Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Neuordnung von Kopierkosten des Unterrichtsmaterials in Schulen (nach dem Urteil des OVG Bautzen), die derzeitigen Leasingverträge zu analysieren.
2. Die Stadtverwaltung prüft, ob die derzeitigen Leasingverträge für die Kopiergeräte an den Schulen synchronisiert und durch neue Verträge abgelöst werden sollten, um die Kosten für die Kopien zu senken. Die Ausschreibungen sollten möglichst zu großen Losen zusammengefasst werden.
3. Es wird weiterhin geprüft, ob die zentrale Beschaffung von Papier, Toner und weiteren Büromaterial zu weiteren Einsparungen führen kann.

Begründung:
Das Urteil des OVG Bautzen besagt, dass der Schulträger keinen Anspruch auf Erstattung von Kopierkosten durch die Eltern hat. Die Stadt Leipzig muss diese Kosten übernehmen. Im Rahmen der Neuordnung sollte die Stadt alle Möglichkeiten der Kostenreduzierung prüfen.

Beschlussvorschlag:
1. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter aktiver Beteiligung der Bürgerschaft werden zeitnah die Stadtratsgremien mit dem in Erarbeitung befindlichen Vorentwurf des Bebauungsplanes befasst. Dieser wird im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung auf einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Gleichzeitig soll der Denkmalwettbewerb, der wesentlichen Einfluss auf die Platzgestaltung nehmen wird, durch den Stadtrat abgeschlossen werden.

2. Für das gesamte Rahmenplangebiet ist vor der Ausschreibung der Teilflächen ein Einzelhandelsgutachten mit Angaben zur Größe der Einzelhandelssortimentsflächen der Baufelder unter Berücksichtigung der unmittelbaren Nachbarschaft zum Stadtzentrum (A-Zentrum) zu erstellen. Mit den Händlern von Frischwaren, die derzeit ihre Waren in der Innenstadt verkaufen, ist der Bedarf an Verkaufsfläche in einer Markthalle auf dem Areal außerhalb der Innenstadt zu ermitteln.

3. Neben dem Kaufpreisangebot ist ein entsprechendes nachhaltiges Nutzungskonzept für das jeweilige Baufeld maßgebend für die Zuschlagserteilung.

Begründung:
Das Gesamtareal des Wilhelm-Leuschner-Platzes zwischen Peterssteinweg und Grünewaldstraße ist eine der wenigen Reserveflächen für eine größere Bebauung angrenzend an das Stadtzentrum. Für die Nutzung und Gestaltung der zu bildenden Baufelder müssen deshalb die gleichen Ansprüche wie für andere Bauvorhaben in innerstädtischer Lage gelten. 

Infolge der Totalzerstörung des östlich an den Wilhelm-Leuschner-Platz angrenzenden Bereiches und großflächige Zerstörungen in den angrenzenden Stadtquartieren haben sich nach dem 2. Weltkrieg neue städtebaulichen Strukturen in zeitgemäßer Architektur mit großzügigen Freiräumen entwickelt. Deshalb müssen für die Bereiche östlich des Wilhelm-Leuschner-Platzes adäquate städtebauliche Lösungen und Nutzungen in Art und Größe gefunden werden, die nicht in Konkurrenz zum A-Zentrum Stadtzentrum stehen.
Die entstehenden Baufelder mit einer Markthalle im mittleren Baufeld müssen nach Art und Maß der baulichen Nutzung Bezug auf städtebauliche Rahmenbedingungen, sowie den neu entstandenen Sichtachsen in der Umgebung nehmen. Bei einer von einem Kaufinteressenten gewünschten Einzelhandelsfläche von über 6000 m² außerhalb des angrenzenden A-Zentrums, ist ein Einzelhandelsgutachten zu Größe und Umfang der innenstadtrelevanten Warensortimente für die Baufelder des B-Plangebiets unverzichtbar.

Ergänzungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

1. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, sich beim sächsischen Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr dafür einzusetzen, dass das Land Sachsen im Rahmen der aktuell laufenden Fortschreibung des  Bundesverkehrswegeplan darauf einwirkt, dass die als lfd. Nr. 107 enthaltene Autobahn A 72 im Abschnitt AK A 38/A72 bis AS Leipzig/Connewitz als „Neues Vorhaben mit Planungsrecht“ im Weiteren Bedarf gestrichen wird. Stattdessen soll dieser Bereich weiterhin durch eine vierspurige Bundesstraße als B 2 bedient werden.

2. Gleichzeitig setzt sich die Stadtverwaltung gegenüber der Landesregierung dafür ein, dass die Planung des Neubaus der Bundesstraße nicht auf Grundlage des aktuellen Bundesverkehrswegeplans erfolgt, um zu vermeiden, dass die Baumaßnahmen auf Grundlage des Standards einer Autobahn erfolgen.

Zur Begründung:
Mit der Fortführung des Ausbaus der A 72 Richtung Leipzig über das Kreuz mit der A 38 hinaus würde deutlich mehr Verkehr in die Stadt bis zum Innenstadtring hineingezogen werden. Die neueste Verkehrsprognose sieht eine Zunahme von derzeit 41.000 Fahrzeugen/Tag auf 60.000 Fahrzeuge pro Tag in den nächsten zehn Jahren in diesem Bereich.
Durch den Ausbau der Bundesstraße auf Autobahn-Standard würden außerdem viel größere Auf- und Abfahrten und damit deutlich mehr Flächen benötigt und versiegelt. Außerdem müsste in Landschafts- und Naturschutzgebiete des Auenwaldes eingegriffen werden.

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

1. Die Verwaltung erarbeitet bis Ende 3. Quartal 2012 in Zusammenarbeit mit der DEHOGA und den Leipziger Gastronomen eine Selbstverpflichtungserklärung für die gewerbliche Verwendung von Wärmestrahlern. Diese sollte mindestens die Realisierung von Kompensationsmaßnahmen (z.B. Baumpflanzungen im Rahmen „Eine Baumstarke Stadt) und Regelungen zu Nutzung (z.B. Betrieb nur dann wenn auch Gäste anwesend) für gewerblich betriebene Wärmestrahler enthalten.
2. Sollte eine Selbstverpflichtungserklärung scheitern, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie der Betrieb von gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern für Freisitze durch eine entsprechende Ergänzung der Sondernutzungssatzung als gebührenpflichtiger Tatbestand herangezogen werden kann. Gleichzeitig prüft die Verwaltung, ob die dadurch erzielten Einnahmen zweckgebunden für Projekte des Klima- und Umweltschutzes verwendet werden können.

Begründung:
In der bisherigen Diskussion zu o.g. Antrag zeigte sich ein uneinheitliches Bild zwischen Befürwortern und Gegnern eines Verbotes von Wärmestrahlern für Freisitze. Ein generelles Verbot wird von der Mehrheit der damit befassten Ausschussmitglieder jedoch abgelehnt. Zudem hat die DEHOGA als Interessenvertreter der gastronomischen Betriebe sich bereiterklärt, eine Selbstverpflichtung einzugehen. Bevor ein Verbot oder andere Art der Regulierung vollzogen wird, sollte den Gastronomen die Chance gegeben werden, eine Selbstverpflichtung einzugehen. Sollte eine Selbstverpflichtungserklärung scheitern, kann mit der Aufnahme des Betriebes von gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern für Freisitze als gebührenpflichtigen Tatbestand in der Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig eine Regelung gefunden werden, die einen finanziellen Anreiz für einen sparsameren Einsatz solcher Wärmestrahler darstellt. Es wäre wünschenswert, dass die ggf. entsprechenden Einnahmen der Stadt nicht in den allgemeinen Haushalt fließen, sondern dass damit zielgerichtete Klima- und Umweltschutzprojekte gefördert werden können.

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Ergänzung der Stadtentwicklungsplanung Leipzig, einen Fachplan für soziale Infrastruktur und Flächenentwicklung sowie Flächenvorhaltung zu erstellen. Dabei sind folgende Kriterien besonders zu berücksichtigen: Die Verkehrslage der Grundstücksflächen, die Auswertung der Baugrunduntersuchung, spezifische Kosten der Grundstückfläche, u. a. die Erschließungskosten, die planungsrechtlichen Voraussetzungen und die Grundstückszuschnitte. Mit einzubeziehen sind außerdem die Flächenreserven von städtischen Unternehmen, insbesondere der LVV und der LWB.

2. Dieser Fachplan ist verbindliche Grundlage für die Haushaltsplanung der Stadt Leipzig.

3. Der Fachplan ist bis zum I. Quartal 2013 dem Stadtrat vorzulegen.

Begründung:

Leipzig ist eine wachsende Stadt. Hierdurch kommt es zu einer höheren Nachfrage nach „freien“ Grundstücksflächen, u. a. für wirtschaftliche Ansiedlungen, Wohnungsbau aber auch für Kindertagesstätten, Schulen und andere soziale Einrichtungen.
Für eine wirtschaftlich solide Kostenplanung, zum Beispiel für neue Schulgebäude, ist von besonderer Bedeutung eine günstige Verkehrslage der Grundstücke (für Grundschulen kommt hinzu das diese wohnortnah sein müssen), geeignete Grundstückszuschnitte, die Kenntnis über eventuell anfallende Mehrkosten durch den Baugrund und andere spezifische Kosten, wie Mehrkosten durch die Erschließung der Flächen.

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Tel: 0341-4248587)

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Ergänzung der Stadtentwicklungsplanung Leipzig, einen Plan für strategische Gewerbeflächenentwicklung zu erstellen. Dabei sind folgende Kriterien besonders zu berücksichtigen: Die Verkehrslage der Grundstücksflächen, die Auswertung der Baugrunduntersuchung, spezifische Kosten der Grundstückfläche, u. a. die Erschließungskosten, die Grundstückszuschnitte, die Möglichkeit der Schaffung von Ausgleichsflächen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen.

2. Dieser Fachplan ist verbindliche Grundlage für die Haushaltsplanung der Stadt Leipzig.

3. Der Fachplan ist bis zum I. Quartal 2013 dem Stadtrat vorzulegen.

Begründung:

Leipzig ist eine wachsende Stadt. Hierdurch kommt es zu einer höheren Nachfrage nach „freien“ Grundstücksflächen, u. a. für wirtschaftliche Ansiedlungen.
Es ist wichtig das gegenwärtig gute Angebot an Gewerbeflächen auch für die Zukunft zu erhalten, da ansonsten zukünftig weniger Ansiedlungs- und Erweiterungsmöglichkeiten, weniger Wirtschaftswachstum, weniger Arbeitsplätze und weniger Wachstum der Steuereinnahmen drohen.

Ansprechpartner: Heiko Bär (Tel: 01577-2537393)

Änderungsvorschlag:

Der Punkt 3.1 wird wie folgt geändert:

Über die Konzentration der drei Standorte in Grünau zu einem einzigen in Grünau-Mitte wird im Rahmen einer gesonderten Vorlage entschieden. Bis dahin bleibt der Status quo (drei Standorte) erhalten.

Begründung:

Die Verwaltung prüft und plant gegenwärtig die Konzentration der drei Grünauer Bibliotheksstandorte. Noch sind Standort, Anbindung, genaue Ausstattung und Investitionssummen ungewiss. Da es für den Status quo als auch für die Konzentration jeweils Vor- und Nachteile gibt, kann eine Entscheidung nur von den genauen Umständen abhängen. Eine Prüfung und Planung macht Sinn, ihre Ergebnisse sind jedoch noch nicht abschätzbar. Es muss ergebnisoffen geprüft werden. Eine Vorfestlegung des Stadtrates, unabhängig von der zukünftigen Vorlage, und damit ein „Entscheidungszwang“ des Stadtrates sind nicht sinnvoll und nicht notwendig.
 
Die LSB planen die intensive Kommunikation über die mögliche zukünftige Bibliotheksstruktur in Grünau mit den Bürgern vor Ort, z.B. im Rahmen eines Forums Grünau. Um die Meinungen und Positionen der Bürger ernst nehmen zu können, ist es nötig, ohne Vorfestlegungen in die Bürgerbeteiligung zu gehen. Die Stadt manövriert sich ansonsten in eine vor Ort kritikwürdige Situation von Entscheidungsvorwegnahmen („das hat der Stadtrat bereits beschlossen“).