Anfragen der SPD-Fraktion.

Anfrage zur Ratsversammlung am 21./22.08.2024

Auf der Brachfläche am Eutritzscher Freiladebahnhof sollen rund 2.600 Wohnungen entstehen, ebenso geplant sind 100.000 Quadratmeter an Gewerbe- und Büroflächen sowie Einrichtungen für Soziales und Kultur. Nach unseren Informationen waren erste Leitungsarbeiten für den Herbst geplant.

Das größte Bauvorhaben der Stadt ist schon häufig verschoben worden. Mehrfach wechselte es den Besitzer, bis die Wiener Imfarr das Gelände im Jahr 2019 von der CG-Gruppe erworben hatte. Der Preis war über die Jahre immer wieder angestiegen, Imfarr hatte seinerzeit knapp 200 Millionen Euro gezahlt. Nun ist der Hedgefonds Oaktree Capital Management am Projekt beteiligt.

Die Pleite des Wiener Immobilienentwicklers Imfarr hat nun neue Unruhe um das Areal auf dem ehemaligen Eutritzscher Freiladebahnhof ausgelöst. Das österreichische Unternehmen, zuletzt Grundstücksbesitzerin und Hauptinvestorin des Projektes, hat beim Handelsgericht Wien nach Medienberichten ein Insolvenzverfahren beantragt.

Wir fragen an:

  1. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die derzeitige rechtliche Situation bezüglich des Insolvenzverfahrens?
  2. Welche Risiken entstehen durch die Insolvenz von Imfarr für das Bauprojekt und die damit verbundenen Verpflichtungen des Investors?
  3. Hat die Insolvenz von Imfarr Auswirkungen auf den Baubeginn? Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf die Einzahlungen der Sicherheiten?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, das Projekt zu unterstützen, damit zeitnah die Bagger rollen können?
  5. Kann sich die Stadt Leipzig einen zeitnahen Einstieg in das Projekt für die ohnehin reservierten Flächen vorstellen?

Anfrage zur Ratsversammlung am 21./22.08.2024

Seit dem 3. Juli ist die Zeppelinbrücke für den Verkehr bis Ende 2026 gesperrt, vom 08.07. bis 01.09.24 auch komplett für den ÖPNV.

Vorangestellt: Baustellen sind immer mit Einschränkungen verbunden und Umleitungen eine Herausforderung für alle Verkehrsteilnehmer.

In der Karl-Heine-Straße im Bereich zwischen Felsenkeller und Klingerbrücke staut sich der Verkehr derzeit im Prinzip den ganzen Tag, wovon natürlich auch die LVB aktuell mit ihren Tram-Linien 7, 8, 15 und 34 betroffen ist, die Linie 14 bzw. 34 längerfristig. Nach Ende der Ferienzeit wird die Situation wahrscheinlich nicht besser. 

Wir fragen an:

  1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die derzeitige Situation?
  2. Kann durch veränderte Ampelschaltungen kurzfristig ein besseres Abfließen des Verkehrs – insbesondere stadtauswärts an der Kreuzung am Felsenkeller – ermöglicht werden?
  3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadt, um einen Teil des Umleitungsverkehrs aus der Karl-Heine-Straße herauszunehmen und den Verkehr weiträumig umzuleiten?

Anfrage zur Ratsversammlung am 21./22.08.2024

Mit der Bahn zum Bob Dylan-Konzert oder zum Lollapalooza-Festival nach Berlin oder umgedreht zum Champions-League-Spiel nach Leipzig – schwierig mit dem aktuellen Fahrplan der Bahnunternehmen, wenn man am Abend noch zurückreisen möchte. 

21.14 Uhr bzw. 22.28 Uhr fährt bereits der letzte RE bzw. IC der DB ab Berlin Hbf. nach Leipzig. In Richtung Hauptstadt sieht es etwas besser, aber auch nicht optimal aus – hier verlässt die letzte S-Bahn 22.18 Uhr die Messestadt, 23.31 Uhr fährt der letzte ICE.

Insbesondere für Fahrgäste, die das Deutschland-Ticket besitzen und nicht extra eine Fahrkarte für IC bzw. ICE kaufen wollen, sind die derzeitigen Verbindungen Berlin-Leipzig in den Abend- und Nachtstunden ein Ärgernis.

Wir fragen an:

  1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Verbindungen auf der Strecke Leipzig-Berlin in den Abend- und Nachtstunden?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, um insbesondere für Nutzer des Deutschland-Tickets das Angebot auszubauen, dass auch eine Fahrtmöglichkeit gegen Mitternacht angeboten werden kann?
  3. Welche Schritte sind notwendig, um ein erweitertes Angebot in den Abend- und Nachtstunden zu etablieren?

In den letzten Jahren kam es in Leipzig gefühlt häufiger zu Bränden in Kleingartenanlagen durch Brandstiftung, durch Brände auf umliegenden Feldern oder trockenen Wiesen oder aus anderen Gründen.

Während für jede Bebauung im Rahmen des Bauantrages das Vorhandensein von Löschwasser, Rettungswegen und Aufstellflächen geprüft wird, gibt es logischerweise für nicht ganzjährig genutzte Gebäude in Gartenanlagen solche Auflagen nicht.

Trotzdem stellen sich, aufgrund der klimatischen Veränderungen und der gefühlt höheren Anzahl von Bränden in Leipziger Kleingartenanlagen, folgende Fragen:
 

  1. Wie steht es um den Brandschutz und die Löschwasserversorgung in und an unseren Kleingartenanlagen, besonders bei den großen Vereinen, wo die Gärten weit entfernt von Straßen liegen?
  2. Wie kann man dort etwas verbessern und die Sicherheit erhöhen? 
  3. Welche Maßnahmen haben Stadt- und Kleingartenvereine bereits angestrebt?

Im Februar 2021 wurde der Antrag „VII-A-01895 Erhalt und Aufwertung des Fockebergs“ im Sinne des Verwaltungsstandpunkts beschlossen. Ziel war es, bis zum 4. Quartal 2021 im Eingangsbereich zum Fockeberg Fahrradabstellmöglichkeiten sowie eine neue Sitzgelegenheit an der Aufahrt zu installieren, die Sichtschneisen Richtung Innenstadt und Richtung Osten freizuhalten sowie die bereits vorhandenen Sitzgelegenheiten zu reparieren. Darüber hinaus sollte die Stadtverwaltung ebenfalls bis zum 4. Quartal 2021, unter Beteiligung der Öffentlichkeit, ein Konzept zu Sicherung und Nutzung des Fockebergs erstellen.

Im November 2021 wurde von den ganzen Punkten zunächst die Sitzbank umgesetzt und mittlerweile sind auch die Sichtfenster freigeschnitten worden. Allerdings sind die auf dem Fockeberg vorhandenen Sitzgelegenheiten bislang nicht erneuert worden und auch zum Bürgerbeteiligungsverfahren gab es auch unsere Anfrage vom 18.10.2023 die Information, dass ein beauftragtes Ingenieurbüro, das über ein Vergabeverfahren den Zuschlag bekommen hat, seine Konzeptidee auf einer ersten Bürgerbeteiligung vorstellen möchte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. War das Vergabeverfahren erfolgreich und konnte ein Büro beauftragt werden, das mit seiner Konzeptidee zum Fockberg mit den Bürgerinnen und Bürgern in Gespräch kommen wird?
  2. Hat diese erste Bürgerbeteiligungsrunde bereits stattgefunden?
    1. Wenn ja, wie wurde darüber informiert, wer wurde eingeladen, wie ist der weitere Verfahrensablauf und welche Zwischenergebnisse gibt es?
    2. Wenn nein:
      1. Was sind die Gründe, dass es mit Blick auf die Erstellung des Nutzungskonzepts auch über drei Jahren nach dem Beschluss noch keine nennenswerten Ergebnisse gibt?
      2. Wäre es in Anbetracht des langen Zeitraums und der immer erneuten Verschiebungen nicht transparent und hilfreich gewesen, wenn die Stadtverwaltung proaktiv über Verzögerungen informiert hätte?
      3. Welche Terminschiene ist für die Bürgerbeteiligung mittlerweile vorgesehen?
  3. Wie ist der weitere Fortgang bei der Reparatur der auf dem Fockeberg vorhandenen Sitzgelegenheiten und der Schaffung weiterer Fahrradabstellmöglichkeiten?

Antwort der Verwaltung

  1. War das Vergabeverfahren erfolgreich und konnte ein Büro beauftragt werden, das mit seiner Konzeptidee zum Fockeberg mit den Bürgerinnen und Bürgern in Gespräch kommen wird?

Antwort:

Eingangs wird auf die Antwort im Stadtrat vom 18.10.2023 (VII-F-09177-AW-01) hingewiesen. Das Vergabeverfahren ist leider noch immer nicht abgeschlossen. Ein Büro wurde aktuell noch nicht beauftragt.

  1. Hat diese erste Bürgerbeteiligungsrunde bereits stattgefunden? 

Antwort:

Nein

  1. Wenn ja, wie wurde darüber informiert, wer wurde eingeladen, wie ist der weitere Verfahrensablauf und welche Zwischenergebnisse gibt es?
  2. Wenn nein:
  1. Was sind die Gründe, dass es mit Blick auf die Erstellung des Nutzungskonzepts auch über drei Jahren nach dem Beschluss noch keine nennenswerten Ergebnisse gibt?

Antwort:
Zur Beantwortung wird wiederholt auf die Ausführungen vom 18.10.2023 Bezug genommen. „Im Jahr 2021 wurde im Rahmen der Gefahrenbeseitigung die Metalltreppe im südlichen Hangbereich zurückgebaut. In Zusammenarbeit mit Studenten der HTWK, wurde unter Leitung von Herrn Prof. Ulrich ein gemeinnütziges Projekt verwirklicht. Eine selbstkonstruierte Rundbank wurde in unmittelbarer Nähe des Weges aufgebaut und seit 19.11.2021 können Besucher auf der Rundbank Platz nehmen. In den letzten Jahren wurde die forstliche Bewirtschaftung des Fockebergs priorisiert und die Durchführung von Maßnahmen zur Verkehrssicherung standen im Vordergrund. Insbesondere nach dem Sturm am 21.10.2021 wurden zahlreiche Sturmschäden entlang des Weges beseitigt, so dass eine gefahrlose Begehung für Besucher wieder möglich war.“

Durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer wurden aktuell Verbesserungen vor Ort durch das Freischneiden der Sichtachsen und die Reparatur von Sitzgelegenheiten sowie durch das Aufstellen drei neuer Sitzbänke und von fünf Fahrradbügeln geschaffen. Auf dem Plateau wird eine weitere Bank in Kürze installiert.

  1. Wäre es in Anbetracht des langen Zeitraums und der immer erneuten Verschiebungen nicht transparent und hilfreich gewesen, wenn die Stadtverwaltung proaktiv über Verzögerungen informiert hätte?

Antwort:
Die durchgeführten Maßnahmen haben zu Verbesserungen der örtlichen Situation geführt. Eine Information des Stadtrates und der Leipzigerinnen und Leipziger erfolgte in der Sitzung des Stadtrates am 18.10.2023. Sinnvoll wäre es gewesen, den Stadtrat im Februar 2024 darüber zu informieren, das die Beauftragung des Planungsbüros sich weiter verzögert. 

  1. i. Welche Terminschiene ist für die Bürgerbeteiligung mittlerweile vorgesehen?

Antwort:
Die nächsten Planungsschritte sind:

bis Ende II. Quartal 2024 Auftragsvergabe an ein Planungsbüro
bis Ende IV: Quartal 2024 Durchführung des Beteiligungsprozesses
bis Ende II. Quartal 2025 Fertigstellung und Beschluss des Nutzungskonzeptes

Über die Beteiligungsschritte wird rechtzeitig öffentlich informiert.

  1. Wie ist der weitere Fortgang bei der Reparatur der auf dem Fockeberg vorhandenen Sitzgelegenheiten und der Schaffung weiterer Fahrradabstellmöglichkeiten

Antwort:

Entlang der Fockestraße werden im Straßenraum gegenüber von zwei Parkeingängen weitere Fahrradanlehnbügel aufgestellt. Hier erfolgt die Umgestaltung der Parkeingänge aus dem Fußverkehrsentwicklungsplan durch das Verkehrs- und Tiefbauamt voraussichtlich Ende des IV. Quartals 2024/Anfang des I. Quartals 2025 (siehe Beispiele in der Aurelienstraße am Eingang zum Spielplatz Karl-Heine-Platz).

Im Rahmen der Diskussionen zum Doppelhaushalt 2021/22 wurde beschlossen, dass die Stadt Leipzig elf Flächen für nicht-kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen ausweist. Im Juni 2022 wurde der Beschluss umgesetzt und Flächen ausgewiesen, für die eine naturschutzrechtliche Genehmigung vorliegt.

Nicht-kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen sind Freiluftveranstaltungen, die ohne

Gewinnerzielungsabsicht organisiert werden und bei denen die Einnahmen lediglich der

Kostendeckung dienen. Es dürfen dabei also keine Eintrittsgelder, verpflichtende Spenden oder Nutzungsgebühren verlangt werden.

Angeblich verlangt die Stadtverwaltung seit diesem Jahr von den Veranstaltern im Rahmen des Antragsverfahrens aktuelle Vogelschutzgutachten, bevor die Open-Air-Veranstaltungen genehmigt werden können. Aus unserer Sicht beißt sich das mit dem Konzept, hierbei nicht-kommerzielle Veranstaltung fördern zu wollen, denn entsprechende Gutachten sind kostenintensiv. Was solche Veranstaltungen gerade in der Open-Air-Saison weitgehend verhindert, weil Eintrittsgelder, die zur Deckung der Kosten für solche Gutachten notwendig werden, nicht statthaft sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Veranstaltungen wurden 2022 und 2023 an welchen Orten über das vereinfachte Antragsverfahren beantragt, genehmigt und abgelehnt? (Bitte nach Jahren auf die 11 Flächen aufschlüsseln.)
  2. Ist die Information richtig, dass seit diesem Jahr nun auch Vogelschutzgutachten erstellt werden sollen?
  3. Wenn ja, wie verträgt sich das mit einem vereinfachten Antragsverfahren?
  4. Gibt es für das Jahr 2024 weitere neue Auflagen?
  5. Sieht die Stadt Leipzig nicht die Gefahr, dass durch neue Auflagen, entsprechende

Veranstaltungen in die Illegalität und damit unter Umständen in Naturschutzgebieteausweichen?

  1. Plant die Stadt für die elf ausgewiesenen Open-Air-Flächen eigenständig entsprechende Gutachten zu erstellen, um Veranstaltern, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen, klare Auskünfte geben zu können, ob zum entsprechenden Zeitraum an den avisierten Orten Veranstaltungen möglich sind?

Antwort der Verwaltung

Zu 1: Wie viele Veranstaltungen wurden 2022 und 2023 an welchen Orten über das vereinfachte Antragsverfahren beantragt, genehmigt und abgelehnt? (Bitte nach Jahren auf die 11 Flächen aufschlüsseln.)

Antwort:

Für nicht kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen sind zehn Flächen festgelegt worden.

Für das Jahr 2022 liegt keine Statistik vor.

Im Jahr 2023 wurden 18 Veranstaltungen genehmigt und zehn Veranstaltungen aus diversen Gründen abgelehnt (siehe Tabelle).

Open-Air-Übersicht 2023genehmigtabgelehnt
Auensee1
Clara-Zetkin-Park12
Erholungspark Lößnig-Dölitz02
Friedenspark22
Küchenholz11
Lene-Voigt-Park1
Richard-Wagner Hain51
Schönauer Park11
Volkshain Stünz1
Wilhelm-Külz-Park51
Summe1810

Stand 29.09.2023

Zu 2. Ist die Information richtig, dass seit diesem Jahr nun auch Vogelschutzgutachten erstellt werden sollen?

Antwort:

Veranstaltungen, die zur Hauptbrutzeit im Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ stattfinden sollen, müssen vorab auf ihre Verträglichkeit mit dem Vogelschutzgebiet geprüft werden (§ 34 Abs. 1 BNatSchG). Gleiches gilt für Veranstaltungen auf Flächen, bei denen das Vorkommen von störempfindlichen und geschützten Arten bekannt ist. Dies wurde bereits im Juli 2023 kommuniziert. Dabei wurden ebenfalls die Rahmenbedingungen genannt, unter denen bei den betroffenen Flächen kein Gutachten erforderlich ist.

Zu 3. Wenn ja, wie verträgt sich das mit einem vereinfachten Antragsverfahren?

Antwort:

Auch im vereinfachten Antragsverfahren sind die naturschutzrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Dabei kann unter Einhaltung von bestimmten Rahmenbedingungen (z. B. Schallrichtung) auch auf eine artenschutzfachliche Untersuchung verzichtet werden.

Zu 4. Gibt es für das Jahr 2024 weitere neue Auflagen?

Antwort:

Für das Jahr 2024 wurden keine weiteren Auflagen formuliert. Die oben genannten Einschränkungen wurden bereits im Bescheid der Naturschutzbehörde aus dem Juli 2023 kommuniziert.

Zu 5. Sieht die Stadt Leipzig nicht die Gefahr, dass durch neue Auflagen, entsprechende Veranstaltungen in die Illegalität und damit unter Umständen in Naturschutzgebiete ausweichen?

Antwort:

In der wachsenden Stadt Leipzig soll auch unter Bedingungen des Bevölkerungs-wachstums und unterschiedlichster Nutzungsansprüche ein vielfältiges und entsprechendes Nutzungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gäste der Stadt geschaffen werden. Hierzu leistet das Angebot der bisher 10 nichtkommerziellen Open-Air-Flächen einen Beitrag. Im Rahmen dessen müssen jedoch die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Daher muss bei Veranstaltungen zur Hauptbrutzeit gewährleistet sein, dass es zu keinen artenschutzrechtlichen Verboten nach § 44 Abs. 1 BNatSchG kommt. Auch außerhalb von Schutzgebieten dürfen seltene und somit geschützte Arten nicht erheblich gestört werden.

Zu 6. Plant die Stadt für die elf ausgewiesenen Open-Air-Flächen eigenständig entsprechende Gutachten zu erstellen, um Veranstaltern, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen, klare Auskünfte geben zu können, ob zum entsprechenden Zeitraum an den avisierten Orten Veranstaltungen möglich sind?

Antwort:

Die Erstellung eigenständig erstellter Gutachten durch die Stadt Leipzig ist zurzeit nicht vorgesehen.

Eine Anfrage, die von der SPD-Fraktion zum Thema „Zustand der Mensen an Leipziger Schulen“ (VII-F-09333-AW-01) gestellt wurde, zeigte, dass die Einordnung der Mensen für notwendige Sanierungen nach Stand der Schulbaustandards von 2023 erfolgt.

Die Schulbaustandards finden nur bei baugenehmigungsrelevanten Baumaßnahmen ihre Anwendung, das heißt im Zuge von Sanierungen und Neubauten. In viele Schulen, die bereit jetzt eine Sanierung nötig haben, sind aber erst ab 2027 ff. Sanierungsmaßnahmen geplant.

Gleichzeitig weisen auch neugebaute Schulen ein erhebliches Ungleichgewicht auf, was die hohe Anzahl der Schüler:innen im Vergleich zu den zu wenig angebotenen Sitzplätzen in den Mensen ihrer Schule betrifft. (siehe Anlage Gesamtübersicht zur o.g. Anfrage)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fordert aber für Schüler:innen eine „angenehme Essensatmosphäre mit ausreichenden Pausenzeiten“. Das kann – vergleicht man die Zahlen der Beantwortung der o.g. Anfrage – an vielen Leipziger Schulen so nicht eingehalten werden.

Deshalb fragen wir an:

1. Welche Mensen an allen Leipziger Schulen, für die frühestens eine Sanierung ab 2027 geplant ist, wurden bisher von der Lebensmittelaufsicht besichtigt und mit welchem Ergebnis geprüft?

2. Welchen Schulen haben sich seit 01.01.2022 beim Amt für Schule über den Zustand ihrer Mensa beschwert? Welche Maßnahmen wurden gegen diese Beschwerden eingeleitet?

3. Wie gehen die Schulen mit der z.T. sehr großen Schüler:innenanzahl (gemessen an den vorhandenen Mensaplätzen) angemessen um?

4. In welchem Bereich bewegen sich die Kosten, so Mensen saniert werden müssen?

Antwort der Verwaltung

  1. Welche Mensen an allen Leipziger Schulen, für die frühestens eine Sanierung ab 2027 geplant ist, wurden bisher von der Lebensmittelaufsicht besichtigt und mit welchem Ergebnis geprüft?

Mensen und Speisenausgaben in Leipziger Schulen werden in lebensmittelhygienischer Hinsicht vom Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt (VLA) risikobasiert regelmäßig kontrolliert. Werden hierbei hygienerelevante bauliche Mängel festgestellt, ergeht ein bauhygienisches Mängelschreiben an das Amt für Schule sowie an das Amt für Gebäudemanagement zur Veranlassung der Mängelbeseitigung.

Die Mängel werden durch das sogenannte Auflagenmanagement im Amt für Gebäudemanagement nachgehalten. Die Übersicht über alle Auflagen des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt in den Küchenbereichen bzw. Mensen der Leipziger Schulen und dessen aktuellen Status entnehmen Sie bitte der Anlage 1. Der Betrachtungszeitraum wurde auf die letzten drei Jahre beschränkt.

Eine Unterscheidung nach Schulen, welche frühestens ab 2027 saniert werden, erfolgte hierbei nicht. Maßnahmen sind unterteilt nach ihrem Auflagenstatus (Entscheidung, Realisierung und erledigt). Derzeit befinden sich 3 Maßnahmen in der Entscheidungs- und 24 Maßnahmen in der Realisierungsphase.

  1. Welchen Schulen haben sich seit 01.01.2022 beim Amt für Schule über den Zustand ihrer Mensa beschwert? Welche Maßnahmen wurden gegen diese Beschwerden eingeleitet?

Von folgenden Schulen liegen Beschwerden hinsichtlich der Mensa im Amt für Schule vor:

Neue Nikolaischule:

Speiseraum zu klein und Lage im Sockelgeschoss. Schadensbeseitigung feuchter Räume wurde behoben. 

Es ist eine Komplexsanierung der Schule ab 2034 gemäß Fortschreibung der Schulbaustrategie vorgesehen.

Geschwister-Scholl-Schule

Speiseräume zu klein. Es fanden mehrfache Gespräche an der Schule statt, um durch organisatorische Maßnahmen die Situation zu regeln.

Es ist eine Komplexsanierung der Schule ab 2031 gemäß Fortschreibung der Schulbaustrategie vorgesehen.

Joachim-Ringelnatz-Schule

Speiseraum zu klein. Sinnvolle organisatorische Maßnahmen werden im Moment noch überprüft.

Es ist der Neubau einer 2-Feld-Sporthalle mit integrierter Speiseversorgung ab 2031 gemäß Fortschreibung der Schulbaustrategie vorgesehen.

Friedrich-Schiller-Schule

Speiseraum zu klein. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit der Schulleitung prüfen, ob eine kurzfristige Lösung innerhalb des Schulgebäudes durch z. B. Mitnutzung anderer Räume angeboten werden kann.

Es ist eine Komplexsanierung der Schule ab 2036 gemäß Fortschreibung der Schulbaustrategie vorgesehen.

Robert-Schumann-Schule

Speiseraum zu klein. Es wurden Biertischgarnituren angeschafft und ein Outdoorzelt errichtet. Ab dem neuen Schuljahr 2024/25 soll die Nutzung der alten Turnhalle als Speiseraum (nach Fertigstellung des Turnhallenneubaus an der Lützner Straße im Sommer 2024) erfolgen.

Es ist eine Komplexsanierung der Schule ab 2035 gemäß Fortschreibung der Schulbaustrategie vorgesehen.

  1. Wie gehen die Schulen mit der z.T. sehr großen Schüler:innenanzahl (gemessen an den vorhandenen Mensaplätzen) angemessen um?

Vorwiegend durch organisatorische Maßnahmen bspw.:

  • Anpassung/Veränderung der Pausenzeiten
  • Staffelung der Klassen zur Teilnahme am Mittagessen
  • ausstattungsseitige Ausschöpfung der maximalen Sitzplatzkapazitäten in den Räumen
  • Veränderung/Optimierung der Sitzplatzausstattung (Stühle statt Sitzbänke o.ä.)
  1. In welchem Bereich bewegen sich die Kosten, so Mensen saniert werden müssen?

Die Kosten können nicht beziffert werden, da sie abhängig von der konkreten Maßnahme bzw. dessen Umfang ist. Diese Kosten können erst im Rahmen einer konkreten Planung ermittelt werden. Die Erfahrungen mit bisherigen Projekten zeigen, dass sich häufig bereits in der Planung weitere Abhängigkeiten auf andere Bereich des Gebäudes ergeben, so dass eine singuläre Betrachtung nicht möglich ist.