Anfragen der SPD-Fraktion.

Anfrage der SPD-Fraktion

Seit 2000 steigen die Geburtenzahlen in Leipzig Jahr für Jahr. Vor allem in den Gymnasien führt dies zunehmend zu Kapazitätsengpässen. Diese sind in den Eingangsklassen im neuen Schuljahr 2012/13, trotz der Eröffnung eines gymnasialen Standortes in der Bornaischen Straße, mit durchschnittlichen 26,7 Schülern pro Klasse schon jetzt praktisch voll.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Wie viele Eingangsklassen können an Mittelschulen und Gymnasien in den Schuljahren 2012/13, 2013/14, 2014/15 und 2015/16 gebildet werden? (Bitte getrennt nach Schulträger (staatliche und freie Trägerschaft) angeben)

2. Wie viele Eingangsklassen müssen an Mittelschulen und Gymnasien in den Schuljahren 2012/13, 2013/14, 2014/15 und 2015/16 gebildet werden bei einer angenommen Übergangsquote von 50/50?

3. Ab welchem Schuljahr reichen die Kapazitäten an Mittelschulen und Gymnasien nicht mehr aus?

Anfrage der SPD-Fraktion

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur Clusterstrategie der Stadt Leipzig hat der Stadtrat auf Initiative der SPD-Fraktion beschlossen, von der Verwaltung ein Konzept zur Wirtschaftsfreundlichkeit der Gesamtverwaltung einzufordern. Zu dessen Umsetzung wird es Überlegungen zu den Kriterien der Mittelstandsfreundlichkeit der Verwaltung geben müssen, sowie eine Bestandsaufnahme entsprechend dieser Kriterien. Ein Ansatzpunkt können dabei die Prüfbestimmungen zum „Gütezeichen Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“  der gleichnamigen Gütegemeinschaft sein. Vor diesem Hintergrund stellen wir mit Bitte um schriftliche Beantwortung nachfolgende Fragen. Alle abgefragten Daten sollen sich dabei auf das Jahr 2011 beziehen.

1. Bei welchen Ämtern und inwieweit ist eine Eingangsbestätigung von Anfragen, Anträgen u.ä. der Stadt Leipzig an Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) üblich? Wie lange dauern diese in welchen Ämtern durchschnittlich und gibt es darüber Dokumentations- und Kontrollsysteme? Wo und in welchem Umfang benennen die Eingangsbestätigungen gleichzeitig den Ansprechpartner, seine Kommunikationsdaten und die Zeiten seiner Erreichbarkeit?  Welche Ämter haben hierzu in welcher öffentlichen Form Leistungsversprechen abgegeben? Wo gibt es entsprechende interne Handlungsanweisungen?

2. Wie lange dauern bei welchen Ämtern und welchen mittelstandsrelevanten Verwaltungsverfahren die ersten Rückmeldungen und Informationen durch den Ansprechpartner zu gültigen Anträgen im Durchschnitt? Inwieweit enthalten diese ersten Rückmeldungen eine vollständige Übersicht noch fehlender Unterlagen, Tatbestände die zu „Auszeiten“ bei Baugenehmigungsverfahren (z.B. fehlende Rechtskraft von Bebauungsplänen, fehlende Erschließung, fehlende Baulasten etc.) führen können,  einen Zeitplan des weiteren Vorgehens und eine Zusicherung der umgehenden Mitteilung bei Abweichungen? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

3. Welche Ämter machen in welcher öffentlichen Form das Angebot an KMU, innerhalb welcher Frist einen Besprechungstermin vor Ort durchzuführen?

4. Wie lang ist im Durchschnitt die Bearbeitungszeit für Baugenehmigungsverfahren bei gewerblichen Bauten (vom Vorliegen des vollständigen Antrags bis zur Erteilung des Bescheids, ohne „Auszeiten“ gemäß Frage 2)? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

5. Wie lange ist im Durchschnitt der Zeitraum zwischen Eingang der Rechnung eines KMU als Auftragnehmer der Stadt und der Rechnungsbegleichung durch Abgang dieses Betrags von einem Konto der Stadt (nur Rechnungen ohne längeres Zahlungsziel als 15 Arbeitstage, ohne strittige Rechnungen und ohne Sondereffekte durch NKF-Umstellung)? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

6. Wie lange dauert bei welchen Ämtern die qualifizierte Reaktion auf Beschwerden von KMU (ohne allgemeine politische Kritik, politische Eingaben und Beschwerden im Bezug auf andere Institutionen)? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

7. Wie lange dauert im Durchschnitt die qualifizierte Reaktion auf Flächenanfragen durch KMU (konkrete Benennung von Grundstücksgröße und Nutzungsart vorausgesetzt)? Inwieweit enthalten die Reaktionen die genaue Beschreibung der Lage der Fläche im Stadtgebiet, eine Beschreibung der Verkehrsanbindungen, die verfügbare Fläche insgesamt, die Variabilität des Flächenzuschnitts, einen Preis, Angaben zur Erschließung und den Erschließungskosten, sowie Angaben zur Planungs- und Baurechtssituationen? Wie werden die Bearbeitungszeiten dokumentiert und kontrolliert?

8. Wie lange dauert im Durchschnitt die Bearbeitungszeit bei der Genehmigung von Schwerlasttransporten nach Vorliegen eines vollständigen prüffähigen Antrags?

9. Wie hoch ist die Verlässlichkeit der Baugenehmigungen der Stadt Leipzig, gemessen als Anteil der erfolgreichen Widersprüche und erfolgreichen Klagen Dritter an der Gesamtzahl der Baugenehmigungen gemäß Frage 4?

10. Welche Ämter haben in welcher öffentlichen Form ein Leistungsversprechen bezüglich der Reaktionszeit auf Anrufe und E-Mails von KMU abgegeben? Wo gibt es interne Handlungsanweisungen mit welchen Inhalten bezüglich der Reaktionszeit?

11. Welche Ämter führen in welchen Intervallen Kundenzufriedenheitsanalysen in Bezug auf KMU durch, bzw. geben die Möglichkeit zur kontinuierlichen Leistungsbewertung? Welche inhaltlichen Aspekte werden dabei insbesondere abgefragt? Wie werden diese Analysen und Befragungen zur Leistungsverbesserung der Verwaltung genutzt?

12. Hat die Stadtverwaltung Leipzig bisher selber weitere Kriterien zur Prüfung und Sicherung ihrer Wirtschafts- bzw. Mittelstandsfreundlichkeit herangezogen? Wenn ja, welche und mit welchen Ergebnissen?

Anfrage der SPD-Fraktion

Die Versorgung mit schnellen Breitbandinternetverbindungen (ab 6 Mbit/sek.) ist noch nicht in allen Teilen der Stadt gegeben, obwohl es von regionalen Unternehmen als eines der Top-Themen benannt wurde. Speziell im Südwesten, Südosten, Nordwesten, Westen und Osten der Stadt besteht hier teilweise enormer Nachholbedarf.

Aus diesem Grund bitten wir um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand beim Ausbau des Breitbandnetzes?
a. Welche Gebiete wurden in den letzten Jahren angeschlossen?
b. Wo gibt es aus Sicht der Stadtverwaltung noch Nachholbedarf?

2. Was hat die Verwaltung unternommen und was wird die Verwaltung weiterhin unternehmen, um den Ausbau zu forcieren? Steht die Stadtverwaltung diesbezüglich beispielsweise mit Netzbetreibern sowie Bund und Land in Verhandlungen, um im Bereich der Versorgung mit schnellem Internet deutliche Verbesserungen zu erreichen?
3. Inwiefern gibt es bzgl. des Netzausbaus in Leipzig Kontakt zu ansässigen Institutionen und Initiativen wie dem Institut für Informatik der Universität Leipzig, der SLM, dem Verein Medienstadt Leipzig, dem Leipziger Bürgergespräch „Netzausbau Leipzig – Stand und Perspektiven“ und dem Leipziger Informatik-Verbund, um eine kommunale Handlungsstrategie im Bereich des Netzausbaus zu entwickeln.

4. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie sich eine mangelnde Breitbandversorgung auf die Attraktivität dieser Gebiete für Wohnen und wirtschaftliche Aktivitäten auswirken?
a. Wenn ja, welche sind es?

Anfrage der SPD-Fraktion

Eine Schulbibliothek ist das Medien- und Informationszentrum der Schule. Eine vorhandene gute Hard- und Softwareausstattung ist hierbei eine wesentliche Voraussetzung.  Mit Hilfe der EDV können Schüler und Lehrer online im Katalog der Schulbibliothek recherchieren. Des Weiteren leistet die EDV in der Schulbibliothek einen Beitrag zur Medienerziehung. Zu den Einsatzmöglichkeiten der EDV in Schulbibliotheken/Leseräumen zählen die Ausleihverbuchung, Katalogrecherche, Internetzugang und Zugang zu Datenbanken der Schule oder eines Kooperationspartners. Als Hardwareausstattung in Schulbibliotheken bieten sich u. a. PC’s, und Drucker an.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Welche Softwareausstattung haben die Schulbibliotheken/Leseräume in Leipzig? (bitte aufgeschlüsselt nach Schule)

2. Welche Hardwareausstattung haben die Schulbibliotheken/Leseräume in Leipzig? (bitte aufgeschlüsselt nach Schule)

3. Besteht in allen Schulbibliotheken/Leseräumen die Möglichkeit der Ausleihe von Medien?
a. Wenn nicht, in welchen Schulen ist die Ausleihe nicht möglich?
b. Wie hoch wären die Kosten für die Anschaffung eines Ausleihsystems/Bibliotheksprogrammes für alle noch fehlenden Schulbibliotheken/Leseräume?

4. Wer wurde mit der Bereitstellung und Aufrechterhaltung der EDV in Schulbibliotheken und Leseräumen von der Stadt beauftragt?
a. Werden Schulungen zur Benutzung der Bibliotheksprogramme für Mitarbeiter und Ehrenamtliche in Schulbibliotheken/Leseräume angeboten?

5. Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen den Städtischen Bibliotheken und den Schulbibliotheken? Wenn ja, wie sieht diese konkret aus?

Anfrage der SPD-Fraktion

Nach der sächsischen Schulvorbereitungsverordnung sollen bei der Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres die pädagogischen Fachkräfte in Kindergärten mindestens mit den Lehrern der Grundschulen zusammenarbeiten, in deren Schulbezirk die Kindergärten liegen. Die Kindergärten können mit diesen und weiteren Grundschulen hierzu Vereinbarungen schließen.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Haben alle Leipziger Kindergärten in kommunaler und freier Trägerschaft mindestens mit einer Grundschule einen Kooperationsvertrag?
a. Wenn nein, wie viele Kindergärten haben keinen Kooperationsvertrag mit einer Grundschule? (bitte Auflistung der Kindergärten)
b. Was sind die Gründe dafür, dass Kindergärten über keinen Kooperationsvertrag mit einer Grundschule verfügen?

2. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen den pädagogischen Fachkräften mit den Lehrern, während des Schulvorbereitungsjahres in Kindergärten in kommunaler und freier Trägerschaft, gestaltet und geregelt?

3. Werden den pädagogischen Fachkräften in Kindergärten in kommunaler und freier Trägerschaft Entlastungsstunden für die Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres zur Verfügung gestellt?
a. Wenn ja, wie viele Entlastungsstunden werden den pädagogischen Fachkräften beziehungsweise den Kindergarten pro Monat zur Verfügung gestellt?
b. Wenn ja, wie viele der Entlastungsstunden werden für die Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres in Kindergärten in kommunaler und freier Trägerschaft genutzt?

4. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die Quantität und Qualität der Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres als Träger? Plant die Stadt bei der Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres Anpassungen? Wenn ja, welche?

 

Anfrage der SPD-Fraktion

Bezug nehmend auf die im Dezember 2011 erteilte Baugenehmigung für einen Discounter in der Windmühlen-/Grünewaldstraße möchten wir anfragen:

1. Welche Instrumente standen dem Stadtrat zur Verfügung, die Erteilung der Baugenehmigung für den  Discountmarkt in der Windmühlen-/Grünewaldstraße zeitlich zu verschieben oder zu verhindern?

2. Gibt es weitere Bauanträge für Discounter, die derzeit bei der Stadt zur Genehmigung eingereicht sind und nicht im Einklang mit dem STEP Zentren stehen? Kann der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau künftig über entsprechende Bauanträge rechtzeitig informiert werden?

3. Welche Pläne gibt es seitens der Verwaltung, den STEP Zentren hinsichtlich der in Leipzig von Investoren zunehmend nachgefragten Einkaufsläden mit maximal 600 m² Größe außerhalb der im STEP festgelegten Zentren zu überarbeiten?

Anfrage der SPD-Fraktion

Im April 2009 legte das Referat für Gleichstellung von Mann und Frau gemeinsam mit dem Personalamt einen Frauenförderplan vor. Dieser enthält wichtige Passagen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die nicht nur für bei der Stadt Leipzig beschäftigte Frauen eine hohe Bedeutung haben werden. Neben Maßnahmen der Arbeitszeitgestaltung (Teilzeit etc.) wird auch das Thema Telearbeit angesprochen. Sowohl in der Privatwirtschaft als auch in verschiedenen Behörden, so bspw. bei den Stadtverwaltungen Duisburg und Ulm sowie in Verwaltungsgliederungen der Freien und Hansestadt Hamburg, gibt es teilweise schon seit mehreren Jahren diese Möglichkeit, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Die Leipziger Stadtverwaltung sollte als einer der größten Arbeitgeber der Region auch an dieser Stelle den notwendigen Innovationswillen haben.

Im Frauenförderplan wurde darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung die Möglichkeiten zur Einführung dieser innovativen Arbeitsform prüfen wird. Weiter heißt es dazu: „Ziel der Stadtverwaltung ist es deshalb, die Voraussetzungen für Telearbeit zu schaffen.“

Deshalb fragen wir:

1. Welche Fortschritte hat die Stadtverwaltung seitdem gemacht, um das formulierte Ziel, Telearbeit einzuführen, zu erreichen?
2. Gab es bei der Stadtverwaltung eine ämterübergreifende Bedarfsermittlung?
3. Partizipiert die Stadtverwaltung aktiv an den Erfahrungen anderer Verwaltungen und Unternehmen, die Telearbeitsmöglichkeiten bereits eingeführt haben?
4. Da es bereits heute schon mit den sog. mobilen Arbeitsplätzen die technischen Voraussetzungen für Telearbeit gibt, ergibt sich die Frage: Wann wird ein entsprechendes Konzept durch die Stadtverwaltung vorgelegt?