Anfragen der SPD-Fraktion.

Die im Lene-Voigt-Park im Rahmen eines Pilot-Projektes aufgestellte Toilette musste nach unseren Informationen Anfang dieses Jahres abgebaut werden. Eine zweite Kompost-Toilette wurde durch einen Brand im Dezember 2024 vollständig zerstört. Seitdem stand den Nutzer:innen des Parks eine Interimslösung zur Verfügung. Für diese Interims-Toilette stehen im nächsten Jahr jedoch keine Mittel im Haushalt.

Beide Toiletten, 24 Stunden in Betrieb, täglich gereinigt und für alle Geschlechter ausgerichtet wurden knapp 4000 Mal pro Monat aufgesucht – ein eindeutiger Hinweis auf den enormen Bedarf an öffentlichen Sanitäranlagen in der Parkanlage.

Der Lene-Voigt-Park ist zudem ein Standort im vom Stadtrat beschlossenen Toilettenkonzept, in dem eine Toilette bis 2026 in Betrieb genommen werden soll.

Wir fragen an: 

  1. Wann wird der Ratsbeschluss zum Toilettenkonzept für den Standort Lene-Voigt-Park umgesetzt?
  2. Welche Mittel sind notwendig für eine Interims-Toilette?
  3. Kann für die Frühjahr- und Sommermonate mit vielen Parkbesuchern und Touristen und einer hohen Nachfrage wenigstens eine Lösung angeboten werden?
  4. Wo befindet sich im Umfeld des Lene-Voigt-Parks die nächste 24-Stunden-zugängliche Toilette? 

Der Leipziger SC 1901 muss seinen Trainings- und Spielbetrieb in Schleußig erheblich einschränken. Eine Nachbarsfamilie hatte sich wiederholt über die Lautstärke auf dem Gelände beschwert.

Vor etwa einem Monat erteilte die Stadt Leipzig dem Traditionsverein eine bauaufsichtliche Anordnung. Darin wurden hohe Geldstrafen angedroht und unter anderem gefordert, die „ungenehmigte Nutzung“ des Geländes zu unterlassen. Grundlage ist die Sportanlagenlärmschutzverordnung, die regelt, zu welchen Zeiten welche Lärmgrenzen einzuhalten sind.

Wir fragen an: 

  1. Gibt es in Leipzig andere Sportstätten und Sportvereine, die aktuell Einschränkungen wegen Lärmschutzauflagen hinnehmen müssen? Wenn ja, welche?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, um den Leipziger SC von 1901 zu unterstützen, damit der Trainings- und Spielbetrieb von unzähligen Mannschaften in den Sportarten Hockey, Tennis und Fußball stattfinden kann?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die Sportanlagenlärmschutzverordnung anzupassen, um die berechtigten Ruhebedürfnisse als auch das Recht auf Sport und Bewegung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, in eine vernünftige Relation zu bringen?

In einigen Sporthallen der Stadt Leipzig befinden sich auch Wohnungen, die nach unseren
Informationen teilweise vermietet, teilweise leer stehen. Insbesondere der fehlende
Brandschutz ist offensichtlich ein Hemmnis für die Vermietung.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Wohnungen in Schulen (Hausmeisterwohnungen) und
ehemaligen Rathäusern (Aufzählung nicht abschließend).

Wir fragen an: 

  1. In wie vielen Sporthallen der Stadt Leipzig befinden sich Wohnungen (bitte mit
    Übersicht der Standorte)?
  2. In wie vielen Schulen der Stadt Leipzig befinden sich Hausmeisterwohnungen (bitte
    mit Übersicht der Standorte)?
  3. In welchen ehemaligen Rathäusern befinden sich Wohnungen (bitte mit Übersicht der
    Standorte)?
  4. Wie viele Wohnungen sind aktuell vermietet/belegt, wie viele stehen leer?
  5. Was sind die Gründe für den Leerstand (bitte Angabe je Standort)?
  6. Welche Pläne gibt es für die leerstehenden Wohnungen (bitte Angabe je Standort)?
  7. Welches Amt ist für die Wohnungen in den Sporthallen, Schulen bzw. ehemaligen
    Rathäusern zuständig?

Eine inklusive Schwimmhalle bietet barrierefreien Zugang und Unterstützung für
Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, damit alle sicher schwimmen lernen
und am Schwimmbetrieb teilnehmen können. Sie ermöglicht adaptive
Trainingsangebote, barrierefreie Umkleiden und der Inklusionsgedanke reduziert
sich nicht nur auf das barrierefreie Betreten der Schwimmhalle, sondern beinhaltet
auch das Mitmachen. So wird Schwimmsport für alle zugänglich und inklusiv
erlebt.


Folgende Voraussetzungen können dazu beitragen, damit eine größtmögliche
Bandbreite von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen die Schwimmhalle
selbstbestimmt nutzen können:

  • Schwimmbecken in Rollstuhlhöhe
  • Bereitstellung von wassertauglichen Rollstühlen 
  • Hebekran zum Einstieg in das Wasser 
  • flacher Treppeneinstieg 
  • Kantenmarkierungen 
  • Handläufe (evtl. mit integrierter Brailleschrift) 
  • Blindenleitsystem 
  • entsprechend geschultes Personal 
  • Schallreduzierende Paneele 
    Wir fragen an: 
  1. Welche Möglichkeiten gibt es in den Leipziger Schwimmhallen derzeit für
    Menschen mit physischen Beeinträchtigungen?
  2. Welche Schwimmhallen sind mit oben genannten Beispielen ggf. nachrüstbar
    bzw. welche Pläne gibt es schon, die inklusive Nutzung bei der Sanierung einer
    bestehenden Schwimmhalle zu verbessern?
  3. Welche Kosten müssen für eine inklusive Nachrüstung eingeplant werden?

Nicht erst seit der Presseberichterstattung im Sommer ist bekannt, dass im
Sächsischen Haushalt eine strukturelle Unterfinanzierung für die Instandhaltung von
Staatsstraßen herrscht. Infrastrukturministerin Kraushaar bezifferte den jährlichen
Mangel jüngst mit 50 Millionen Euro und auch der Sächsische Rechnungshof stellt in
seinem aktuellen Bericht lapidar fest “Die Erhaltung der Staatsstraßen durch die
sächsische Straßenbauverwaltung ist derzeit nicht bedarfsgerecht”.
.
So verwundert es nicht, dass der Landrat in Nordsachsen Kai Emanuel mit einem
Schild “eingeschränkter Straßenbetriebsdienst” auf kreative Weise den Missstand
anprangert. Gleichzeitig mehren sich die Anzeichen dafür, dass die Verantwortung
für Erhalt und Bewirtschaftung von Staatsstraßen im Nordraum von Leipzig bald
gänzlich in den Zuständigkeitsbereich des Leipziger Mobilitäts- und Tiefbauamtes
fallen könnte.


Wir fragen dazu an:

  1. Gibt es Pläne für eine Verlagerung von Zuständigkeiten bei Erhalt, Pflege und
    Instandsetzung von Staatsstraßen auf dem Stadtgebiet Leipzig in den Bereich der
    Leipziger Stadtverwaltung? Wenn ja, was genau soll wann übertragen werden?
  2. Welche finanzielle Ausstattung erhält die Stadt Leipzig für Erhalt, Pflege und
    Instandsetzung von Staatsstraßen (einschließlich Ausgleichsflächen) in den
    Jahren 2025 und 2026 vom zuständigen Staatsministerium?
  3. Wie haben sich die Zuweisungen aus Frage 2 in den letzten 5 Jahren
    entwickelt? (Bitte nach Jahresscheiben ausweisen.)
  4. Welche finanziellen Bedarfe für eine grundhafte Instandsetzung von
    Staatsstraßen auf dem Stadtgebiet Leipzig sind bekannt? Wie wurden diese
    Bedarfe bisher an das zuständige Ministerium kommuniziert?
  5. Sollte die Stadt Leipzig zukünftig mehr Zuständigkeiten (siehe Frage 1)
    übernehmen, welche Mehrbedarfe im eigenen Haushalt wären damit
    voraussichtlich verbunden?

Im Doppel-Haushalt 2025/26 des Freistaates Sachsen werden die Mittel für die
Förderung von Radwegen in Städten und Landkreisen deutlich gekürzt. Statt 8,7
Millionen Euro/Jahr stehen nach unseren Informationen nur noch 800.000 Euro/Jahr
zur Verfügung.
In einer aktuellen 80-seitigen Broschüre bewirbt das Sächsische Staatsministerium
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus den Fahrradtourismus im Freistaat Sachsen:
https://www.netzwerk-mtb-tourismus.de/unterlagen/Fahrradtourismus_Studie_Sachsen.pdf

Wir fragen an: 

  1. Wie viele Fördermittel des Freistaates Sachsen stehen in 2025 und 2026 für
    Radverkehrsmaßnahmen für die Stadt Leipzig zur Verfügung?
  2. Welche Möglichkeiten bietet o.g. Studie im Abgleich mit dem Thema Radwege
    im Leipziger TEP (Touristischer Entwicklungsplan) - Touristischer
    Entwicklungsplan: Ziele und Strategien bis 2025 - Stadt Leipzig
    und den
    Bemühungen des LTM für Leipzig und in der Anbindung an die Region –
    Radtouren und Radwege ♥ Leipzig Region?
  3. Können Maßnahmen aus dem Radverkehrsentwicklungsplan und anderen
    Konzepten ggf. mit Mitteln aus dem Bereich Fahrradtourismus umgesetzt werden,
    z.B. Radwege mit überregionaler Bedeutung wie der Radschnellweg Leipzig-Halle oder die Aktiv-Achse-Süd?
  4. Welche städtischen Konzepte und Pläne wurden dahingehend bereits
    geprüft? Wenn noch nicht geschehen, bis wann ist eine Prüfung möglich?
Münzen und Geldscheine, Euro, Finanzen, Haushalt

A

  1.          Was antwortete die Stadt auf die o.g. Presseanfrage von Radio Leipzig?

Seitens der Stadt Leipzig wurde die Anfrage von Radio Leipzig wie folgt beantwortet:

Wie Ihnen schon Herr Arndt vom LaSuB mitgeteilt hatte, sind wir als Schulträger für die sächliche Ausstattung der öffentlichen Schule zuständig. Das Amt für Schule hat dazu folgende Informationen:

Die genannten Probleme können wir nicht bestätigen. Eine Kürzung des Schulbudgets auf Grund der Haushaltslage hat nicht stattgefunden. Wir als Schulträger stellen den Schulleitern gemäß Sächsischem Schulgesetz die Mittel in Form einer Pauschale je Schüler zur Verfügung. Für den Einsatz der Mittel ist der Schulleiter selbst verantwortlich. Die Lernmittelpauschale wurde je Schulart (Grundschule 65 €, Oberschule 75 € und Gymnasien 75 € bzw. 85 € für die Klassenstufen 11-12 je Schüler) vom Stadtrat festgelegt und wird von uns als Schulträger in voller Höhe im Schulbudget ausgereicht.

Wir versuchen immer auf individuelle Bedürfnisse einzugehen. Die Schule Wiederitzsch beispielsweise hat bereits zusätzliche Mittel für den Erwerb von Schulbüchern erhalten, da die Schulleitung mit uns in Kontakt getreten ist. Für die beiden benannten Schulen (35. Schule sowie Schule Wiederitzsch) sind bisher die Mittel noch nicht ausgereizt und es ist noch Budget vorhanden.“

  1.          Wie wird die jährlich gezahlte Pauschale berechnet?

Die Stadt Leipzig als Schulträger stellt den Schulen gemäß Sächsischem Schulgesetz die Mittel in Form einer Pauschale je Schüler/-in zur Verfügung. Die Lernmittelpauschale wurde je Schulart vom Stadtrat festgelegt und in voller Höhe im Schulbudget ausgereicht. Eine jährliche Berechnung der Pauschale gibt es nicht. Das zur Verfügung stehende Budget pro Schule wird jährlich anhand von Schülerzahlen berechnet.

  1.          Welches Budget wurde 2023 für das Schuljahr 2023/2024 für Lehr- und Lernmittel an den o.g. Schularten zur Verfügung gestellt?

Für 2023 wurde den Schulen ein Budget i.H.v. 4,41 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

  1.          Wie wurden die Mittel in 2023/2024 von den Schulen ausgeschöpft?

Für das Jahr 2023 wurde das Budget zu 86,12 % ausgelastet. Eine Auflistung mit Budget und Auslastung jeder Schule wurde mit Beantwortung zu VII-EF-10731-AW-01 zur Verfügung gestellt.

  1.          Welches Budget wurde 2024 für das Schuljahr 2024/2025 für Lehr- und Lernmittel an den o.g. Schularten zur Verfügung gestellt?

Für das Jahr 2024 wurde den Schulen ein Budget i.H.v. 4,63 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

  1.          Wie wurden die Mittel in 2024/2025 von den Schulen ausgeschöpft?

Für das Jahr 2024 wurde das Budget zu 85,96 % ausgelastet.

  1.          Welches Budget wurde 2025 für das Schuljahr 2025/2026 für Lehr- und Lernmittel an den o.g. Schularten zur Verfügung gestellt?

Für das Jahr 2025 steht den Schulen ein Budget i.H.v. 4,72 Mio. EUR zur Verfügung. Unabhängig vom Schulbudget, welches die Stadt Leipzig als Schulträger bereitstellt, reicht auch der Freistaat Mittel an die Schulen aus. Seitens des Freistaates Sachsen wurde das bisherige Global- und Flexbudget für die Schulen gekürzt und zusammengelegt. Das neue Budget wird nun ebenso wie das des Schulträgers unter dem Namen „Schulbudget“ geführt. Möglicherweise erklärt sich dadurch die Annahme, dass das Budget des Schulträgers für die Schulen reduziert wurde.