausches der Biotonne in der Satzung verankert werden kann.

Begründung:

Auf vielen Grundstücken kann bei steigenden Temperaturen in den Frühjahrs- und insbesondere Sommermonaten die gleiche Situation konstatiert werden: Die Biotonne stinkt und die Tonne ist auch mit einer Vielzahl an Maden und Würmern versehen. Vielerorts eine Zumutung, auch für die Hausmeisterdienste und die Mitarbeitenden der Stadtreinigung, die die Tonnen entleeren müssen. Auch die von der Stadtreinigung angebotenen Kreuzbodensäcke verringern das Problem nicht wesentlich. Hilfreich sind hier nur eine Reinigung bzw. der Austausch der Biotonnen.

Der EB Stadtreinigung hält aktuell hierfür als freiwillige Leistung eine einmalige kostenfreie Reinigung/Austausch der Tonne pro Jahr vor. Allerdings muss man in der Regel ca. ein halbes Jahr auf diesen Service warten. Die Terminvergabe zum Austausch bzw. zur Reinigung der Biotonnen ist nicht konkret, in der Regel kann kein Termin benannt werden. Das Management muss noch bürgerfreundlicher gestaltet werden.

Daher sollte – z.B. analog zum kostenpflichtigen Angebot bzgl. Reinigung/Austausch der Restabfalltonnenn – auch für die Biotonnen ein verbindliches, transparentes und bürgerfreundliches Management eingeführt werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für die Realisierung von Quartiersgaragen zu erstellen und legt dieses bis zum Ende des 4. Quartals 2024 vor.
     
  2. Folgende Kriterien sollte das Konzept beinhalten: 
  • Auswahl von Gebieten mit hohem Parkdruck 
  • Entfernung zum ÖPNV
  • Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in den Quartieren
  • Nutzung von Synergien bei Neubau von öffentlicher Infrastruktur (Schulen, Rettungswachen, Bürogebäuden)
  • Einbindung von Dritten bei der Umsetzung (z.B. Supermärkte)
  • Fördermöglichkeiten
     
  1. Als erstes Pilotprojekt setzt die Stadt Leipzig eine Quartiersgarage im Stadtteil Anger-Crottendorf auf dem Gelände der neu zu errichtenden Rettungswache in der Theodor-Neubauer-Straße 37 (Flurstücke 25/1;25/2;25/3, Gemarkung Crottendorf) um. Dazu legt die Stadt Leipzig dem Stadtrat ein Umsetzungskonzept – basierend auf der bereits erstellten Machbarkeitsstudie – bis zum 31.12.2024 vor.

Begründung:

Im öffentlichen Raum gibt es mehr ruhenden Verkehr als Platz dafür da ist. Eine Möglichkeit, diese Problemlage zu lösen, ist die Errichtung von Quartiersgaragen. Gerade mit Blick auf die wachsende Anzahl an E-Fahrzeugen in der Stadt muss auch Ladeinfrastruktur geschaffen werden. Dies ist unkomplizierter an einem Standort möglich als im gesamten Verkehrsraum.

Quartiersgaragen können zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in den Quartieren beitragen, weil Straßenraum vom ruhenden Verkehr befreit wird und somit für Schanigärten oder Urban Gardening genutzt werden könnte.

Für das Pilotprojekt gibt es bereits eine Machbarkeitsstudie von Januar 2023, die die Stadt Leipzig erstellt hat. Nach dieser Studie ist die Umsetzung am genannten Standort möglich. Es fehlt jedoch in der Stadtverwaltung an einer organisatorischen Zuordnung im Fachdezernat. Darüber hinaus kann die Quartiersgarage, die durch den avisierten Schulneubau wegfallenden Stellplätze kompensieren und die Aufenthaltsqualität im Quartier erhöhen. Dritte, wie Leipziger Verkehrsbetriebe, Stadtwerke Leipzig und private Bauunternehmen können in das Projekt einbezogen werden.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit die bestehenden Angebote für Familien, unabhängig von der konkreten Bedarfslage, verstärkt und ausgebaut werden können. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie betroffene Familien frühzeitiger identifiziert und die vorhandene Angebotslandschaft transparenter kommuniziert werden können. Das Prüfergebnis ist bis zum Ende des I. Quartals 2024 mitzuteilen.
  2. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, die Kooperation und Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Akteuren zu intensivieren.
  3. Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
  4. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt aus dem Gesundheitsamt heraus am Verbund Gemeindenahe Psychiatrie (Klinikum St. Georg gGmbH) ab 1. Januar 2025 einen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst zu etablieren, der insbesondere die Aufgaben zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus Familienverbünden mit komplexem Hilfe- und ggf. Behandlungsbedarf – analog der Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes im Erwachsenenbereich – wahrnimmt. Damit werden die im Zweiten Kommunalen Psychiatrieplan (VII-DS-0500) verankerten gemeindepsychiatrischen Versorgungsziele auch für den Kinder und Jugendbereich umgesetzt.

Begründung:

Die Zahl der Familien mit einer psychischen Erkrankung und/oder Suchterkrankung steigt kontinuierlich an. Die betroffenen Familien haben oftmals hochkomplexe Bedarfslagen und müssen sich gleichzeitig mit unterschiedlichen Leistungssystemen auseinandersetzen, deren Zugänge an vielen Stellen intransparent erscheinen. Des Weiteren fehlen in der Stadt Leipzig Strukturen, die eine Steuerung, Entwicklung und Planung zwischen diesen Bereichen ermöglicht. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass die Suche und der Zugang zu Unterstützung und Begleitung für diese Familien eine kaum zu bewältigende Herausforderung darstellen. Infolgedessen kommt es häufig dazu, dass die Familien trotz vorhandener Angebote nicht die benötigten Hilfen erhalten bzw. besteht das Risiko, das Hilfeprozesse frühzeitig abgebrochen werden. Des Weiteren lässt sich in diesem Kontext auch ein deutlicher Anstieg der Inobhutnahmen konstatieren, welche das System Familie in eine weitere Krise stürzt. Dieser Teufelskreis muss durchbrochen werden, denn nur so können wir den Familien ein individuelles und vor allem bedarfsgerechtes Angebot zuteilwerden lassen, welches langfristig eine stabilisierende Wirkung erzielen kann. Das gesamte Familiensystem muss hierfür in den Blick genommen werden. Um den betroffenen Familien verlässliche Hilfen anbieten zu können und sicherzustellen, dass vor allem Kinder und Jugendliche die notwendige Unterstützung erhalten, müssen die bestehenden Hilfesysteme untereinander vernetzt und verbindliche Verfahrensweisen vereinbart werden. An dieser Stelle sind gerade präventive und komplexe Hilfen für Familien unerlässlich. Ein zentraler Baustein stellt an dieser Stelle auch ein sinnstiftendes Beschäftigungsangebot dar, welches es den Betroffenen ermöglicht ihre Selbstwirksamkeit wiederzuerlangen und ein wirkungsvolles Instrument zur Hilfe zur Selbsthilfe offeriert. Dadurch kann das Familiensystem langfristig gestärkt werden und der professionelle Unterstützungsbedarf sukzessive abgebaut werden. Dieser Ansatz könnte dazu beitragen, dass das Rückführungskonzept der Stadt Leipzig eine ganz andere Wirkung entfalten könnte. Zudem muss das kommunale Gesamtkonzept zu einer Entstigmatisierung der betroffenen Familien beitragen (Maßnahmen: Öffentlichkeitsarbeit, kontinuierliche Weiterqualifizierung der Fachkräfte, etc.). Dadurch könnte es zudem gelingen, dass sich über die Zeit bei allen Akteurinnen und Akteuren eine gewisse Handlungssicherheit und damit auch Transparenz einstellen kann. Darüber hinaus sollte die Verwaltung Kontakt zur Auridis-Stiftung aufnehmen, um die Anlauffinanzierung ermöglichen zu können.

Weiterführende Informationen: Kinder psychisch kranker Eltern | Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (fruehehilfen.de) Praxis & Hilfe – Kommune für Familien (kommune-fuer-familien.de) Seelische Gesundheit und Gesundheitsverhalten von Kindern und Eltern während der COVID-19-Pandemie (aerzteblatt.de)

Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung ersetzt als gemeinsame Neufassung der Fraktionen von SPD und Die Linke die Anträge VII-A-08956-NF-03 (SPD-Fraktion) und VII-A-09095-NF-02 (Fraktion Die Linke).

Diese Neufassung ist eine Übernahme des Verwaltungsstandpunktes mit Änderungen (Ergänzungen sind fett gedruckt, Löschungen durchgestrichen).
 

  1.           Die Stadt Leipzig prüft  zum Ende des 3. Quartals 2024 die Einrichtung eines Auszubildendenwohnheims unter folgenden Bedingungen:
  • ein Wohnraumbedarf lässt sich strukturell ermitteln
  • der Bau/der Erwerb/die Einrichtung wird wesentlich ko-finanziert aus Mitteln des Bundes und dem Freistaat Sachsen. Ziel ist es, Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ zu akquirieren.
  • die Kosten für den Betrieb und die sozialpädagogische Betreuung übernimmt der Freistaat Sachsen.
  1.           Dafür veranlasst die Stadt Leipzig:
  1.                    eine Bedarfsanalyse (Ergebnisse 2024 Q2),
     
  2.                    prüft in enger Zusammenarbeit unter anderem mit der LWB und Partnerinnen und Partnern aus der Wirtschaft, wie Kammern, Gewerkschaften, Jugendauszubildendenvertretungen, Unternehmerverbänden sowie weiteren kommunalen Unternehmen und Sozialverbänden die Erstellung eines Umsetzungskonzepts (Entwurf und Vorlage für Ratsversammlung und zuständige Ausschüsse 2024 Q3). In diesem Zusammenhang wird die Einrichtung eines Azubiwerkes, vergleichbar denen in München oder Hamburg, gepüft. Dieses Azubiwerk soll dazu beitragen die Lebens-, Ausbildungs- und Wohnbedingungen Auszubildender in der Stadt dauerhaft zu verbessern (Prüfergebnis 2024 Q3).
     
  3.                     Im Rahmen des Umsetzungskonzepts wird unter anderem die Notwendigkeit und der Umfang der sozialpädagogischen Betreuung ebenso erfasst, wie die Finanzierung des gesamten Betriebs. Zielstellung soll die Übernahme der der Kosten durch den Freistaat sein. Darüber hinaus sind auch Modelle anzustreben, bei denen sich Unternehmen an die Kosten beteiligen.
    Das Konzept soll Aussagen zu möglichen Standorten, zur Beschaffenheit der Zimmer (Einzelzimmer, WG, Gemeinschaftsräume), zu bezahlbaren Mieten, zu transparenten Zugangskriterien, zum Umgang mit sozialen Härten sowie zu für Leipzig wichtige Ausbildungsbereiche, -berufe und -betriebe berücksichtigen und Vorschläge zu einem Konzept mit der Prämisse “ Begleiten während der Ausbildung, statt Betreuen“ enthalten.
  1.           Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber Bundesregierung und der Staatsregierung dafür ein, dass das Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ fortgesetzt und auch für Auszubildende eingesetzt wird.
  1.           Der Oberbürgermeister prüft bis Ende des 2. Quartals 2024 in Abstimmung mit der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH („LWB“), ob und wo bis wann und in welcher Größenordnung dem Sozialamt weitere Gewährleistungswohnungen zur Verfügung gestellt werden können. Das Ergebnis wird dem Fachausschuss Soziales, Gesundheit und Vielfalt vorgestellt.