Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2012 von Stadtrat Mathias Weber 

Beschlussvorschlag:
Auf der großen Freifläche des Volksparkes Kleinzschocher sollen entlang der asphaltierten Wege zehn Sitzgelegenheiten (Parkbänke/Sitzelemente) geschaffen werden. Dafür sind im Haushalt 2012 entsprechende Finanzmittel einzustellen.

Begründung:
Sitzgelegenheiten fördern das Zufußgehen und erhöhen die Aufenthaltsqualität spürbar. Am Rand des Volksparkes gibt es vereinzelt Parkbänke, doch gerade auf den belebten Hauptrouten der Freifläche fehlen diese spürbar.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Mittel und Wege zu prüfen, um im Norden und Nordwesten der Stadt einen Pool an geeigneten Ausgleichsflächen für Gewerbeansiedlungen vorzuhalten. Hierbei sollen nicht allein Flächen bevorzugt werden, die einen reinen Ausgleich von Natur möglich machen, vielmehr soll hierbei versucht werden, Naturausgleich und Lärmschutz zu kombinieren.

Begründung:

Bei der Vorstellung der Flächennutzungspläne sowie beispielsweise der Bebauungspläne von Porsche und Seehausen Nord wurde in den betroffenen Stadt- und Ortsteilen immer wieder darauf hingewiesen, dass die Ausgleichsmaßnahmen bestenfalls dort erfolgen sollten, wo die Eingriffe in die Natur geschehen. Solche Vorschläge wurden mit der Begründung abgelehnt, dass es in den betroffenen Bereichen durch die zahlreichen Ansiedlungen keine ausreichenden Flächen mehr gäbe, die für entsprechende Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stünden. Dadurch, dass die Leipzigerinnen und Leipziger im Norden der Stadt stärker von Lärmbelastungen und Eingriffen in die Natur durch die Ansiedlungen betroffen sind als andere Bereiche Leipzigs, wird die Stadtverwaltung aufgefordert, zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, Ausgleichsflächen im Norden und Nordwesten der Stadt zu bevorraten, die sowohl Lärmschutz als auch Naturausgleich gewährleisten können.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den im Jugendhilfeausschuss beschlossenen Trägerwechsel für das Fußballfanprojekt noch in der laufenden Fußballsaison 2011/2012 umzusetzen.

Begründung:

Der Jugendhilfeausschuss hat am 31.01.2011 einen Trägerwechsel beim Fußballfanprojekt beschlossen. Nach einer intensiven Suche ist es gelungen, einen interessierten Träger zu finden, der bereits Erfahrungen im Bereich von Fußballfanprojekten sammeln konnte.

Faktisch gibt es in Leipzig seit 1. Juli dieses Jahres kein offizielles Fanprojekt mehr. Um diesen Missstand zu beseitigen, fordern wir den Oberbürgermeister auf, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass der Trägerwechsel möglichst schnell, vor allem jedoch noch innerhalb der laufenden Saison erfolgt.

Ergänzungsvorschlag:
Der Beschlusspunkt 1.2 Ergebnisziel wird wie folgt ergänzt:

Sowohl bei Modernisierungs- als auch bei Neubaumaßnahmen sind die Belange der Baukultur und der Architekturqualität – unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit der LWB – zu beachten.

Begründung:
Eine angemessene Architekturqualität ist insgesamt ein wichtiger Aspekt für die Stadt- und Quartiersentwicklung. Dabei zeigt sich, dass architektonisch anspruchsvolle Gebäude auch besser am Markt platziert werden können.

Änderungsvorschlag:

Beschlusspunkt III-3. wird wie folgt (fett gedruckt) geändert:

Die konkreten finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Beteiligung der Stadt Leipzig an der AGIL GmbH Leipzig sowie die inhaltliche Ausrichtung zur Neustrukturierung des Technologietransfers in Leipzig und die zu vereinbarenden messbaren Zielgrößen werden dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung:

Durch diese Änderung wird der Stadtrat direkt in die Neuaufstellung der Technologieförderung in Leipzig eingebunden.

Beschlussvorschlag:
1. Das Hochwasserschutzkonzept für die Stadt Leipzig ist, bezüglich der Erfahrungen aus dem Januarhochwasser 2011, nachzujustieren und zügig umzusetzen.
2. Zu diesem Zweck sind dem Stadtrat die Ergebnisse des Monitorings zur Flutung des Auwaldes über das Nahleauslassbauwerk und damit die Bewertung des Auwalds als Polder vorzulegen.
3. Rechtzeitig vor der nächsten Baumfällungssaison sind Entscheidungen zur Notwendigkeit der Deiche, u. a. am nordwestlichen Luppeufer, sowie zum Schutz von Einzelobjekten und der Ortslagen am Auwald zu treffen.
4. Das Hochwasserschutzkonzept ist in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben. Dabei sind die Variantenvergleiche unter Berücksichtigung abgestufter Hochwasserschutzziele in einem transparenten Verfahren unter Beteiligung von Stadtrat und Naturschutzverbänden abzuwägen.

Begründung:
Schon im Ergebnis des Augusthochwassers 2002 wurde für das Leipziger Gewässersystem  ein Hochwasserschutzkonzept erarbeitet, welches unter anderem Maßnahmen, wie die Ertüchtigung des Zwenkauer Sees zu einem Hochwasserrückhaltebecken für die Weiße Elster, die Einbindung der Parthe in die Neue Luppe zur Entlastung der Unteren Weißen Elster, die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Parthe, Schutz der Ortslagen am östlichen Ufer der Neuen Luppe, enthält. Bisher geschehen ist: die Sanierung der Parthe, die Sanierung der Deiche am Elsterflutbett (im Bereich Kläranlage Rosental) sowie die Sanierung der Deiche am nördlichen Ufer der Luppe. Die technische Überleitung der Weißen Elster zum Zwenkauer See wird erst gegenwärtig gebaut.

Der Umgang mit den Deichen im nördlichen Auwald, insbesondere am südlichen Ufer der Neuen Luppe ist bis zum heutigen Tag nicht entschieden. In den Jahren 2002 – 2004 wurden unterschiedliche Szenarien erarbeitet, die von der umfänglichen Stabilisierung des gegenwärtigen Deichsystems bis zur Aufgabe des südlichen Deiches, bei gezieltem Schutz der Ortslagen und Einzelobjekte, reichte. Gemäß Hochwasserschutzkonzept ist eine planmäßige Flutung der Südlichen Luppeaue ohnehin für eine wirksame Überleitung des Parthehochwassers nötig. Die Flutung des Auwalds über das Nahleauslassbauwerk hat sehr anschaulich gezeigt, dass der Auwald immer noch seine Funktionsfähigkeit hat und das Hochwasser zügig abgelaufen ist. Trotz des Fehlens des Zwenkauer Sees als Hochwasserspeicher und bisher nicht umgesetzter Schutzmaßnahmen in der Südlichen Luppeaue, konnte das Hochwasser recht schadlos durch Leipzig geleitet werden. Im FA Umwelt und Ordnung wurde festgelegt, dass dies in einem Monitoring zu beobachten und zu bewerten ist. Im Ergebnis dessen sind endlich die Entscheidungen zum Umgang mit den Deichen zu treffen.

Im Falle des teuren Erhalts des gegenwärtigen Deichsystems ist Leipzig gezwungen, die Funktion des vielfältig geschützten Auwaldes (NSG, FFH, IBA,  NATURA 2000) durch teure zusätzliche Flutungsprojekte aufrecht zu erhalten, deren tatsächliche Erfolge recht umstritten sind. Darüber hinaus ist noch nicht gesichert, dass die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auch nahe dem Eingriffsort erfolgen. Weiterer wirtschaftlicher Schaden für Leipzig resultiert auch aus der Minimierung der Erholungsfunktion im Zuge der weitgehenden Rodungen.

Mit den Erfahrungen aus dem Januarhochwasser, d. h. den Schadensbildern und den Aussagen zur Funktion des Auwalds, und mit der Ertüchtigung des Zwenkauer Sees, sind die Voraussetzungen geschaffen, um endlich sachliche Entscheidungen über einen wirtschaftlich, ökologisch und auch sozial (Sicherung der Erholungsfunktion des Auwaldes) sinnvollen und somit tatsächlich nachhaltigen Hochwasserschutz  für Leipzig zu realisieren und damit das in Europa einzigartige stadtnahe Auwaldsystem zu sichern. Mit einer Reduzierung der Deichanlagen würde außerdem der laufende Aufwand für deren Erhaltung sinken. Der Hochwasserschutz für Leipzig ist dann weniger von der Haushaltslage in Land, Bund und Europa abhängig.

Leipzig muss endlich selbst die Entscheidungen in die Hand nehmen. Mit der Weiße-Elster-Hochwasser-Konferenz 2002 wurde der Grundstein dazu gelegt.

Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 01577-2537393)

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung prüft bis Ende des dritten Quartals 2011 die Einrichtung von Carsharing-Parkplätzen im Rahmen eines Pilotprojekts im öffentlichen Verkehrsraum.
2. Sollte die Prüfung ergeben, dass eine Realisierung in Leipzig möglich ist, setzt sich die Stadt Leipzig mit geeigneten Anbietern zur Realisierung des Vorhabens in Verbindung. Die Anbieter sollten das Umweltzeichen „Blauer Engel“ nachweisen.
3. Die Stadtverwaltung setzt sich bei den zuständigen Ministerien in Bund und Land dafür ein, die rechtlichen Voraussetzungen für Carsharing im öffentlichen Raum mittels Beschilderung zu schaffen.

Begründung:

Nach wie vor ist es Carsharing-Anbietern auf Grund der geltenden Rechtslage nicht gestattet, Fahrzeugstellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen, um von dort aus ihre Dienstleistungen anzubieten. Die Folge dessen ist, dass diese Firmen auf angemietete oder gepachtete Stellplätze ausweichen müssen, die zwar über die Stadt verteilt sind, aber dennoch nicht in jedem Fall kurze Wege für die Nutzer bedeuten. Um die Attraktivität des Carsharings zu erhöhen und damit diese nachhaltigere Form des motorisierten Individualverkehrs weiter zu fördern, soll die Stadt Leipzig im Rahmen eines Pilotprojekts prüfen, inwiefern für das Carsharing Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung gestellt werden können. Dabei sind u.a. Entwidmung, Teilentziehung, Sondernutzung und § 46 der StVO mit zu berücksichtigen.
Als Beispiele, wie Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung gestellt werden können, könnten die Modellprojekte in Köln, Berlin, Ulm, Hamburg oder München dienen.
Bei der Auswahl von geeigneten Anbietern ist darauf zu achten, dass diese nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu den Verkehrsträgern des Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrrad und Fuß) stehen, sondern den Umweltverbund vielmehr ergänzen.

Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 01577-2537393)