Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Änderungsvorschlag:

Der Punkt 3.1 wird wie folgt geändert:

Über die Konzentration der drei Standorte in Grünau zu einem einzigen in Grünau-Mitte wird im Rahmen einer gesonderten Vorlage entschieden. Bis dahin bleibt der Status quo (drei Standorte) erhalten.

Begründung:

Die Verwaltung prüft und plant gegenwärtig die Konzentration der drei Grünauer Bibliotheksstandorte. Noch sind Standort, Anbindung, genaue Ausstattung und Investitionssummen ungewiss. Da es für den Status quo als auch für die Konzentration jeweils Vor- und Nachteile gibt, kann eine Entscheidung nur von den genauen Umständen abhängen. Eine Prüfung und Planung macht Sinn, ihre Ergebnisse sind jedoch noch nicht abschätzbar. Es muss ergebnisoffen geprüft werden. Eine Vorfestlegung des Stadtrates, unabhängig von der zukünftigen Vorlage, und damit ein „Entscheidungszwang“ des Stadtrates sind nicht sinnvoll und nicht notwendig.
 
Die LSB planen die intensive Kommunikation über die mögliche zukünftige Bibliotheksstruktur in Grünau mit den Bürgern vor Ort, z.B. im Rahmen eines Forums Grünau. Um die Meinungen und Positionen der Bürger ernst nehmen zu können, ist es nötig, ohne Vorfestlegungen in die Bürgerbeteiligung zu gehen. Die Stadt manövriert sich ansonsten in eine vor Ort kritikwürdige Situation von Entscheidungsvorwegnahmen („das hat der Stadtrat bereits beschlossen“).

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. jährlich mindestens 30 Mio. Euro städtische Eigenmittel für Schulinvestitionen und für die bauliche Wertunterhaltung (BU) für Schulen und Schulsporthallen in den Haushalt der Stadt Leipzig einzustellen.
2. zusätzliche Steuereinnahmen und andere Mehreinnahmen zu 50 Prozent für die Bildungsinfrastruktur (Investitionen in Kindertagesstätten und Schulen) aufzuwenden.
3. die Kosten für die Reaktivierung bzw. Schulneubau von benötigten Schulstandorten nach aktualisierter Geburtenzahlenprognose beim Freistaat Sachsen einzufordern.
4. beim Freistaat Sachsen einzufordern, dass als ausschlagendes Kriterium für die Vergabe der Fördermittel Schulhausbau die Schülerzahlen und Prognosen über deren Entwicklung sind.
5. sich gegenüber der Sächsischen Landesregierung für eine stärkere Landesförderung bei Schul- und Kitahausbau einzusetzen und ein Sonderprogramm für die stark wachsenden Oberzentren einzufordern.

Begründung:
Die Stadt Leipzig ist eine wachsende Stadt. Alle Bevölkerungsprognosen wurden spätestens seit 2005 übertroffen. Die erfreuliche Entwicklung stellt die Kommune aber auch vor große Herausforderungen. Um die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge erfüllen zu können, bedarf es erheblicher Mehrausgaben. Insbesondere im Bereich der Bildungsinfrastruktur, aber auch in anderen Bereichen wie Verkehr, Wohnen und Gesundheit.

Die letzten Schulaufhebungen erfolgten bereits angesichts wieder steigender Geburtenzahlen.
Hinzu kommt, dass der Freistaat Sachsen seine Schulbaufördermittel ungleichmäßig und intransparent über die kreisfreien Städte und Landesdirektionen verteilt und diese zudem aktuell stark gekürzt hat.
Damit zieht sich das Land aus der Verantwortung zurück und lässt vor allem die wachsenden Oberzentren Leipzig und Dresden mit der Herausforderung steigender Geburtenzahlen allein.
Zusätzliche Förderprogramme zur Bewältigung ansteigender Schülerzahlen plant die Staatsregierung derzeit nicht (vgl. Kleine Anfrage zur Fördermittelvergabepraxis im Landtag, Drucksache 5/7432).

Trotz des beachtlichen Mitteleinsatzes sind die Probleme nach wie vor groß. Der Neubau von zwingend erforderlichen Kapazitäten für die zunehmende Schülerzahl bindet so viele Mittel, dass für Abbau des Sanierungsstaus kein Spielraum mehr ist. Für dutzende von dringend sanierungsbedürftigen Schulen gibt es selbst mittelfristig keine Perspektive. Und trotz einiger Neubauten müssen viele Schulen bis an die Grenze des gesetzlich erlaubten ausgelastet werden, um die Pflichtaufgabe bewältigen zu können. Neue Anforderungen wie die auch vom Land geforderte Stärkung „inklusiver Bildung“, bleiben weitestgehend ausgeblendet.

Dieser Einbruch bei den Fördermitteln steht in klarem Widerspruch zu den steigenden Anforderungen, die sich aus der demographischen Entwicklung ergeben. Auch der kommunale Finanzausgleich berücksichtigt nur unzureichend die besonderen Lasten einer wachsenden Stadt. Hält die Unterfinanzierung an, ist die Qualität der Bildung nicht nur in Leipzig ernsthaft bedroht.

Dresden, Chemnitz und viele andere Kommunen stehen vor ähnlich großen Problemen, die Pflichtaufgabe der Bereitstellung ausreichender Schul- und Kitaplatzkapazitäten zu gewährleisten. Der Sanierungsstau nimmt eher zu als ab. Von den Städten einzeln vorgetragene Kritik hat aber die radikale Kürzung der Schulbauförderung auf Landesebene nicht verhindern können. Gemeinsam wird es leichter sein, die Dringlichkeit zusätzlicher Mittel zu verdeutlichen und eine grundsätzliche Kurskorrektur zu erreichen. Für eine Aufstockung der Mittel könnten beispielsweise die so genannten Abrechnungsbeiträge aus dem kommunalen Finanzausgleich genutzt werden, die Ende 2011 bereits auf rund 180 Mio. Euro aufgelaufen sein sollen und 2013 zur Auszahlung kommen.

Beschlussvorschlag: 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Fachausschuss Stadtentwicklung
und Bau bis Ende 2012 ein Konzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die Magistrale Georg-Schwarz-Str. im Abschnitt zwischen Bischofstraße und Philipp-Reiss-Str. unabhängig vom jetzigen Förderkonzept in der Zukunft aufgewertet werden kann.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie ein Verfügungsfonds für investive und nichtinvestive Maßnahmen für den unter Punkt 1 beschriebenen Bereich eingerichtet werden kann. In diesem Zusammenhang soll sich der OBM gegenüber dem Freistaat für eine Änderung der Fördervorschriften einsetzen, damit ein solcher Verfügungsfonds angelegt werden kann.

Begründung:
Die Georg-Schwarz-Straße verbindet als zentrale Magistrale die Stadtteile Lindenau und Leutzsch. Eine Aufwertung mit investiven und nichtinvestiven Maßnahmen ist für die gesamte Magistrale erforderlich, nicht nur für einen Teilabschnitt.
Der Verfügungsfonds unterstützt mit öffentlichen und privaten Mitteln geeignete Maßnahmen zur Stärkung und Qualifizierung der Georg-Schwarz-Straße unter Beteiligung Dritter. Diese Möglichkeit soll für alle Abschnitte der Straße gleichermaßen gelten.
Mit Ratsbeschluss vom 29.02.12 zur Abgrenzung neuer Fördergebiete für das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost mussten die Fördergebiete im Programmteil Aufwertung deutlich reduziert werden. Davon ist auch o.g. Abschnitt der Georg-Schwarz-Straße betroffen.

 

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung prüft kurzfristig, ob während der Kleinmesse temporäre Parkflächen im Cottaweg für die Besucher dieser Großveranstaltung eingerichtet werden können.
2. Die Verwaltung prüft, ob für die Einrichtung von Pkw-Stellflächen für die Besucher der Kleinmesse, wie auch für weitere Veranstaltungen auf dem Kleinmessegelände, bauliche Veränderungen im Cottaweg möglich sind. Des Weiteren soll eine Bewirtschaftung dieser Parkflächen geprüft werden.

Begründung:

In diesem Jahr findet vom 27.04. bis 20.05.12 die Frühjahrskleinmesse und vom 28.09. bis 21.10.12 die Herbstkleinmesse auf dem Kleinmessegelände am Cottaweg statt. Die Erfahrungen der letzten Herbstkleinmesse zeigen, dass insbesondere an den besucherstarken Tagen (Mittwoch, Freitag, Sonnabend) seit dem Bau des Trainingszentrums durch RasenBallsport Leipzig e.V. nicht mehr genügend Parkflächen für die Besucher, die mit dem Pkw anreisen, zur Verfügung stehen. Um den Parksuchverkehr und das verkehrswidrige Abstellen von Fahrzeugen im Umfeld des Kleinmessegeländes zu minimieren, soll kurzfristig geprüft werden, ob im Cottaweg entsprechende Stellflächen eingerichtet werden können.

Änderungsvorschlag:

Die im Städtebaulichen Entwicklungskonzept geplante Einzelmaßnahme des barrierefreien Umbaus der LVB-Haltestelle am Huygensplatz erfolgt nicht mittelfristig, sondern kurzfristig.

Begründung:

Die LVB-Haltestelle am Huygensplatz wird auf Grund ihrer unmittelbaren Nähe zur Agentur für Arbeit, zur Deutschen Rentenversicherung, zum Berufsförderungswerk BFW Leipzig, sowie zum Einkaufszentrum Axis-Passage werktäglich von einer äußerst großen Anzahl Menschen, darunter vieler mobilitätseingeschränkter Menschen, genutzt. Daher ist ein zeitnaher barrierefreier Umbau der Haltestelle dringend notwendig.

Ergänzungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

5. Parallel zum Bebauungsplanverfahren macht die Stadtverwaltung einen Vorschlag zur Führung des Radverkehrs entlang der Karl-Liebknecht-Straße (zwischen
Arno-Nitzsche-Straße und Scheffelstraße), welche im Zuge der Realisierung der Investition umzusetzen ist.

6. Die Stadtverwaltung setzt sich gegenüber dem Investor für eine deutliche Erhöhung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ein.

Begründung:

Zu Beschlusspunkt 5: Aktuell wird der Radverkehr entlang der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Arno-Nitzsche-Straße und Scheffelstraße auf dem Gehweg entlang geführt. Im geplanten Vorhaben sind an der Front Richtung Karl-Liebknechtstraße mehrere Ladenlokale mit Ein- und Ausgang Richtung Gehweg geplant. Der ohnehin knappe Verkehrsraum für Fußgänger und Radfahrer wird sich dadurch weiter verknappen und es kommt zu einer verstärkten Nutzungskonkurrenz.

Zu Beschlusspunkt 6: Im Vorhaben sind momentan lediglich 26 Stellplätze für Fahrräder vorgesehen. Schon heute ist jedoch zu beobachten, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit nutzen mit dem Fahrrad einzukaufen. Aktuell führt dies dazu, dass häufig die Baumscheiben als Stellplätze benutzt werden. Die Stadtverwaltung sollte sich daher gegenüber dem Investor für mehr Anlehnbügel einsetzen. Gegebenenfalls können dies entlang der Karl-Liebknecht-Straße zwischen den Baumscheiben angeordnet werden.

Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum Ablauf des 2. Quartals 2012 einen Vorschlag zur Entscheidung vorzulegen, der die PUUL in ihrer Finanzierungskonstruktion auf wirtschaftlich solide Füße stellt, d.h. im Einzelnen die folgenden Kriterien erfüllt:

1. Der Gesellschaftsvertrag wird dahingehend ergänzt, dass die Stadt Leipzig der PUUL die Deckung der anteiligen Gemeinkosten der Gesellschaft aus der Durchführung von Arbeits- und Beschäftigungsförderungsprogrammen garantiert, sofern dies nicht durch die Programme selbst oder durch ein positives Ergebnis des Vorjahres gedeckt ist. Die einschlägigen Förderbedingungen sind dabei zu berücksichtigen, d. h. die Finanzierungsgarantie ist förderunschädlich zu halten. Zudem wird die Einführung einer erfolgsabhängigen Bezahlung für die Geschäftsführung der PUUL GmbH geprüft.

2. Die Stadt Leipzig richtet einen vorsorglichen Haushaltsposten hierfür ein.

3. Die Finanzierungsgarantie des Gesellschafters hat ohne wettbewerbsverzerrende Wirkung auf das Drittgeschäft am Markt zu erfolgen. Ist dies nach objektiven Kriterien (z.B. EU-Recht) nicht möglich, werden Drittgeschäft und die Durchführung öffentlicher Förderprogramme gesellschaftsrechtlich voneinander getrennt.

Begründung:

Das Geschäft der PUUL setzt sich aus zwei Bereichen zusammen:

A) als Wirtschaftsförderinstrument (entsprechend Eigentümerziel 1) im Bereich der Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung im freien Markt, als ein Akteur unter verschiedenen anderen öffentlichen und privaten Vermittlungsagenturen („Drittgeschäft“),

B) als Instrument der Beschäftigungspolitik (entsprechend Eigentümerziel 2) in der Durchführung von verschiedenen Arbeitsmarkt- und Arbeitsförderprogrammen mit Finanzierung durch Bundes- oder Landesprogramme.

Die öffentlichen Förderprogramme finanzieren in der Regel die detailliert abzurechnenden direkten Kosten der Programmdurchführung, die Personalkosten der eingesetzten Mitarbeiter und deren unmittelbare Sachkosten, nicht jedoch die Gemeinkosten, hier der PUUL. Folglich muss das Drittgeschäft der PUUL (aktuell 4 Mitarbeiter) die Gemeinkosten der gesamten Gesellschaft erwirtschaften, also auch den Anteil der Arbeitsförderprogramme (aktuell 10 Mitarbeiter) mitfinanzieren, was nur bei optimalem Geschäftsverlauf und niemals als Regelfall zu erwarten ist (Konflikt mit Eigentümerziel 3).