Anfragen der SPD-Fraktion.

Anfragestellerinnen:

Beate Ehms
Gesine Märtens
Katharina Schenk

Frage 1: Wie wird Gender Mainstreaming in die Arbeit der städtischen Verwaltung seitdem integriert?

In unterschiedlichen Fachbereichen ist der Gender-Mainstreaming-Ansatz unterschiedlich stark integriert.

Der Umgang mit Sprache und Bildkommunikation ist geschlechtersensibler geworden.

Einen guten Zuspruch findet der Leitfaden für Geschlechtergerechte Sprache.

Auf die Arbeitshilfe „Datenerhebung und Dokumentation – geschlechterdifferenziert, geschlechtersensibel, gleichstellungsorientiert“ muss die Gleichstellungsbeauftragte immer wieder aufmerksam machen.

Verschiedene Themen mit Bezug zum Gender Mainstreaming sind kontinuierlich auf der Tagesordnung des Beirates für Gleichstellung.

Frage 2: Hat die Verwaltung die Umsetzung des Gender Mainstreaming-Ansatzes evaluiert? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Eine Evaluation wurde nicht gesondert in Auftrag gegeben.

Eine Auswertung erfolgte in verwaltungsinternen Klausuren (wie u. a. den jährlichen Klausuren des Dezernates Allgemeine Verwaltung).

Über die Umsetzung wurde der Stadtrat im Rahmen der Tätigkeitsberichte des Beirates für Gleichstellung informiert.

Fazit: Die Beschlüsse aus dem Jahr 2002, konkret die projektbezogenen Aufträge an die Verwaltung, sind umgesetzt worden.  Das prozessorientierte Handeln (s. dazu RBIII-1078/02 – Beschlusspunkt 2) ist immer wieder neu zu formulieren und an veränderte Bedingungen anzupassen. Im Ersten Gleichstellungsaktionsplan für Leipzig sind Erfahrungen aus dem Prozess zur Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes berücksichtigt und Einzelmaßnahmen wesentlich weiterentwickelt worden.

Frage 3: Werden die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Anwendung des Gender Mainstreaming-Ansatzes geschult? Wenn ja, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aus welchen Ämtern werden pro Jahr geschult? Und in welcher Art und Weise wird diese Weiterbildung durchgeführt (Bitte angeben in wie vielen Stunden und durch wenn diese Weiterbildungen erfolgen)?

Ja. 2003 gab es eine Informationsveranstaltung für Führungskräfte.

Das Seminar „Datenerhebung und Dokumentation der Stadtverwaltung nach den Grundsätzen des Gender Mainstreaming“ fand im Juni 2010 statt. Die Dauer war 1 Tag und 14 Mitarbeiter/-innen haben teilgenommen.

Einige Ämter und Referate absolvieren fachspezifische externe Schulungen, die Gender Mainstreaming thematisieren.

Laut Personalbericht der Stadtverwaltung Leipzig 2015 sind Frauen in den oberen Führungsebenen (ab Abteilungsleiter/-in aufwärts) unterrepräsentiert.

Derzeit laufen drei Maßnahmen des Führungskräfteentwicklungsprogramms:

–          zwei für Sachgebietsleiter/-innen (24 Teilnehmer/-innen)

–          eine für Abteilungsleiter/-innen (10 Teilnehmer/-innen)

Die Anteile von Frauen und Männern liegen bei 50 % je Maßnahme.

Um nachhaltig den Anteil von Frauen in den oberen Führungsebenen zu erhöhen, wurden spezielle Trainings für Frauen in künftigen Führungspositionen angeboten

Frage 4: Wie schätzt die Stadtverwaltung die Gleichstellung der Geschlechter in der Stadt Leipzig ein? Welche Bereiche weisen aus Sicht der Stadt große Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern aus und welche Anstrengungen unternimmt die Stadt diesen Ungleichheiten entgegen zu wirken?

Die Stadtverwaltung schätzt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Leipzig insgesamt als relativ gut ein. Einerseits gibt es Bereiche im städtischen Leben, in denen Frauen oder Männer benachteiligt sind. Andererseits existiert in Leipzig ein modernes und Gleichstellung förderndes Klima.

Die Situation von Frauen und Männern ist unterschiedlich in Bereichen wie:

–          Arbeit, Bildung, Wirtschaft,

–          Sozial- und Familienstrukturen,

–          Kommunalpolitik.

In Abhängigkeit von Geschlechterdominanz in verschiedenen Bereichen, von Familienfreundlichkeit der jeweiligen Strukturen und von Gesellschaftsnormvorstellungen über Rollenverteilung kommt es zu Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern.

Beim Indikator Einkommen ist eine Ungleichheit zwischen Frauen und Männern festzustellen. Das persönliche monatliche Nettoeinkommen betrug im Jahr 2016 im Median 1.280 € und lag bei Männern (1.398 €) höher als bei Frauen (1.163 €). Die Differenz beträgt 235 € zugunsten der Männer bzw. 17 % mehr.

(Quelle: Kommunale Bürgerumfrage 2016; Einkommensbegriff – S. 10)

Ein Blick auf die Statistik zu Lebensformen in Leipzig zeigt:

Es gibt 21 300 Alleinerziehende, darunter 17 600 Frauen (83 % Frauen).

(Quelle: Statistisches Jahrbuch 2016) Das monatliche Durchschnittseinkommen im Haushalt von Alleinerziehenden ist 1.675 €, im Vergleich dazu im Haushalt von Paaren mit Kind(ern) im Haushalt: 3.281 €

(Quelle: Kommunale Bürgerumfrage 2016; Einkommensbegriff – S. 10).

Beim Thema Gewalt werden signifikante geschlechterbezogene Unterschiede sichtbar.

Die Gruppen der Gewalttäter und Opfer von Gewalt im öffentlichen Raum sind männlich geprägt. 2015 gab es insgesamt 20.157 Tatverdächtige. Davon waren drei Viertel Männer und ein Viertel Frauen. 2.169 Menschen wurden 2015 Opfer von Gewaltverbrechen. Das Verhältnis gestaltete sich wie bei den Tatverdächtigen – drei Viertel Männer : ein Viertel Frauen.

(Quelle: Statistisches Jahrbuch 2016)

Anders gestaltet sich die Situation im häuslichen Umfeld. Männer dominieren stark bei den Tatverdächtigen, allerdings sind die Opfer von häuslicher Gewalt fast ausschließlich Frauen.

1.795 Fälle von häuslicher Gewalt wurden 2016 in Leipzig erfasst. Die Statistik liefert für  Erwachsene (ab 21 Jahre) als Opfer folgende Zahlen: 837 Frauen und 344 Männer, d. h. fast 60 % der Opfer sind Frauen.

(Quelle: Landeskriminalamt Sachsen, Lagebild 2016, Straftaten der „häuslichen Gewalt“ im Freistaat Sachsen)

Um Ungleichheiten entgegen zu wirken, hat der Oberbürgermeister die EU-Charta für Gleichstellung unterschrieben und der Stadtrat den Ersten Gleichstellungsaktionsplan für Leipzig beschlossen. Die fünf Handlungsfelder in diesem Plan sind:

–          Wissenschaft

–          Geschlechtsspezifische Antigewaltarbeit

–          Lokale Wirtschaft

–          Kampf gegen Geschlechterstereotype und vielfältige Diskriminierung

–          Kommunalpolitik

In 28 Einzelmaßnahmen, die den (o. g.) 5 Handlungsfeldern zugeordnet sind, sind konkret Inhalte, Aufgaben und Verantwortliche benannt. Über die Umsetzung des Ersten Gleichstellungsaktionsplanes wird 2018 die Verwaltung den Stadtrat informieren. Und bezüglich der Fortschreibung wird ein überarbeiteter Maßnahmekatalog zur Entscheidung vorgelegt.

Bezogen auf die Stadtverwaltung kann auch die Gleichstellung von Frauen und Männern als sehr gut eingeschätzt werden. Die Stadtverwaltung hat dreimal das Prädikat TOTAL E-QUALITY – für Personalpolitik mit Chancengleichheit im Fokus – erhalten. Das ist ein Indikator für die kontinuierliche Arbeit der Verwaltung am Thema „Gleichstellung“ und eine Verpflichtung für regelmäßige Überprüfung der eigenen Zielstellungen und Umsetzung.

Laut Personalbericht der Stadtverwaltung Leipzig 2015 sind Frauen in den oberen Führungsebenen (ab Abteilungsleiter/-in aufwärts) unterrepräsentiert:

–          Amts/Referatsleiter/-in 21 (m)   12 (w)  33 (gesamt)

–          Abteilungsleiter/-in57 (m)51 (w)108 (gesamt)

Unterschiedlich ist die Verteilung von Frauen und Männern auf die Fachbereiche.

Männer sind unterrepräsentiert in der Gruppe Erzieher/-innen (11,6%). Allerdings erhöht(e) sich der Anteil der Erzieher durch die Neuanstellungen.

Frauen sind stark unterrepräsentiert in den Bereichen Feuerwehrtechnischer Dienst (1,1 %) und (Fach)Arbeiter/-innen (6,4 %).

Ausführliche Informationen über die ungleiche Verteilung der Geschlechter enthält der aktuelle Frauenförderplan. Darin sind auch verschiedene Maßnahmen festgelegt.

Frage 5:Wie steht die Stadt Leipzig zur Umsetzung des Gender Mainstreamings im Haushaltprozess? Findet im bestehenden Haushaltsprozess die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter Berücksichtigung und wenn ja wie?

Gender Budgeting einzuführen ist derzeit kein Gegenstand von Verwaltungsplanungen. Es gibt Überlegungen im Dezernat I eine gendersensible Haushaltssteuerung mittels Schlüsselprodukte zu testen: Die Genderrelevanz von Pilotschlüssenprodukten wird überprüft und geschlechtsspezifische Kennzahlen werden eingearbeitet.

Gegenwärtig wird eine gendersensible Förderung nicht abgelehnt, aber meist als Sondersparte innerhalb von Fördertöpfen praktiziert. Ein Beispiel für diese Förderpraxis ist die Förderung im Bereich der Jugendhilfe.

Antwort:

1. An wie vielen Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig gibt es Wasserspender mit Gallonen (bottled Watercooler) und leitungsgebundene Trinkwasseranlagen (POUWasserspender)? (Bitte Schulen nach Art des Wasserspenders einzeln auflisten)

An 52 Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig sind Wasserspender vorhanden. Dabei handelt es sich ausschließlich um leitungsgebundene Wasserspender. Eine Übersicht der Schulen ist in Anlage 1 aufgeführt.

1a. Durch wen werden die Wasserspender betrieben und gepflegt? (Bitte nach Schulen einzeln auflisten)?

Da es sich bei den vorhandenen Wasserspendern ausschließlich um leitungsgebun-dene Wasserspender handelt und diese demnach mit dem Gebäude verbunden sind, erfolgt eine „Betreibung“ durch die Stadt Leipzig.

An 16 Schulen werden Wasserspender durch die Stadt Leipzig bereit gestellt. Die KWL hat im Rahmen eines Projekts 30 Schulen Wasserspender geschenkt. Ein Versorgungsunternehmen hat an sieben Schulen für die Vertragslaufzeit zur Speisenversorgung einen Wasserspender installiert.

Sofern sich der Aufstellungsort der Wasserspender im Speiseraum bzw. in unmittelbarer Nähe zum Speisenversorgungsbereich befindet, erfolgt die Reinigung durch das vertraglich gebundene Versorgungsunternehmen.

Wasserspender, welche an anderweitigen Orten innerhalb des Schulgebäudes installiert sind, werden durch das vertraglich gebundene Reinigungsunternehmen gereinigt.

1b. Welche Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig haben keine Wasserspender? Was sind die Gründe hierfür und ist das Aufstellen von Wasserspendern an diesen Schulen demnächst geplant? Wenn ja, wann und an welchen Schulen?

Die 72 Schulen, welche nicht in der Anlage 1 enthalten sind, haben keinen Wasserspender. Eine Ausgabe von Trinkwasser erfolgt dennoch. Durch das vertraglich gebundene Versorgungsunternehmen wird täglich Trinkwasser in Kannen zur Mittagessenversorgung zur Verfügung gestellt. Die Entnahme des Trinkwassers erfolgt aus den durch die Stadt Leipzig geprüften Wasserleitungen im Küchenbereich. Das Aufstellen von weiteren Wasserspendern an bestehenden Schulen ist demnächst nicht geplant.

2. Werden bei Schulneubau beziehungsweise umfangreichen Sanierungen von Schulen Wasserspender mitgeplant? Wenn nein, warum nicht?

Grundsätzlich werden im Rahmen von Schulneubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen im Speisenversorgungsbereich der Schulen Trinkwasserspender vorgesehen.

Wasserspender

Antwort

Durch die neue Flüchtlingssituation sind freie Kapazitäten in erheblichem Umfang in ehemaligen Flüchtlingsunterkünften entstanden. Bei einigen derzeit nicht genutzten Unterkünften handelt es sich ehemalige Kitas.  Auf der anderen Seite braucht die Stadt Leipzig kurzfristige Maßnahmen, um schnell Kitaplätze zu schaffen.  Dazu haben wir folgende Fragen:

  • Hat die Stadtverwaltung geprüft, welche Flüchtlingsunterkünfte die aktuell nicht gebraucht werden, als Kindertagesstätten geeignet wären?

Durch die Stadtverwaltung wurden insgesamt 10 ehemalige bzw. noch in Nutzung befindliche Flüchtlingsunterkünfte auf ihre Eignung als Kindertagesstätte hin geprüft.

  • Wenn ja, mit welchen Ergebnissen (bitte Angabe der Standorten)

Im Ergebnis der Prüfung wurden die drei folgenden Einrichtung für die sofortige Umnutzung als Kindertagesstätte als geeignet befunden:

– Gustav-Mahler-Straße 21

– Riebeckstraße 63

– Helenenstraße 26

Weitere zwei Einrichtungen wurden aufgrund der für die Umnutzung notwendigen hohen wirtschaftlichen Aufwendungen sowie ihrer zentrumsfernen Lage als bedingt geeignet eingeschätzt und stehen für eine mittelfristige Umnutzung zur Verfügung:

  • Deiwitzweg 1
  • Liliensteinstraße 1

Für weitere vier Einrichtungen ist ein Umbau nicht oder nur mit einem außerordentlich unwirtschaftlichen Aufwand möglich. Weitere Kriterien sind u.a. eine Tankstelle in der direkten Nachbarschaft, unzulässige Schallimmission in Größenordnung bzw. eine nur sehr geringe nutzbare Grundfläche am Gesamtgebäude:

  • Waldstraße 74-80
  • Lindenthaler Straße 61/63
  • Messehalle 13
  • Bornaische Straße 215

Derzeit wird für ein Objekt die Option der Umnutzung als Räumlichkeiten für Kindertagespflege geprüft. Eine Umnutzung zur Kita kann aufgrund der Bauweise aus kleinen freistehenden Modulen mit Obergeschoss, der nur bedingt möglichen Veränderbarkeit der Grundrisse und der fehlenden Möglichkeit zur Schaffung eines zentralen Speisebereiches der direkt mit Gruppenräumen verbunden werden müsste, nicht realisiert werden:

  • An den Tierkliniken

Wenn ja, wie viele Kitaplätze könnten hier zusätzlich entstehen?

  • Gustav-Mahler-Straße 21: ca. 60 Krippenplätze, inkl. Übergangsgruppe, Kinder über 2 Jahre)
  • Riebeckstraße 63: ca. 170 Plätze (ca. 2/3 Kindergartenplätze, 1/3 Kinderkrippenplätze)
  • Helenenstraße 26: ca. 75 Krippenplätze, inkl. Übergangsgruppe, Kinder über 2 Jahre)

Wenn ja, in welchen Zeitraum könnten hier zusätzliche Kitaplätze entstehen?

  • Gustav-Mahler-Straße 21 / Januar – Februar 2018
  • Riebeckstraße 63 / IV Quartal 2018
  • Helenenstraße 26 / Januar – Februar 2018
2. Sind einige der Standorte der Flüchtlingsunterkünfte die aktuell nicht gebraucht werden, auch für die Kindertagespflege geeignet? Wenn ja, welche?

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine dieser Gebäude dafür geeignet.

Nicht nur an warmen Sommertagen im August ist ausreichendes Trinken für die Schüler und Schülerinnen wichtig. Untersuchungen haben gezeigt, dass Kinder deutlich mehr Wasser trinken, wenn in der Schule kostenlos Wasser zur Verfügung steht und attraktiv angeboten wird. Wie wichtig eine gesunde, ausgewogene Ernährung unserer Kinder für eine gute Entwicklung und schulische Leistungen ist, ist ausreichend bekannt. Dazu gehört auch ein gesundes Trinkverhalten, jenseits von Cola und Limonade, dass essentiell für die körperliche und geistige Fitness unserer Schüler und Schülerinnen in der Schule ist. Dazu haben wir folgende Nachfragen:

 

  1. An wie vielen Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig gibt es Wasserspender mit Gallonen (bottled Watercooler) und leitungsgebundene Trinkwasseranlagen (POU-Wasserspender)? (Bitte Schulen nach Art des Wasserspenders einzeln auflisten)
    1. Durch wenn werden die Wasserspender betrieben und gepflegt? (Bitte nach Schulen einzeln auflisten)?
    2. Welche Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig haben keine Wasserspender? Was sind die Gründe hierfür und ist das Aufstellen von Wasserspendern an diesen Schulen demnächst geplant? Wenn ja, wann und an welchen Schulen?
  2. Werden bei Schulneubau beziehungsweise umfangreichen Sanierungen von Schulen Wasserspender mitgeplant? Wenn nein, warum nicht?

Durch die neue Flüchtlingssituation sind freie Kapazitäten in erheblichem Umfang in ehemaligen Flüchtlingsunterkünften entstanden. Bei einigen derzeit nicht genutzten Unterkünften handelt es sich ehemalige Kitas.  Auf der anderen Seite braucht die Stadt Leipzig kurzfristige Maßnahmen, um schnell Kitaplätze zu schaffen.  Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Hat die Stadtverwaltung geprüft, welche Flüchtlingsunterkünfte die aktuell nicht gebraucht werden, als Kindertagesstätten geeignet wären?
    1. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen (bitte Angabe der Standorten)
    2. Wenn ja, wie viele Kitaplätze könnten hier zusätzlich entstehen?
    3. Wenn ja, in welchen Zeitraum könnten hier zusätzliche Kitaplätze entstehen?
  2. Sind einige der Standorte der Flüchtlingsunterkünfte die aktuell nicht gebraucht werden, auch für die Kindertagespflege geeignet? Wenn ja, welche?

Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in den Kindertagesstätten steigt Jahr um Jahr. Mehr zu betreuende Kinder bedeuten auch, dass mehr Erzieherinnen und Erzieher benötigt werden. Die Stadt Leipzig muss neue kommunale Einrichtungen ans Netz geben und braucht hierfür zusätzliches Personal. Zudem werden in den nächsten Jahren einige Erzieherinnen und Erzieher in den Ruhestand gehen. Ende 2013 legte die Stadtverwaltung, durch Beschluss eines Antrages der SPD-Fraktion, eine Informationsvorlage „Personalentwicklungskonzept für den Kita-Bereich (V/3402) vor. Quintessenz der Informationsvorlage war, dass es für die kommunalen Kitas noch mehr Bewerber gab als Stellen und das die Ausbildungssituation im Freistaat Sachsen im Bereich Erzieher positiv eingeschätzt und kein Fachkräftemangel gesehen wurde. Wir werden aber immer wieder von Kitas wie auch von Eltern damit konfrontiert, dass Personal fehlt und qualifiziertes Personal schwer zu bekommen ist. Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Wie viele Absolventen, welche als Erzieherinnen und Erzieher arbeiten dürfen, sind in den nächsten drei Jahren in Leipzig zu erwarten?
  2. Wie viele zusätzliche Stellen für Erzieherinnen und Erzieher entstehen in den nächsten drei Jahren durch Neubau und Erweiterung von Kitaeinrichtungen in Leipzig? (Bitte unterteilen nach Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft und nach Jahr)
  3. Wie viele Stellen müssen in den nächsten drei Jahren neu besetzt werden, um die Altersabgänge in den Kindertagesstätten zu kompensieren? (bitte Unterteilen nach Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft und nach Jahr)
  4. Wie viele Stellen müssen in den nächsten drei Jahren neu besetzt werden, um die Erhöhung des Betreuungsschlüssels in den Kindertageseinrichtungen zu kompensieren? (bitte Unterteilen nach Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft und nach Jahr)
  5. Bekanntlich besteht der Mangel an Erzieherinnen und Erziehern nicht nur in Leipzig, sondern ist ein sachsen- bzw. bundesweites Problem, was unternimmt die Stadt Leipzig, um qualifiziertes Personal langfristig zu binden?
  6. Plant die Stadt Leipzig Erzieherinnen und Erzieher selber auszubilden? Wenn nein, warum nicht? Wenn Ja, ab wenn und setzt die Stadt dabei auch auf berufsbegleitende Ausbildung? Wenn nein, warum spricht sich die Stadt gegen berufsbegleitende Ausbildung aus?

Sachverhalt:

Im Jahr 2011 wurde der Nahwegweiser zur Westkultur installiert. Vorausgegangen war ein umfangreiches Verfahren innerhalb der Verwaltung und mit den Akteuren aus dem Leipziger Westen.

Frage: Hat sich aus Sicht der Stadt Leipzig der Nahwegweiser „Westkultur“ etabliert?

Antwort: Das Ziel des Nahwegweisers Westkultur ist die Verbesserung der Außenwahrnehmung der Kulturstandorte im Leipziger Westen. Durch eine koordinierte Wegweisung soll der Besucherkreis erweitert und der Standort gestärkt werden.

Mit Hilfe des Quartiersmanagements und auf Verwaltungsebene wurden der Rahmen und die Zielstellung für die Entwicklung einer Kulturwegweisung abgesteckt. Im Ergebnis hatte sich ein zweigliedriges System als konsensfähig herausgestellt. Um das Kerngebiet des Leipziger Westens herum versammelt sich eine 10 Standorte umfassende Fernwegweisung mit dem Schriftzug Westkultur. Innerhalb des Kerngebiets existieren weitere 26 Standorte der Nahwegweisung. Diese enthält Namen von einzelnen Einrichtungen.

Im Laufe der letzten sechs Jahre hat sich wiederholt bestätigt, dass Besucher der Einrichtungen, die sich unter dem Label Westkultur versammeln, durch die vorhandenen Ausschilderungen leichter Orientierung finden. Da die Ausschilderung in dieser originären Funktion genutzt wird, ist davon auszugehen, dass gleichzeitig die Kultureinrichtungen verstärkt als Teil der Westkultur wahrgenommen werden. Die Wegweiser sind gut und wichtig, damit sich bei den Leipzigern sowie Besuchern aus anderen Städten der Westen der Stadt als Kulturort einprägt. Ein weiteres Indiz, dass sich der Nahwegweiser „Westkultur“ etabliert hat, ist darin zu sehen, dass seit 2011 weitere Institutionen in die Ausschilderung aufgenommen wurden. Allerdings ist es nicht allen interessierten kulturellen Akteuren möglich, sich an dem Nahwegweiser zu beteiligen, da eine Beitragszahlung zu entrichten ist.

Mit der Umsetzung, kontinuierlichen Wartung und Instandhaltung des Wegeleitsystems wurde bzw. ist die Firma Klimm GmbH & Co. KG beauftragt. Ihr obliegt die Erhebung von Gebühren und Nutzungsentgelten bei den beteiligten Kultureinrichtungen. Die Nutzungsentgelte werden daraufhin an die Stadt Leipzig / Verkehrs- und Tiefbauamt weitergereicht. Zurzeit entstehen den Einrichtungen folgende Kosten pro Schild:
Wartungsentgelt: 37 €
Nutzungsentgelt: 48 € (seit 2014 eingeführt mit neuer Entgeltordnung)

Frage: Beim Start 2011 haben acht Einrichtungen, die alte Damenhandschuhfabrik, Lofft, Museum für Druckkunst, Musikalische Komödie, Stadtteilbibliothek Plagwitz, Spinnerei, Tapetenwerk und das Theater der Jungen Welt, am Nahwegweiser „Westkultur“ teilgenommen. Sind seit 2011 weitere Einrichtungen zum Nahwegweiser „Westkultur“ dazu gekommen?

Antwort: Seit 2011 sind das Klinger Forum, der Bandcommunity Leipzig e.V., das Kunstkraftwerk, das Berufsbildungswerk Leipzig sowie das Westbad Leipzig zum Kulturleitsystem hinzugekommen. Die Leipziger Baumwollspinnerei, die Alte Damenhandschuhfabrik sowie die Stadtteilbibliothek in Plagwitz haben 2014 den Wartungsvertrag für den Nahwegweiser gekündigt. Dadurch sind diese Einrichtungen nicht mehr in der Nahwegweisung enthalten. In dem Jahr wurde der jährlich zu zahlende Beitrag erhöht. Ob dieses das Motiv für die Kündigung ist, konnte bisher bei der Baumwollspinnerei und bei der Damenhandschufabrik nicht ermittelt werden. (Erbeten Rückrufe stehen aus.) Die Bibliothek Plagwitz gibt an, dass ihr Standort vergleichsweise gut zu finden ist, Besucher die Einrichtung gezielt aufsuchen und sich daher bereits im Vorfeld über die Anreise informieren. Nach der erfolgten Sanierung und Neueröffnung mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit wird kein Bedarf an der Nahwegweisung gesehen. bei der Baumwollspinnerei kann man annehmen, dass sich diese inzwischen so etabliert hat, dass die Nahwegweisung entbehrlich ist.

Frage: Die Projektteilnehmer versprachen sich 2011 von der Wegweisung zur Westkultur einen positiven Impuls für die Kulturszene im gesamten Stadtteil. Welche positiven Impulse sind aus Sicht der Stadt Leipzig und deren städtischen Einrichtungen vor Ort seit Installation des Nahwegweisers eingetreten?

Antwort: Durch die gemeinsame Projektarbeit der verschiedenen Akteure an der Nahwegweisung ist eine Vernetzung der Einrichtungen untereinander erfolgt. Darüber hinaus wurde und wird mit der Maßnahme die kulturelle Vielfalt, Kreativität und das Innovationspotential des Leipziger Westens in der öffentlichen Wahrnehmung nachhaltig platziert. Die Arbeit der Kulturschaffenden vor Ort erfährt somit eine Aufwertung und setzt Impulse für eine weitere gemeinsame Arbeit. Ebenso wird die Wahrnehmung der Kultureinrichtungen im Einzelnen gestärkt. Schließlich nutzen die kulturellen Akteure die Nahwegweisung auch, um auf sich im Besonderen Aufmerksam zu machen.

Frage: Ziel des Nahwegweisers war es, dass Besucher ohne Ortskenntnisse die Kultureinrichtungen leichter finden sollen. Hat die Stadt Kenntnisse darüber, ob sich durch die Anbringung der Wegweiser die Situation verbessert hat?

Antwort: Eine statistische Erhebung zu dieser Frage ist nicht erfolgt. Laut Rückmeldung aus den Kultureinrichtungen kann dieser Effekt jedoch durchaus bestätigt werden. So melden beispielsweise Besucher, in den Einrichtungen, dass sie die Wegweisung bei der Orientierung genutzt haben. Andere Einrichtungen stellen fest, weniger Nachfragen bezüglich der Anfahrt seit der Einführung der Nahwegweisung erhalten zu haben.

Frage: Wird am Label „Westkultur“ weiter aktiv von den teilnehmenden Einrichtungen gearbeitet? Wird das Label auch im digitalen Raum genutzt?

Antwort : Nach Beendigung der Projektarbeit zur Nahwegweisung Westkultur endete auch die bis dato enge Zusammenarbeit der einzelnen Akteure zu diesem Thema. Die Einrichtungen arbeiten derzeit nicht aktiv am Label „Westkultur“. Es wurde jedoch aus einzelnen Einrichtungen bereits signalisiert, dass ein Interesse daran besteht, diesen Prozess wieder aufzunehmen und fortzuführen. Im digitalen Raum wird das Label derzeit nicht genutzt.