Anfragen der SPD-Fraktion.

Leipzigs Bevölkerung wird immer internationaler. Dies hat auch Auswirkungen auf die Vorlieben für bestimmte Freizeitaktivitäten. Eine Folge ist, dass der Cricket-Sport auch in Leipzig immer beliebter wird und die Nachfrage steigt diese Sportart auch in Leipzig spielen zu können, permanent ansteigt. Da ein Cricketfeld üblicherweise einen Durchmesser von rund 137 bis 150 Meter hat, sind besondere Anforderungen an die Spielfeldgröße notwendig.

Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Cricket-Vereine gibt es in Leipzig? (Bitte auch Anzahl der Mitglieder angeben)
  2. Auf welchen Flächen besteht in Leipzig die Möglichkeit Cricket zu spielen?
  3. Besteht aus Sicht der Stadt Leipzig die Möglichkeit, dass bei bereits bestehenden Vereinen eine Abteilung Cricket aufgebaut werden könnte? Wenn ja, bei welchen Vereinen?
  4. Welche weiteren Sportarten gewinnen durch die zunehmende Internationalisierung Leipzigs an Bedeutung? Inwieweit bezieht die Stadt solche Trends mit in ihre Planungen ein? Kann die Stadtverwaltung hierfür Beispiele nennen?

Die Anzahl an Haushalten mit mehr als vier Personen, die nach SGB II leistungsberechtigt sind, ist zwischen 2012 und 2016 um 174 Haushalte gestiegen. Sofern man annimmt, dass es sich dabei um Haushalte mit mindestens fünf Personen handelt, betrifft dies mindestens 870 Personen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass es darüber hinaus entsprechend größere Haushalte gibt, die nicht leistungsberechtigt sind, aber ebenfalls größere Wohnungen benötigen und die Nachfrage am Markt erhöhen.

1) Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Lage des Wohnungsmarkts im Segment für Haushalte mit mehr als vier Personen?

2) Wie lange suchen die genannten Haushalte, die leistungsberechtigt sind, durchschnittlich nach einer angemessenen Wohnung?

3) Welche Spielräume hat der einzelne Fallmanager des Jobcenters bei der Bewilligung?

In der letzten Ratsversammlung berichtete Sozialbürgermeister Thomas Fabian, dass durch die Veränderung beim Unterhaltsvorschuss bei der Stadt 25 neue Stellen geschaffen werden müssen. Die SPD-Fraktion hat sich gemeinsam mit den sozialdemokratischen Fraktionen aus Dresden und Chemnitz direkt an sächsische Bundestagsabgeordnete gewandt und sich für eine Verschiebung des Starttermins der UVG-Reform eingesetzt. Ursprünglich war ein Inkrafttreten für den 1.1.2017 geplant, was die Kommunen organisatorisch überfordert hätte. Nun soll das neue Unterhaltsvorschussgesetz am 1.7.2017 in Kraft treten. Vor diesem Hintergrund haben wir in Bezug auf die erreichte längere Vorbereitungszeit von sechs Monaten folgende Nachfragen:

  1. Werden die 25 neuen Mitarbeiter pünktlich zum Inkrafttreten des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes ihre Tätigkeit aufnehmen können?
  2. Hat die Stadtverwaltung bereits die notwendigen organisatorischen (Planung von Schulungen etc.) und infrastrukturellen Voraussetzungen (Büros, Technik etc.) dafür geschaffen und wie stellen sich diese dar? Wenn nein: Wie sehen die Vorbereitungen dafür aus?

Die Nachfrage von uns bezieht sich u.a. auch eine Anfrage aus der Ratsversammlung vom 8.3.2017, die Sie hier einsehen können.

2001 bzw. 2007 wurden im Rat Beschlüsse (RBIII-831/01 und RBIV-864/07) gefasst, die eine Erhöhung des ökologischen und des umweltgerechten Landbaus auf städtischen Ackerflächen erreichen sollten. Mittlerweile sind seit dem jüngsten Beschluss von 2007 knapp 10 Jahre vergangen, in denen sich auf dem Gebiet etwas getan haben sollte, deshalb fragen wir:

  1. Wie hat sich der Anteil der ökologischen und der der umweltgerechten Landwirtschaft auf den städtischen Ackerflächen in den letzten 10 Jahren entwickelt?
  1. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen, um den Anteil des ökologischen und umweltgerechten Landbaus auf städtischen Flächen zu erhöhen? Wurden Landwirte dezidiert auf die bestehenden Möglichkeiten hingewiesen?
  1. Sind in den letzten 10 Jahren Pachtverträge ausgelaufen, sodass die Flächen entsprechend der Regelungen aus den Ratsbeschlüssen RBIII-831/01 und RBIV-864/07 an Landwirte, die ökologischen und umweltgerechten Landbau betreiben, neu vergeben werden konnten?
  1. Bei wie vielen Flächen laufen in der nächsten Zeit die Pachtverträge aus und welche Planungen gibt es dafür?

In der Ratsversammlung am 21.11.2013 wurde mit der Beschlussnummer V-RB-1816/13 die Neufassung des SPD-Antrags „Grundstücksverkäufe transparenter gestalten“ positiv votiert. Hintergrund des Antrags war, dass nicht-betriebsnotwendige Grundstücke, die die städtischen Beteiligungsunternehmen veräußern möchten, zunächst der Stadtverwaltung angezeigt werden, um eine Abstimmung darüber zu ermöglichen, welche Grundstücke aus stadtstrategischer Sicht nicht an Dritte verkauft sondern an die Stadt Leipzig veräußert werden sollen. Der Stadt sollte dadurch ein größerer Pool an Grundstücken zur Verfügung stehen, um den Ausbau und die Erweiterung der sozialen und Bildungsinfrastruktur unkomplizierter realisieren zu können.

Allerdings bestehen Zweifel an der Umsetzung dieses Beschlusses, wie die von der SPD-Fraktion recherchierten Beispiele zeigen, bei denen die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mehrere unbebaute Grundstücke mit Größen zwischen 2.400 und 22.500 Quadratmetern über ein großes Immobilienportal zur Vermietung anbot (siehe Anlage). Deshalb fragen wir:

  1. Wie wurde der betreffende Ratsbeschluss vom 21.11.2013 umgesetzt und wurden entsprechende Regelungen getroffen, die eine frühzeitige Abstimmung zwischen Verwaltung und Unternehmen vorschreiben? Wenn ja, wie sehen diese aus?
  2. Welche Erfahrungen wurden seit dem Beschluss mit der Abstimmung zwischen Verwaltung und städtischen Unternehmen in Grundstücksfragen gemacht?
  3. Handelt es sich bei den genannten Vermietungsangeboten der LWB um Grundstücke, die bereits der Stadtverwaltung gemeldet worden sind und die bspw. für die Erweiterung der sozialen und Bildungsinfrastruktur nicht geeignet sind?

Wenn nein: Sind Vermietungen von den Regelungen ausgeschlossen oder handelt es sich dabei um eine Regelungslücke, die die Geschäftsführung der LWB genutzt hat, um diese Grundstücke nicht der Stadt selbst anbieten zu müssen?

Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung in diesem Fall eingeleitet?

Die IT-Infrastruktur wird nach und nach an unseren Schulen ausgebaut. Hierdurch erfolgt auch ein höherer Wartungsaufwand. Das MPZ (Medienpädagogische Zentrum) betreut bisher die PC- und Netzwerktechnik der Schulen in kommunaler Trägerschaft. Dazu haben wir folgende Fragen.

  1. Welche Aufgaben hat das MPZ noch?
  2. Gibt es noch weitere Firmen, die Wartungsarbeiten an der PC- und Netzwerktechnik durchführen?
  3. Wer betreut die PC-Kabinette der Schulen? Wie erfolgt die Ausschreibung?
  4. Ist jeder Schule ein fester IT-Koordinator zugeordnet? Für wie viele Schulen ist ein IT-Koordinator zuständig?
  5. Wie viel kostet die Betreuung der PC- und Netzwerktechnik jährlich?
  6. Plant die Stadt, durch den Ausbau der IT-Infrastruktur an Schulen in den nächsten Jahren, eine Erhöhung des Stellenanteils bei IT-Koordinatoren? Wenn ja, was plant die Stadt hier genau?
  7. Sind die Organisation und Wartung der IT-Technik an Schulen in kommunaler Trägerschaft Bestandteil des Medienentwicklungsplanes?

Frage 1: Welche öffentlichen städtischen Gebäude bieten Bürgerinnen und Bürgern freie Wlan-Zugänge an? (Bitte einzeln angeben inklusive aller Zweigstellen von Bürgerämtern, städtischen Bibliotheken, Volkshochschule, Eigenbetriebe Kulturstätten und sonstige städtische Ämter mit Bürgerkontakt)

 

Zur Zeit sind folgende Gebäude bzw. Teilflächen mit WLAN für die Bürger/innen versorgt:

Gebäude Versorgter Bereich
Neues Rathaus Obere und Untere Wandelhalle
  Ratsplenarsaal
  Sitzungssaal
  Festsaal
  Sitzungsräume 2. Etage
  Alle Turmzimmer
Technisches Rathaus Zentrale Konferenzräume (Haus B, 2. Etage)
VHS Gesamter Bereich
Leipziger Städtische Bibliotheken       Hauptgebäude Wilhelm-Leuschner-Platz
  Stadtteilbibliothek Georg-Schumann-Str. 105
  Stadtteilbibliothek Zschochersche Str. 14
  Stadtteilbibliothek Dresdner Str. 80
  Stadtteilbibliothek Steinstr. 42
Museum der bildenden Künste Gesamter Bereich
Otto-Schill-Str. 2 Gesamter Bereich
Prager Str. 21 Gesamter Bereich (im Bau)

 

 Frage 2: Für welche öffentlichen städtischen Gebäude ist in 2017 und 2018 geplant diese mit freien Wlan-Zugängen auszustatten? (Bitte einzeln angeben inklusive aller Zweigstellen von Bürgerämter, städtischen Bibliotheken, Volkshochschule, Eigenbetriebe Kulturstätten und sonstige städtische Ämter mit Bürgerkontakt)

 

Die Lecos wurde von der IT-Koordination beauftragt, die WLAN-Versorgung in den Verwaltungsobjekten schrittweise auszubauen. Nach einem abgestimmten Plan sind für 2017/2018

folgende Objekte geplant:

Gebäude Versorgter Bereich
Neues Rathaus Gesamter Bereich
Bürgerämter Wartebereiche in allen Bürgerämtern
Leipziger Städtische Bibliotheken      bisher nicht erschlossene Stadtteilbibliotheken

 

 Frage 3: Wie wird in den Gebäuden mit freien Wlan-Zugängen auf diese aufmerksam gemacht?

 

In den o.g. verwaltungsgenutzten Objekten gibt es noch keine Hinweise. Dies wird mit dem schrittweisen Ausbau gemäß Antwort Frage 2 nachgeholt.

Frage 4: Für welche der unter 1. genannten Gebäude besteht die unmittelbare Möglichkeit, dort einen Freifunk-Router aufzustellen?

 

Diese Frage kann zur Zeit nicht beantwortet werden. Dies muss durch die LECOS geprüft werden.