Anfragen der SPD-Fraktion.

Dringliche Anfrage der SPD-Fraktion

Am 1. März wurde der Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit darüber informiert, dass zur glaubhaften Darlegung einer Existenzgefährdung die Vorlage einer Bescheinigung durch den Steuerberater im Regelfall ausreichend ist. Bereits kurze Zeit später erhoben sich Beschwerden von Unternehmen, dass entgegen dieser Aussagen regelmäßig BWAs und Bilanzen abgefragt werden (z.B. durch die Zimmererinnung).
Nunmehr (11. Kalenderwoche) gab es auch Rückmeldungen von zuständigen Sachbearbeitern aus dem Amt, welche dieses Verfahren bestätigten. Aufgrund dieser kurzfristigen Information und den dringenden Bitten auf Abhilfe seitens einiger Antragsteller ergeben sich folgende dringenden Anfragen:

1. Wie viele Anträge auf Ausnahmen vom Fahrverbot in der Umweltzone wurden für Fahrzeuge im Wirtschaftsverkehr bisher gestellt?
2. In wie vielen Fällen war bisher die Vorlage einer Bescheinigung durch den Steuerberater zur glaubhaften Darlegung der Existenzgefährdung ausreichend? In wie vielen Fällen wurden weitere prüffähige Unterlagen bereits zu Beginn der Antragstellung bzw. auch nach Vorlage der Bescheinigung durch den Steuerberater abgefordert?
3. Welche Qualifikationen sind bei den Sachbearbeitern vor Ort vorhanden, die eine betriebswirtschaftliche Beurteilung von BWAs oder Bilanzen erlauben? Welche Kennzahlen sprechen bei der Auswertung für oder gegen eine Existenzgefährdung?
4. Wie viele Anträge für Fahrzeuge im Wirtschaftsverkehr wurden bisher bearbeitet, wie viele stehen noch aus? Wie viele der genannten bearbeiteten Anträge wurden positiv beschieden? Welche Bearbeitungsdauer wird für die Bearbeitung der aktuell noch ausstehenden Anträge veranschlagt?
5. Welchen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitungszeit hat die Abforderung zusätzlicher prüffähiger Unterlagen neben der Bescheinigung durch den Steuerberater?

Ansprechpartner: Heiko Bär (Kontakt: 01577-1583356)

Anfrage der SPD-Fraktion

Ehrenamtlich tätig zu sein, bedeutet, sich für die Gemeinschaft, für die Bildung, für die Kultur, für den Sport, für die Umwelt, für die Gesundheit, für die Politik usw. freiwillig und ohne auf das Entgelt ausgerichtet zu engagieren. Ehrenamtliches Engagement stärkt das Gemeinwohl und trägt zur Mitgestaltung der Gesellschaft bei. Kaum ein gesellschaftliches Feld kommt heute ohne ehrenamtliches Engagement aus.
Seit 2004 gibt es den Leipziger Ehrenamts-Pass. Dieser wird an Personen ausgegeben, welche sich ehrenamtlich besonders engagieren. Mit dem Pass erhalten Ehrenamtliche in verschiedenen Leipziger Einrichtungen Vergünstigungen bei Eintritten, Veranstaltungen und Einkäufen.
Der Freistaat Sachsen fördert die Einführung der sächsischen Ehrenamtskarte seit 2010.

Deshalb fragen wir:
1. Plant die Stadt Leipzig den Beitritt zur bzw. die Kooperation mit der sächsischen Ehrenamtskarte?
2. Was sind die Voraussetzungen, um den Leipziger Ehrenamts-Pass bzw. die sächsische Ehrenamtskarte zu erhalten?
3. Können auch Personen mit Wohnsitz in Leipzig den Leipziger Ehrenamts-Pass erhalten, wenn diese ehrenamtlich im Leipziger Umland tätig sind?
4. Können auch Nicht-Leipziger den Leipziger Ehrenamts-Pass erhalten, wenn diese ehrenamtlich in Leipzig tätig sind?

Anfrage der SPD-Fraktion

Ernährungssozialisation beginnt in jungen Jahren. Wissenschaftliche Studien der letzten Jahre verdeutlichen leider, dass Über- bzw. Untergewicht und Fehlernährung bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland kein Randphänomen mehr ist. Daher ist es wichtig, Kinder und Jugendliche auch außerhalb der Familie über gesunde und ausgewogene Ernährung möglichst früh zu informieren und zu interessieren.

In diesem Zusammenhang fragen wir an:
1. Wie viel Prozent der Kinder und Jugendliche an Leipziger Schulen nutzen die Schülerspeisung nach Schularten getrennt?
2. Liegen der Verwaltung Zahlen vor wie viele Leipziger Kinder und Jugendliche an Über- bzw. Untergewicht oder Fehlernährung leiden? Und wenn ja, wie viel Prozent der Kinder und Jugendlichen betrifft dies?
3. Gibt es Kooperationen zwischen Schulen und dem Gesundheitsamt zum Thema Ernährung? Wenn ja, wie sehen diese Kooperationen aus?
4. In welchen Schulen existieren Kooperationen mit externen Partnern (beispielsweise Küchenmeistern aus der Region oder der IHK zu Leipzig) zum Thema Ernährung?
5. An welchen Leipziger Schulen existieren Schüler-/ Übungsküchen? Wie wird die Betreuung der Küchen organisiert?

Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 0157-72537393)

 

Anfrage der SPD-Fraktion

In der Ratsversammlung am 19. Januar 2011 beschloss der Stadtrat, dass der Oberbürgermeister mit der Umsetzung des Projekts „Leipziger Hilfepunkte“ beauftragt wird. Das heißt natürlich, dass nicht nur der Oberbürgermeister zur Person gefragt ist, sondern die gesamte Stadtverwaltung bei der Schaffung der Hilfepunkte mitwirken sollte.

Deshalb fragen wir:

1. Wie beteiligt sich die Stadtverwaltung an der Umsetzung des Projektes?
2. Welche Ämter der Leipziger Stadtverwaltung (bspw. Bürgerämter) werden hierbei besonders im Fokus stehen oder werden sämtliche öffentlich zugängliche Immobilien der Stadtverwaltung als Hilfepunkte deklariert?

Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 0157-72537393)

Anfrage der SPD-Fraktion

Nach Planungen der Bundesregierung zur Verkürzung des Wehrdienstes und folglich auch das Wehrersatzdienstes möchte der Bundesverteidigungsminister nun die Wehrpflicht in Deutschland insgesamt aussetzen. Eine Aussetzung oder Verkürzung der Wehrpflicht verbunden mit einer deutlichen Reduzierung der Wehrdienstleistenden würde sich auch auf die Zahl der Wehrersatzdienstleistenden auswirken, deren Anteil in der Gesamtstatistik gegenüber den Wehrdienstleistenden überwiegt.
Inwiefern die, von der Bundesregierung beabsichtigte, Möglichkeit der Verlängerung des Wehrersatzdienstes nach sechs geleisteten Monaten um weitere sechs Monate wahrgenommen wird, ist noch nicht absehbar. Auch muss bedacht werden, dass nach dem Ausscheiden eines Wehrersatzdienstleistenden nicht direkt der nächste Wehrersatzdienstleistende auf einen frei gewordenen Platz nachrücken muss, da nicht gleich viele Einberufene zu jeder Zeit einen entsprechenden Platz suchen.
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens leisten Wehrersatzdienstleistende ihren Dienst, u. a. auch in verschiedenen Einrichtungen der Stadt Leipzig. In einigen dieser Einrichtungen ist der Anteil der Wehrersatzdienstleistenden so hoch, dass sie etwa die Hälfte der „Gesamtbelegschaft“ ausmachen und entsprechenden Anteil an der geleisteten Arbeit haben.

Deshalb fragen wir:
1. Wie viele Wehrersatzdienstleistende arbeiten in Einrichtungen der Stadt Leipzig (bei voller Auslastung aller zur Verfügung stehenden Plätze)?
2. Wie kann im Fall einer stark rückläufigen Zahl der Wehrersatzdienstleistender in den städtischen Einrichtungen gewährleistet werden, dass die Aufgaben mit gleichbleibender Qualität auch ohne Wehrersatzdienstleistende fortgeführt werden?
3. Existieren bereits Pläne der Stadt Leipzig, um einem eventuellen Einbruch der Zahlen von Wehrersatzdienstleistenden infolge der Wehrdienstreform der Bundesregierung wirksam zu begegnen? Wenn ja, welche?

Ansprechpartner: Sebastian Walther (Kontakt: 0173-4648946)

Anfrage der SPD-Fraktion

Bezug nehmend auf die Antworten auf die Anfrage Nr. V/F 241 in der RV am 18.11.2010 stellen wir folgende Nachfragen und bitten um schriftliche Beantwortung:

1. Welche Straßen auf dem Stadtgebiet von Leipzig werden seit der Busnetzreform vom 10.10.2010 neu von der LVB befahren (Auflistung mit Busnummer)?
2. In welcher Kategorie (Hauptstraßen-/Nebenstraßennetz) sind diese Straßen in der Winterdienstsatzung derzeit eingeordnet?
3. Welche Straßen werden von der LVB infolge der Busnetzreform nicht mehr bedient (ebenfalls Auflistung)?

 

Anfrage der SPD-Fraktion

 Am 10. Oktober trat bei den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) die umfangreiche Netzänderung „Netz 2010 – neues LVB-Busliniennetz“ in Kraft. Bei 22 von 25 Buslinien, sowie 2 von 14 Straßenbahnlinien gibt es nun deutliche Linienveränderungen.
Bei Eisglätte und starkem Schnee waren im vergangenen Winter einige Straßen, über die Buslinien der LVB verkehren, zuweilen unpassierbar für den ÖPNV (z.B. Linie 73). Einige Straßenzüge, die von dieser Linie befahren werden, werden nach gegenwärtig gültiger Winterdienstsatzung nur mit der Dringlichkeitsstufe II nach § 3, Abs. 2 B, geräumt.

Deshalb fragen wir:
1. Welchen Änderungsbedarf gibt es bei der Winterdienst- und Straßenreinigungssatzung infolge der LVB-Busnetzreform?
2. Sind dadurch auch Veränderungen bei den entsprechenden Gebührensatzungen notwendig?
3. Wie kann der Eigenbetrieb Stadtreinigung in Zusammenarbeit mit der LVB gewährleisten, dass das komplette Liniennetz der LVB auch bei extremen Wettersituationen bedient wird?

Ansprechpartner: Claus Müller (Kontakt: 0341-5906572) und Christopher Zenker (Kontakt: 0157-72537393)