Anfragen der SPD-Fraktion.

Der Winter steht bevor und damit steigt auch die Zahl wohnungs- und obdachloser Menschen, die in Übernachtungshäusern schlafen. Aufgrund der wahrscheinlich sehr guten Auslastung dieser Notschlafstellen ist davon auszugehen, dass es auch zu Eskalationen unter den Klienten und Klientinnen kommen kann.

Wir fragen an:

1. Wie viel Klient*innen übernachteten in wie vielen Notschlafstellen in Leipzig (Stand: Februar 2023, August 2024, Oktober 2024)? Bitte hier Aufschlüsselung nach Geschlecht.

2. Wie lang ist die durchschnittliche Dauer von Übernachtungen (vom Eintreffen bis zum Verlassen der Einrichtung)?

3. Was ist das Kriterium für die Meldung eines Gewaltvorkommnisses?

4. Wie viele Meldungen von Gewaltvorkommnissen in den Einrichtungen liegen vor (Stand: Februar 2023, August 2024, Oktober 2024)?

5. Welche Schulungsformate existieren für das Personal, um mit eskalierenden Situationen umgehen zu können?

6. Liegen Überlastungsanzeigen von den Mitarbeitenden der Übernachtungshäuser vor und wenn ja, in welchem Umfang?

Seit vielen Jahren haben wir in der Georg-Schumann-Straße ein Magistralenmanagement.  Die Finanzierung und Ausgestaltung der Ziele wird am Stadtrat vorbei vom Dezernat 6 betrieben und gestaltet aus Mitteln des Stadtumbaus.

Im Verwaltungsausschuss wurde bereits Debatten geführt, ob eine Kenntnisnahme durch den Stadtrat ausreichend ist oder der Stadtrat aktiv mitgestalten sollte.

Zu dieser Zeit waren die Aktivitäten für die Vereine entlang der Georg-Schumann-Straße oder für die lokalen Politiker aus den Stadtbezirksbeiräten und für die lokalen Stadträte noch wahrnehmbar.

Aktuell nehmen wir aus den immer noch, aber anders gestalteten Räumen kaum noch Aktivitäten wahr.

Deshalb fragen wir an:

1. Was passiert in dem Büro des ehemaligen Magistralen Managements aktuell und wo kann man die Aktivitäten erleben und wahrnehmen?

2. In der Wahrnehmung hat sich die Georg-Schumann-Straße zwar gewandelt, aber viele bezweifeln, dass der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen stand. Was hat das Magistralenmanagement in den Jahren von 2012 bis 2022 effektiv erreicht, bitte mit Angabe der Jahreszahlen? 

3. Was von den erarbeiteten Maßnahmen aus Frage 2 wurde in das Heute und in die Zukunft transportiert und hat eine längerfristige Wirkung entfaltet als während der Finanzierungszeit?

4. Was macht das in den Räumen des Magistralen Managements untergebrachte Büro heute aktuell für die Magistrale?

Im Jahre 2020 startete die Umsetzung der Integrierten Wasserkonzeption der Stadt Leipzig auf Beschluss des Antrags der SPD- Fraktion, der schon bis zur eigentlichen Umsetzung Jahre gedauert hat.

In einem Ranking des Bundesumweltamtes konnte die Stadt Leipzig mit dieser eingereichten Planung einen beachtlichen vorderen Platz deutschlandweit belegen. 

siehe Integrierte Wasserkonzeption (InWako) für die Stadt Leipzig und die angrenzende Region | Umweltbundesamt

Damit sollten sämtliche Grundlagen für unser gemeinsames Handeln gelegt sein!

Wir fragen an:

1. Wie weit sind die Umsetzungsmaßnahmen der Integrierten Wasserkonzeption (InWako)? 

2. Welche konkreten Maßnahmen sind im HH-Plan der Jahre 2025/26 geplant und finanziell untersetzt, und welche Vorarbeiten und Planungen liegen aktuell vor?

3. Welche konkreten Ergebnisse konnten in den Gesprächen mit den großen Firmen und Gewerbegebieten im Sinne einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung erzielt werden? 

4. Welche Schwierigkeiten sieht die Stadt bei der Umsetzung der Vorlage?

5. Wie ist die Zusammenarbeit im Rahmen der InWako mit den Umlandkommunen und den beiden Landkreisen gestaltet?

6. In welcher Form sind die Leipziger Wasserwerke in die Umsetzung eingebunden bzw. kann man von der Zusammenarbeit gegenseitig profitieren?

Pflegefamilien erhalten Pflegegeld, mit dem monatliche Ausgaben, die der Pflegefamilie aufgrund der Versorgung eines Pflegekindes entstehen, gedeckt werden sollen. Zudem können für außergewöhnliche finanzielle Ausgaben, die durch das Pflegekind entstehen können, Kostenerstattungen beantragt werden. Zu den außergewöhnlichen finanziellen Ausgaben zählen u.a. die Erstausstattung bei Aufnahme des Pflegekindes; Bekleidung, einmalige Anlässe (wie Kommunion oder Konfirmation); Klassenfahrten, Bildungsticket, schulische Nachhilfe in begründeten Fällen. Für die Auszahlung der außergewöhnlichen finanziellen Belastungen ist die Wirtschaftliche Jugendhilfe im Jugendamt zuständig.

Wir fragen an:

1. Wie lange dauert es derzeit durchschnittlich für eine Pflegefamilie von der Antragsstellung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bis zur Rückerstattung der außergewöhnlichen finanziellen Ausgaben?

2. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bearbeiten derzeit wie viele Anträge von Pflegefamilien?

Der ASD ist für Pflegefamilien in den Bereichen Hilfeplanung und -verantwortung, Hilfegewährung, zusätzliche Hilfen sowie für die Betreuung der Herkunftsfamilien zuständig. Der Pflegekinderdienst dagegen ist für die reguläre Begleitung der Pflegefamilien und Pflegekinder zuständig.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (in VzÄ) sind im ASD mit den o.g. Bereichen der Betreuung von Pflegefamilien betraut?
  2. Wie hoch ist die Fallzahlbelastung pro Mitarbeiter/in?
  3. Wie hoch waren die in Frage 1. und Frage 2. erfragten Sachverhalte in 2019? 

In Leipzig existieren eine Vielzahl von Förderschulen, die Kinder und Jugendliche mit verschiedensten Bedarfen beschulen und im Hort betreuen. Die Förderschulen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt, so dass Schülerinnen und Schüler längere Fahrzeiten zwischen Bildungseinrichtung und eige­nem Haushalt akzeptieren müssen. Diese werden oft durch Fahrdienste abgedeckt.

Wir fragen an:

  1.                Wie viele Förderschulen für welche Bedarfe gibt es in Leipzig im Schuljahr 24/25?
Förderschulen im SJ 2024/2025Anzahl Schulen
Förderschwerpunkt Lernen6
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung8
Förderschwerpunkt körperlich u. motorische Entwicklung1
Förderschwerpunkt Sprache1
Förderschwerpunkt Sehen1
Förderschwerpunkt Hören (Landesschule)1
Förderschwerpunkt emotionale u. soziale Entwicklung1
Sonstige / freie Träger4
Insgesamt22
  1.                Von wie vielen Schülerinnen und Schülern werden diese Schulen besucht (Aufschlüsselung pro Schule)? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.
Schulen mit dem Förderschwerpunkt LernenSchülerzahlSJ 2024/2025
A.-Diesterweg-Schule239
Schule Engelsdorf110
Schule zur Lernförderung “Fritz-Gietzelt”202
Comeniusschule259
J.-H.-Pestalozzi-Schule207
Ernst-Zinna-Schule136
Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 
Lindenhofschule90
Martin-Schule108
Kay-Espenhayn-Schule101
Schule Rosenweg112
Schule Thonberg
Haus Mahlmannstraße
8027
Schule Zweenfurther Straße70
Schloss Schönefeld (freier Träger)140
Werner-Vogel-Schule (freier Träger)86
Schulen mit weiteren Förderschwerpunkten 
Förderzentrum für Erziehungshilfe “Kurt-Biedermann-Schule”177
Wladimir-Filatow-Schule78
Förderzentrum Sprachheilschule “Käthe-Kollwitz”319
Sacke Klinikschule 
Albert-Schweitzer-Schule208
Samuel-Heinicke-Schule200
Wolfgang-Mutzek-Schule84
Gesamtsumme2.997
  1.                Wie viele der Schülerinnen und Schüler benötigen einen Fahrdienst, um zur Schule zu gelangen und am Nachmittag wieder nach Hause? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.

Die Anzahl der Antragsteller bzw. bewilligten Anträge des Amts für Schule umfasst (Stand 04.11.2024):

SJ 2024/2025
 
Antragsteller Fahrdienstim Amt für SchuleBewilligungen
für Fahrdienst
Hin- und Rückfahrt945940
Hin- oder Rückfahrt11252
  1.                Wie viele Fahrdienste (wie viele Busse und wie viele Fahrer und Fahrerinnen) decken die Nach­frage nach dem Schulwegtransport ab? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.

Insgesamt sind für das Amt für Schule sieben verschiedene Beförderungsunternehmen in insgesamt 15 Losen tätig. Folgende Informationen liegen nach Rückmeldung der vertrag­lich gebundenen Unternehmen vor (Stand 11.11.2024):

FahrdienstLosAnzahl FahrzeugeAnzahl Personal(Fahrer/-innen + Begleitper­son)
LPG Logistik GmbH1710191120382240
H.-J.-Riebe e.K.3414(15)21247(+2)42487(+2)
Malteser Hilfsdienst8911212910405015
Taxibetrieb F. Harsleben2ca. 20ca. 25
Robert Harsleben666
ProLine12510
Taxibetrieb U.Lehmann52226
Fahrdienst D. Schmidt131516
  271(+2 Busse)385(+ 2 Busfahrer)
  1.                Wie lange dauern die durchschnittlichen Fahrzeiten für die Kinder und Jugendlichen?

Diese Anfrage kann nicht pauschalisiert beantwortet werden. Grundsätzlich ist die Fahrtzeit für jeden zu befördernden Schüler/Schülerin abhängig vom Wohnort, dem Standort der be­suchten Schule, der Betreuungs-/Unterrichtsbeginn- und -endzeiten, der Tourenplanung so­wie der allgemeinen Verkehrssituation. Folglich ergibt sich eine Varianz in der individuellen Beförderungszeit von bspw. 10 Minuten pro Strecke bis zu ggf. mehr als 60 Minuten pro Strecke.

  1.                Welche Qualifikation haben die Fahrer und Fahrerinnen, um auf die Bedürfnisse der mitunter mehrfach beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen einzugehen?

Für die Beförderung von Personen ist zwingend eine gültige Fahrerlaubnis nachzuweisen. Darüber hinaus ist für alle Beschäftigten regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis abzu­fordern (Pflicht des Auftragnehmers). Die eingesetzten Beförderungsunternehmen sind im Rahmen der Auftragsausführung sowie der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen u. a. zum Arbeitsschutz verpflichtet, ihre Arbeitnehmer zu unterweisen.

Eine spezielle berufliche Qualifikation als „Fahrer im Schülerverkehr/ Schülerspezialver­kehr“ gibt es nicht. Auch für die Tätigkeit als Begleitperson in der Beförderung (Schülerspe­zialverkehr) gibt es keine staatlich geregelte oder anerkannte berufliche Qualifikation, die als Voraussetzung für die Ausübung dieser Tätigkeit gefordert werden kann.

Die Auswahl und Schulung bzw. Vorbereitung des Personals gemäß den Anforderungen an die Tätigkeit im Rahmen der Beförderung Schülerspezialverkehr nach unternehmensinter­nen Kriterien erfolgt durch die beauftragten Unternehmen. Das Amt für Schule ist mit den beauftragten Unternehmen zu diesen Themen regelhaft im Austausch.

  1.                Welche Fahrdienste fahren die Schulen und Horte ganzjährig an (d.h. auch in den Ferien)? Bitte Aufschlüsselung nach Fahrdienst und Schule zur Verfügung stellen.

Das Beförderungsunternehmen H.-J.-Riebe e.K. ist ganzjährig in der Beförderung von Schüler/-innen (Förderschulen) tätig. Während der Schulzeit wird es vom Amt für Schule beauftragt und in den Ferien, z. B. im Rahmen einer heilpädagogischen Ferienbetreu­ung, durch das Sozialamt. Eine Aufschlüsselung nach Schule ist nicht möglich, da die Beauftragung im jeweiligen Fachbereich auf Basis unterschiedlicher Kriterien erfolgt.

Im September 2023 teilte die Stadt Leipzig per Medieninformation (663/mmb) mit, dass der „Fachdienst für Eingliederungshilfe im Kontext Schule“ gemäß § 35 a SGB VIII gegründet wurde, um Eingliederungshilfen an Schulen zukünftig besser begleiten und steuern zu können.

Laut Medieninformation ist es das Ziel „die Fallbearbeitung zügig aufzunehmen; in den ersten Wochen der Neuorganisation kann es aber noch zu Verzögerungen kommen.“

Nunmehr sind über zwölf Monate vergangen und es erreichen uns immer wieder Meldungen, dass die Umsetzung des o.g. Zieles bei den betroffenen Kindern und Eltern nicht ankommt. Das heißt konkret: Nur schwer erhalten betroffene Eltern Antworten auf Anfragen, immer wieder wird nach mehreren Monaten von Seiten des/der zuständigen Mitarbeiters/in nachgefragt, ob der Antrag noch aktuell ist, ohne auf den aktuellen Bearbeitungsstand einzugehen.

Wir fragen an:

1. Wie viele Sozialarbeiter/innen sind in dem neu gegründeten Fachdienst tätig?

Derzeit sind elf Mitarbeiter/-innen plus zwei Springerinnen, also insgesamt 13 Sozialarbeiter/-innen, im Fachdienst Eingliederungshilfe (FD EGH) tätig. Unterstützt werden die Kolleginnen und Kollegen durch zeitlich überlassenes Personal aus dem KEE (5,5 VzÄ), welches vor- und nachgelagerte Arbeiten im Verwaltungsverfahren übernimmt.

2. Wie viele Teamleitungen sind für die Anzahl der Sozialarbeiter/innen zuständig?

Es gibt eine Sachgebietsleitung für das gesamte Team.

3. Wie häufig fanden Teamsitzungen von Oktober 2023-Oktober 2024 statt, in denen über die Anträge entschieden werden konnte?

Es kann erst ab Einsatz der Sachgebietsleitung eine Aussage zu den erfolgten Teamsitzungen, sogenannte Fachteams, getroffen werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass keine Zählung der erfolgten Fachteams durch die vertretende Sachgebietsleitung erfolgte. Insgesamt wurden für den Zeitraum vom 06.11.2023 bis 30.10.2024 mindestens 317 Fachteams durchgeführt.

4. Wie viele unbearbeitete Anträge liegen dem Fachdienst derzeit vor?

Zum Stand 06.11.2024 liegen dem FD EGH 631 noch nicht bewilligte Anträge (Bedarfsprüfungen) vor, die derzeit geprüft werden.

5. Mit welcher Wartezeit muss der/die Antragsteller/in rechnen, nachdem der Antrag eingereicht wurde?

Die Bearbeitungszeit wird von vielen Faktoren beeinflusst wird. Die Anträge haben unterschiedliche Bearbeitungsstände. Einerseits müssen alle benötigten Unterlagen vorliegen, die für die Prüfung des Antrages erforderlich sind. Andererseits müssen freie Kapazitäten beim FD EGH für eine Hospitation in der Schule vorhanden sein, damit abschließend über die Bewilligung entschieden werden kann. Aktuell werden Termine ab Januar 2025 vergeben, da bis dahin alle Terminkapazitäten erschöpft sind.

6. Wie viele Fälle bearbeitet jede/r Sozialarbeiter/in durchschnittlich (Antragstellung sowie Begleitung bewilligter Anträge)?

Zum Stichtag 30.09.2024 lag die durchschnittliche Fallzahl je Sozialarbeiter/-in bei 91 laufenden Fällen plus 48 noch nicht abgeschlossenen Bedarfsprüfungen. Insgesamt ergibt das eine durchschnittliche Fallbelastung von 139 Vorgängen (Anträge und bewilligte Anträge).