Anfragen der SPD-Fraktion.

Eine inklusive Schwimmhalle bietet barrierefreien Zugang und Unterstützung für
Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, damit alle sicher schwimmen lernen
und am Schwimmbetrieb teilnehmen können. Sie ermöglicht adaptive
Trainingsangebote, barrierefreie Umkleiden und der Inklusionsgedanke reduziert
sich nicht nur auf das barrierefreie Betreten der Schwimmhalle, sondern beinhaltet
auch das Mitmachen. So wird Schwimmsport für alle zugänglich und inklusiv
erlebt.


Folgende Voraussetzungen können dazu beitragen, damit eine größtmögliche
Bandbreite von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen die Schwimmhalle
selbstbestimmt nutzen können:

  • Schwimmbecken in Rollstuhlhöhe
  • Bereitstellung von wassertauglichen Rollstühlen 
  • Hebekran zum Einstieg in das Wasser 
  • flacher Treppeneinstieg 
  • Kantenmarkierungen 
  • Handläufe (evtl. mit integrierter Brailleschrift) 
  • Blindenleitsystem 
  • entsprechend geschultes Personal 
  • Schallreduzierende Paneele 
    Wir fragen an: 
  1. Welche Möglichkeiten gibt es in den Leipziger Schwimmhallen derzeit für
    Menschen mit physischen Beeinträchtigungen?
  2. Welche Schwimmhallen sind mit oben genannten Beispielen ggf. nachrüstbar
    bzw. welche Pläne gibt es schon, die inklusive Nutzung bei der Sanierung einer
    bestehenden Schwimmhalle zu verbessern?
  3. Welche Kosten müssen für eine inklusive Nachrüstung eingeplant werden?

Nicht erst seit der Presseberichterstattung im Sommer ist bekannt, dass im
Sächsischen Haushalt eine strukturelle Unterfinanzierung für die Instandhaltung von
Staatsstraßen herrscht. Infrastrukturministerin Kraushaar bezifferte den jährlichen
Mangel jüngst mit 50 Millionen Euro und auch der Sächsische Rechnungshof stellt in
seinem aktuellen Bericht lapidar fest “Die Erhaltung der Staatsstraßen durch die
sächsische Straßenbauverwaltung ist derzeit nicht bedarfsgerecht”.
.
So verwundert es nicht, dass der Landrat in Nordsachsen Kai Emanuel mit einem
Schild “eingeschränkter Straßenbetriebsdienst” auf kreative Weise den Missstand
anprangert. Gleichzeitig mehren sich die Anzeichen dafür, dass die Verantwortung
für Erhalt und Bewirtschaftung von Staatsstraßen im Nordraum von Leipzig bald
gänzlich in den Zuständigkeitsbereich des Leipziger Mobilitäts- und Tiefbauamtes
fallen könnte.


Wir fragen dazu an:

  1. Gibt es Pläne für eine Verlagerung von Zuständigkeiten bei Erhalt, Pflege und
    Instandsetzung von Staatsstraßen auf dem Stadtgebiet Leipzig in den Bereich der
    Leipziger Stadtverwaltung? Wenn ja, was genau soll wann übertragen werden?
  2. Welche finanzielle Ausstattung erhält die Stadt Leipzig für Erhalt, Pflege und
    Instandsetzung von Staatsstraßen (einschließlich Ausgleichsflächen) in den
    Jahren 2025 und 2026 vom zuständigen Staatsministerium?
  3. Wie haben sich die Zuweisungen aus Frage 2 in den letzten 5 Jahren
    entwickelt? (Bitte nach Jahresscheiben ausweisen.)
  4. Welche finanziellen Bedarfe für eine grundhafte Instandsetzung von
    Staatsstraßen auf dem Stadtgebiet Leipzig sind bekannt? Wie wurden diese
    Bedarfe bisher an das zuständige Ministerium kommuniziert?
  5. Sollte die Stadt Leipzig zukünftig mehr Zuständigkeiten (siehe Frage 1)
    übernehmen, welche Mehrbedarfe im eigenen Haushalt wären damit
    voraussichtlich verbunden?

Im Doppel-Haushalt 2025/26 des Freistaates Sachsen werden die Mittel für die
Förderung von Radwegen in Städten und Landkreisen deutlich gekürzt. Statt 8,7
Millionen Euro/Jahr stehen nach unseren Informationen nur noch 800.000 Euro/Jahr
zur Verfügung.
In einer aktuellen 80-seitigen Broschüre bewirbt das Sächsische Staatsministerium
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus den Fahrradtourismus im Freistaat Sachsen:
https://www.netzwerk-mtb-tourismus.de/unterlagen/Fahrradtourismus_Studie_Sachsen.pdf

Wir fragen an: 

  1. Wie viele Fördermittel des Freistaates Sachsen stehen in 2025 und 2026 für
    Radverkehrsmaßnahmen für die Stadt Leipzig zur Verfügung?
  2. Welche Möglichkeiten bietet o.g. Studie im Abgleich mit dem Thema Radwege
    im Leipziger TEP (Touristischer Entwicklungsplan) - Touristischer
    Entwicklungsplan: Ziele und Strategien bis 2025 - Stadt Leipzig
    und den
    Bemühungen des LTM für Leipzig und in der Anbindung an die Region –
    Radtouren und Radwege ♥ Leipzig Region?
  3. Können Maßnahmen aus dem Radverkehrsentwicklungsplan und anderen
    Konzepten ggf. mit Mitteln aus dem Bereich Fahrradtourismus umgesetzt werden,
    z.B. Radwege mit überregionaler Bedeutung wie der Radschnellweg Leipzig-Halle oder die Aktiv-Achse-Süd?
  4. Welche städtischen Konzepte und Pläne wurden dahingehend bereits
    geprüft? Wenn noch nicht geschehen, bis wann ist eine Prüfung möglich?
Münzen und Geldscheine, Euro, Finanzen, Haushalt

A

  1.          Was antwortete die Stadt auf die o.g. Presseanfrage von Radio Leipzig?

Seitens der Stadt Leipzig wurde die Anfrage von Radio Leipzig wie folgt beantwortet:

Wie Ihnen schon Herr Arndt vom LaSuB mitgeteilt hatte, sind wir als Schulträger für die sächliche Ausstattung der öffentlichen Schule zuständig. Das Amt für Schule hat dazu folgende Informationen:

Die genannten Probleme können wir nicht bestätigen. Eine Kürzung des Schulbudgets auf Grund der Haushaltslage hat nicht stattgefunden. Wir als Schulträger stellen den Schulleitern gemäß Sächsischem Schulgesetz die Mittel in Form einer Pauschale je Schüler zur Verfügung. Für den Einsatz der Mittel ist der Schulleiter selbst verantwortlich. Die Lernmittelpauschale wurde je Schulart (Grundschule 65 €, Oberschule 75 € und Gymnasien 75 € bzw. 85 € für die Klassenstufen 11-12 je Schüler) vom Stadtrat festgelegt und wird von uns als Schulträger in voller Höhe im Schulbudget ausgereicht.

Wir versuchen immer auf individuelle Bedürfnisse einzugehen. Die Schule Wiederitzsch beispielsweise hat bereits zusätzliche Mittel für den Erwerb von Schulbüchern erhalten, da die Schulleitung mit uns in Kontakt getreten ist. Für die beiden benannten Schulen (35. Schule sowie Schule Wiederitzsch) sind bisher die Mittel noch nicht ausgereizt und es ist noch Budget vorhanden.“

  1.          Wie wird die jährlich gezahlte Pauschale berechnet?

Die Stadt Leipzig als Schulträger stellt den Schulen gemäß Sächsischem Schulgesetz die Mittel in Form einer Pauschale je Schüler/-in zur Verfügung. Die Lernmittelpauschale wurde je Schulart vom Stadtrat festgelegt und in voller Höhe im Schulbudget ausgereicht. Eine jährliche Berechnung der Pauschale gibt es nicht. Das zur Verfügung stehende Budget pro Schule wird jährlich anhand von Schülerzahlen berechnet.

  1.          Welches Budget wurde 2023 für das Schuljahr 2023/2024 für Lehr- und Lernmittel an den o.g. Schularten zur Verfügung gestellt?

Für 2023 wurde den Schulen ein Budget i.H.v. 4,41 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

  1.          Wie wurden die Mittel in 2023/2024 von den Schulen ausgeschöpft?

Für das Jahr 2023 wurde das Budget zu 86,12 % ausgelastet. Eine Auflistung mit Budget und Auslastung jeder Schule wurde mit Beantwortung zu VII-EF-10731-AW-01 zur Verfügung gestellt.

  1.          Welches Budget wurde 2024 für das Schuljahr 2024/2025 für Lehr- und Lernmittel an den o.g. Schularten zur Verfügung gestellt?

Für das Jahr 2024 wurde den Schulen ein Budget i.H.v. 4,63 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

  1.          Wie wurden die Mittel in 2024/2025 von den Schulen ausgeschöpft?

Für das Jahr 2024 wurde das Budget zu 85,96 % ausgelastet.

  1.          Welches Budget wurde 2025 für das Schuljahr 2025/2026 für Lehr- und Lernmittel an den o.g. Schularten zur Verfügung gestellt?

Für das Jahr 2025 steht den Schulen ein Budget i.H.v. 4,72 Mio. EUR zur Verfügung. Unabhängig vom Schulbudget, welches die Stadt Leipzig als Schulträger bereitstellt, reicht auch der Freistaat Mittel an die Schulen aus. Seitens des Freistaates Sachsen wurde das bisherige Global- und Flexbudget für die Schulen gekürzt und zusammengelegt. Das neue Budget wird nun ebenso wie das des Schulträgers unter dem Namen „Schulbudget“ geführt. Möglicherweise erklärt sich dadurch die Annahme, dass das Budget des Schulträgers für die Schulen reduziert wurde.

  1. Ab wann sollen die konkreten Planungen für die Sanierung der Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, beginnen?

Die Sanierung des Gebäudes der Friedrich-Schiller-Schule ist in der aktuellen Schulbaustrategie mit einem Planungsbeginn in 2032 und einem Baubeginn in 2035 vorgesehen. Hierfür ist ein Auslagerungsobjekt notwendig, wofür bislang die geplante Auslagerungsschule in der Witzlebenstraße vorgesehen war. Die Errichtung dieser Auslagerungsschule wurde zwischenzeitlich verworfen, sodass ein neues Auslagerungsobjekt gefunden werden muss. Die Überlegungen hierzu laufen. Das Amt für Schule informiert alle Beteiligten, sobald konkrete Entscheidungen anstehen bzw. getroffen werden.

  1. Wann soll die Sanierung der Friedrich-Schiller-Schule beginnen?

Siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Wohin wird die Schule dann ausgelagert?

Siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Welche baulichen Maßnahmen werden bis dahin ergriffen, um die größten Mängel zu mindern?
  2. Schallschutz
  3. Sicherheitssystem (hier vor allem im Türeingangsbereich)
  4. Wartung der Toiletten

Aufgrund der aktuell schwierigen Haushaltslage werden zum derzeitigen Stand ausschließlich sicherheitsrelevante sowie betriebsrelevante Maßnahmen in den Schulgebäuden durchgeführt. Diesbezüglich werden vorübergehend keine weiteren baulichen Maßnahmen realisiert werden können, um die finanziell vorhandenen Ressourcen verantwortungsvoll einzusetzen.

  1. Die fehlenden Raumkapazitäten (Mensa, zu wenige Klassenräume für die Anzahl der SuS) aufgrund der Überbelegung sind derzeit nicht zu kompensieren. Mit welcher Zügigkeit soll das Schiller-Gymnasium ab dem Schuljahr 2026/27 weiterhin verbindlich belegt werden?

Die Friedrich-Schiller-Schule hat eine Richtkapazität von 3,25 Zügen und führt im Schuljahr 2025/26 in Summe 32 Klassen, das entspricht einer 4-zügigen Belegung.

Das Ziel in Abstimmung mit dem Landesamt für Schule ist es, die Überbelegung der Schule schuljahresweise abzubauen, indem die Zahl der zukünftigen Eingangsklassen der Regelzügigkeit entspricht. Im Schuljahr 2025/26 wurden an der Schule daher erstmals nur drei fünfte Klassen aufgenommen. Sofern dieses Vorgehen fortgesetzt werden kann, wird sich die Belegung der Schule von derzeit 32 Klassen bis zum Schuljahr 2031/32 auf 25 Klassen reduzieren. Dies sollte schrittweise zu einer Entspannung der Raumsituation führen und Freiräume z. B. für die Schulspeisung schaffen.

  1. Zu welchem Zeitpunkt ist mit der Wiedernutzung der aktuell gesperrten Flächen des dringend benötigten Sportplatzes in der Sassstraße zu rechnen?

Die Friedrich-Schiller-Schule nutzt für den Sportunterricht im Freien die Sportplatzanlage Sassstraße. Dies ist eine öffentliche Sportplatzanlage und befindet sich in Bewirtschaftung des Amtes für Sport. Die Weitsprunganlage und die Rundlaufbahn sind derzeit gesperrt, während Basketballanlage, Kugelstoßanlage, Kleinspielfeld und Calisthenics-Anlage zur Nutzung zur Verfügung stehen. Unter günstigen Rahmenbedingungen ist eine Instandsetzung bis zum Jahresende vorgesehen. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern der Schulen schnellstmöglich wieder sicheren Sportunterricht vor Ort zu ermöglichen und den Platz darüber hinaus auch künftig als verlässlichen, unfallfreien Bewegungsraum für Kinder und Jugendliche zur Verfügung zu stellen.

  1. Welche derzeitigen Planungen gibt es, um den dringend benötigten Turnhallenkapazitäten der Friedrich-Schiller-Schule zukünftig Rechnung zu tragen (unabhängig von der gemeinsamen Nutzung der Sporthallen der Geschwister-Scholl-Grundschule und der Erich-Kästner-Grundschule)?

Langfristig wird im Rahmen der geplanten Komplexmodernisierung die Friedrich-Schiller-Schule eine neue Sporthalle erhalten. Die Umsetzung dieses Projekts erfolgt, sobald die finanziellen und planungstechnischen Voraussetzungen gegeben sind.

Die Fläche zwischen Wilhelm-Külz-Park und Völkerschlachtdenkmal, die im Kreuzungsbereich zwischen „An der Tabaksmühle”, Straße des 18. Oktober und Friedhofsweg liegt, ist aktuell ein großer, weitestgehend ungeordneter Platz. Dieser wird teilweise als Parkplatz und teilweise als Aufstellfläche für Märkte, Feste und Konzerte genutzt, was einer eindeutigen Charakterisierung und Nutzungsausrichtung im Weg steht. 

Durch fehlende oder verschlissene Markierung ist der Parkplatz selbst eher unübersichtlich, eine genaue Abgrenzung zwischen Fahrspur und Parkraum lässt sich oftmals nur erahnen. Autos fahren scheinbar willkürlich und ungeordnet von der Straße auf den Parkplatz und wieder davon ab, eine Verkehrsführung im eigentlichen Sinn ist nicht erkennbar. 

Auch eine bauliche Abgrenzung zu den Fahrbahnen der Straße “An der Tabaksmühle” ist nicht gegeben, lediglich Farbmarkierungen grenzen über eine Länge von 120 Metern (südliche Fahrbahnbegrenzung) bzw. 80 Metern (nördliche Fahrbahnbegrenzung) den Platz von einer vierspurigen Bundesstraße ab. Das sorgt auch für ein Unsicherheitsgefühl insbesondere bei zu Fuß Gehenden, die den Platz oder die Straße queren möchte. Eine einzige Mittelinsel auf einer Länge von 420 Metern zwischen Aral-Tankstelle und Prager Straße erscheint zu wenig. 

Wir fragen daher an: 

  1. Wie stellen sich die Eigentumsverhältnisse und Zuständigkeiten für das genannte Areal dar? 
  1. Welche Nutzungen sind vorrangig für diese Fläche vorgesehen?
  1. Gibt es Pläne zur zukünftigen Gestaltung und Entwicklung des Platzes? Wenn ja, welche? 
  1. Wie bewertet die Verwaltung die stadtgestalterische Qualität und Verkehrssicherheit des Areals? 
  1. Ist vorgesehen, die Parkfläche zwischen „An der Tabaksmühle” und dem Areal des Völkerschlachtdenkmals durch bauliche Maßnahmen und/oder Markierungen besser zu ordnen? 
  1. Wird eine Parkraumbewirtschaftung auf dieser Parkfläche in Erwägung gezogen? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht? 

Unter dem öffentlichen Top 14.13 der Ratsversammlung am 22.08.2018 wurde folgender Antrag in der Form des Verwaltungsstandpunktes beschlossen: 

“Mehr Verbrauchersicherheit: Stromleitungen auch in den Ortsteilen unterirdisch verlegen  

Vorlage: VI-A-05751 Einreicher: SPD-Fraktion  

 geändert beschlossen  

Beschluss:  

Der Oberbürgermeister fordert entsprechend des abgeschlossenen Konzessionsvertrags von der Stadtwerke Leipzig GmbH nach der Netzübernahme die Vorlage einer langfristigen Netzkonzeption (Zielnetzplanung) zur Verbesserung der sicheren Versorgung, ins besondere zur Erdverkabelung der Hauptleitungen sowie der anderen Leitungen im Konzessionsgebiet innerhalb der ersten zwei Jahre. Nach Netzübergabe erfolgt seitens der Netz Leipzig GmbH die Übermittlung der Schaltschrankstandorte an die Stadt Leipzig, auf deren Grundlagen ein gemeinsames Pflegekonzept erarbeitet wird. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen  

 Der Auszug entspricht dem Inhalt der Beratung. Leipzig, den 31.08.2021 Burkhard Jung Oberbürgermeister  

Dazu fragen wir an: 

  1.   Existiert die geforderte Netzkonzeption inzwischen? Wenn ja: wo kann diese vom Stadtrat eingesehen werden? Wenn nein: warum nicht und bis wann ist damit zu rechnen? 
  1. Welche neuen Entwicklungen werden in diesem Zusammenhang bei der Entwicklung der Netzkonzeption mitberücksichtigt (z.B. Ausbau der Umspannwerke, gestiegene Strombedarfe, Berechnungen der Netzschwerpunkte etc.)?
  1. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der sicheren Versorgung wurden seit der Netzübernahme umgesetzt? 
  1. Wie weit sind die Vorbereitungen, die letzten 10-15 % der Netze in den eingemeindeten Ortsteilen vom Mast in den Boden zu bringen? Und wann ist mit einem erfolgreichen Abschluss dieser Maßnahme zu rechnen? Immerhin war Auslöser des damaligen Antrages der Sturm Friederike im Januar 2018, der beispielsweise in Lindenthal einzelne Gebäude bis zu 3 Tag vom Netz genommen hatte. Auch heute stehen dort noch Masten aus Holz. 
  1.   Welche Festlegungen trifft das Konzept zur Pflege rund um die technischen Einrichtungen, wie z.B. Schaltschränke? Und wie sind die Kontaktdaten für die Ortschaftsräte bei Problemen damit? 
  1. Beschreiben Sie bitte die Maßnahmen, welche in den Ortsteilen aus Sicht der Stadtverwaltung nötig sind, um die Energieinfrastruktur (alte Netze, erneuerte Netze, Umspannwerke usw.) so zu ertüchtigen, dass mangelnde Stromleitung nicht zum Bremser für erneuerbare Energien und Wärmewende am Rande der Stadt werden?