Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis 31.03.2024 einen Vorschlag unterbreiten, wie das Internat Hüfferstraße als Standort zur Unterbringung für die Auszubildenden der Gutenbergschule (Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig) langfristig (ab 2027) gesichert werden kann. 
  2. Dabei soll auch geprüft werden, ob durch Umbau- und Sanierungsmaßnahmen die Aufnahmekapazitäten des Standortes vergrößert werden können.

Begründung:

Seit Mitte der 1990er Jahre wird das Internat Hüfferstraße als Standort für die Gutenbergschule genutzt. Der derzeitige Pachtvertrag läuft zum 31.12.2026 aus. 

Der Standort muss dringend gesichert werden, da dieses Internat mindestens 120 Auszubildende der Gutenberg-Berufsschule (Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig für Buch, Büro, Druck, Medien, Sprache und Kunst) beherbergt. Bei dem vorherrschenden Mangel an ausreichenden Unterbringungsangeboten für Auszubildende müssen bestehende Angebote gesichert und ggf. ausgebaut werden.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Die Linke sowie Stadtrat Jens Lehmann

Beschlussvorschlag:

Die investive Sportförderung wird zur Sicherung von Fördermitteln des Freistaats Sachsen und zur Abfederung von Mehrkosten bei den durch die Sportvereine getätigten Investitionen in 2023 um 1,5 Millionen Euro erhöht. 

Die Deckung soll im Rahmen des vorhandenen Haushaltsbudgets für Investitionen erfolgen. Dabei sind Investitionsvorhaben der Stadt, die in diesem Jahr aus unterschiedlichen Gründen nicht realisiert werden können, als Deckungsquelle zu benennen.

Begründung:

Der Freistaat Sachsen – vertreten durch die Sächsische Aufbaubank – hat, anders als in den Vorjahren, mehr Projekte zur Förderung in Leipzig vorgesehen, als durch das kommunale Budget zur investiven Sportförderung finanziert werden können. Um die Mittel für weitere fünf größere, geplante Baumaßnahmen von Sportvereinen abrufen zu können und Mehrkostenanträge für begonnene Baumaßnahmen abzudecken, muss die Stadtverwaltung zusätzliche Mittel bereitstellen.

Die Neufassung des Antrages bezieht sich auf den Kreis der Einreicher (Ergänzung SR Lehmann).

Beschlussvorschlag:

  1. Nach der aktuell stattfindenden Sanierung der Schutzwohnung im kommunalen Gebäude in der Ossietzkystraße 18, 04347 Leipzig stellt die Stadtverwaltung aus dem im Doppelhaushalt 2023/24 bewilligten Budget Mittel bereit, um im Jahr 2024 die Planungen für die Sanierung der restlichen Räume in der 1. Etage im ersten Halbjahr 2025 sicherzustellen. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2025 zu berücksichtigen.
  2. Parallel wird bis Ende 2024 eine Bauzustandsanalyse und ein mittelfristiges Konzept zur Sanierung des gesamten Gebäudes inkl. des Gartenhauses (ehemalige Stallungen) erstellt.
  3. Mit dem Nutzer Aidshilfe Leipzig e.V. wird das Objekt parallel zum „Zentrum für sexuelle Gesundheit“ weiterentwickelt. Durch die Nutzbarmachung weiterer Räume könnten auch anderen Vereinen und Projekten Räume für Beratungsangebote im Objekt angeboten werden.

Begründung:

Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner ist in Leipzig in den letzten Jahren stetig gestiegen. Allein zwischen 2012 und 2022 gab es ein Zuwachs von ca. 100.000 Personen. Durch das Wachstum der Stadtbevölkerung wächst auch die Nachfrage nach sexualpädagogischen und Testangeboten bei der Aidshilfe Leipzig. Mittlerweile übersteigt die Nachfrage die räumlichen, zeitlichen und personellen Kapazitäten der Aidshilfe. Eine Ertüchtigung weiterer Räumlichkeiten im Gebäude in der Ossietzkystraße 18 bietet die Möglichkeit, dass zunächst einmal die räumlichen Kapazitäten für Test- und Beratungsangebote erweitert werden, in deren Folge wiederum Räume für Kooperationen mit anderen Vereinen und Einrichtungen entstünden, wodurch die personellen und zeitlichen Kapazitäten erweitert sowie sinnvolle Synergien gehoben würden. Das kommunale Gebäude in dem die Leipziger Aidshilfe ihre Räume hat, weist einen hohen Sanierungsbedarf auf, bietet allerdings viel räumliche Kapazitäten, die für ein Zentrum für sexuelle Gesundheit gut nutzbar sind, sodass eine Ertüchtigung dieses Gebäudes sinnvoll erscheint. Eine perspektivische Sanierung ist zudem für den Erhalt des Gebäudes notwendig. Die Stadt trägt hier auch eine Verantwortung für ihren Gebäudebestand.

Erläuterungen:

Die WHO definiert sexuelle Gesundheit als einen „Zustand des körperlichen, emotionalen, mentalen und sozialen Wohlbefindens in Bezug auf die Sexualität“, die „eine positive und respektvolle Haltung zu Sexualität und sexuellen Beziehungen […] sowie die Möglichkeit, angenehme und sichere sexuelle Erfahrungen zu machen“ voraussetzt (vgl. WHO 2011, zit. nach Voß und Bardehle 2017, S. 83). Dabei steht sie in Zusammenhang mit dem Wohlbefinden, dem Wahren von Menschenrechten, der Diskriminierungsfreiheit von Individuen, dem Recht auf Informationen sowie der Anerkennung der Lust (vgl. Voß und Bardehle 2017, S. 80; vgl. WHO 2022).

Quellen:

Voß, Heinz-Jürgen; Bardehle, Doris (2017): Zum Begriff ‚Sexuelle Gesundheit‘. In: Stiftung Männergesundheit (Hg.): Sexualität von Männern. Dritter Deutscher Männergesundheitsbericht. Gießen: Psychosozial-Verlag. S. 79-91.

WHO (2022): https://worldsexualhealth.net/wp-content/uploads/2021/09/WAS-DECLARATION-ON-SEXUAL-PLEASURE-2021-.pdf

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung intensiviert die Planungen für einen Schwimmhallenneubau im Leipziger Süden, auf dem Gelände des neuen Kraftwerkstandortes auf der Bornaischen Straße. Die Planungen sind dabei soweit voranzutreiben, dass im Jahr 2025 für die Jahre 2026 ff Förderanträge zur Co-Finanzierung des Neubaus durch Land und/oder Bund gestellt werden können. In der Regel muss dazu Leistungsphase 3 erreicht werden.
     
  2. Die entsprechenden Planungsmittel zum Erreichen der Leistungsphase 3 sind in der Entwurfsplanung für den Doppelhaushalt 2025/26  für das Jahr 2025 zu berücksichtigen.
     
  3. In den Planungen wird, in Abstimmung mit den Schwimmverbänden und des Stadtsportbundes, bis Ende 2024 auch geprüft, inwiefern abweichend vom aktuellen Sportprogramm 2024 doch eine 50m Schwimmhalle benötigt wird. Das Prüfergebnis fließt in die Fortschreibung des noch bis Ende 2024 laufenden Sportprogramms ein.

Begründung:

Anders als im Rahmen der Haushaltsverhandlungen mitgeteilt, plant die Stadtverwaltung nicht mehr damit, bis Ende 2024 die Leistungsphase 3 für einen Schwimmhallenneubau im Leipzig Süden zu erreichen. Laut der schriftlichen Antwort zur SPD-Anfrage – VII-F-09176-AW-01 aus dem Oktober 2023 soll diese Leistungsphase sogar erst frühestens 2026 erreicht werden. Angesichts der Beantragung notwendiger Fördermittel hält die SPD-Fraktion dies für deutlich zu spät. Außerdem plant die Stadtverwaltung mit Fertigstellung der Schwimmhalle am Rabet Anfang 2025, so dass die dann freiwerdenden Kapazitäten für die Planung der nächsten Schwimmhalle verwendet werden können. Die Stadtverwaltung ist daher aufgefordert, den Prozess zu beschleunigen und diesen auch im kommenden Haushalt zu untersetzen, so dass 2025, vor Einreichung möglicher Förderanträge, die Leistungsphase erreicht wird. Die notwendigen Planungsmittel dafür müssen im Jahr 2025 zur Verfügung gestellt werden.

In den Schwimmverbänden läuft zudem eine Diskussion über eine zweite kommunale 50-Meter-Schwimmhalle. Im aktuellen Sportprogramm ist jedoch nur eine 25-Meter-Halle geplant. In Vorbereitung auf die Planungen und die Fortschreibung des Sportprogramms muss daher zeitnah geklärt werden, welche Version weiterverfolgt werden soll. Dazu sind die lokalen Schwimmverbände und Vereine einzubinden.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag:

Um den Gewaltschutz in Leipzig langfristig und bedarfsgerecht auszubauen und damit die aktive Verhinderung von Femiziden zu stärken, beschließt der Stadtrat:

  1. Die Stadt Leipzig richtet mit Unterstützung des Landes zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein gemeinsames Modellprojekt ein, um die Kapazitäten für den Gewaltschutz entsprechend der wachsenden Bedarfe in Leipzig auszubauen und damit die Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (KIS) spürbar zu entlasten.
  2. Die städtischen Fördermittel für die Zentrale Sofortaufnahme der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen werden ab 01.01.2024 um zunächst 20.400 Euro p.a. für 0,3 VZÄ in der Sozialarbeit aufgestockt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget „Förderung von Vereinen und Verbänden“ (50_331_ZW). Bei weiterem Förderbedarf werden ab 2025 mit dem neuen Doppelhaushalt 2025/26 die Mittel weiter erhöht.
  3. Bei Vermittlung von Nutzerinnen durch die Sozialarbeiterinnen in den Schutzeinrichtungen werden die Nutzerinnen verstärkt zum Sachgebiet Wohnraumversorgung des Sozialamtes vermittelt und die Zusammenarbeit ausgebaut.
  4. Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber der Sächsischen Staatsregierung dafür ein, dass die in der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit enthaltenen Förderhöchstbeträge je Einrichtung bedarfsgerecht angehoben werden.
  5. Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach den Vorgaben der Istanbul-Konvention geschaffen wird und sich der Bund an der Finanzierung beteiligt.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum Ende des 1. Quartals 2024 eine Strategie zur Ertüchtigung von Räumlichkeiten im Stadtteil Paunsdorf zur Nutzung durch Vereine und Volkshochschule vorzulegen. 

Der Oberbürgermeister prüft dabei die Ertüchtigung des Objekts Wiesenstraße 18/20 in Leipzig vor 2030, möglichst zum Haushaltsjahr 24/25.

Begründung: 

Bereits im Juni 2022 teilte das zuständige Amt zum Objekt Wiesenstraße 18/20 mit, dass eine Komplexsanierung ab dem Jahr 2030 eingeordnet wird. 

Vor dem Hintergrund des Zuzugs von Geflüchteten auch in den Stadtteil Paunsdorf und das Nichtvorhandenseins von Räumlichkeiten für Vereine und Volkshochschule in diesem Stadtteil, stellen wir fest, dass die Zeitschiene für die Ertüchtigung des Objekts Wiesenstraße neu überdacht werden muss. 

Paunsdorf ist Fördergebiet „Soziale Stadt“. Ziel des Förderansatzes ist, die physischen Wohn- und Lebensbedingungen, sowie die wirtschaftliche Basis im Gebiet zu stabilisieren, Lebenschancen durch Bildung zu erhöhen und das Image des Quartiers zu stärken. Um diese Ziele zu erreichen, müssen alle Möglichkeiten ergriffen werden.

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion mit den Fraktionen B90/Die GRÜNEN und DIE LINKE

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch das Sozialamt und unter Einbeziehung der AG Recht auf Wohnen bis Mitte 2024 konkrete Maßnahmen für die Versorgung und Unterbringung junger wohnungsloser Menschen zu erarbeiten.

Hierbei sind in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Familie und dem Jobcenter insbesondere die Schnittstelle zwischen Maßnahmen der Wohnungslosenhilfe und Leistungen nach SGB VIII auszuloten und die Kooperation der Dienste zu verbessern.

Bereits für den anstehenden Winter und damit sofort wird als eine Lösung für junge wohnungslose Menschen, das bereits vom Sozialamt aufgesetzte Careleaver-Angebot ausgebaut, zusätzlich wird geprüft, befristete Bürgschaften nach geeigneten Kriterien für zu definierende junge Mieter*innen als Einzelfallhilfe zu gewähren, um den Zugang zu eigenem Wohnraum zu öffnen.