Anfragen der SPD-Fraktion.

Anfrage der SPD-Fraktion

Im Rahmen der Neuordnung von Kopierkosten des Unterrichtsmaterials in Schulen (nach dem Urteil des OVG Bautzen) hat der Schulträger keinen Anspruch auf die Erstattung von Kopierkosten durch die Eltern mehr. Im Haushalt sind für das Kopiergeld Mittel in Höhe von 154.060 Euro eingestellt wurden.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten je Schüler in Euro für Kopien für die Stadt Leipzig?
2. Wie viele Kopien können pro Schüler von den eingestellten Mittel durchschnittlich pro Schuljahr gemacht werden?
3. Wie viel kostet eine einseitig schwarz-weiß bedruckte A4-Seite an den kommunalen Schulen? (bitte für alle kommunalen Schulen auflisten und durchschnittliche Kosten)
4. Wie viel kostet eine beidseitig schwarz-weiß bedruckte A4-Seite an den kommunalen Schulen? (bitte für alle kommunalen Schulen auflisten und durchschnittliche Kosten)
5. Wie hoch sind die Leasing-Gebühren für die Kopierer pro Jahr? (bitte für alle kommunalen Schulen Gebühren und Anzahl der Geräte auflisten und durchschnittliche Kosten)
6. Sind in den Kopierkosten auch die Kosten für Kopierpapier und Toner enthalten? Wenn nein, wie hoch sind hierfür durchschnittlich die Kosten und aus welchen Mitteln werden die Anschaffung von Kopierpapier und Toner beschritten?

Wir bitten um die schriftliche Beantwortung der Anfrage.

Anfrage der SPD-Fraktion

Der von der NPD für den 7. August 2012 angemeldete Aufmarsch sollte an der Goethestraße/Ecke Ritterstraße stattfinden. Er war im Zeitraum von 11 bis 14 Uhr geplant und sollte maximal eine Stunde dauern. Dies war das Ergebnis eines im Vorfeld stattgefundenen Gesprächs zwischen den Entscheidungsträger/-innen von Stadtverwaltung und Sicherheitsbehörden.

Die NPD war mit 27 Personen anwesend  und einer Lautsprecheranlage mit gut 6 bis 10 Lautsprechern je Seite des LKW und somit wohl mit mehr als 1000 Watt Leistung.
Im Auflagenbescheid wurde vorgeschrieben:
„Auflage 2. Die Benutzung des als Hilfsmittel vorgesehenen Megaphons und anderer Lautsprecher lasse ich nur zu, falls die tatsächliche Teilnehmerzahl mindestens 30 Personen umfasst. Begründung: Nach § 33 Abs. 1 StVO ist der Betrieb von Lautsprechern und Megaphonen im öffentlichen Verkehrsraum bei Störungen des Straßenverkehrs verboten.“

Deshalb fragen wir:

1. Warum durfte die NPD mit nur 27 Anwesenden dennoch die extrem große und laute  Tonanlage betreiben?

2. Gab es eine Sondererlaubnis diesbezüglich?

3. Warum wurde unter diesem Umständen auch noch eine Verlängerung der Nutzungsdauer der Tonanlage um 1 Stunde gewährt?

4. Warum durfte überhaupt, abweichend vom Bewilligungsbescheid, die NPD Veranstaltung länger durchgeführt werden?

Anfrage der SPD-Fraktion

Im PSP-Element 7.0000572.700 Radwege Gemeindestraßen gibt es Fördermittel (Investitionszuwendung) in Höhe von 250.000 Euro und einen städtischen Eigenanteil (Einzahlung) von 250.000 Euro.

1. Wer ist/sind der/die Fördermittelgeber?
2. Welche Bedingungen müssen für den Fördermittelabruf gegeben sein?
3. Für welche Maßnahmen werden die Fördermittel abgerufen?
4. Welche Finanzmittel werden im Haushalt 2013 im Sinne des Radverkehrsentwicklungsplans zur Verfügung gestellt? Bitte die Maßnahmen inkl. der Aufwendungen einzeln darstellen.

Anfrage der SPD-Fraktion

Mit RB – Beschluss-Nr. BS/ RBIV-1365/08 vom 15.10.2008 und RB – Beschluss-Nr. BS/ RBIV-1734/09 vom 16.09.2009 wurde in dem Vorhaben „Höfe am Brühl“ auch eine Kindertagesstätte (Kita) geplant und vorgesehen.
Am 25. September 2012 sollen die „Höfe am Brühl“ feierlich eröffnet werden.
Zwischenzeitlich bekamen wir die Information, dass die Kita nicht realisiert werden kann. Dies ist angesichts des Mangels an Kita-Plätzen, insbesondere im SB Mitte, keine gute Nachricht.

Wir möchten daher anfragen:

1.  Ist die Entscheidung, statt der geplanten Kita, die vorhandene Fläche in den Höfen am Brühl nunmehr als Büroflächen zu verwenden, endgültig?
2. Sind die Gründe, warum keine Kita in dem Komplex integriert werden kann, aus Sicht der Stadtverwaltung nachvollziehbar?
3. Hätten bei der Konzeption und der Bauausführung der „Höfe am Brühl“ nicht von vornherein die besonderen Anforderungen für eine Kita (z.B. die Größe der Freifläche) deutlicher berücksichtigt werden müssen?
4. Sollte die Kita in den Höfen tatsächlich nicht realisiert werden können, wo sollen stattdessen die notwendigen Kita-Plätze entstehen?

Anfrage der SPD-Fraktion

Nach dem sächsischen Schulgesetz besteht Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Freistaat Sachsen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben (Abs. 1). Weiter erstreckt sich die Schulpflicht auf den regelmäßigen Besuch des Unterrichts und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule einschließlich der Teilnahme an Evaluationsverfahren im Sinne des § 59a (Abs. 2) (§ 26 SchulG).
Nach §31 des SchulG haben die Eltern den Schulpflichtigen anzumelden und dafür zu sorgen, dass der Schüler an Veranstaltungen nach § 26 Abs. 2 teilnimmt (Abs 1). Werden die Anmeldepflichten gemäß Absatz 1 Satz 1 nicht erfüllt, treffen die Landkreise oder Kreisfreien Städte, deren Einwohner die Schulpflichtigen sind, die erforderlichen Maßnahmen. Sie sind befugt, zur Erfüllung dieser Aufgabe auch bei Meldebehörden, Schulaufsichtsbehörden, öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft die erforderlichen personenbezogenen Daten ihrer Einwohner, die gemäß den §§ 27 und 28 schulpflichtig sein können, und der Anmeldepflichtigen zu erheben.
 Nach dem § 61 des Schulgesetzes (Ordnungswidrigkeiten) (1) handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.als Personensorgeberechtigter(…) seine Verpflichtungen aus § 31 Abs. 1 (…) nicht erfüllt oder 2. als Schulpflichtiger am Unterricht oder an den übrigen als verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen nicht teilnimmt oder seine Verpflichtungen aus § 30 Abs. 1 Satz 1 nicht erfüllt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu  1250 EUR geahndet werden.(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die untere Verwaltungsbehörde.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz wurden der Stadt Leipzig, dem Ordnungsamt, insgesamt gemeldet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren ab 2006, Anzahl der Schüler und Schulen)

2. Wie lang ist der Zeitraum von der Meldung der Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Schule bis zum Erlassen eines Bußgeldbescheids durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig durchschnittlich?

3. Bei wie viel Prozent der gemeldeten Ordnungswidrigkeiten wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durch das Ordnungsamt eingeleitet? Was sind die Gründe dafür, wenn kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird?

4. Nach dem §61 (2) des Schulgesetzes kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1250 Euro geahndet werden. Wie hoch ist die durchschnittliche Geldbuße für eine geahndete Ordnungswidrigkeit in Leipzig? Nach welchen Gesichtspunkten richtet sich die Höhe der Geldbuße? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren ab 2006, Gesamtsumme der Ordnungswidrigkeiten und durchschnittliche Geldbuße pro Fall)

5. Nach dem die Stadt Leipzig eine Ordnungswidrigkeit nach §61 geahndet hat, wie viel Prozent der Fälle kommt der Zahlung der Geldbuße nicht nach? Welche Gründe werden hier aufgeführt?

6. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig für die Einhaltung des Schulbesuches für schulpflichtige Personen?

Bitte, die Aufschlüsselungen der Anfrage bei Frage 1 und 4 schriftlich beantworten.

Anfrage der SPD-Fraktion

Am 18. Mai 2012 fand die Verhandlungsrunde zum Sächsischen Finanzausgleich (FAG) zum Landes-Doppelhaushalt 2013/2014 statt. Neu hinzugekommen ist hierbei ein Paket für Investitionen in Schulen für die kreisfreien Städte Leipzig, Dresden und Chemnitz.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Wie viele offene Anträge auf Investitionsförderung in Schulen, mit welchem Investitionsvolumen liegen beim Freistaat Sachsen zu Genehmigung vor? Welche Anträge wurden davon dieses Jahr genehmigt und bei welchen ist mit einer Genehmigung noch in diesem Jahr zu rechnen? (Aufgeschlüsselt nach Vorhaben, Investitionsvolumen, Fördersumme und Ersteinreichung des Antrags)
2. Für welche Schulneubauten und Schulsanierungen liegen darüber hinaus bereits Planungen vor? Welches Investitionsvolumen umfassen diese? (Aufgeschlüsselt nach Maßnahmen)
3. Für welche Schulneubauten und Schulsanierungen laufen aktuell die Planungen? Wie hoch sind die dafür eingesetzten Planungsmittel?
4. Wie viele Planungsmittel für Schulen stehen darüber hinaus in 2012 zur Verfügung?
5. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass noch in diesem Jahr die Planungen für Schulsanierungen und Schulneubauten so weit vorangetrieben werden, dass die ca. 34 Mio. Euro Fördermittel vom Land und aus dem FAG in den nächsten zwei Jahren auch tatsächlich abgerufen werden können? Wie viel zusätzliche Planungsmittel sind dafür notwendig?
6. Steht bereits fest, für welche Schulneubauten und Schulsanierungen die Planungen in diesem Jahr noch beginnen sollen, um die Fördermittelabruf in 2013/14 sicherzustellen?
7. Besteht die Möglichkeit mit dem Sonderprogramm des Freistaates für die Schulen in den Kreisfreien Städten auch ein Sonderprogramm für Brandschutz in Schulen zu fördern?

Bitte, die Aufschlüsselungen der Anfrage schriftlich beantworten.

Anfrage der SPD-Fraktion

In der Beantwortung der Anfrage „Entwicklung der Schülerzahlen in Mittelschulen und Gymnasien“ wurde darüber informiert, dass die bestehenden Leipziger Gymnasien immer größere Probleme haben, ausreichend Kapazitäten stellen zu können.
Nach den vorliegenden Zahlen benötigt Leipzig zum Schuljahr 2014/15 zwei neue Standorte für Gymnasien, denn die Verwaltung geht von 61 Eingangsklassen aus (das sind acht Klassen über der Kapazitätsgrenze), im darauffolgenden Schuljahr 63 Eingangsklassen und  zum Schuljahr 2018/19 bereits 70 Eingangsklassen. Dies bei gleichbleibenden 53 Eingangsklassen, welche an den vorhandenen Standorten gebildet werden können.

Folgende Frage haben wir zu diesem Thema:

Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig, um ab dem Schuljahr 2014/15 die Eingangsklassen über der Kapazitätsgrenze von 53 Eingangsklassen unterbringen zu können?