Anfragen der SPD-Fraktion.

Anfrage der SPD-Fraktion

In einer Pressemitteilung vom Juni 2010 wurde angekündigt, dass die Lecos GmbH die Leipziger Schul- und Hortverwaltungen mit einheitlicher PC- und Druckertechnik ab 2010 ausstattet. Insgesamt betrifft dies 131 allgemein- und berufsbildende Einrichtungen und 56 Schulhorte in kommunaler Trägerschaft.

Deshalb fragen wir:
1. Ist es vorgesehen, alle kommunalen Schul- und Hortverwaltungen mit einheitlicher PC- und Druckertechnik von der Lecos GmbH auszustatten und bis wann soll dies im Falle des Falles realisiert sein?
2. Welche IT-Dienstleistungsanbieter sind an den kommunalen Schulen für die Computerausstattung in den Computerkabinetten beauftragt? (Bitte um Auflistung nach kommunalen Schulen)
3. Ist es auch bei den Computerkabinetten an kommunalen Schulen geplant, diese mit einheitlicher PC- und Druckertechnik und Serviceleistungen auszustatten?

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Anfrage der SPD-Fraktion

In der Leipziger Stadtverwaltung werden im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und der nachhaltigen Entschuldung Leipzigs von 600 bis 2013 frei werdenden Stellen nur 200 neu besetzt. Für die Stadtverwaltung entsteht unter anderem auch daraus die Notwendigkeit, die steigende Zahl der Aufgaben mit weniger Mitarbeitern in einer gleichbleibenden Qualität zu meistern. Ein Schlüssel hierfür sind besser qualifizierte Mitarbeiter.

Deshalb fragen wir:
1. Können Sie eine Auskunft darüber geben, wie viele städtische Angestellte derzeit eine langfristige, berufsbegleitende und von ihnen selbst finanzierte Fortbildung (bspw. VWA) oder einen Fernstudiengang belegen?
2. Unterstützt die Stadtverwaltung die Mitarbeiter, die sich weiterbilden möchten?
3. Wie werden speziell die Mitarbeiter unterstützt, die sich für langfristige, berufsbegleitende und selbst finanzierte Fortbildungen oder Fernstudiengänge entschieden haben?
a. Falls diese unterstützt werden: Wie sieht diese Unterstützung aus?
b. Falls sie nicht unterstützt werden und da nicht davon auszugehen ist, dass die Stadtverwaltung die Kosten dieser Studiengänge und Fortbildungen auch nur anteilig übernimmt bzw. übernehmen kann:
Ist es für die Stadtverwaltung realisierbar, diesen Mitarbeitern im Rahmen von Freistellungen (bei Lohnfortzahlung) die Möglichkeit zu geben, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, wenn diese auf einzelne Wochentage fallen?

Ansprechpartnerin: Heike Böhm (Kontakt: 0341-8629017)

Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion

Die SPD-Fraktion stellte zur Ratsversammlung am 20. Oktober eine Anfrage zum Thema Wohnen im Alter. Der seniorenpolitische Sprecher der Fraktion Claus Müller wollte u. a. wissen, wie hoch der Bedarf an altersgerechten Wohnungen in Leipzig ist und ob es schon Wohnungsbörsen bzw. Wohnungsberatungsstellen für barrierefreie Wohnungen in Leipzig gibt. „Der demographische Wandel schreitet auch in unserer Stadt voran. Bereits jetzt sind über 40% der Leipzigerinnen und Leipziger 50 Jahre und älter. Die SPD-Fraktion wird sich zukünftig weiter mit dem Thema einer alters- und familiengerechten Entwicklung der Wohnquartiere beschäftigen, welches für immer mehr Menschen dieser Stadt relevant wird, „ so Claus Müller.

In ihrer Antwort schreibt die Stadtverwaltung, dass der Bedarf an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen in Leipzig nur annährend zu bestimmen ist. Für die Barrierefreiheit von Wohnungen gilt die DIN Norm 18040-2. Die Norm umfasst den gesamten Wohnbereich und regelt Flächen, Platzbedarf sowie die Gestaltung von Wegen, Gefälle, Rampen, Treppen, Türen und WCs. Damit geht die Norm weit über den Begriff „schwellenlos“ hinaus. Geht man davon aus, dass Menschen mit körperlichen Behinderungen eine barrierefreie Wohnung benötigen, so muss von einem Bedarf von rund 11.000 Wohnungen ausgegangen werden.
Altersgerechte Wohnungen müssen nicht zwingend barrierefrei sein. Der Begriff „altersgerecht“ ist nicht geschützt. Der Seniorenbeirat hat die Definition altersfreundlicher Wohnungen vorgelegt, die derzeit mit der Stadt und den Wohnungsmarktakteuren diskutiert wird. Ergebnis des Diskussionsprozesses soll ein gemeinsames Positionspapier „Altersfreundliches Wohnen in Leipzig“ sein.
Die Statistik der Pflegebedürftigen weist in Leipzig ca. 8.300 Personen aus, die in einer Wohnung wohnen. Mindestens für diese Gruppe wäre eine altersgerechte Wohnung erforderlich. Darüber hinaus gibt es einen Anteil Älterer, der nicht pflegebedürftig ist, aber mit motorischen Bewegungseinschränken leben und beispielsweise Rollatoren oder Gehhilfen in Anspruch nehmen muss. Auch diese Personen sind eine relevante Zielgruppe für altersgerechten Wohnungsbestand, deren Bedarf auf 15.000 Wohnungen in Leipzig geschätzt wird.

Über die Anzahl der im Bau bzw. Umbau befindlichen Häuser mit altersgerechten und barrierefreien Wohnungen liegen keine verlässlichen Daten vor. Nach § 50 Abs. 1 Sächsische Bauordnung müssen bei der Errichtung von neuen Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar und die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische in der Wohnung mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Vor dem Hintergrund der Baufertigstellungen der letzten Jahre kann deshalb geschätzt werden, dass pro Jahr in Leipzig ca. 30 Wohneinheiten barrierefrei neu gebaut werden.
Eine vergleichbare Schätzung für den Umbau von Wohnungen kann nicht vorgenommen werden. Seit 2001 wurden durch die Wohnungsberatungsstelle des Sozialamtes 168 Wohnungsanpassungen begleitet.

Die Wohnberatungsstelle des Sozialamtes informiert u. a. zu altengerechtem und barrierefreiem Wohnraum, zu betreutem Wohnen und „Servicewohnen im Alter“, bietet eine Wohnungsbörse für Rollstuhlfahrer, berät zu baulichen Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung und im Wohnumfeld, einschließlich der Finanzierungsabprüfung, vermittelt ambulante und niedrigschwellige Hilfsangebote und berät zu Hilfsmitteln zur besseren Bewältigung des Alltages.
Auf den Internetseiten der LWB, den Genossenschaften (Kontakt, Unitas, Lipsia, Wogetra, VLW, Baugenossenschaft) sowie Haus & Grund können Wohnungen gesucht werden. Die Anbieter verwenden jedoch keine einheitlichen und geschützten Begriffe, so dass die Ergebnisse nur wenig aussagekräftig sind. So verwendet beispielsweise die LWB den Begriff „behindertengerecht“, die Unitas „seniorengerecht“ und „rollstuhlgerecht“. Auch das Internetportal www.Immoblienscout24.de kann bei der Suche nach einer altersgerechten oder barrierefreien Wohnung unterstützen. Allerdings ist auch hier zu hinterfragen, wie korrekt die begriffliche Zuordnung der Wohnungen erfolgt.“

Ansprechpartner: Claus Müller (Kontakt: 0341-5906572)

Anfrage der SPD-Fraktion

Nach aktuellen Statistiken sind bereits über 40 Prozent der Leipzigerinnen und Leipziger 50 Jahre und älter, mehr als 15 Prozent sogar 70 Jahre und älter. Dieser Anteil steigert sich jährlich und soll sich 2022 auf fast ein Viertel der Leipziger Bevölkerung erhöht haben. Nach Stiftung Warentest (Ausgabe: 09/2010) sind viele Wohnungen in Deutschland nicht geeignet, um im Alter darin zu leben. Die meisten älteren Menschen wollen aber in ihren angestammten Wohnungen so lange verbleiben wie möglich. Dafür müssen Voraussetzungen geschaffen werden. So gewinnt im Zuge des demographischen Wandels die wachsende Gruppe der Älteren an Bedeutung für den Wohnungsmarkt. Diskutiert werden muss vor allem, auf welche speziellen Anforderungen Menschen über 50 Jahre in Wohnungen wert legen bzw. benötigen.
Eine Möglichkeit stellen Wohnungen ohne Schwellen und Hindernisse, sogenannte barrierefreie Wohnungen, dar. Diese werden immer stärker nachgefragt. Die Suche und Vermittlung nach barrierefreien Wohnungen ist aber meist mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden.
In deutschen Kommunen gibt es verschiedene Projekte zu diesem Thema. Beispielsweise existiert in Hannover eine elektronische Wohnungsbörse (www.barrierefrei-wohnen-hannover.de), die von der Behindertenbeauftragten der Stadt Hannover und der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen in der Region Hannover initiiert wurde, welche bei der Suche und Vermittlung von barrierefreie Wohnungen hilft.

Wir fragen an:
1. Wie hoch ist der Bedarf von altersgerechten und barrierefreien Wohnungen in Leipzig?
2. Wie viele Häuser mit altersgerechten und barrierefreien Wohnungen sind derzeit im Bau bzw. im Umbau in Leipzig?
3. Gibt es elektronische Wohnungsbörsen bzw. Wohnungsberatungsstellen für altersgerechte bzw. barrierefreie Wohnungen in Leipzig? Wenn ja, von welchen Vermietern?

Ansprechpartner: Claus Müller (Kontakt: 0341-5906572)

 

Anfrage der SPD-Fraktion

 

Im Sächsischen Haushaltsplanentwurf 2011/12 ist eine deutliche Absenkung der Mittel für die Schulhausbauförderung geplant. So sollen die Gelder im Rahmen der Förderrichtlinie Schul¬hausbau von 32,8 Millionen in 2009 und den geplanten 23,3 Millionen Euro in 2010 auf lediglich 3,2 Millionen in 2011 zur Finanzierung bereits begonnener Vorhaben abgesenkt und in 2012 vollkommen gestrichen werden.
Hinzu kommen 20 Millionen Euro (2011) bzw. 14 Millionen Euro (2012) Schulhausbaumittel für die Eigenanteilsfinanzierung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.

Die Schulbauförderung im Rahmen des Europäischen Strukturfonds für regionale Entwicklung wird von 49,9 Millionen Euro (2010) auf 42,3 Euro (2011) und 9,9 Millionen Euro (2012) abgesenkt.

Wir fragen an:
1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den in Leipzig aktuell bestehenden Sanierungs- / Modernisierungsbedarf an den kommunalen Schulgebäuden ein?
2. Welche Förderanträge bereitet die Schulverwaltung für die nächsten zwei Jahre vor (Summen)?
3. Welche Mittel wurden in den letzten zwei Jahren abgelehnt?

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Anfrage der SPD-Fraktion

 

Ein Handlungsschwerpunkt der Stadt Leipzig stellt die Kinder- und Familienfreundlichkeit mit dem Unterpunkt Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Um diese Vereinbarkeit zu gewährleisten, investiert die Stadt Leipzig jedes Jahr in die Schaffung neuer Plätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
In einigen Bundesländern ist die Kindertagespflege durch Zusammenarbeit von mehreren Tagespflegepersonen in sogenannten „Großtagespflegestellen“ möglich. Bei der Großtagespflege arbeiten mehrere Tagespflegepersonen zusammen und betreuen ihre Tageskinder in gemeinsamen Räumlichkeiten. Dadurch ist es möglich, dass, wie bspw. in Erfurt, zwei Tagesmütter bis zu 10 Kinder betreuen und personelle Ausfälle besser händelbar sind. Vorteile ergeben sich u. a. aus der größeren Flexibilität. So kann auf diese Art und Weise schneller auf Engpässe in der Kinderbetreuung, Krankheit einer Tagespflegeperson und sonstige Ausfälle reagiert werden. Darüber hinaus kann eine Zusammenarbeit mehrerer Tagespflegepersonen dazu beitragen, dass Tagespflegepersonen verstärkt an Weiterbildungsseminaren teilnehmen können. Auf diese Weise können Tagespflegepersonen spezialisierte Qualifikationen in der frühkindlichen Bildung erwerben.

Deshalb fragen wir:
1.  Besteht laut sächsischer Gesetzgebung die Möglichkeit der Zusammenarbeit von mehreren Tagespflegepersonen?
2.  Wenn ja: Wieso wird in Sachsen bzw. in Leipzig davon kein Gebrauch gemacht?
3.  Wenn nein: Würde die Stadt Leipzig die Einrichtung sogenannter „Großtagespflegestellen“ möglich machen, wenn es von Gesetzgeberseite her möglich wäre?

Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 0157-72537393)

 

 

Anfrage der SPD-Fraktion

 

Auf Anfrage teilte die Stadtverwaltung Ende 2009 mit, dass es an kommunalen Schulen 36 Schulbibliotheken, wovon 35 personell besetzt waren, gab.
Viele dieser Stellen laufen zum 31.12.2010 oder im Laufe des Jahres 2011 aus.

Deshalb fragen wir:

1. Wie sichert die Stadtverwaltung ab den 01.01.2011 eine kontinuierliche Weiterführung der Arbeit in den Leipziger Schulbibliotheken ab?

2. Ist es richtig, dass die personelle Besetzung von Grundschulbibliotheken von Teilnehmern aus dem Bundesprogramm Bürgerarbeit nicht möglich ist?

3. Ist es möglich und beabsichtigt die Stadt Leipzig Schulbibliotheken von weiterführenden Schulen durch Teilnehmer aus dem Bundesprogramm Bürgerarbeit zu besetzen?

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)