Anfragen der SPD-Fraktion.

Laut Presseberichten (https://www.lvz.de/lokales/leipzig/leipzig-gruenschnitt-container-ueberfuellt-warum-die-stadt-nichts-macht-DT2DRBPFMNH6DMJE6ZWXDXMABM.html)
werden aktuell zahlreiche Bürgerinnen und Bürger an den Wertstoffhöfen der
Stadtreinigung abgewiesen, weil nicht genügend Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Insbesondere Grünschnitt kann häufig nicht abgegeben werden. Als Gründe werden ein
erhöhtes Aufkommen an Gartenabfällen, Streiks, Krankheitsausfälle und Urlaubszeiten von
der Stadtreinigung benannt. Wenn die Abfälle an den Wertstoffhöfen nicht abgegeben
werden können, steigt – neben dem Ärger – auch die Gefahr für eine illegale Entsorgung.

Wir fragen an:

  1. Wie können sich Bürgerinnen und Bürger informieren, ob sie ihre Abfälle an den
    Wertstoffhöfen auch tatsächlich loswerden? Können künftig z.B. auch
    Induktionsschleifen, die die aktuelle Auslastung der Wertstoffhöfe erfassen und im
    Internet oder über eine App anzeigen, bei der Stadtreinigung eingesetzt werden?
  2. Gibt es seitens der Stadtreinigung eine Kommunikationsstrategie für die
    Mitarbeitenden der Wertstoffhöfe, wenn die Bürgerinnen und Bürger ihren Abfall
    nicht abgeben können und fragen, welche alternativen Wertstoffhöfe angefahren
    werden können?
  3. Wie viele Bürgerinnen und Bürger mussten in diesem Jahr an den Wertstoffhöfen
    abgewiesen werden, weil die Kapazitäten nicht zur Verfügung standen oder aus
    anderen Gründen?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtreinigung, damit die Anzahl der Container
    kurzfristig aufgestockt werden kann?

Die Klingerbrücke ist in einem schlechten Zustand und wird unter allen Leipziger Brücken als „Sorgenkind“ bezeichnet. Nicht erst seit dem Einsturz der Carolabrücke in Dresden muss befürchtet werden, dass auch in Leipzig Brücken über ihre Belastungsgrenzen hinaus verschlissen werden. Seit 2021 ist daher die Nutzung der Klingerbrücke für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gewicht untersagt. Allerdings wird diese Anordnung häufig ignoriert und es fahren weiterhin täglich Schwerlastfahrzeuge über die Brücke. So ist weiterer Verschleiß vorprogrammiert und eine durchgängige Nutzung bis zur geplanten Sanierung 2028 nicht garantiert.

Auch wenn ein Einsturz laut MTA vorerst nicht zu befürchten ist, wäre allein schon eine Sperrung der Brücke für Straßenbahnen fatal für die Anbindung des Leipziger Westens mit dem ÖPNV. Insbesondere während der Bauphase der Zeppelinbrücke mit nur einem Straßenbahngleis für beide Richtungen könnte eine Sperrung der Klingerbrücke schlichtweg nicht kompensiert werden. Daher muss die Klingerbrücke effektiv vor einer weiteren Befahrung mit LKW zu schützen, um die Zeit bis zur Sanierung noch gefahrlos zu überbrücken.

Eine wichtige Möglichkeit im Bereich der Verkehrsüberwachung sehen wir in Enforcement Trailern, die laut Hersteller in der Lage sind, Fahrzeugklassen zu erkennen und somit LKW von PKW zu unterscheiden. Die Stadt Lüdenscheid hat beispielgebend damit bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. Dies kann und muss auch in Leipzig zur Anwendung kommen, um unsere Infrastruktur wirksam zu schützen und die Nutzung der Klingerbrücke für den Umweltverbund weiterhin zu ermöglichen.

Wir fragen an:

  1. In welchem Turnus erfolgt die Verkehrsüberwachung im Bereich der Klingerbrücke?
  2. Wie oft wurde das Nutzungsverbot für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gewicht im Jahr 2024 missachtet und erfasst?
  3. Werden Enforcement Trailer im Bereich der Klingerbrücke zur Verkehrsüberwachung eingesetzt? Wenn nein, wird diese Möglichkeit geprüft?
  4. Wie sieht die aktuelle Umleitungsführung für LKWs über 3,5 Tonnen aus? Wo und wie erfolgt dafür die Beschilderung?
  5. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, um LKWs mit über 3,5 Tonnen Gewicht von einer Befahrung der Klingerbrücke – durch eine frühzeitige Umleitung auf andere Straßenabschnitte – abzuhalten?

Der Antrag „Bewältigung der Verkehrsflut in den Ortsteilen Mölkau und Stötteritz“ wurde in der Ratsversammlung am 19.09.24 im Sinne des Verwaltungsstandpunktes beschlossen. Danach sollen die verkehrsrechtlichen Anordnungen und Maßnahmen geprüft und ein entsprechender Prüfbericht bis Ende 2024 vorgelegt werden. Weiterhin soll eine Verkehrsuntersuchung 2025 beginnen und die langfristige verkehrliche Entlastung der Ortsteile Mölkau und Stötteritz prüfen.

Wir fragen an:

  1. Warum konnte der Prüfbericht nicht bis Ende 2024 vorgelegt werden?
  2. Wie ist der aktuelle Stand zur Prüfung der verkehrsrechtlichen Anordnungen und Maßnahmen?
  3. Wie weit ist die Beauftragung der Verkehrsuntersuchung und wie werden der Ortschaftsrat Mölkau und örtliche Bürgerinitiativen, wie die Verkehrsgruppe der Initiative pro Mölkau, eingebunden?

Der Stadtrat hat im Juni 2024 mehrheitlich beschlossen, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit einer kommunalen Take-Away-Steuer unverzüglich – spätestens jedoch bis zum 30.09.2025 – nach Abwägung der mit der Take-Away-Steuer verbundenen Vor- und Nachteile eine Informationsvorlage bezüglich der Bewertung der Steuer, sowie daraus abgeleiteter Pläne und Schritte der Stadt Leipzig vorzulegen. Die entsprechende Info-Vorlage ist den zuständigen Ausschüssen, sowie dem Stadtrat zur Beratung vorzulegen.

Im Falle einer positiven Bewertung, soll die Einführung der Verpackungssteuer an die Etablierung eines möglichst in ganz Leipzig gültigen Mehrweg- bzw. Pfandsystems gekoppelt und dem Stadtrat mit dem Satzungsbeschluss über eine Take-Away-Steuer auch eine Vorlage über ein solches Mehrwegsystem vorgelegt werden. Dieses System soll flächendeckend und einheitlich genutzt werden, um zu vermeiden, dass Systeme entstehen, die nur in einem oder wenigen Geschäften gültig sind. Dafür ist es gemeinsam mit den Umweltverbänden und der IHK zu entwickeln.

Das diese Woche veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts erlaubt nunmehr Städten und Kommunen in Deutschland grundsätzlich eine eigene Abgabe auf Einwegverpackungen.

Auf dieses Urteil haben wir schon lange gewartet und freuen uns, dass es nun Rechtssicherheit bringt. Angesichts der Müllberge, die wir in unserer Stadt durch Einwegverpackungen jedes Jahr erzeugen, ist es höchste Zeit gegenzusteuern. Allein die gestiegenen Kosten für immer mehr Mülleimer und Einsatzkräfte bei der Stadtreinigung machen das notwendig. Diese steigenden Kosten trägt momentan die ganze Stadtgesellschaft. Mit einer Verpackungssteuer legen wir das auf die Nutzer um, die tatsächlich den Müll verursachen. Um auch den Einzelhandel dabei zu unterstützen, setzen wir uns gleichzeitig für ein stadtweit gültiges Mehrweg-System ein. Das ist die Zukunft, mit der man Müll vermeidet und bewusst konsumiert.

Wir fragen an:

1.       Wie beurteilt die Stadtverwaltung das aktuell veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

2. Teilt die Stadt die Einschätzung, dass eine Abgabe auf Einwegverpackungen und ein stadtweit gültiges Mehrweg-System dazu beitragen können, die Müllmengen – auch im öffentlichen Raum – zu minimieren?

3.       Was sind die nächsten Schritte in Leipzig hinsichtlich Take-Away-Steuer und Mehrwegsystem?

4. Wann können die entsprechenden Vorlagen dem Stadtrat vorgelegt werden?

Im Jahr 2004 wurde das Leipziger Stadtbad aufgrund bauordnungsrechtlicher Mängel
geschlossen und dem Liegenschaftsamt zur Vermarktung übergeben. Das Stadtbad ist nach
Prüfung für den „Schulsport“ und „Schwimmvereine“ aufgrund der Beckengrößen
ungeeignet.
Grundsätzlich wurde der Verbleib des Gebäudes des ehemaligen Stadtbades im städtischen
Eigentum und die Untersuchung von verschiedenen Nutzungsvarianten in der Vorlage VIIDS-02065 „Leipziger Stadtbad – Variantenvergleich zur Wiederinbetriebnahme“ in der
Ratsversammlung im Juli 2021 im Rat beschlossen. Die Machbarkeitsstudie und eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung für die zwei Nutzungsvarianten sind erfolgt und
verwaltungsintern ausgewertet.


Wir fragen an:

  1. Zu welchen Ergebnissen kommt die Machbarkeitsstudie und die
    Wirtschaftlichkeitsberechnung der Nutzungsvarianten?
  2. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus der im Grundstücksverkehrsausschuss vor
    über einem Jahr vorgestellten Präsentation?
  3. Wann kommt eine Vorlage mit Vorschlägen zur weiteren Nutzung oder Verwertung
    der Immobilie?

Am 19. Januar 2025 ist im Leipziger Zentrum-Nord ein Auto nach einem Zusammenprall mit
einem weiteren Fahrzeug in ein Ladengeschäft gefahren. Die Kreuzung Pfaffendorfer
Straße/Uferstraße musste für mehrere Stunden gesperrt werden. Die Inneneinrichtung des
Ladens wurde zu großen Teilen zerstört. Wäre der Unfall an einem Werktag passiert, wären
wahrscheinlich auch Menschen in dem Ladengeschäft schwer verletzt worden. Nach unseren
Informationen ist der Unfall vom 19.01.25 nicht der erste schwere Unfall an dieser Stelle.

Wir fragen an:

  1. Wie beurteilt die Verwaltung das Unfallgeschehen an der Kreuzung Pfaffendorfer
    Straße/Uferstraße? Ist die Kreuzung ein Unfallschwerpunkt?
  2. Welche Maßnahmen der Verkehrsüberwachung – insbesondere
    Geschwindigkeitskontrollen – erfolgen an dieser Stelle?
  3. Welche verkehrlichen Maßnahmen prüft bzw. plant die Verwaltung, um hier künftig
    schwere Unfälle zu verhindern? Sind vor dem Ladengeschäft Poller oder ein
    Schutzgitter hier eine Möglichkeit?
  4. Inwieweit können die aktuell geplanten Umbaumaßnahmen in der Pfaffendorfer
    Straße dafür genutzt werden, dort kurzfristig Sicherungsmaßnahmen aufzunehmen?

Der Winter steht bevor und damit steigt auch die Zahl wohnungs- und obdachloser Menschen, die in Übernachtungshäusern schlafen. Aufgrund der wahrscheinlich sehr guten Auslastung dieser Notschlafstellen ist davon auszugehen, dass es auch zu Eskalationen unter den Klienten und Klientinnen kommen kann.

Wir fragen an:

1. Wie viel Klient*innen übernachteten in wie vielen Notschlafstellen in Leipzig (Stand: Februar 2023, August 2024, Oktober 2024)? Bitte hier Aufschlüsselung nach Geschlecht.

Die Übernachtungshäuser der Stadt Leipzig zur Unterbringung obdach- und wohnungsloser Menschen sind ganzjährig ausgelastet. Die Stadtverwaltung ist bemüht, zusätzliche Kapazitäten im Rahmen des Winterprogrammes zu schaffen.

 Februar 2023August 2024Oktober 2024
Anzahl Übernachtungshäuser / Notunterbringung für:   
wohnungslose Männer122
drogenabhängige Männer222
wohnungslose Frauen111
Psychisch erkrankte Menschen111
Anzahl untergebrachte Personen365306393
davon   
männlich316248332
weiblich525760
divers011

2. Wie lang ist die durchschnittliche Dauer von Übernachtungen (vom Eintreffen bis zum Verlassen der Einrichtung)?

Die durchschnittliche Verweildauer über alle Angebote der Notunterbringung lag im Jahr 2023 bei 87 Tagen. Die Spannbreite reicht von kurzen Aufenthalten von wenigen Tagen bis zu längerfristigen Aufenthalten von mehr als einem Jahr.

3. Was ist das Kriterium für die Meldung eines Gewaltvorkommnisses?

Gewalt in Notunterbringungen liegt in unterschiedlichen Ausprägungen vor. Das betrifft unter anderem Bedrohungen, Beleidigungen, körperliche Übergriffe unter den Nutzern oder Nutzerinnen sowie gegenüber Mitarbeiter/-innen.

Eine Registrierung von Gewaltvorkommnissen erfolgt nicht. Hausverbote, die sich an der Hausverbotsrichtlinie orientieren, werden erfasst. Diese wurde zuletzt im Januar 2022 in Zusammenarbeit mit allen Übernachtungseinrichtungen überarbeitet und durch die Abteilung Soziale Wohnhilfen erlassen. Sie richtet sich an alle Nutzer/-innen in den entsprechenden Einrichtungen.

Folgende Gewaltanwendungen können zu einem Hausverbot führen:

  •          physische Gewaltanwendung gegen andere Nutzer/-innen
  •          physische Gewaltanwendung gegen Mitarbeiter/-innen
  •          Gewaltanwendungen und/oder Sachbeschädigung mit Aufwiegelung anderer Nutzer/-innen
  •          vorsätzliche Sachbeschädigung
  •          seelische Gewaltanwendung (z.B. wiederholte Androhung von Gewalt, Beleidigungen, Erpressung von finanziellen Mitteln oder Sachmitteln.)

Bei körperlichen Übergriffen unter Nutzern oder Nutzerinnen bzw. gegenüber Beschäftigten wird stets die Polizei hinzugezogen.

4. Wie viele Meldungen von Gewaltvorkommnissen in den Einrichtungen liegen vor (Stand: Februar 2023, August 2024, Oktober 2024)?

Eine Registrierung von Gewaltvorkommnissen erfolgt nicht. Nachfolgend wird die Anzahl der ausgesprochenen Hausverbote ausgewiesen. Diese beinhalten körperlichen Übergriffe und Verstöße gegen die Haus- bzw. Brandschutzordnung. Eine differenzierte Erfassung liegt nicht vor.

 Februar 2023August 2024Oktober 2024
Anzahl Hausverbote2198

5. Welche Schulungsformate existieren für das Personal, um mit eskalierenden Situationen umgehen zu können?

Bei Mitarbeiter/-innen der Übernachtungshäuser handelt es sich um pädagogisches Personal, z.B. Erzieher/-innen und Sozialarbeiter/-innen. Neben den täglichen Fallbesprechungen nehmen die Mitarbeiter/-innen regelmäßig Supervisionen wahr. Weiterhin werden Deeskalations- und Eigenschutztrainings durch externe Trainer/-innen angeboten.

6. Liegen Überlastungsanzeigen von den Mitarbeitenden der Übernachtungshäuser vor und wenn ja, in welchem Umfang?

Aktuell liegen keine Überlastungsanzeigen von Mitarbeiter/-innen des kommunalen Übernachtungshauses vor. Überlastungsanzeigen von Mitarbeiter/-innen der freien Träger bei ihren jeweiligen Arbeitgebern sind dem Sozialamt nicht bekannt.